Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Wenn wir heute - jetzt - noch mal zur praktischen Prüfung anträten, würden wir wahrscheinlich beide dumm aus der Wäsche kucken Vossi; Ich könnte mir vorstellen, dass sich über die Jahre das eine oder andere eingeschliffen hat, was der praktisch Tätige für sinnvoll und der Prüfer für fragwürdig hält. Insbesondere bei der Sortierung der Prioritäten... :prost:

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Zuerst einmal unterstelle ich schlechten Schreibstil, wenn man Aussagen anderer Menschen durch einzelne und zusammenhanglose Kommentierungen zerpflückt, ohne auf den Inhalt der gesamten Aussage einzugehen, ja diesen damit sogar auszuklammern.


    Zitat von ?Oliver?

    den Feuerwehrführerschein gibts durch bisl Kurven fahren gratis dazu, an der Fahrsicherheit spart man einfach.



    Der Feuerwehrführerschein gilt nur für Ehrenamtliche, Hauptamtliche brauchen einen C1 Führerschein.

    Es gibt genug Wachen in denen Azubis mit Feuerwehrführerschein >3,5t fahren. 2 davon kenne ich persönlich. Soweit ich weiß wird nicht zwischen Ehren- und Hauptamt unterschieden. Habe mich zwar informiert, aber nicht vollumfänglich, ich kenne "nur" die Realität.

    Zitat von ?Oliver?
    Alles Andere als zugesicherte volle Finanzierung durch Kostenträger, Staat, Arbeitgeber oder wen auch immer sind völlig undiskutabel und darunter geht garnichts.




    Die Kostenfrage für Leute die sich weiterqualifizieren wollen und somit eine Ausnahme darstellen, kann in einem Berufsausbildungsgesetz nicht geregelt werden.

    Das ist mir klar. Glaubst Du ich könnte diese banalen Zusammenhänge nicht selbst verstehen ?


    Aber 1.: Habe ich auf den letzten 4 Seiten hier in mehreren Beiträgen ausführlich erläutert, warum eine neue Ausbildungsordnung ohne viel weiterführendere Veränderungsmaßnahmen am ganzen System (und vor allem an den älteren Kollegen) keine wirklichen Qualitätsverbesserungen bewirken kann. Ist im Inhalt meiner Beiträge nachzulesen.


    Will man jetzt hohe Qualität in der Patentenversorgung oder will man das Problem mit fehlendem Nachwuchs bekämpfen zu Lasten der alten Rettungsassistenten ? Ist das jetzt Alibiqualität oder wirkliche Innovation ?


    Und im speziellen zu diesem Ausbildungsentwurf: Man ist die wesentlichen Punkte, die allen jetzt 20 Jahre auf der Seele lagen wieder nicht konsequent angegangen. Der Notsan wird weiterhin jeden Patienten einem Arzt zuführen und sich weiterhin evtl. für die ergriffenen Maßnahmen die dies ermöglichen rechtfertigen müssen. Und weiterhin wird regional je nach ÄLRD entschieden werden was Standard ist und nicht flächendeckend, zentral und nach neuestem Stand der Wissenschaft.


    Und 2.: Nichteinmal der dümmste Trottel würde einen Vertrag blanko unterschreiben, indem die einzelnen Regelungen erst später nach der Unterschrift eingefügt werden. Das heißt kein NotSan Gesetz, bevor nicht alle Fragen, Überleitung, Weiterbildung samt deren Finanzierung, spätere Abstufung zwischen RA NotSan und Besetzung eines RTW usw. geklärt sind.


    Da will mal wieder eine kleine Gruppe etwas schnell durchsetzen. Für eine wirkliche Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung wäre es nötig gewesen, dass sich alle Beteiligten zusammensetzen, RD Verbände, Kostenträger, Ärzteschaft, Gewerkschaften ... um im Dialog ein neues Modell zu verhandeln.


    Zitat von ?Oliver?
    Und wer es als RA bei dem Verdienst heute noch in Kauf nimmt, trotz Familie und gesundem Sozialleben eine Weiterbildung auf eigene Kosten in höchstwahrscheinlich kostspieligem Ausmaß auf sich zu nehmen tut mir sehr Leid.




