Neuer DRK-TVöd

  • hi leut
    meine frage ist mal wie geht ihr mit den neuen DRK-TVöd in euren Kreisverbänden um.
    Geht ihr ihr mit hilfe der Beriebsräte auch gegen bestimmte passagen vor bzw. wehrt ihr euch gegen die 48std woche . Die ja einen realen Einkommensverlust bedeuten.
    Gruß Gepard

  • Bislang gibt es bei uns noch keine offiziellen Informationen zum neuen TV, bekannt ist lediglich, dass er einschneidende Veränderungen mitsich bringt - selbstverständlich nachteilige.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • bei uns ist es zumindest so das der arbeitgeber sämtliche betriebsvereinbaren entweder schon gekündigt hat oder mit sofortiger wirkung kündigen wird die den alten tarifvertrag betreffen um sehr schnell auf den neuen tarifvertrag eingehen zukönnen bzw. um neue betriebsvereinbarungen zu formulieren .

  • Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Tagen entsprechende Informationen erhalten, da der TV Thema während der letzten Sitzung des Betriebsrates war.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • ah bei un s geht es in der hinsicht schon heftig zur sache am 1. feb. ist betriebsversammlung wegen diesen thema. aber anscheinend sieht es in anderen verbänden noch ruhiger aus?

  • Hallo,


    auch in unserem KV geht es diesbezüglich hoch her, doch von offizieller Seite haben wir noch keine richtigen Aussagen bekommen, wie das dann alles aussehen soll, die Führungskräfte wissen wohl auch noch nicht richtig, wie sie den neuen TV umsetzen sollen !


    Das Einzige was bisher "durchsickerte" ist wohl, dass es für jeden finanzielle Einbusen in der Größenordnung von 100-150E monatlich mitsichbringen wird !!! 8o


    Des Weiteren fällt ja der Bereitschaftsdienst weg und somit sind RD-Schichten von 12h (wie bisher) nicht mehr möglich und deswegen wird es wohl auf ein 3-Schicht-System hinauslaufen. X(


    Alles in Allem bedeutet das wohl:


    WENIGER GELD und durch die 3 Schichten NOCH WENIGER FREIZEIT !!!



    Mich würde mal interessieren wie ihr das handhabt, wie seht ihr dann euere Arbeit an, macht ihr ab jetzt für diesen "Hungerlohn" nur noch Dienst nach Vorschrift oder bringt ihr euch in eueren KV in euerem ehemaligst erlernten Beruf trotzdem noch ein ?
    Also wie sieht es aus, wenn der Chef euch Fragt, ob ihr vielleicht als ehemaliger Wasserinstallateur mal einen defekten Wasserhahn auswechseln würdet, macht ihr das dann noch oder sagt ihr "nur für ne extra Bezahlung" ?


    Also ich für mich sehe nicht mehr ein, dass ich in meinem ehemaligen Beruf noch "UMSONST" was in unserem KV arbeite, es sei denn, die Bezahlung wird dementsprechend angepasst !

  • Zitat

    Original von Klaus
    Bei uns verteilt detr BR kräftig die Unterlagen.


    Und, hast du schon Einblicke darin gehabt ?


    Wenn ja, wie siehts bei euch in Bayern aus, stimmt das mit der krassen Finanzeinbuse ?

  • @LaLü


    Woher hast du deine Informationen, dass 12h-Schichten nicht mehr möglich sein sollen ? Hier handelt es sich offensichtlich um eine Fehlinformation; diese Schichten wird es nach wie vor geben (z.B. bei uns).


    Auch bei uns wird in diesen Tagen der neue TV an die Wachen verteilt. Das Problem ist, dass ihn bislang kaum jemand richtig erklären kann. Der Betriebsrat muss nun zunächst an einer Schulung zum neuen TV teilnehmen, um konkrete Fragen richtig beantworten zu können.


    Größere Finanzeinbußen gibt es für bislang tätiges Personal kaum, hauptsächlich scheinen Berufseinsteiger betroffen zu sein. Änderungen gibt es z.B. beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dass nun zu einem (gekürzten) Gesamtbetrag jährlich ausbezahlt wird. Daneben gibt es noch diverse Änderungen bzgl. Urlaubs- und Krankentageregelung.
    Die Einmalzahlung wurde bei uns in diesem Monat ausbezahlt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von LaLüLALA


    Und, hast du schon Einblicke darin gehabt ?


    Wenn ja, wie siehts bei euch in Bayern aus, stimmt das mit der krassen Finanzeinbuse ?


