Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Woher sollte man aber diese bekommen da ich nicht davon ausgehe, das es eine Vielzahl von Ärzten mit einer nachgewiesenen pädagogischen Eignung noch weiterführendem Studium gibt.


    Umgekehrt wird es wahrscheinlich wenige Pädagogen mit nachgewiesener ärztlicher Eignung geben...

  • Auf den Seiten der BÄK ist unter Stellungnahmen und Pressemitteilungen nichts zu finden. Keine Ahnung wann die Herren Ihre Stellungnahme veröffentlichen.


    Es gibt noch keine offizielle Stellungnahme der BÄK. Man ist dort aktuell wieder im Hintergrund aktiv und stört sich nach wie vor an gewissen Formulierungen im Entwurf.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Es gibt noch keine offizielle Stellungnahme der BÄK. Man ist dort aktuell wieder im Hintergrund aktiv und stört sich nach wie vor an gewissen Formulierungen im Entwurf.


    Mh, anscheinend scheinen die anderen ärztlichen Organisationsverbände das nicht so extrem bzw. gelassener zu sehen.


  • Dass ärztliches Fachwissen in der Ausbildung von Heilhilfspersonal entbehrlich wäre, kann ich nicht erkennen.


    Sie können sicherlich in einem engen Rahmen, der von der pädagogischen Leitung festgelegt wird, eingesetzt werden. Dennoch machen sie sicherlich nicht den größten Umfang des Unterrichts, sondern sind in spezialisierten Fächern zu finden. z.B. 12 Kanal Diagnostik vom Cardiologen, Beatmungsformen und Muster vom Anästhesisten etc. Physiologie und den größten Umfang Pathophysiologie werden vom HA Personal übernommen. In der Stellungnahme klingt es eher so, das ein ein Vielfaches der Ausbildung von Ärzten unterrichtet werden muss...das sehe ich nicht so.


    Ist in den Ländern von denen ich die duale Ausbildung z.B. kenne auch nicht anders. Dort sind kaum Ärzte in der Universität bzw. in der Schule zu finden die Unterrichten, sondern weitergebildete Paramedics mit pädagogischen Abschlüssen. Wüsste auch nicht, was dagegen sprechen sollte.

  • zur Stellungnahme der BV-ÄLRD:


    3) optimal bleibt eine Bundesfachkommission die war ja föderal nicht machbar. Fraglich warum diese Bundesländer sich jetzt die Einführung des ÄLRD vorschreiben lassen sollten?
    Falls der Wettbewerb um die beste Patientenversorgung/SOP im Land/Kreis/Bereich durch "andere beauftragten Ärzte" unterbunden wird, muss wirklich noch einmal über Kontrolle der ÄLRD als Wahlamt oder durch paritätisches Gremium gesprochen werden.


    4) Was zu erwarten war. Mehr Rechtssicherheit für Ärzte, weil weniger Rechte/eigenverantwortliche Kompetenzen für NotSan.
    Unter dem Punkt §4 Abs. 2 Nr.1 c findet sich die Kernausbildungsziele der neuen Profession. Keine Regel-Kompetenz, aber der Nachweis das es (siehe APO) gelernt wurde.
    Damit könnte man den Eingriff rechtfertigen. Die Angst der Ärzte wenn diese Türe einmal geöffnet ist haben Sie keine alleinige Kontrolle mehr was die Profession.
    Nur wenn "invasive Maßnahmen" in §4 Abs. 2 Nr.1 c bestehen bleibt kann der NotSan bundesweit z.B. einen i.v. Zugang legen oder Intubieren ohne weiterhin auf §34StGb angewiesen zu sein.


    5) Forderte die Band vor einer Woche noch "eine Leitung der Schule durch einen Arzt" oder zumindest "dass eine Schule für Notfallsanitäter auch einen verantwortlichen Arzt erfordert" weil das bei anderen Heilhilfsberufen üblich sei. NotSan ist ein Heilberuf. Auch haben die weiteren Gesundheitsfachberufe wie weiter oben geschrieben eine akademische Leitung und Ärzte selbstverständlich paritätisch im PA.


