Antrag der FDP zur Novellierung des RettAssG

  • Hallo,


    habe mich vor ein paar Tagen mal im Gesundheitsausschuss nach dem Stand der Dinge erkundigt.
    Heute kam die Antwort:


    Sehr geehrter Herr ....,


    vielen Dank für Ihre Mail vom 23. August 2007 an das Sekretariat des
    Gesundheitsausschusses.


    Die von Ihnen angesprochene öffentliche Anhörung am 4. Juli 2007, fand
    zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf BT-Drs. 16/3343 statt, in dem
    zwar die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes gefordert wird.
    Bislang wurde aber kein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag
    eingebracht. In der sitzungsfreien Zeit seit 9. Juli 2007 haben die
    Gremien des Ausschusses nicht getagt, so dass auch noch nicht über die
    Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP im Ausschuss
    diskutiert oder entschieden wurde.


    Der Ausschuss wird jedoch voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung am
    19. September 2007 die begonnene Beratung des Gesetzentwurfs der
    Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
    Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
    der Heilberufe (BT-Drs. 16/5385) fortsetzen und ggf. abschließen. Da
    dieser Gesetzentwurf das Rettungsassistentengesetz ebenfalls betrifft,
    ist davon auszugehen, dass zunächst dieses Verfahren abgeschlossen
    werden soll, bevor eine weitergehende Novellierung in Angriff genommen
    werden könnte.


    Mit freundlichen Grüßen


    --
    ........
    Deutscher Bundestag
    Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin



    Weiter machen ;o)


    Trupp71

  • Zitat

    Original von Flexer
    Daniel


    Da würde ich gerne mal wissen, wie du zu dieser Aussage kommst!?


    Schau dir dazu einfach die Tarif-Modelle an. IN vielen ist es so, daß die Ausbildungszeit ein ganz wichtiges Detail ist, bei der Einstufung. In vielen Bereichen ist es so, daß man mit einer 2jährigen Ausbildung nix anderes ist, als ein Handlanger. Fast jeder Ausbildungsberuf geht über 3 Jahre, nur bei den Rettungsassistenten sollen es nur 2 sein?

  • Achso war das gedacht..ja ok..ich dachte Daniel meinte damit RA´s mit 3 jähriger ausbildung kriegen mehr als einer, der nur 2 Jahre gelernt hat..


    jaja..ich sollte mal weg vom PC..

  • Flexer


    Trupp71 hat in seinem eMail-Zitat schon einen wichtigen Punkt angesprochen: die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe anderer EU-Staaten.
    Dort sind vergleichbare Berufe teilweise 3-jährig oder darüber hinaus ausgebildet. Auch ist ein Bachelor-Abschluss inzwischen in Gesundheitsberufen vieler Länder gängig.
    Auch in Deutschland ist seit vielen Jahren zunehmend ein höherer Bildungs- und Berufsabschluss notwendig, um sozialverträgliche Einkommen zu erzielen. Die Pläne, 2-jährig ausgebildete Berufe künftig in einer entsprechenden Gehaltsklasse einzugruppieren, geistern nicht erst seit gestern durch die Landschaft und zeigen sich auf deinem Lohnzettel bzw. in dem für dich geltenden Tarifvertrag.


    Trupp71


    Das ist nicht wirklich neu oder überraschend, sondern der erwartete Gang der Dinge.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daniel


    Da geb ich dir vollkommen Recht, das eine höhere Schulbildung und Abschluss die Chancen verbessern, ein sozialverträgliches Einkommen zu erlangen. Aber die Frage ist ja, wird es trotz evtl. 3 Jähriger Ausbildung zum RA (oder was auch immer) eine verbeserung der Lohnsituation geben!? Ich denke nämlich, das dies nichts ändern wird, weil im Gesundheitswesen auf Teufel komm raus gespart wird. Und wo spart man im RD als erstes, an den Gehältern.

  • Es wird zunächst sicherlich nicht zu einer Verbesserung der Lohnsituation für 3-jährig Ausgebildete kommen, denkbar ist aber aus den bereits angeführten Gründen eine weitere Verschlechterung für 2-jährig Ausgebildete.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo an Euch,


    am 24.10.07 um 9:30 Uhr findet in der 64. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit die Fortsetzung und der Abschluss der Beratung zum Thema Novellierung des Rettungsassistentengesetzes statt.
    Die Sitzung im Jakob-Kaiser-Haus ist leider nicht öffentlich.
    Lustiger Weise, findet zum gleichen Zeitpunkt die 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt, bei der es im Punkt 4 der Tagesordnung auch um die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes geht.