    BaWü
    Kräftige Kürzungen der Zulagen, noch viel länger auf Höherstufung warten, Überstundenkonto statt Auszahlung.
    Aber keiner soll finanziell schlechter gestellt werden, wie vorher. Das steht ausdrücklich dabei. Nun ja, auch Tragenschlepper können rechnen.....

  • Zitat

    Woher hast du deine Informationen, dass 12h-Schichten nicht mehr möglich sein sollen ? Hier handelt es sich offensichtlich um eine Fehlinformation; diese Schichten wird es nach wie vor geben (z.B. bei uns).


    Diese Infos habe ich lediglich vom "Hörensagen".
    Es wurde so begründet, dass ja der Bereitschaftsdienst wegfalle und somit die RD-Schicht nun plötzlich als VOLLARBEITSZEIT zähle und auch der übliche Faktor, mit dem bisher eine RD-Stunde verrechnet wurde (meist mit dem Faktor um die 0,8...) fällt weg und somit zählt ab dann die RD-Stunde auch wirklich EINE Stunde und somit wäre bei einer 12h Schicht ja wirklich 12h VOLLARBEITSZEITEN und sowas ist laut Abeitsschutzgesetz doch gar nicht zulässig !!!


    Zudem steht einem Mitarbeiter bei Vollarbeitszeit, spätestens nach 6h eine Pause zu, doch wie soll man sowas im RD realisieren ? Man kann doch nicht einfach den RTW stilllegen !!!???


    Auch frage ich mich, wenn ich im RD Vollarbeitszeit habe, was ich dann zwischen den Einsätzen machen muss, denn "Ausruhen" wie bisher ist ja dann nicht meghr drinn ?


    Dafür muss es doch dann eine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung geben, sehe ich das richtig ?



    Falls ich mit meinen Gedanken und aufgeschnapptem "Wissen" falsch liege, so klärt mich bitte auf !!!

  • Hallo,


    es gab nun in unserem KV auch eine offizielle Infotagung zum neuen TV.


    Also meine Behauptung oben, mit den Schichten, die stimmt wirklich NICHT !
    Es sind weiterhin 2x 12h Schichten möglich, da diese dann als "Verlängerte Arbeitszeit" berechnet werden.


    Was jedoch fakt ist, dass es ENORME Lohneinbußen geben wird !!!


    Hauptsächlich für diese Einbußen ist die Tatsache, dass es KEINEN Breitschaftsdienst im klassischen Sinne mehr gibt und somit KEINE Bereitschaftsdienstauszahlung (welche in unserem KV mit 135% pro Bereitschaftsstunde bezahlt wurde) mehr gibt.


    Dies macht unterm Strich monatlich ca. 100? Brutto weniger aus.


    Des Weiteren kommt noch hinzu, dass die samsatagszulage voll wegfällt (ok, das war nicht so viel, doch "Kleinvieh macht auch Mist" !).


    Dann gibt es noch Einbußen in der Nachtschichtzulage und in der Feiertagszulage.
    Diese Einbußen kommen aber darauf an, wie der entsprechende KV den neuen TV umsetzt, denn dazu hat er mehrere Möglichkeiten.


    Unser KV hat sich dafür entschieden, die Tagschicht etwas kürzer zu gestalten, dafür die Nachtschicht länger zu machen, doch durch die andere Bewertung der Nachtschicht, fallen uns nun in dieser Nachtschicht ALLE Zulagen weg (Nachtschichtzulage, sowie Feiertagszulage falls ein Feiertag unter die Woche fällt).


    Somit gibt es hier nochmal rund 60? weniger.


    Alles in Allem macht dass dann rund 160? Brutto weniger im Monat, was rund 100 ? Netto ist !!!


    Doch es gibt noch weitere Einbußen, so fallen 3 tage Sonderurlaub weg !!!


    Des Weiteren werden Neueinsteiger in diesem Beruf wesentlich weiter UNTEN in der Besoldungsgruppe einsteigen, als unsereiner damals.


    So kommt z.b. ein RS, der nach dem 01.01.2007 in diesem Beruf anfängt, gerade mal auf ca. 850 ? netto !!!


    Weiterhin wird es in Zukunft für "alte" RA ggf. auch noch bitter kommen !!!
    Denn wenn das neue Berufsbild mit der 3-jährigen Ausbildung zum RA draußen ist, so wird dann irgendwann unterschieden, ob man ein RA mit "Kurzausbildung" (z.b. Quereinstieg) ist oder ob man den Beruf nach dem neuen Berufsbild erlehrnt hat.
    Dass derjenige mit einer 3-jährigen Ausbildung als "qualifizierter" eingestuft wird und somit besser verdienen wird, wird ziemlich sicher kommen und zwar wird dann der "neue" RA nicht mehr Lohn bekommen, sondern der "alte" RA wird heruntergestuft werden !