    Der BV-ÄLRD schließt sich an eine "ärztliche Leitung den Schulen" durchzusetzen. Diese sollen dann für jede Schule die Ausbildungsinhalte bestimmen, eine einheitliche notfallmedizinische Konzeption sicherstellen und nach Gutdünken Unterrichtsanteile festlegen die durch Ärzte unterrichtet werden müssen.


    Festlegung der Lernziele muss bundeseinheitlich in der APO passieren. Auch muss heute und in Zukunft Fachunterricht nicht zwingend durch Ärzte erfolgen, wenn Rettung sich als eigene Profession entwickeln soll.
    Neben der Approbation kommt hier künftig z.B. einen Studium der Medizinpädagogik oder B.A. Healthcare and Education (BA), Absolventen der neue Rettungsdienststudiengänge oder gerne auch Ärzte mit entsprechender pädagogische Zusatzstudium in Frage. Von dieser Fremdbestimmung haben Sich die weiteren Gesundheitsfachberufen mit Delegation auch längst befreit.


    7)
    RS: Ich denke man sollte RS nicht auf NotSan Anerkennen weil es sich nicht Einheitlich geregelte Ausbildung handelt.
    Muss man wirklich 3Monate/520h auf 3Jahre anrechnen? Je nach Bundesland kommen da 1-2Monate Ersparnis raus... davon hat weder der Azubi noch der Betrieb was davon.
    Solange es nicht der Regelfall wird ... und dann wären wir wieder bei einer 2,5Jährigen Ausbildung.


    Pflege: Gegenseitige individuelle Anerkennung ist laut §7 NotSanG und §6 KrPflG möglich. Das wird ja im Gegenzug dann ggf. auch für den NotSan interessant.


    Edit: Nummerierung 6) zu 7)

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

    Einmal editiert, zuletzt von LFX ()

  • ....Ich denke man sollte RS nicht auf NotSan Anerkennen...Muss man wirklich 3Monate/520h auf 3Jahre anrechnen?


    Wo hast Du das gelesen? Meinten Sie damit nicht den NFS aus Österreich?


    Sonst schöner Beitrag, geht mit meiner Meinung zu der Stellungnahme komplett konform. :) :thumbup:


  • Es gibt noch keine offizielle Stellungnahme der BK. Man ist dort aktuell wieder im Hintergrund aktiv und strt sich nach wie vor an gewissen Formulierungen im Entwurf.


    Spätestens beim Gesetzentwurf würde diese "Hintergrundarbeit" ja dann öffentlich... Evtl. war es ein leichter taktischer Nachteil des DBRD so früh zu veröffentlichen?
    Hoffe mal der DBRD steuert offiziell (DBRD zu Gesprächen in Berlin, Stellungnahme) oder inoffiziell nach.
    Dafür arbeitet der BVRD ja schon seit Jahren im Hintergrund/Zimmer :ironie: .


    Kurze Frage laut RD-Blog ist §4 Abs. 2 Nr.1 c wortgleich "Expertenkommission mehrheitlich beschlossene Ausbildungszielbeschreibung"? Gibt es das Sitzungsprotokoll(e) der Expertenkommission öffentlich?


    @cerebralperfusion:
    Seite 4 BV-ÄLRD:
    "7) § 7 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen Diese Möglichkeit ist ein wichtiger Baustein für die Durchlässigkeit (z.B. aus der Pflege) und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten (z.B. Rettungssanitäter)."
    Ledigliche meine Nummerierung ist 7) nicht 6) - ändere ich sofort

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Und im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass Abiturienten mit zu guten - verdächtigen - Durchschnittsnoten nicht eingestellt werden. Würde ich mir jedenfalls als Ausbildungsträger überlegen, wenn ich kein Durchlauferhitzer sein möchte.

