Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Woher weiß der DBRD, dass unter "Berufserfahrung" vom Gesetzgeber grundsätzlich die Vollzeittätigkeit verstanden wird?


    Das weiß der DBRD nicht. In der Gesetzesbegründung ist lediglich davon die Rede, dass es sich um eine "regelmäßige" Tätigkeit handeln muss, welche "wesentlich" zum Lebensunterhalt beigetragen haben muss. In der Praxis stellen sich nun zwei Fragen: a) was ist "regelmäßig"? und b) was ist "wesentlich"? Bei zu restriktiver Auslegung des Gesetzes wird es sicherlich zu einer Klagewelle kommen & ich persönlich halte eine entsprechend restriktive Auslegung auch gar nicht für sinnvoll, zumal ehrenamtlich erbrachte Dienststunden streng nach Gesetzesbegründung gar nicht berücksichtigt werden könnten. Man wird also einen gesunden Mittelweg finden müssen & ich glaube, dass hier das Kriterium "Regelmäßigkeit" eine starke Rolle spielen wird (und weniger die Art des Beschäftigungsverhältnisses bzw. der genaue Stundenumfang).

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

    Einmal editiert, zuletzt von Jan Waldorf ()

  • Hängt sich der DBRD nicht etwas sehr weit aus dem Fenster mit den Aussagen in dieser FAQ, hätte man mit so etwas nicht mindestens warten müssen bis tatsächlich eine APVO auf dem Tisch liegt?


    ... Da wird jetzt sogar von zusätzlichen Klinik Praktika gesprochen, für die die sie am wenigsten nötig haben, albern!


    Soweit ich das beurteilen kann basiert doch ziemlich der gesamte Inhalt auf bekannten Fakten. Oder?
    Alle nicht wirklich klaren Punkte sind mit "möglicherweise" oder "vermutlich" gekennzeichnet.


    Und da steht zum Thema Klinikpraktika auch nur das es nicht unmöglich ist das sie notwendig werden könnten.
    Wieso sollten Klinikpraktika für irgendeinen RettAss (abgesehen von den hauptberuflichen Pflegekräften) überflüssig sein?
    Weil wir alle große Kliniker sind? Weil wir nach den paar Wochen Klinikpraktikum die Weisheit mit Löffeln gefressen haben? Das zu glauben ist albern.


    Für mich kann es gar nicht genug davon geben.
    Und wenn es Bestandteil der Ergänzungslehrgänge ist kann ich nur sagen:
    Es wäre schön wenn es Pflicht vor JEDER NotSan-(Ergänzungs)Prüfung wäre ein Klinikpraktikum nachzuweisen.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Und da steht zum Thema Klinikpraktika auch nur das es nicht unmöglich ist das sie notwendig werden könnten.
    Wieso sollten Klinikpraktika für irgendeinen RettAss (abgesehen von den hauptberuflichen Pflegekräften) überflüssig sein?
    Weil wir alle große Kliniker sind? Weil wir nach den paar Wochen Klinikpraktikum die Weisheit mit Löffeln gefressen haben? Das zu glauben ist albern.


    Ich glaube er meinte damit, dass gerade die Rettass die weniger als 3 Jahre Berufserfahrung haben die Praktika etwas weniger nötig haben als jene die mehr als 5 Jahre haben, da bei denen die Praktika in der Regel noch länger zurückliegen. Das man eig. nie genug Praktika im KH haben kann, wenn sie in RD-Relevanten Bereichen stattfinden und man dabei auch Üben und lernen kann, ist eigentlich klar.



    Und wenn es Bestandteil der Ergänzungslehrgänge ist kann ich nur sagen:
    Es wäre schön wenn es Pflicht vor JEDER NotSan-(Ergänzungs)Prüfung wäre ein Klinikpraktikum nachzuweisen.


    Das fände ich super, generell sollte für jeden ein Ergänzungslehrgang in einem Gewissen Umfang Pflicht sein und nicht nur für die mit weniger als 5 Jahren Berufserfahrung. Den es haben alle nur Maximal 2 Jahre einer "Grundausbildung" genossen. Was dann jeder später noch für sich dazu Gelernt hat war/ist jedem selber überlassen, der eine mehr der andere gar nichts. Daher fände ich es sehr sinnig erst mal alle auf einen gewissen gemeinsamen Standart zu bringen. Da das aber leider wahrscheinlich nicht der Fall seien wird, hoffe ich für mich persönlich das die jetzige Überleitungsregelung mit den 960/460 Stunden Weiterbildung juristisch gekippt wird. Denn wenn dann gleiches Recht für alle, da wir in gewissen Maße die gleiche Grundausbildung haben.Berufserfahrung ist gerade bei uns sicherlich einer der wichtigsten Punkte um einen Einsatz gut abzuarbeiten, nur lernen kann man die leider nicht. Von daher lieber eine schwere Ergänzungsprüfung für alle ohne Weiterbildung, als das jetzige Konstrukt mit den Weiterbildungsstunden.

  • Ich glaube er meinte damit, dass gerade die Rettass die weniger als 3 Jahre Berufserfahrung haben die Praktika etwas weniger nötig haben als jene die mehr als 5 Jahre haben, da bei denen die Praktika in der Regel noch länger zurückliegen. Das man eig. nie genug Praktika im KH haben kann, wenn sie in RD-Relevanten Bereichen stattfinden und man dabei auch Üben und lernen kann, ist eigentlich klar.


