ZitatAlles anzeigenOriginal von JedeSekundezählt!
Also Jungs!
Defibrillation ist eine ärztliche Maßnahme- nach wie vor... Da hat der Rettungsassistent erstmal nix dran verloren. Ihr lasst ja auch nicht eure Löcher im Zahn von der Absaugschlampe bohren, oder?
Eine Defibrillation mit einem Halbautomaten kann unter gewissen Umständen ja im Rahmen der Notkompetenz angezeigt sein.
Sorry, mir fehlen bei solch einem Beitrag die Worte.
Punkt 01: Es gibt keine Absaugschlampe
Punkt 02: Bereits waehrend meiner Ausbildung zum RettAss (NRW) war und ist die Defibrillation durch RettAss teil der Ausbildung und wird auch in der Praxis angewendet, mit oder ohne Halbautomat.
Mit freundlichen Gruessen, Markus