    Hier die Links:


    http://www.bundestag.de/aussch…sordnungen/a14_to_064.pdf


    http://www.bundestag.de/aussch…tagesordnung/43071024.pdf


    Gruss aus Berlin
    Trupp71

    Einmal editiert, zuletzt von Trupp71 ()

  • Dann hat sich das wohl auch wieder erledigt X(



    hib-Meldung
    266/2007
    Datum: 24.10.2007
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    heute im Bundestag - 24.10.2007
    Keine kurzfristige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes


    Ausschuss für Gesundheit/
    Berlin: (hib/MPI) Die Reform des Rettungsassistentengesetzes wird voraussichtlich nicht vor 2009 in Kraft treten. Zwar erachten alle Fraktionen und die Bundesregierung eine Novellierung für notwendig, wie am Mittwochmorgen im Gesundheitsausschuss bei der abschließenden Beratung eines entsprechenden FDP-Antrages (16/3343) deutlich wurde. Jedoch gebe es "eine Menge von schwierigen Details", die vor einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssten, so ein Vertreter der Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2008 solle daher eine Expertengruppe mit Fachverbänden und Ländern in einen "Vorklärungsprozess" treten, so dass im zweiten Halbjahr ein Referentenentwurf vorliegen könne. Der FDP-Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD abgelehnt. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke stimmten zu, während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. In dem Antrag wird gefordert, das Berufsbild des Rettungsassistenten klar zu definieren. Insbesondere sei die Frage zu klären, welche Maßnahmen eine patientenorientierte Notfallversorgung garantieren können. Die Liberalen regen an, die Vorschläge der "Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst" aufzugreifen. Unter anderem müsse eine klassische Berufsausbildung für Rettungsassistenten entwickelt werden. Die FDP-Fraktion verweist darauf, dass das seit 1989 geltende Rettungsassistentengesetz im Hinblick auf den heutigen medizinischen Stand "völlig überholt und mangelhaft" sei. So fehle den Rettungskräften eine klar zugewiesene Kompetenz. Die derzeitige Rechtslage zwinge die Rettungskräfte, bis zum Eintreffen eines Notarztes bei der Anwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen in einem rechtsfreien Raum zu agieren. Die Koalitionsfraktionen machten in der Ausschusssitzung deutlich, dass ein adäquater Vorschlag vorgelegt werde. Darin müsse es um die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsinhalte und -dauer und auch um die Finanzierung gehen. Die Regierung ergänzte, zu erörtern sei beispielsweise die Verzahnung mit den Feuerwehren, Fragen der Berufsvoraussetzung und die Kompetenzabgrenzung zu den Notfallärzten. Die Grünen anerkannten ausdrücklich "das Verdienst der FDP-Fraktion", das Thema Rettungsassistenz angestoßen zu haben. Sie betonten, dass es bei einer Reform auch um die zukünftige Versorgung gehen müsse, da sich in manchen Regionen ein Mangel abzeichne. Die Linke forderte, dass die Novellierung zügig angegangen werde. Der Ausschuss lehnte einen weiteren Antrag der FDP-Fraktion zur Entbürokratisierung der Pflege (16/672) mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion ab. Die FDP votierte mit Ja, die Grünen enthielten sich.

  • Bevor diese Meldung wieder negativ bewertet wird ("Hab ich's doch gewusst - da wird sich nichts ändern....") - die Entscheidung, eine Novellierung nicht über das Knie zu brechen, ist eine gute !
    Sie verschafft allen Beteiligten (und somit auch den Berufsverbänden im Rettungsdienst) Zeit, ihre Positionen und Vorstellungen weiter auszubauen und einzubringen. Und das Wichtigste überhaupt - sie verschafft Zeit, für Schwachstellen und Mängel, die nun insbesondere der Politik vor Augen geführt wurden, adäquate Lösungen auszuarbeiten.
    Der ursprünglichen Aussage, man wolle das RettAssG noch in der laufenden Legislaturperiode novellieren, wird dadurch nicht widersprochen, im Gegenteil, diese wird noch einmal untermauert.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Der ursprünglichen Aussage, man wolle das RettAssG noch in der laufenden Legislaturperiode novellieren, wird dadurch nicht widersprochen, im Gegenteil, diese wird noch einmal untermauert.


    Selbst wenn es nicht der Fall sein sollte, so wäre ein Jahr mehr oder weniger nicht so tragisch, wenn denn etwas Ordentliches herauskommt. Immer noch besser, als alles möglichst schnell und damit vieleicht wieder fehlerhaft zusammen zu schustern.
    Selbst wenn sich nach der nächsten Bundestagswahl die Mehrheiten im Bundestag ändern (wovon auszugehen ist), wird dies wohl weniger schlimm sein, da die Parteien untereinander zu diesem Thema keine grundsätzlich gegeneinander gerichteten Positionen haben, wenn ich den Tenor richtig verstehe.

