Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • 5 Jahre Tätigkeit, ab in Inkrafttreten des Gesetzes zum NotSan. Also nein er muss laut aktuellem Entwurf 6 Monate zur Schule. Wobei ich denke, das habe ich ja oben schon begründet, das gerade die Übergangszeiten deutlich großzügiger ausfallen werden.

  • Aber dann würde es eigentlich nur die RettAss treffen, die nach Inkraftreten ihren RettAss abschließen.


    Nein, ab dem Tag des Inkrafttreten musst du bereit 5 Jahre als RettAss auf dem Buckel haben. Für die Rettass die mehr als 3 Jahre haben 3 Monate und für alle "jüngeren" Abschlüsse 6 Monate.

  • Nein, ab dem Tag des Inkrafttreten musst du bereit 5 Jahre als RettAss auf dem Buckel haben. Für die Rettass die mehr als 3 Jahre haben 3 Monate und für alle "jüngeren" Abschlüsse 6 Monate.


    Richtig:



    Quelle: http://www.dbrd.de/content/cms…Stand240512_bereinigt.pdf


    J.

  • Glaubt ihr, dass diese "Vorbereitung zur Ergänzungsprüfung" zwangsläufig als Präsenzunterricht aufgebaut ist oder auch über E-Learning oder ähnliches möglich wäre?
    Und nur praktische Fähigkeiten als Präsenzunterricht aufgebaut sind.

  • Das wird jetzt zwar OT aber:

    Ich habe Karl Marx gelesen und daher weiß ich auch das Karl Marx ein befürworter von Studiengebühren war, denn 1875 schrieb er in der "Kritik des Gothaer Programms": "Wenn in einigen Staaten [...] auch 'höhere' Unterrichtsanstalten unentgeltlich sind, so heißt das faktisch nur, den höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel zu bestreiten."


    Um die Sichtweise von Marx fortzuführen: Warum soll eine RA von den Beitragszahlern die Aufbauschulung bezahlt bekommen, wenn er doch am Ende allein das höhere Gehalt bekommt?


    Ich hoffe dies reicht um den Exkurs zu Marx&Co zu beenden.

    Marx hat das zinsbasierte Geldsystem nie in seinen Überlegungen berücksichtigt. Das heißt konkret: die höheren Klassen finanzieren das Studium aus ihren Zinseinnahmen. Die unteren Klassen müssen Kredite aufnehmen und dadurch Zinsen für diese Kredite zahlen.
    Man könnte das überspitzen und sagen: Die unteren Klassen zahlen Kreditzinsen an die höheren Klassen, welche diese als Guthabenszinsen einstreichen was bedeutet, dass die unteren Klassen ihr eigenes Studium und zudem noch das der höheren Klassen finanzieren.
    Das Thema Marx können wir damit also nicht beenden denn hier fängt es erst an.


    Ob der RA nacher ein höheres Gehalt bekommt steht ja noch garnicht fest. Weiterhin gab es bis vor kurzem keine Studiengebühren und soweit ich weiß werden diese auch 2013 wieder abgeschafft. Das bedeutet, dass all die Ärzte z.B. die noch vor wenigen Jahren studierten 6 und mehr Jahre auf Steuergelder- und damit Allgemeinkosten studiert haben und dies auch nach 2013 mutmaßlich weiter tun werden. Denn aus diesen Steuergeldern werden die Universitäten finanziert.
    Und in der Privatwirtschaft werden die Leute auf Betriebskosten und Steuerkosten ausgebildet. Eine klassische 3 jährige Ausbildung besteht zum großen Teil auch aus der Berufsschule. Wer finanziert diese Berufsschulen ? Muss ein "normaler" Azubi was zahlen für seine Ausbildung ? Der RA war die einzige Außnahme die sich bisher immer selbst zahlte.


    Wenn du das nicht erwartest, verstehe ich gefühlte 90% deiner Kritik in diesem Thread nicht.
    Noch ein Unterschied, ich sehe dieses Gesetz als den ersten inkrementellen Schritt der Systemänderung - und du?

    Ich sehe darin dass es nicht weit genug geht. Und ich sehe die Realität, in welcher es heute Rettungsdienstbereiche gibt in denen (ja der i.v. Zugang mal wieder) tabu sind und Bereiche in denen eine Analgesie durch RA betrieben wird. Und dazwischen gibt es sehr viel. Es gibt also bereits heute Rettungsdienstbereiche in denen die Vorstellungen die man an dieses NSan Gesetz hegt Realität sind. Ausgeführt durch Rettungsassistenten. Und das alles ist legal und durch den rechtlichen Rahmen gedeckt. Oder künnte man das sonst tun ? Man könnte also heute schon ... wenn man wollte.


