Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Also der Herr Ackermann fällt gerade in meiner Gunst. Zitat aus seiner "Rede" zur gestrigen Sitzung des Bundestages:


    "Deshalb erhalten die Notfallsanitäterinnen und -Notfallsanitäter auch keine volle
    Heilkundeerlaubnis. Denn so würde die Gefahr steigen, den Notarzt länger fernzuhalten.
    Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Das wollen wir nicht, und das wird es nicht geben!"


    Und:


    "Wir haben deutlich gemacht, welche invasiven -Maßnahmen von den Notfallsanitäterinnen
    und Notfallsanitätern in entsprechenden Einsatzsituationen erwartet werden. Das gibt
    den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern Sicherheit bei der Ausübung ihres
    Berufes und nimmt den Patientinnen und Patienten die Angst vor "möglichen Hilfsärzten
    ohne Approbation"."


    ?-(

  • Wie stehen denn nun die Chancen, dass das Gesetz ebenfalls durch den Bundesrat kommt? Ist das mehr eine Formsache oder kann da noch spielentscheidendes geschehen?

  • Nun habe ich noch eine Verständnisfrage... ich hoffe die wurde nicht schon irgendwo vorher in diesem langen Thread beantwortet..


    RAs mit mehr als 5 Jahre Berufserfahrung müssen innerhalb von 7 Jahren die Ergänzungsprüfung ablegen.
    Mit miondestens 3 Jahren Berufserfahrung muss der 480h Lehrgang gemacht werden.
    Bei weniger als 3 Jahren Berufserfahrung muss am 960h Lehrgang teilgenommen werden.


    Soweit alles richtig,oder?


    Nun meine Frage: (zitiert aus dem Entwurf)


    Die weitere Ausbildung kann in Vollzeitform,
    Teilzeitform oder berufsbegleitend absolviert
    werden. Eine Person nach Satz 2 Nummer 1 oder
    Nummer 2, die an keiner weiteren Ausbildung
    teilnimmt, erhält bei Vorliegen der Voraussetzun-
    gen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Erlaub-
    nis nach § 1 Absatz 1, wenn sie innerhalb von
    sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes
    die staatliche Prüfung besteht



    Heißt das also, das jeder die Prüfung "auf Anhieb" besteht, keinen Lehrgang besuchen muss?

    Oder verstehe ich da jetzt irgendwas falsch?



    Vielen Dank für Eure Antworten :)

  • Die "Ärztezeitung" polemisiert.


    Inwiefern wird in dem Artikel "polemisiert"? Ich finde die Berichterstattung darin nicht nur sachlich, sondern auch weitestgehend zutreffend.


    J.


    Polemisiert wird mal wieder die große Gefahr, die vom neuen Berufsbild ausgeht.
    Eigenständige Narkoseeinleitung durch Notfallsanis und die Gefährdung der Bevölkerung durch das neue Berufsbild und all der andere Stuss, den die Ärzteverbände schon seit Monaten immer wieder von sich geben um zu verdeutlichen, dass ein Nichtarzt niemals in der Lage sein kann im Notfall adäquate Maßnahmen einzuleiten...

  • Der Artikel ist doch ganz gut. Besonders diese Passage fand ich interessant:


    Tatsächlich: Rettungsdienst ist Ländersache, die Befugnisse regeln
    die ärztlichen Leiter Rettungsdienst, kurz ÄLRD, vor Ort. Allerdings
    hinkt das Argument, denn das Krankenpflegegesetz (KrPflG), ein
    Berufsgesetz, regelt genau das in Paragraf 1. Dort heißt es, dass sie "(...) im Rahmen der ihnen in dieser
    Ausbildung vermittelten erweiterten Kompetenzen zur Ausübung
    heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt" sind.


  • :positiv:

  • RAs mit mehr als 5 Jahre Berufserfahrung müssen innerhalb von 7 Jahren die Ergänzungsprüfung ablegen.
    Mit miondestens 3 Jahren Berufserfahrung muss der 480h Lehrgang gemacht werden.
    Bei weniger als 3 Jahren Berufserfahrung muss am 960h Lehrgang teilgenommen werden.


    Kannst Du mir kurz Deine Quelle / den entsprechenden Paragraphen nennen? Ich würde die entsprechende Passage gerne einmal durchlesen. Ich hatte bisher nur die sechs und dreimonatige Weiterbildung für Beruserfahrene unter drei bzw. fünf Jahren im Kopf.

  • Polemisiert wird mal wieder die große Gefahr, die vom neuen Berufsbild ausgeht.
    Eigenständige Narkoseeinleitung durch Notfallsanis und die Gefährdung der Bevölkerung durch das neue Berufsbild und all der andere Stuss, den die Ärzteverbände schon seit Monaten immer wieder von sich geben um zu verdeutlichen, dass ein Nichtarzt niemals in der Lage sein kann im Notfall adäquate Maßnahmen einzuleiten...


    Aber das behauptet ja nicht die Ärztezeitung, sondern sie berichtet lediglich über die Bedenken der BÄK u.ä., indem sie diese zitiert.


    Polemisieren ist nun wirklich was anderes.


    J.

  • Zitat von »S+K-Verlag«Die "Ärztezeitung" polemisiert.Inwiefern wird in dem Artikel "polemisiert"? Ich finde die Berichterstattung darin nicht nur sachlich, sondern auch weitestgehend zutreffend.J.