    Wieso? Die besonders guten Abiturienten werden kaum drei Jahre Lebenszeit "verschwenden", um erst eine Ausbildung vor dem Studium zu machen. Und bei allen, die nicht sofort über die Note oder das Auswahlverfahren einen Studienplatz erhalten hat die Abinote nur noch nachrangig etwas mit dem Studienplatz zu tun, erst mal warten alle gleich lang.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • @cerebralperfusion:
    Seite 4 BV-ÄLRD:
    "7) § 7 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen Diese Möglichkeit ist ein wichtiger Baustein für die Durchlässigkeit (z.B. aus der Pflege) und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten (z.B. Rettungssanitäter)."
    Ledigliche meine Nummerierung ist 7) nicht 6) - ändere ich sofort


    Hey dank Dir.
    Ich sehe eine Weiterbildungsoption vom RS zum NFS gegeben - als kompletter Lehrgang. Alles andere ist m.M. zu schwierig zu steuern, da im Zuge der neuen Ausbildungscurricula zum RS (inhaltlich deutlich reduzierter als vorher) die Fachinhalte zu gering sind als das man bei einer nicht immer landesweit einheitlichen Ausbildung, einen gemeinsam Einstieg hätte.
    Würde für mich bedeuten: Der RS kann gerne NFS werden, wenn er den kompletten Lehrgang absolviert. Eine Verkürzung ist m.M. nicht anzustreben, da die Grundlage einfach zu unterschiedlich ist.

  • Noch schnell vom RS zum RA aufbauen, dann 6 Monate auf den RA draufsetzen - fertig ist der NFS. Ist es noch so einfach? Man würde auf diesem Weg evtl. Kosten sparen, da man schneller in höherem Lohn und Brot steht.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Noch schnell vom RS zum RA aufbauen, dann 6 Monate auf den RA draufsetzen - fertig ist der NFS. Ist es noch so einfach? Man würde auf diesem Weg evtl. Kosten sparen, da man schneller in höherem Lohn und Brot steht.


    Naja ich würde, wenn ich bei Null stünde, mich zurück lehnen und abwarten und dann zu sehen das ich einen NotSan Ausbildungsplatz bekomme.

  • Jede hauptamtliche Dozentenkraft (und wir gehen davon aus, das unter der Prämisse des neuen Gesetzes es zu keinem Einsatz von Honorardozenten mehr kommen wird - Umfang der geforderten Qualifikation) muss ein Hochschulabschluss besitzen. Da wir ausgehend von dem Umfeld von einer pädagogischen Qualifikation sprechen müssen, schließen sich auch Ärzte ohne nachgewiesen pädagogischen Abschluss m.M. nach aus.


    Ist das das "majestätische Wir"? Ich gehe davon jedenfalls nicht aus.


    J.

  • Ist das das "majestätische Wir"? Ich gehe davon jedenfalls nicht aus.


    Nein nein, das ist nicht das majestätische Wir ;)...man könnte es auch durch "ich" ersetzen.
    Umgangsprachlich sagt man durchaus doch mal: ...gehen wir mal davon nicht aus...auch wenn man eigentlich nicht das "wir" nicht meint ^^


    Edit:
    Auf den zweiten Teil deiner Nachricht (musste erst genauer lesen) - Ich lehne mich da entspannt zurück und schaue was nach der Novellierung passiert. Da wird die entsprechende pädagogische Leitung eines jeden Bildungsinstituts schon entsprechende Vorgaben machen, wie zu unterrichten ist und welche Methoden anzuwenden sind. Spätestens da trennt sich die Spreu vom Weizen und diejenigen mit pädagogischen und didaktischen Weiterbildungen bleiben.
    Weiterhin möchte ich mich hier der Meinung meines Vorredners anschließen:


    Zitat

    Zitat LFX:
    Auch muss heute und in Zukunft Fachunterricht nicht zwingend durch Ärzte erfolgen, wenn Rettung sich als eigene Profession entwickeln soll.
    Neben der Approbation kommt hier künftig z.B. einen Studium der Medizinpädagogik oder B.A. Healthcare and Education (BA), Absolventen der neue Rettungsdienststudiengänge oder gerne auch Ärzte mit entsprechender pädagogische Zusatzstudium in Frage. Von dieser Fremdbestimmung haben Sich die weiteren Gesundheitsfachberufen mit Delegation auch längst befreit

  • Noch schnell vom RS zum RA aufbauen, dann 6 Monate auf den RA draufsetzen - fertig ist der NFS. Ist es noch so einfach? Man würde auf diesem Weg evtl. Kosten sparen, da man schneller in höherem Lohn und Brot steht.