    Die Frage ist, ob dies Systemrelevante Veränderungen hervorbringen kann - und genau diese möchtest du ja nach eigenen Angaben erreichen.

    Ja, die Zukunft wird Auskunft darüber geben.

  • Bezogen auf rubi´s Frage


    Um etwas Druck aus §28 zunehmen, könnte ich mir gut vorstellen die Übergangszeit von 5 Jahren zustreichen. Wenn es eine verpflichtende Fortbildung mit Prüfung sowieso geben soll, ist es egal ob diese innerhalb von 5 oder 10 Jahren abgelegt wird. Denn der RettAss wird nicht mehr ausgebildet, es wird also keine Ausnahmeregelung, die zur Regelausbildung missbraucht wird, RS-> Verkürzung RettAss, geben können.
    Der jetztige RettAss hat mehr Planungssicherheit und kann auch entspannter schauen ob eine "Umschreibung" überhaupt notwendig wird.
    Auch werden sich die LRDG Zeitlassen den NotSan aufzunehmen, siehe NDS da fand der RettAss glaube ich erst mit der Novelle von 2007 erstmals Einzug in das RDG. Somit könnten die AG gezwungen sein, einen gewissen Teil an RettAss auf ihre Kosten überzuleiten wenn denn das LRDG den NotSan irgendwann vorschreibt.


    Auch weiß ich nicht was passieren soll wenn der Ansturm auf die Weiterbildung so groß ist das der Bedarf in 5 Jahren nicht gedeckt werden kann, denn aus dem Gesetz lese ich einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung binnen 5 Jahren zum NotSan für jeden RettAss heraus.


    Bitte mal jetzt nicht so auf das Wort "Rechtsanspruch" anschlagen ;)

  • Und für den Rest wirst du hier leider auf viele taube Ohren treffen, evt. weil diese sich nicht in die Lage eines am Existenzminimum lebenden Rettass versetzen können... Bezogen auf die emotionalität mancher Antworten.


    Am Existenzminimum lebt jeder Azubi. Eher sogar drunter. Das kann man vom RettAss so pauschal erstmal nicht seriös behaupten, da gibt es zwar Einzelfälle, aber keine nennenswerte Grundgesamtheit.

  • Glaubt ihr, dass diese "Vorbereitung zur Ergänzungsprüfung" zwangsläufig als Präsenzunterricht aufgebaut ist oder auch über E-Learning oder ähnliches möglich wäre?
    Und nur praktische Fähigkeiten als Präsenzunterricht aufgebaut sind.


    eLearning ist übrigens eine nette Idee, zumindest für die Theorie. :positiv:

  • Interessant dürften auch die Auswirkungen der neuen Ausbildung auf den Markt der wartenden Medizinstudenten werden und umgekehrt. Erst diese Woche erzählte mir ein RA Praktikant dass 3/4 seiner Mitschüler Medizin studieren wollen. Das könnte ein Kostenfaktor werden der evtl. mit berücksichtigt werden sollte.


    Edit: Also ich will das jetzt garnicht an Zahlen festmachen, nur zur Diskussion stellen dass auch 3 Jahre durchaus innerhalb der Wartezeiten liegen.

  • Das könnte ein Kostenfaktor werden der evtl. mit berücksichtigt werden sollte.


    Möglicherweise löst sich das Problem dadurch, dass Ausbildungsträger niemanden einstellen werden, der nicht auf Dauer im Betrieb bleibt. Die Auszubildenden kosten den Ausbildungsträger Geld und Kapazität.

  • Möglicherweise löst sich das Problem dadurch, dass Ausbildungsträger niemanden einstellen werden, der nicht auf Dauer im Betrieb bleibt. Die Auszubildenden kosten den Ausbildungsträger Geld und Kapazität.

    Genau. Da bleibt ja dann nur noch zu hoffen, dass die Bewerber im Einstellungsverfahren mit selbstloser Ehrlichkeit ihre wirklichen Absichten preisgeben. Und dass es sich nur möglichst wenige während der Ausbildungszeit dann doch anders überlegen.
    Die Jobs im Rettungsdienst sind nunmal klassische Durchgangsberufe.