    "Keine Sternstunde im Parlament", " Allerdings gehen auch die Länder bei den Kosten auf die Barrikaden.", um nur zwei Beispiele zu nennen. Zurzeit sind nur zwei Gegenstimmen der Länder bekannt.

  • Man betrachte folgende Zeilen des Artikels:


    Allerdings wird das neue Berufsgesetz die rechtliche Situation der Retter vor Ort nicht verbessern - sie bleibt unter Maßgabe des ÄLRD und schlimmstenfalls des Strafgesetzbuchs.

  • Man betrachte folgende Zeilen des Artikels:


    Allerdings wird das neue Berufsgesetz die rechtliche Situation der Retter vor Ort nicht verbessern - sie bleibt unter Maßgabe des ÄLRD und schlimmstenfalls des Strafgesetzbuchs.


    Was ja nunmal den Tatsachen entspricht.

  • "Keine Sternstunde im Parlament", " Allerdings gehen auch die Länder bei den Kosten auf die Barrikaden.", um nur zwei Beispiele zu nennen. Zurzeit sind nur zwei Gegenstimmen der Länder bekannt.


    Da steht aber AUCH: "Der Bundesrat soll am 22. März zustimmen. Ein Einspruch wird nicht erwartet."


    Wir auch immer, unter Polemik verstehe ich was anderes.
    J.

  • Bei sehr vielen Veränderungen, welche im Laufe der Geschichte stattfanden, kochten die Gemüter hoch. Auch war die Zeit des Übergang nicht ohne Hindernissen und Schwierigkeiten. Es gehört einfach dazu.


    Das Gesetz kommt. Und auch der Notfallsanitäter kommt. Und es wird für viele schwierig. Sei es, dass sie nochmal die Schulbank drücken müssen, oder oder oder... Nun ist jeder selber gefragt, wieviel er bereit ist zu investieren. In sich, seine Entwicklung und für die Entwicklung des Rettungsdienst.


    Aber gerade jetzt haben wir mal die Chance zu zeigen was wir wollen und was wir können. Und im gleichen Atemzug sollten wir aber auch Vorsicht, Bescheidenheit und einen sehr kritischen Blick walten lassen um unser Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und den "Anderen" kein Futter zu bieten. Ziel soll es doch sein, dass in 10 Jahren zurück geblickt wird und am Bier-gefüllten Tisch, umringt von Sanis, Assis, Notfallsanis und Doctores, kopfnickend einstimmig gesagt wird: war ne gute Sache...

  • :fool3:
    Jens Ackermann
    "Wir halten fest am Notarztsystem. Das ist wichtig und richtig. Das möchte ich an
    dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, da in der Diskussion in den vergangenen
    Wochen, Monaten und Jahren häufig argumentiert wurde, dass der Notfallsanitäter den
    Notarzt ersetzen könnte. Das wird es nicht geben.
    Deshalb erhalten die Notfallsanitäterinnen und -Notfallsanitäter auch keine volle
    Heilkundeerlaubnis. Denn so würde die Gefahr steigen, den Notarzt länger fernzuhalten.
    Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Das wollen wir nicht, und das wird es nicht geben!"


    :nein:
    SCHANDE!!!


    Und das von einem der die gleiche Ausbildung hat...


    Vielleicht sollte er mal wieder bissi Rettung fahren...


    Der Heilkunde-Passus hätte uns sicherlich die notwendige Rechtssicherheit gegeben, die wir brauchen. Wobei dann wahrscheinlich auch eine Rechtsverordnung gefolgt wäre, welche den Umfang der Ausübung dieser vorübergehenden Heilkunde festgelegt hätte. Wäre aber durchaus ne gute Lösung gewesen...


    Auch wäre die Bundeseinheitliche Regelung das Optimum gewesen und eigentlich auch die Pflicht des Gesetzgebers...
    Schließlich hat der Bürger ein Recht auf eine gleiche Versorgung in ganz Deutschland. Dieser ÄLRD-Kompetenzen-Schwachsinn führt nur dazu, dass jeder der ÄLRD's sein eigenes Macht-Süppchen kocht. (heißt nicht das ich ÄLRD's schwachsinnig finde / im Rahmen der Qualitätssicherung usw. sind diese absolut brauchbar)



    Niemand will Narkosen fahren!!! Das is BULLS**T.
    Wer lässt den beispielsweise beim Apoplex eher 5-Grade-sein? -->aber sicherlich doch der RettAss, welcher nich noch vor Abfahrt Klinik ne Ampulle Ebrantil reindrückt...
    Der RettAss hat doch letztlich ne ganz andere Auffassung seiner Aufgabe, als der Notarzt. Ich will meinen Patienten doch nur mit dem notwendigsten Versorgen und ihn dann in die Klinik bringen... Maximalmedizin mit hier nen bisschen MCP, da noch nen bisschen Ebrantil, dann noch etwas Ranitic... ---> Hallo GEHTS NOCH... Der Rettungsdienst ist kein Krankenhaus und auch keine Arztpraxis. Wir machen ERSTversorgung!!!


    Tschuldigung Leute, aber irgendwann reichts. Der DBRD hats in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Niemand will Narkosen fahren!!!