    Mir nicht! Ich schätze seinen Einsatz und seinen Willen zur Weiterbildung und hoffe er wird deutlich mehr verdienen als diejenigen, welche das nicht machen.

    Viele Kollegen mit Familie leben heute schon am Existenzminimum. Auch die anderen haben kein Geld das locker sitzt. Für diese würde das bedeuten dann Kredite aufnehmen zu müssen, bei den Lebensmitteln einzusparen oder den Familienurlaub zu streichen.


    Das oberste Gut unserer Gesellschaft und auch mit das Wichtigste in der Patientenversorgung ist Empathie, Einfühlungsvermögen und Menschlichkeit. Auch der Retter ist nur ein Mensch. Und zwar einer für dessen Belange sich bisher niemand interessierte und es wohl auch weiterhin niemand tun wird.


    Zitat von ?Oliver?
    Es wurde kein neues Berufsbild geschaffen sondern ein altes modernisiert.




    Du wiedersprichst dir mit deinem nächsten Satz selber:

    Zitat von ?Oliver?
    Das sieht man ja schon daran dass es den RA bei Entstehung des NFS nicht mehr geben wird.




    Denn es ist ein neues Berufsbild, welches ein altes Ersetzt und Überflüssig macht.

    Ja genau. Es er-setzt das alte. Das heißt es nimmt den Platz des alten ein welches modernisiert wurde. Wenn es ein Neues wäre käme es hinzu.

  • Und 2.: Nichteinmal der dümmste Trottel würde einen Vertrag blanko unterschreiben, indem die einzelnen Regelungen erst später nach der Unterschrift eingefügt werden. Das heißt kein NotSan Gesetz, bevor nicht alle Fragen, Überleitung, Weiterbildung samt deren Finanzierung, spätere Abstufung zwischen RA NotSan und Besetzung eines RTW usw. geklärt sind.


    Hier geht es nur leider nicht um einen Vertrag, sondern um ein Gesetz, dazu noch in einem föderalen Rechtssystem. Da ist das Ganze dann leider nicht mehr so einfach, wie es manch einer wohl gerne hätte. Gesetze zu ändern, ist sehr aufwendig und langwierig (Willensbildungsprozess, Entwürfe, Beratungen, Lesungen z.B. im Bundestag, Verabschiedung, Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten). Deswegen werden Detailfragen häufig durch Verordnungen geregelt - denn Verordnungen können ohne den aufwendigen Gesetzgebungsprozess "erlassen" und damit auch ggf. einfacher geändert werden, wenn es zu neuen Entwicklungen kommt. Im konkreten Fall stellen sich gleich mehrere Probleme hinsichtlich der von Dir "gewünschten" Vorgehensweise - die wichtigsten:


    1. Das Notfallsanitätergesetz ist ein Bundesgesetz; die von Dir genannten Fragestellungen fallen aber teilweise in die Hoheit der Länder (--> föderales Rechtssystem...hatten wir eigentlich schon oft genug in diesem Thread!). Die Länder können folglich die Besetzung der Rettungsmittel erst dann im Rahmen der jeweiligen LANDESrettungsdienstgesetze regeln, wenn der neue Beruf auf BUNDESEBENE "geschaffen" wurde.
    2. Häufig wird in Gesetzestexten entsprechend auf eine Verordnung verwiesen ("Näheres regelt...") bzw. "nachgeordnete Stellen" werden überhaupt erst durch ein Gesetz zum Erlass von Verordnungen ermächtigt (das können Schmunzel oder Nils sicher besser erklären...im öffentlichen Recht war ich eine ziemliche Niete...).
    3. manch andere Dinge sind, mangels "Zuständigkeit", überhaupt nicht durch den Gesetzgeber zu regeln - egal auf welcher föderalen Ebene


    Dann noch eine sicherlich diskussionsfähige These meinerseits: Ich habe den Eindruck, dass wir in Deutschland zwar ungemein viele gesetzliche Regelungen haben. Abgesehen von einigen Steuergesetzen scheint es mir jedoch so, dass der Gesetzgeber häufig recht "flexible" Formulierungen wählt - vielleicht, damit das Rechtskorsett nicht zu eng sitzt, Raum für den gesunden Menschenverstand bleibt und Gesetze "universell" anwendbar sind. Bei manchen Dingen ist es häufig besser, wenn sie nicht "zu genau" geregelt sind. Nachteil ist, dass durch entsprechend "weiche" Regelungen häufig Unklarheiten entstehen (...was bedeutet z.B. der Begriff "angemessen"...?). Manche Formulierungen erscheinen aber wahrscheinlich auch deshalb unklar, weil der den Gesetzesentwurf verfassende Referent möglicherweise nicht alles ganz bis zum Ende durchdacht hat (die "fünf Jahre Tätigkeit im Beruf des Rettungsassistenten" fallen für mich beispielsweise in die entsprechende Kategorie).