  • Da bleibt ja dann nur noch zu hoffen, dass die Bewerber im Einstellungsverfahren mit selbstloser Ehrlichkeit ihre wirklichen Absichten preisgeben


    Wer im Hinblick auf die Kosten Marx verficht, müsste etwas mehr an das Gute im Menschen glauben. Aber Scherz beiseite:


    Der Rettungsdienst ist ein klassischer Durchgangsberuf.


    Heute schon, der Entwurf wird das ändern.


    Die wenigsten Azubis in anderen Berufen schließen später ein Studium an. Warum? Weil die Ausbildung lange dauert, an ein Einkommen gewöhnt und den Ehrgeiz bremst, sich in eine teure und risikoreiche Veranstaltung zu stürzen, obwohl eine Anstellung winkt. Und im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass Abiturienten mit zu guten - verdächtigen - Durchschnittsnoten nicht eingestellt werden. Würde ich mir jedenfalls als Ausbildungsträger überlegen, wenn ich kein Durchlauferhitzer sein möchte.

  • Und im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass Abiturienten mit zu guten - verdächtigen - Durchschnittsnoten nicht eingestellt werden.


    Einerseits fordert man höhere Zugangsbeschränkungen zum Berufsbild im Rettungsdienst, andererseits sollte der potentielle Auszubildende aber auch einen nicht zu guten Abschluss besitzen? Allein aufgrund der (zu guten) Note im Abschlusszeugnis würde ich keinen Auszubildenden abweisen wollen.


    Zitat

    Die Jobs im Rettungsdienst sind nunmal klassische Durchgangsberufe.


    Denkst du, dass das nur durch die Moral der Auszubildenden, möglicherweise eine Zwischenstation einlegen zu wollen, zu begründen ist? Meiner Meinung nach liegt das Problem der Personalfluktuation auch beim Arbeitgeber. Denn ist ein Beruf attraktiv, in dem ich vom einen zum nächsten befristeten Vertrag kämpfen muss?

  • http://www.dbrd.de/content/cms…nt.php?idcat=73&idart=532


    "gegensätzlichen Positionen der Bundesärztekammer" - gibt es die Stellungnahme der BÄK schon irgendwo?



    Die Stellungnahme der ÄLRD BundV gibt es hier beim SK Verlag

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Stellungnahme des BV-ÄLRD:


    Zitat

    Zitat:


    zu §5
    Der BV-ÄLRD hält es bei einer Ausbildung mit weitreichenden medizinischen Inhalten für absolut notwendig, dass die Schulen neben der in § 5 eindeutig festgelegten Verantwortlichkeit der Schule auch eine ärztliche Leitung der Schule besitzt. Aufgabe der ärztlichen Leitung ist es insbesondere, die (deutlich umfangreicheren) Ausbildungsinhalte auf Fachlichkeit und Stimmigkeit zu überprüfen, sowie eine einheitliche notfallmedizinische Konzeption vorzugeben. Dazu gehört auch die Festlegung, welche Unterrichtsanteile durch Ärztinnen und Ärzte übernommen werden müssen.


    Dieses Punkt sehe ich als nicht umsetzbar.


    Jede hauptamtliche Dozentenkraft (und wir gehen davon aus, das unter der Prämisse des neuen Gesetzes es zu keinem Einsatz von Honorardozenten mehr kommen wird - Umfang der geforderten Qualifikation) muss ein Hochschulabschluss besitzen. Da wir ausgehend von dem Umfeld von einer pädagogischen Qualifikation sprechen müssen, schließen sich auch Ärzte ohne nachgewiesen pädagogischen Abschluss m.M. nach aus.
    Woher sollte man aber diese bekommen da ich nicht davon ausgehe, das es eine Vielzahl von Ärzten mit einer nachgewiesenen pädagogischen Eignung noch weiterführendem Studium gibt.


    Zu letzt sehe ich nicht die unbedingte Notwendigkeit, dass die Themen nicht von dem ausgebildeten Fachpersonal unterrichtet werden können, wie es derzeit der Fall ist und bei einem Hochschulabsolventen dann weiterhin der Fall sein könnte.

  • "gegensätzlichen Positionen der Bundesärztekammer" - gibt es die Stellungnahme der BÄK schon irgendwo?


    Auf den Seiten der BÄK ist unter Stellungnahmen und Pressemitteilungen nichts zu finden. Keine Ahnung wann die Herren Ihre Stellungnahme veröffentlichen.