Warum unterstützt und fördert der Bund die qualifizierte Ausbildung von Soldaten zu Rettungsassistenten ( RAs) , wenn sie im gleichen Zuge die Ausbildung von Polizeibeamten zu RAs dienstlich gesehen nicht offiziell befürwortet bzw. weder finanziell noch durch Bildungsurlaub unterstützt?!
Man begründet das zum einen mit der Ausnahme vom Rettungsdienstgesetz ( Geltungsbereich ) - was aber auch für die Bundeswehr zutrifft - und
zum anderen damit, das keine Dienststelle 3 - 12 Monate auf einen Beamten verzichten kann. Weiterhin hat der Polizeisani ja - INTERN durch den Polizeisanitäterlehrgang - ähnliche Befugnisse wie ein RA in der zivilen Rettung... . Und als letzter Punkt wären da noch die Kosten für den Bund bzw. den Steuerzahler anzuführen. ( ...und bei den Soldaten?! )
Andererseits ist man sehr angetan, wenn ein Beamter seine Überstunden, seinen Erholungsurlaub und letztlich sein Geld dafür opfert, um den Status RA privat zu erlangen. Mit der Anerkennung zum RA bekommt man noch mehr Verantwortung und Aufgaben - allerdings nicht wirklich einen Pluspunkt in der Beurteilung, da der RA ja nicht offiziell dienstlich gefordert wird... .
Die Polizei- und Sanitätsschule Lübeck hat sogar versucht den RA offiziell anzubieten und die Vorausetzungen dafür geschaffen. der Bedarf wurde doch irgendwo gesehen. Im Rahmen der Umstrukturierung der BPOL hat man nun alles bis auf weiteres auf Eis gelegt... . Mal sehen was aus Kostengründen überhaupt aus dem Sanitätsdienst der Polizei wird... .