Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Auch wenn ich den Entwurf recht gelungen finde, die aktuelle Euphorie hier kann ich nicht teilen. Die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" bei den Ärzten wurde auch weitestgehend gekippt, weil die Umsetzung letztendlich nicht so praktikabel war, wie man sich das vorgestellt hat. Deshalb bleibe ich erstmal gelassen.

  • Nein, das ist falsch:


    Aus §28:


    Hervorhebung durch mich.
    J. :)

    Wenn ich es richtig lese heißt es doch auch, bei Inkrafttreten des neuen Gesetztes 5 Jahre tätig als RettAss.`Also nicht nur im Besitz einer Urkunde sondern heißt Festanstellung die ganze Zeit, oder haben EA RettAss die gleichen Möglichkeiten!
    Richtig oder habe ich falsch verstanden?

  • Auch wenn ich den Entwurf recht gelungen finde, die aktuelle Euphorie hier kann ich nicht teilen. Die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" bei den Ärzten wurde auch weitestgehend gekippt, weil die Umsetzung letztendlich nicht so praktikabel war, wie man sich das vorgestellt hat. Deshalb bleibe ich erstmal gelassen.


    Jahrelang ist gar nix bis sehr wenig passiert, die Hoffnung und die Erwartungen waren schon da und dieser Entwurf macht nun wirklich Mut, dass etwas passiert, was eigentlich allen Beteiligten im RD nur hilfreich und nützlich sein kann oder gar wird.


    Wenn man hier wieder viele leere Worte gefunden hätte, wäre die Enttäuschung sicher groß gewesen, deswegen schwimme ich im Moment sogar gerne mal auf der Glückswelle mit, also sei kein Frosch und freu dich halt mal mit. ;)

  • Wenn ich es richtig lese heißt es doch auch, bei Inkrafttreten des neuen Gesetztes 5 Jahre tätig als RettAss.
    Heißt Festanstellung die ganze Zeit, oder haben EA RettAss die gleichen Möglichkeiten!
    Richtig oder habe ich falsch verstanden?


    Ich lese daraus keine weitere Einschränkung. Ergo: 5 Jahre Urkunde.


    J.

  • Jörg: Dafür hab ich doch dich ;-)


    Vermutlich gibt es eine Übergangszeit und auch danach wird der RettAss ja nicht wertlos, sondern ist eben nur noch die zweithöchste nichtärztliche Ausbildung im RD.


    Das ist ja auch in Ordnung, allerdings schätze ich die Chance, hier hinterher übernommen zu werden jetzt schon als eher gering ein, daher bin ich einfach mal gespannt, wie es dann um uns Azubis stehen würde... :-)

    'Angesichts der Vielzahl von Bedürftigen muss man sparsam sein mit seiner Verachtung.' (François-René de Chateaubriand)

  • Das ist ja auch in Ordnung, allerdings schätze ich die Chance, hier hinterher übernommen zu werden jetzt schon als eher gering ein, daher bin ich einfach mal gespannt, wie es dann um uns Azubis stehen würde... :-)


    Das finde ich in der Tat problematisch. Vielleicht sollten große Anbieter (wie bei dir das DRK RLP) bei aktuellen dreijährigen Ausbildungskonzepten, die noch in der Frühphase stecken (du bist ja noch nicht im RA-Lehrgang, soweit ich weiß), darüber nachdenken, diese Konzepte dem neuen Gesetz anzupassen, falls dieses schnell in Kraft tritt (also noch in diesem Jahr). Zumindest als Option und womöglich zum Preis einer (überschaubaren) Verlängerung der Ausbildungszeit. Aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz und kann hier (jetzt) sicher nicht sinnvoll diskutiert werden.


    J.