  • Bezüglich des Führerscheins wurde ja mein Verweis, auf die rechtliche Grundlage, warum dieser in nds auch für hauptamtliche gültig ist von Jörg großzügig zensiert.


    Und für den Rest wirst du hier leider auf viele taube Ohren treffen, evt. weil diese sich nicht in die Lage eines am Existenzminimum lebenden Rettass versetzen können... Bezogen auf die emotionalität mancher Antworten.

  • Das Überleitungsverfahren für den heutigen RettAss ist zum Glck noch nicht geregelt.


    In meinen Augen werden hier aber schwerwiegende Gedankenfehler gemacht, wenn man die Meßlatte für das Erreichen des Notfallsanitäter viel zu hoch angelegt. Dies betrifft gerade die älteren Kollegen. Hier zu meinen, das damit eine Qualitätssteigerung im Rettungswesen erreicht wird, sehe ich nur dann gegeben, wenn in anderen Bereichen des Rettungsdienstes dementsprechend reformiert wird.


    Gelingen die Reformen in den anderen Rettungsdienstbereichen nicht zeitnah, wird die Novellierung zum RettAss zu einer "Farce" mutieren.

  • Wie die Zusatzprüfung zum NFS wohl aussehen mag?
    Sind es theoretische Dinge, z.B. zu Medikamentenwirkungen, so wird wahrscheinlich der RA mit erst drei Jahren Berufserfahrung mehr Ahnung haben, als der mit >5 Jahren.


    Wie kommst Du auf sowas?

  • Da will mal wieder eine kleine Gruppe etwas schnell durchsetzen. Für eine wirkliche Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung wäre es nötig gewesen, dass sich alle Beteiligten zusammensetzen, RD Verbände, Kostenträger, Ärzteschaft, Gewerkschaften ... um im Dialog ein neues Modell zu verhandeln.


    Es ärgert mich langsam, mit wieviel Ahnungslosigkeit (d.h. auf welcher dünnen inhaltlichen Grundlage) du jetzt seit Tagen diesen Thread vollspamst. Du schreibst ständig das gleiche, wiederholst dich dauernd und wirst das auch nach diesem Beitrag meinerseits tun.
    Der ztitierte Satz ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür. Zum Thema "schnell durchsetzen": Alleine dieser Thread ist über sieben Jahre alt. Der Rest des Zitates zeigt, dass du diesen Thread offensichtlich nicht einmal ganz gelesen hast. Ich wäre froh, wenn du dich jetzt entweder besser informieren oder einfach ein wenig zurückhalten würdest.
    J.

  • Ich lese nun schon seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs hier täglich mit. Und ich kann hier teilweise wirklich nur mit dem Kopf schütteln was hier einige vom Stapel lassen.
    Wo ist das Problem für euch evtl. 3-6 Monate eine Weiterqualifikation zu besuchen um dann einen NEUEN BERUF (dessen Ausbildungsdauer wie allgemein bekannt dann drei Jahre beträgt) fast schon hinterhergeworfen zu bekommen?
    Wennâ??s euch nicht passt lasst es bleiben und findet euch mit der neuen Rolle der RettAss ab! Keiner zwingt euch dazu NFS zu werden.
    Wer mehr Kompetenz zugesprochen haben m???chte muss auch beweisen dass er kompetent ist!
    Ich perönlich freue mich ehrlich gesagt schon drauf der Rettungsdienst endlich mal von so mancher Altlast befreit wird. Ja, ich meine die Flachpfeifen die auch mal durch so eine Prüfung fallen werden, oder nicht zur selbiger antreten.
    Schlimm genug das 1989 übergeleitet wurde. Sowas darf auf gar keinen Fall wieder passieren.