    Mir war fast klar das er das meinen könnte. Halte ich aber deswegen nicht für weniger unsinnig.
    Viele der "erfahrenen" RettAss haben doch schon ein wenig mehr handwerkliche Kenntnisse (z.B. i.v.-Zugänge, Medikamente präparieren etc) erworben als der Jung-RettAss.
    Vorausgesetzt das der Alt-RettAss auch fleißig gelernt und trainiert hat.

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  • Sage ja ist alles interessant und für mich als Laien ist in dem Gesetz alles drin nur keine Rechtssicherheit, nicht nur bei den Maßnahmen.

  • Ich frage mich auch welche Interessen der DBRD nun wirklich vertritt, der der Rettungsdienstschulen, des Patienten oder des Fachpersonals?

  • Zitat

    Sage ja ist alles interessant und für mich als Laien ist in dem Gesetz alles drin nur keine Rechtssicherheit, nicht nur bei den Maßnahmen.


    Dass man die reiche Lebenswirklichkeit nicht konkret in allen Einzelheiten und zugleich flexibel regeln kann, ist eigentlich eine Binsenweisheit. Ebenso wenig kann man die Versorgung eines Notfallpatienten (vollständig) algorithmisieren - das sollte also jemandem, der im Rettungsdienst tätig ist, einleuchten. :-)

  • Zitat

    Ich will auf Art. 3 GG hinaus.


    Ich halte die Berücksichtigung von Berufserfahrung nicht per se für verkehrt. Der altgediente RA hat zwingend Erfahrungen erworben, die über die Praktika in der Ausbildung weit herausgehen, und er hat nachgewiesen, die Kenntnisse des RA-Curriculums zu beherrschen.


    Ob es besonders sinnvoll ist, die im NotSanG geplante Staffelung vorzunehmen, sei einmal dahingestellt; rechtlich zulässig dürfte sie sein, vgl. die Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur.


    Und immerhin: je diensterfahrener, desto lebensälter, und desto näher ist die biologische Lösung. :-)


    Nachdem ich im übrigen - mit Ohr, siehe die aktuelle Rettungsdienst - davon ausgehe, dass der NotSan, der erweiterte Maßnahmen gemäß Curriculum zu beherrschen hat und sie auch eigenständig anzuwenden gelernt hat, zu deren standardgemäßer Anwendung als Garant auch verpflichtet ist, mag sich auch auf diese Weise das Feld lichten. *eg*

  • Zitat

    Nur interessehalber: Würdest Du sagen, das kann man am zeitlichen Umfang der Berufsausübung erkennen?


    Nein. Das kann man denke ich nicht generell.
    Aber es ist doch so das der Anteil der Alt-RettAss mit großer Erfahrung und guten Aus-/Weiterbildungen/Trainings größer sein dürfte als der Anteil solcher Erfahrungsträger unter den Jung-RettAss. Oder?

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  • Nein. Das kann man denke ich nicht generell.
    Aber es ist doch so das der Anteil der Alt-RettAss mit großer Erfahrung und guten Aus-/Weiterbildungen/Trainings größer sein dürfte als der Anteil solcher Erfahrungsträger unter den Jung-RettAss. Oder?


    Richtig, dafür gibt es aber auch in dieser Gruppe einen großen Teil an Personal welches nur einen 5 Wochenkurs absolviert hat. Gleicht sich für mich irgendwie aus.

  • Vorausgesetzt das der Alt-RettAss auch fleißig gelernt und trainiert hat.


    Genau das ist der Knackpunkt, es gibt leider genügend die dass halt nicht getan haben bzw. tun. Und Handlungen wie i.V.-Zugänge etc. sind reine Trainnigssache daher wären regelmäßige KH-Praktika für alle eine super Sache. Gerade auch um zb. in Sachen Intubation einigermaßen in Übung zu bleiben. Mir schweben da so 3 Tage pro Quartal vor :good2:....hach ja die Tagträume..

  • Am besten wäre es wir gingen im Monat 20 Tage in die Schule/ Klinik oder als 3er auf den RTW, dann können wir ja noch 10 Tage unserem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Ist doch toll, wir sind dann super ausgebildet, schaffen Arbeitsplätze und zu zahlen hat das eh die GKV.

  • Zitat

    Genau das ist der Knackpunkt, es gibt leider genügend die dass halt nicht getan haben bzw. tun. Und Handlungen wie i.V.-Zugänge etc. sind reine Trainnigssache daher wären regelmäßige KH-Praktika für alle eine super Sache. Gerade auch um zb. in Sachen Intubation einigermaßen in Übung zu bleiben. Mir schweben da so 3 Tage pro Quartal vor :good2:....hach ja die Tagträume..


    Das stimmt - allerdings sind das auch die Kollegen die eine Ergänzungsprüfung ohne Vorbereitung auch nicht schaffen werden. ;-)


    Bei deinen Wünschen zum Klinikpraktikum bin ich ganz bei dir.

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  • Ich frage mich auch welche Interessen der DBRD nun wirklich vertritt, der der Rettungsdienstschulen, des Patienten oder des Fachpersonals?


    Nun, ein Schelm ist, wer böses dabei denkt, aber m.W. besteht ein Teil des Vorstandes aus der Leitung einer privaten RD-Schule?

  • Bemerkenswertfinde ich den Hinweis des DBRD, dass er vermutet, dass die älteren RA bei der bedarfsgerechten Weiterbildung aufgrund nicht notwendiger Lehrgangskosten bevorzugt werden könnten. Da diese Weiterbildungskosten ja indirekt von den KK zu finanzieren sind, sehe ich hier viel Konfliktpotential.


    Da könnte für den einen oder anderen noch ein böses Erwachen anstehen. 8-o


    Eddy