  • Abgesehn das eine komplett ausgebildeter NotSan sicher der beste Weg ist als jeder Übergeleitete, ... aber wie soll man das jemanden vermittel der gerade eben sehr viel Geld in seine Berufsausbildung gesteckt hat und nun im Regen stehen würde. Sicher hätte er sich bemüht eine Ausbildung zum NotSan zu machen, der RettAss wäre alleine durch die Selbstfinazierung nie in Frage gekommen. Somit sehe ich schon eine deutliche Benachteiligung und Schlechterstellung... das wird sicher eine harte Nuß werden die es da zu knacken gibt. Es gibt da ja auch noch so Sachen wie Besitzstandswahrung/ Schlechterstellungsverbot...

  • Ich lese daraus keine weitere Einschränkung. Ergo: 5 Jahre Urkunde.


    J.


    Ich würde es anders lesen - i.S. von 5 Jahren hauptamtlicher Tätigkeit (oder entsprechendes Stundenäquivalent ehren- / nebenamtlich). Was aus meiner Sicht hochproblematisch wäre, denn bei einer 25%-Stelle käme man auf 20 Jahre notwendiger Berufserfahrung. Wenn aber Art und Umfang der Beschäftigung egal wären, macht die Formulierung keinen Sinn...man kann ja schlecht 5 Jahre 400 Euro-Job mit 5 Jahren hauptamtlicher Tätigkeit gleichsetzen.
    Und wenn es nur darum geht, wie lange die Urkunde schon im Schrank liegt, wäre eine andere Formulierung der Passage sicherlich sinnvoller.
    Ich halte diesen Punkt für mehr als erklärungsbedürftig...und hoffe dass Jörg Recht hat. Ich glaube es nicht.

  • Zitat

    Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mindestens fünfjährige Tätigkeit im Beruf des Rettungsassistenten nachweist...


    Es dürfte in der Tat eine 5-jährige Tätigkeit im Sinne eines Hauptberufes gemeint sein. Wie Shavakur bereits ausführte, würde die Regelung sonst überhaupt keinen Sinn ergeben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Es dürfte in der Tat eine 5-jährige Tätigkeit im Sinne eines Hauptberufes gemeint sein. Wie Shavakur bereits ausführte, würde die Regelung sonst überhaupt keinen Sinn ergeben.


    Das steht da aber nicht. Da steht weder was von "Vollzeit" noch von "Hauptberuf", sondern von einer "Tätigkeit im Beruf des Rettungsassistenten". Das kann auch eine 50%-Stelle sein oder ein GfB-Job.


    J.

  • Nein, das steht da in dieser Deutlichkeit nicht. Aber der Gedanke, der hinter diesem Passus steht, erscheint mir doch klar. Aber das ist durchaus ein Punkt, den es zu präzisieren gilt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich hätte da noch eine frage! Was passiert mit den bezeichnungen bzw. mit den Kameraden die heute noch als RettHelf oder RettSan benannt werden oder auch Arbeiten?

  • Unter anderem komme ich zu dem Schluss, weil auch in der Begründung davon die Rede ist, dass bei den Übergangsregelungen auf Berufserfahrung abgestellt wird - und eben nicht auf Couchsurfing eines Urkundenbesitzers ;-)


    Problematisch dürfte die Regelung im Übrigen auch für einige hauptamtliche Berufsfeuerwehrleute sein - denn dort sitzt man ja hin und wieder nur einmal in der Woche (oder noch seltener) auf dem RTW...da kommt man schnell auf 50 Jahre notwendiger Berufserfahrung...je mehr ich drüber nachdenke, desto kritischer sehr ich die Regelungen. Da ist man wahrscheinlich leicht übers Ziel hinausgeschossen...

  • Nein, das steht da in dieser Deutlichkeit nicht. Aber der Gedanke, der hinter diesem Passus steht, erscheint mir doch klar. Aber das ist durchaus ein Punkt, den es zu präzisieren gilt.


    Vielleicht möchte man es auch nicht zu kompliziert machen - denn wer prüft das im Einzelfall?

  • Was passiert mit den bezeichnungen bzw. mit den Kameraden die heute noch als RettHelf oder RettSan benannt werden oder auch Arbeiten?


    Nichts. Diese sind vom neuen Gesetz nicht betroffen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.