    Es geht hier immer noch um Gesundheit und das Leben der uns anvertrautet Patienten. Das sollte stets vor persönlichen Interessen stehen.


    Ich empfinde den Entwurf als großen Schritt in die richtige Richtung und würde mich freuen wenn er so verabschiedet wird. Dem DBRD danke ich für seinen nie endeten Kampf für die Novellierung und wünsche den in den Gremien tätigen Mitgliedern weiterhin viel Kraft und Erfolg. :thumbsup:


    Max


  • Wo ist das Problem f???r euch evtl. 3-6 Monate eine Weiterqualifikation zu besuchen um dann einen NEUEN BERUF (dessen Ausbildungsdauer wie allgemein bekannt dann drei Jahre betr???gt) fast schon hinterhergeworfen zu bekommen?


    Mehrheitlich geht es nicht um das "ob" sondern um das "wie".

  • Und praktische Prüfung gibt´s keine?


    Wo doch die größte Aufregung um die erweiterten Maßnahmen besteht, denke ich, sollte eine entsprechende praktische Überprüfung ebenfalls statt finden.
    Internistisch / Trauma / ACLS je ein Fallbeispiel im Zweierteam - all inclusive!
    Finde ich wichtiger, als das 7. Fussknöchelchen von links abzufragen...


    Die Anerkennung findet ja aufgrund der duch die Berufserfahrung angeeigneten und vertiefenten praktischen Fähigkeiten statt.
    D.h. die praktischen Fähigkeiten werden aufgrund der Berufserfahrung vorausgesetzt.
    Was die erweiterten Maßnahmen angeht, so werden diese auch in Zukunft nicht über das NFS-Gesetz geregelt, sondern über den ÄLRD. Somit ist dieser auch für entsprechende (praktische) Prüfungen zuständig.


    PS: Ich bin persönlich nicht gegen eine zusätzliche praktische Prüfung, aber in dem Fall geht es ja weniger um meine persönliche Meinung, als um eine verhältnismäßige und prüfungs-didaktisch korrekte Prüfung.

  • Ach Gott jetzt wird es selbst mir allmählich zu blöd. Vor 1989 gab es auch genug die geschrienen haben das so etwas nicht passieren darf. Und wenn ich mich recht erinnere sah der Referentenentwurf zum RettAssG auch ganz anders aus und wurde "trotz Geschrei" großzügig zusammen gekürzt ;) Also für mich steht fest, wenn gefordert und es für mich neben dem Beruf und finanziell möglich ist werde ich jede Überleitungsfortbildung besuchen. Und so denken bestimmt alle, per Hand auflegen will keiner!


    Und bitte verabschiedet euch von erweiterten Kompetenzen, wenn der ÄRLD jetzt i.v. und VEL verbietet wird er es in Zukunft auch. Hier müsste sich das NotSanG vom regionalen ÄLRD König lösen und an eine überregionales "Kompetenz /SOP" Gremium heften.

  • Es ärgert mich langsam, mit wieviel Ahnungslosigkeit (d.h. auf welcher dünnen inhaltlichen Grundlage) du jetzt seit Tagen diesen Thread vollspamst. Du schreibst ständig das gleiche, wiederholst dich dauernd und wirst das auch nach diesem Beitrag meinerseits tun.
    Der ztitierte Satz ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür. Zum Thema "schnell durchsetzen": Alleine dieser Thread ist über sieben Jahre alt. Der Rest des Zitates zeigt, dass du diesen Thread offensichtlich nicht einmal ganz gelesen hast. Ich wäre froh, wenn du dich jetzt entweder besser informieren oder einfach ein wenig zurückhalten würdest.
    J.

    Hallo Jörg.
    Natürlich habe ich meine Sichtweise auf die Dinge, die ich auch in dieser Diskussion als Reaktion auf die anderen Beiträge einbringe.
    Was ich z.B. wahrnehme sind sehr viele Beiträge in denen nur wiederholt geäußert wird, dass es keine Überleitung geben darf, dass RA eine Weiterbildung machen müssen und das Qualitäsargument. Mach Dir doch mal die Mühe und schau danach.


