Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Meiner Meinung, falls ich nicht aus'm Himmel abgeschossen werde, strebt dass neue Gesetz den Abschied der Aerzteschaft aus dem Rettungswesen an - zu teuer und Therapiefreiheit welches nicht unbedingt immer die besten Vorraussetzungen fuer dass Ueberleben des Patienten vorraussetzt.


    Den ersten Schritt in einen Notarztfreien Rettungsdienst?!


    Nein, das sehe ich nicht so. Grundsätzlich wird es den Notarzt noch lange im deutschen Rettungsdienstsystem geben - und das ist auch gut so (und wird eigentlich von niemanden ernsthaft angezweifelt).


    J.

  • Niemand wird sich in den nächsten 15-20 Jahren ernsthaft vom NA in der präklinischen Notfallmedizin der BRD verabschieden wollen. Das ist weder politisch gewollt, noch in absehbarer Zeit strukturell sinnvoll. Allerdings sollte die (auch pekuniär) immer wertvoller werdende Ressource NA nicht so wie bisher für so manchen Schischi verheizt werden. Und das kann man bei konsequenter Umsetzung der mittels dieses Entwurfes angestrebten Ziele schon erreichen.

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Siehst Du, und ich gar nicht! Man schlägt politisch die Türe nicht zu! Faktisch finde ich die Idee auch nicht schlecht. Die 520h sind ja auch nicht wirklich so viel Einsparung. Da leidet die Qualtitä sicher nicht! Die Begründung dazu gefällt mir um so mehr :dance2:


    Tut mir Leid, lies es nochmal. Wir reden hier von ganz anderen Zeiträumen. Die 520 Stundenanrechnung wäre bitter genug, da es immerhin möglich wäre, hier ein Schlupfloch zum umgehen der Eingangsvoraussetzungen zu finden. Allerdings soll praktische Tätigkeit vollumfänglich auf die praktische Tätigkeit während der Ausbildung angerechnet werden. Hierbei dürfte es sich um weitaus größere Anteile handeln. Und das ist schlichtweg eine Katastrophe. Noch ein Grund weniger, das Ehrenamt zu mögen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Tut mir Leid, lies es nochmal. Wir reden hier von ganz anderen Zeiträumen. Die 520 Stundenanrechnung wäre bitter genug, da es immerhin möglich wäre, hier ein Schlupfloch zum umgehen der Eingangsvoraussetzungen zu finden. Allerdings soll praktische Tätigkeit vollumfänglich auf die praktische Tätigkeit während der Ausbildung angerechnet werden. Hierbei dürfte es sich um weitaus größere Anteile handeln. Und das ist schlichtweg eine Katastrophe. Noch ein Grund weniger, das Ehrenamt zu mögen.

    Da kann das Ehrenamt per se ja nichts für. Auf jeden Fall sehr fragwürdig das Ganze.


    Ich hielt allerdings die bisherige Möglichkeit der generellen Stundenanrechnung von RS auf das Anerkennungsjahr schon für falsch. Das steht meines Erachtens im krassen Gegensatz zur gewünschten Festigung von Ausbildungsinhalten in der Praxis unter Beobachtung.


    Aber ich kenne gleichzeitig auch die Situation auf vielen "Lehrrettungswachen" und gebe mich daher auch keinen Illusionen hin.


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • Die 520 Stundenanrechnung wäre bitter genug, da es immerhin möglich wäre, hier ein Schlupfloch zum umgehen der Eingangsvoraussetzungen zu finden.


    Und genau das macht mir bei einer entsprechenden Anrechnung am meisten Angst.

  • Ich denke nicht, dass die Anrechnung zum Umgehen der Zugangsvoraussetzungen führen könnte. Diese gelten ja unabhängig einer möglichen Anrechnung.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Niemand wird sich in den nächsten 15-20 Jahren ernsthaft vom NA in der präklinischen Notfallmedizin der BRD verabschieden wollen.


    Von einzelnen Vertretern dieser Gattung mal abgesehen... ^^
    :pfeif:

  • Sehe ich das richtig, das nach aktueller Empfehlung RettAss der Berufsfeuerwehren die Weiterbildung bei vollen Bezügen erhalten sollen? Versteht mich nicht falsch, das ist ja auch gut so...aber da fühlt man sich dann nun wieder etwas vor den Kopf gestoßen. Mir würde mit Sicherheit der AG einen Strich durch die Rechnung machen. Wäre es denn so schwer und "teuer" dies auch allen anderen RettAss zu ermöglichen?

  • Sehe ich das richtig, das nach aktueller Empfehlung RettAss der Berufsfeuerwehren die Weiterbildung bei vollen Bezügen erhalten sollen? Versteht mich nicht falsch, das ist ja auch gut so...aber da fühlt man sich dann nun wieder etwas vor den Kopf gestoßen. Mir würde mit Sicherheit der AG einen Strich durch die Rechnung machen. Wäre es denn so schwer und "teuer" dies auch allen anderen RettAss zu ermöglichen?

    Die BF sind letztendlich Einrichtungen des Staates, genauer z.B. der Städte. Private Arbeitgeber, wie Deine HiOrg, sind eine andere Baustelle und denen kann man sowas einfach nicht vorschreiben. Also wie diese ihr Personal weiterzubilden haben.