  • ACKERMANN: Novellierung des Rettungsassistentengesetzes durch FDP auf gutem Weg


    Zitat

    Nach der öffentlichen Anhörung im Juli hat die FDP-Bundestagsfraktion die nächstmögliche Gelegenheit genutzt, um die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes voranzutreiben und ihren Antrag erneut in den Ausschuss eingebracht. Die Beratung hat gezeigt, dass alle Fraktionen im Deutschen Bundestag die Auffassung der FDP vertreten, dass eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes notwendig ist. In der Ausschusssitzung musste die Bundesregierung endlich einen konkreteren Zeitplan vorlegen. Nach Aussage der Bundesregierung wird im ersten Halbjahr 2008 eine Expertengruppe unter Beteiligung der Länder einberufen, um Detailfragen zu erörtern. Ziel sei dann einen Referentenentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2008 vorzulegen.


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.gesundheit-adhoc.de…op=show&page=0&msgNr=2517



    Jens Ackermann schreibt für "DAS RATHAUS", Zeitschrift für Kommunalpolitik (Heft 4 Juli/ August 2007, 60. Jhg.) über die Situation der Rettungsassistenten in den Kommunen und seine Vorstellungen über die Zukunft des Berufes - der Text kann unter dem Menüpunkt "Aktuelles" auf den Seiten von Herrn Ackermann abgerufen werden: http://www.jens-ackermann.info

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Bin dann mal gespannt, ob die alten RettAss, ob Examiniert oder Anerkannt auch noch berücksichtigt werden.


    Realistische Nachschulungen? Welche Zeiträume die Nachschulungen beinhalten sollen etc.


    Ich bin immer noch der Meinung, daß eine Nachzertifizierung nicht schlecht ist, aber man kann halt 2 Jahre Ausbildung auf 3 Jahre nicht einfach in ein paar Wochen realistisch abbilden.


    Ich denke wenn sich inhaltlich nicht viel (nichts) in der Ausbildung ändert, und man lediglich die Ausbildungszeit zum vertiefen der Praxis verlängert, dann könnte man in 4 Wöchigen Aufbauschulungen den Quereinstig in das neue Berufsbild allen ermöglichen.


    Aber ich denke das dieser Quereinstig für ALLE von einigen genau das ist, was nicht gwünscht ist.

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Zitat

    Aber ich denke das dieser Quereinstig für ALLE von einigen genau das ist, was nicht gwünscht ist.


    Richtig. Ein einheitlicher Quereinstieg für alle würde eine überarbeitete Ausbildung auch ad absurdum führen und wäre zudem gerade für viele anerkannte/übergeleitet RettAss kaum zu bewältigen. Allerdings spielen in diesem Punkt auch rechtliche Aspekte eine große Rolle.


    Bezüglich deinen weiteren Ausführungen empfehle ich die Mitarbeit in einem Berufsverband.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein


    Richtig. Ein einheitlicher Quereinstieg für alle würde eine überarbeitete Ausbildung auch ad absurdum führen und wäre zudem gerade für viele anerkannte/übergeleitet RettAss kaum zu bewältigen. Allerdings spielen in diesem Punkt auch rechtliche Aspekte eine große Rolle.


    Bezüglich deinen weiteren Ausführungen empfehle ich die Mitarbeit in einem Berufsverband.


    Och Daniel net schon wieder! So lange der Berufsverband nach außen ausschließlich 100% Kräfte im RD unterstützt und Teilzeit wie auch Nebenamtliche Beschäftigungsverhältnisse (ich sage extra nicht Ehrenamt) ausschließen möchte und das auch mit den Bemühungen einer Novellierung des RettAss Gesetztes, kann und werde ich mich in diesem Bereich sicher nicht angagieren.


    Es muss berufspolitisch, alleine um den Bestandsschutz zu wahren, einen Quereinstig in das neue Berufsbild oder eine Hochadelung geben. Alles andere wäre mit Sicherheit vor dem BVG beklagbar.. mit guter Aussicht auf Erfolg...


    Grüße


    Marco

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  • Hattest nicht du gerade die Thematik neu aufgegriffen ? Ich habe dir lediglich darauf geantwortet.
    Übrigens schließt der Berufsverband keine Teilzeitkräfte aus, da musst du etwas missverstanden haben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.