    Wahrnehmung ist leider immer subjektiv, sie wird geprägt durch unsere Emotionen und Gedanken. Wie man sieht auch bei Dir.
    Meine Beiträge (für die ich mir Mühe gegeben habe) als Spam abzutun, wieder nur einen kleinen Teil meiner Aussage zu zitieren der vielleicht nicht so gelungen war - um damit persönlich verletzend und plakativ gegen mich vorzugehen, das enrüstet mich etwas.
    Auch wenn ich persönliche Angriffe und Stimmungsmache hier ja leider gewohnt bin.


    Wie dem auch sei, Du als geringfügig Beschäftigter im Rettungsdienst kannst hier gerne ohne mich weiter"diskutieren", auf derartige Umgangsformen lege ich keinen Wert. Eine Entschuldigung kannst Du Dir sparen, ich weiß wie sie gemeint wäre.

  • Ich frage mch ja, wo die ganzen Bedenkenträger, die jetzt überall auftauchen, während der letzten Jahre waren. Haben die alle die jahrelange Entwicklung auf die Novellierung zu verschlafen?
    In der Diskussion hier im Forum habe ich jedenfalls kaum etwas Dahingehendes gelesen, da war ich selbst meist eher der Skeptiker, und bei den Berufsverbänden scheint sich auch keine Mitgliederfront gegen die Reformen stark gemacht zu haben. Jetzt plötzlich, kurz vor dem Ziel, kommt der empörte Aufschrei. Wer von den Zweiflern und Nörglern ist eigentlich berufspolitisch organisiert oder engagiert?


    J.

  • Muss man denn berufspolitisch organisiert oder engagiert sein - Damit man eine Meinung äußern kann und darf?


    Ich habe ja auch parteipolitisch eine Meinung und gehe Wählen - Ohne Parteimitglied zu sein.

  • Zuerst einmal unterstelle ich schlechten Schreibstil, wenn man Aussagen anderer Menschen durch einzelne und zusammenhanglose Kommentierungen zerpflückt, ohne auf den Inhalt der gesamten Aussage einzugehen, ja diesen damit sogar auszuklammern.


    Ich nenne das eine sachliche Diskussion wenn man auf Argumente eingeht und diese be- oder entkräftigt. Schliesslich bewegen wir uns hier ja nicht am Stammtisch.


    Will man jetzt hohe Qualität in der Patentenversorgung oder will man das Problem mit fehlendem Nachwuchs bekämpfen zu Lasten der alten Rettungsassistenten ? Ist das jetzt Alibiqualität oder wirkliche Innovation ?


    Dein Problem ist das du von einem Ausbildungsgesetz erwartest, dass es das gesamte System auf einmal ändert. Dies wird es in unserer Gesellschaft, welche sich meistens inkrementell verändert, nicht so kommen. ABER das NotSanG ist der erste, inkrementelle Schritt der Veränderung. Weitere werden folgen. Idealerweise setzt du dich dafür ein, indem du selber proaktiv in einem Berufsverband, einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband mitarbeitest.


    Viele Kollegen mit Familie leben heute schon am Existenzminimum. Auch die anderen haben kein Geld das locker sitzt. Für diese würde das bedeuten dann Kredite aufnehmen zu müssen, bei den Lebensmitteln einzusparen oder den Familienurlaub zu streichen.


    Ich kenne genügen junge Menschen welche am Existensminimum leben und trotzdem für Ihr Studium Kredite aufnehmen. Warum? Weil sie sich sicher sind, dass es sich auszahlen wird. Und ich bin mir sicher das es Finanzierungsmodelle geben wird, die auch ein RettAss mit Kindern stemmen kann. Bildung hatte schon immer die höchste Rendite.

  • Muss man denn berufspolitisch organisiert oder engagiert sein - Damit man eine Meinung äußern kann und darf?


    Ich habe ja auch parteipolitisch eine Meinung und gehe Wählen - Ohne Parteimitglied zu sein.


    Die Frage ist, warum du deine Meinung nicht in den letzten 7 Jahren geäußert hast....


  • Ich kenne genügen junge Menschen welche am Existensminimum leben und trotzdem für Ihr Studium Kredite aufnehmen.


    Aus aktuellem Anlaß (Nein, nicht mich betreffend) kann ich dir sagen, dass es nicht einfach (geworden) ist, einen Kredit zu bekommen. Viel Spaß!