    Offensichtlich hat man bei den BF erkannt, welche Vorteile der NFS bietet und möchte dann zügig umsatteln. :positiv:

  • Wenn ich es richtig verstanden habe geht es um die Ausbildung und nicht um die Weiterbildung von Rettungsassistenten. Die Verpflichtung einer Ausbildungsvergütung ist sehr gut, allerdings müssen die Beamten tatsächlich differenzierter betrachtet werden, da diese ihre normalen Ansprüche auf Besoldung ja beibehalten und eine gesonderte Ausbildungsvergütung nach meinem Verständnis nicht statthaft wäre.

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    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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  • Wenn ich es richtig verstanden habe geht es um die Ausbildung und nicht um die Weiterbildung von Rettungsassistenten. Die Verpflichtung einer Ausbildungsvergütung ist sehr gut, allerdings müssen die Beamten tatsächlich differenzierter betrachtet werden, da diese ihre normalen Ansprüche auf Besoldung ja beibehalten und eine gesonderte Ausbildungsvergütung nach meinem Verständnis nicht statthaft wäre.


    Man kann als RA bei der Feuerwehr verbeamtet werden? Dachte das ginge nur, wenn man im Hauptberuf Feuerwehrmann ist. So wie ich das verstanden habe, möchten die BFs ihre reinen RAs zu NFS upgraden.

  • Nochmal im Klartext: Ich beziehe mich nicht auf Rettungsassistenten, sonder auf NFS-Auszubildene, die gleichzeitig Feuerwehrbeamte sind. Ich dachte, dass hätte ich unmissverständlich in meinem ersten Satz geschrieben. Mir scheint allerdings, dass ich mich auf eine andere Textstelle beziehe als ihr oder ihr das geschriebene Wort gänzlich anders versteht. Über welche Textstelle redet ihr, dann können wir Missverständnisse ausschließen.


    PS: Ich wüsste nicht, dass es eine Berufsfeuerwehr gibt, die dich als verbeamteten Mitarbeiter nicht zum Feuerwehrmann ausbildet. Als Qualifikation ("Vorausbildung") für die Feuerwehrkarriere ist der Rettungsassistent aber häufig ausreichend. Das gehört aber nun wirklich nicht hierher.

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  • Nein, das ist so nicht ganz richtig.
    Um als Rettungsassistent bei einer BF verbeamtet zu werden bedarf es einer Feuerwehrlaufbahn.
    Es gibt aber auch angestellte RA's , meist bei kleinen HAWs. Diese sind dann aber nach TVöD eingruppiert.


    Einen RA zu verbeamten geht meines Wissens nach nicht.

  • Zitat

    17. Zu Artikel 1 (§ 31a - neu - NotSanG)
    In Artikel 1 ist nach § 31 folgender § 31a einzufügen:
    "§ 31a


    http://www.bundesrat.de/cln_33…tionFile.pdf/608-1-12.pdf


    Besonders ist auch das:

    Zitat

    Vergleichbare Inhalte der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes sowie vergleichbare praktische Erfahrungen in der Notfallrettung werden auf die Weiterbildung angerechnet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird derart gestaltet, dass eine Anrechnung ermöglicht wird."


    Auch ein nettes, aber einseitiges, Geschenk bzw. Bevorteilung.

    Einmal editiert, zuletzt von Harun ()

  • Danke, das ist die Textstelle auf die ich mich bezog. In diesem Absatz geht es nicht um Rettungsassistenten, sondern um Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die zum Notfallsanitäter ausgebildet werden sollen. Zumindest steht es dort so geschrieben. Ein Zusammenhang sehe ich dort zu den Rettungsassistenten nicht. Allerdings ist das auch gar nicht notwendig, denn ein Beamter, der auf irgendeine Weiterbildung oder Schulung geschickt wird, wird selbstverständlich gemäß seiner Eingruppierung weiter besoldet.


    Zitat

    Für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes stellt die Ausbildung zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern eine dienstliche Weiterbildung dar.


    Rettungsassistenten werden eher im Ausnahmefall die Ausbildung zum Notfallsanitäter absolvieren, sondern eher die Weiterbildung. Daher sind sie nicht betroffen, allerdings ist die Besoldung von Beamten grundsätzlich geregelt und auch überwiegend gerichtlich überprüft.

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  • Ist ja auch richtig so, das will ich auch gar nicht infrage stellen. Man muss nun wirklich erste einmal die endgültige APVO und das Curriculum abwarten sowie sich die ganzen Regelungen und auch Ausnahmeregelungen einspielen.

  • Harun, bezüglich der Anrechnungen stimme ich völlig mit dir überein. Sowohl was Feuerwehrausbildungen als auch die Ausbildung zum Rettungssanitäter angeht, das ist ein riesiges Problem. Das einmal verbeamtete Personen fest ihre Besoldung bekommen ist für mich einfach keine Neuigkeit und nicht bemerkenswert. Aber vielleicht bin ich auch einfach schon zu lange im öffentlichen Dienst.

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  • Nochmals in Erinnerung rufen: Die 520 Stunden-Ausbildung wird anerkannt und die praktische Tätigekit als RS auf die praktische AUSBILDUNG als Notfallsanitäter. Das sind immerhin 1920 Stunden. D.h. das die ursprünglich geplante Ausbiuldung zum NotSan von Schule (1920 Std.), Klinik (720 Stunden) und Rettungswache (1920 Stunden) auf insgesamt 2120 Stunden verkürzt werden kann. Das entspricht dann ungefähr einer Ausbildung von knappen 1,5 Jahren. Armer Rettungsdienst. Was haben Sie bloß mit dir vor.....

  • Die Zahlen habe ich schon öfters gehört und noch nicht wiedergefunden. Kannst du mir da weiterhelfen?

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