    Das mit dem "schnell" ist hinfällig: Wie gesagt, bis der NFS in der Praxis erscheint, wird es ja noch etwas dauern. Wer sich verbessern möchte, macht sicher nichts falsch, wenn er erst mal den RA macht. Anstatt auf das Zustandekommen dieser Reform zu warten. Auch wenn ich persönlich es kaum noch aushalte. 8)

  • Spätestens beim Gesetzentwurf würde diese "Hintergrundarbeit" ja dann öffentlich... Evtl. war es ein leichter taktischer Nachteil des DBRD so früh zu veröffentlichen?
    Hoffe mal der DBRD steuert offiziell (DBRD zu Gesprächen in Berlin, Stellungnahme) oder inoffiziell nach.
    Dafür arbeitet der BVRD ja schon seit Jahren im Hintergrund/Zimmer :ironie: .


    Kurze Frage laut RD-Blog ist §4 Abs. 2 Nr.1 c wortgleich "Expertenkommission mehrheitlich beschlossene Ausbildungszielbeschreibung"? Gibt es das Sitzungsprotokoll(e) der Expertenkommission öffentlich?


    Ich glaube nicht, dass es ein Nachteil war, die Stellungnahme so früh zu veröffentlichen. Gleichwohl hat man natürlich mit zunehmender Zeit die Möglichkeit, gezielter auf die öffentlich geäußerten Kritiken einzugehen und sich dadurch vielleicht noch einmal besser zu positionieren. Der DBRD setzt aber nach wie vor auf das persönliche Gespräch, um Sachverhalte erläutern zu können. Das ist oft zielführender, als eine schriftliche Stellungnahme.


    Die Sitzungsprotokolle sind nicht öffentlich einsehbar, aber es ist durchaus interessant zu wissen, wie bzw. weshalb es zu der einen oder anderen Formulierung oder Regelung im Entwurf kam. Vielleicht gibt es hierzu noch genauere Informationen in der internen DBRD-Gruppe, welche voraussichtlich in der nächsten Woche für die Mitglieder freigeschaltet wird.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Stellungnahme der IAFP Germany zum Referentenentwurf:


    http://www.flightparamedic.de/images/not?mg_15062012.pdf

    Zitat

    Wir halten die Ergänzung des § 6 um einen Absatz 3 wie folgt als zwingend erforderlich.
    "??Die Vollendung des 18. Lebensjahres wird für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter vorausgesetzt."
    Die ist unserer Erachtens zum einen bzgl. der geistigen Reife vor allem aber auch in Bezug auf die Ausübung des Schichtdienstes sowie des Führens eines Fahrzeuges zwingend.

    Die Sitzungsprotokolle sind nicht öffentlich einsehbar, aber es ist durchaus interessant zu wissen, wie bzw. weshalb es zu der einen oder anderen Formulierung oder Regelung im Entwurf kam.


    Der aus der IAFP-Stellungnahme zitierte Punkt ist so ein Beispiel: auch der DBRD wäre für eine Anhebung des Zugangsalters. Der Wegfall des Mindestalters hat jedoch den Hintergrund, dass befürchtet wurde, dass sich potentielle Interessenten am Beruf nach Schulabschluss mit 16 Jahren zunächst für eine andere Ausbildung entscheiden müssten und sich letztlich gegen den Beruf des Notfallsanitäters entscheiden würden. Es erscheint fraglich, ob sich jemand, der zunächst eine 3-jährige Ausbildung in einem anderen Beruf macht, noch einmal für eine weitere, 3-jährige Berufsausbildung zum Notfallsanitäter entscheidet.
    Die Probleme mit dem niedrigen Zugangsalter sind jedoch nicht von der Hand zu weisen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.