    Wobei das sind bisher nur Zukunftsmärchen und sicherlich lässt sich sowas auch nicht ganz so einfach umsetzen, denn einen gewissen "Bestandsschutz" hat ja jeder Mitarbeiter und somit kann man seinen Grundlohn meines Erachtens nicht kürzen.


    Trotzdem sehe ich sehr traurig dieser Entwicklung entgegen, denn für welchen Hungerlohn sollen wir denn noch arbeiten ?
    Ist denn unsere Arbeit wirklich nur so wenig wert ???


    traurig, traurig !

  • Zitat

    Denn wenn das neue Berufsbild mit der 3-jährigen Ausbildung zum RA draußen ist, so wird dann irgendwann unterschieden, ob man ein RA mit "Kurzausbildung" (z.b. Quereinstieg) ist oder ob man den Beruf nach dem neuen Berufsbild erlehrnt hat.
    Dass derjenige mit einer 3-jährigen Ausbildung als "qualifizierter" eingestuft wird und somit besser verdienen wird, wird ziemlich sicher kommen und zwar wird dann der "neue" RA nicht mehr Lohn bekommen, sondern der "alte" RA wird heruntergestuft werden !


    Ich darf mich kurz selbst zitieren:


    Zitat

    Mit einer "Umverteilung" der im Rettungsdienst zur Verfügung stehenden Gelder meinte ich eine Verschiebung des Lohnniveaus zu Lasten der bisher 2-jährig ausgebildeten Rettungsassistenten - auf lange Sicht.
    Es wurden ja bereits in der Vergangenheit Stimmen laut, die von einem "Zurückstufen" von 2-jährig ausgebildetem Personal bezüglich der Gehälter sprachen. Das sollte aufhorchen lassen (siehe auch den von dir angesprochenen, neuen TV).
    Künftig könnte es also so aussehen, dass 2-jährig ausgebildete RettAss anstelle der heutigen hauptberuflichen RS treten - zu deren Gehalt - und 3-jährig ausgebildetes Rettungsfachpersonal an die Stelle der heutigen RettAss tritt.


    Abstimmung zur neuen Berufsbezeichnung

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.





  • Zitat

    Mich würde mal interessieren wie ihr das handhabt, wie seht ihr dann euere Arbeit an, macht ihr ab jetzt für diesen "Hungerlohn" nur noch Dienst nach Vorschrift oder bringt ihr euch in eueren KV in euerem ehemaligst erlernten Beruf trotzdem noch ein ?



    Ich übernehme keine zusätzlichen Aufgaben mehr auf der Wache.

  • SeLa


    Zitat

    Das kann ich für "Bestandspersonal" nicht nachvollziehen.


    Der Grundlohn kann man dir als "Bestandspersonal" nicht kürzen, doch die Zulagen kann man kürzen bzw. streichen.
    Macht in meinem Fall eine monatliche Lohneinbuse von rund 160? Brutto aus (ca. 100? Netto) !


    Zitat

    Bereitschaftsdienst wurde bei euch nicht wirklich mit 135% vergütet? Das würde wohl eher einer Überstundenvergütung entsprechen.


    Unser ehemaliger Dienstplan sah eine Nachtschicht von 13h vor, davon waren 10h mit einem Faktor von 0,856 verrechnet und die letzten 3h tauchten auf dem Stundenkonto NIRGENS auf, sondern wurden als Arbeitsbereitschaft gewertet und mit 135% ausgezahlt.


    Zitat

    Mit welcher Begründung fallen die Zulagen weg?


    nach dem neuen TV arbeiten wir nun 14h Nacht (17-7 Uhr), davon zählen die ersten 4h als Vollarbeitszeit (die zulageberechtigt wären) und ab 21 Uhr haben wir dann 10h Arbeitsbereitschaft (21-7Uhr) und in der Arbeitsbereitschaft gibt es KEINE Zulagen und da die Nachtzulage erst ab 21 Uhr bezahlt wird, wir jedoch gerade ab dort Arbeitsbereitschaft haben, fallen diese Zulagen weg.
    Genauso sieht es aus, wenn ich Nachts in einen Feiertag hinein arbeite, da der Feiertag um 0 Uhr beginnt, ich jedoch dort schon in der Arbeitsbereitschaft bin, bekomme ich auch KEINE Feiertagszulage !


    Ich ärgere mich sehr über diesen Zustand und sehe eigentlich auch nicht mehr ein, dass ich irgendwelche Zusatzaufgaben ohne zusätzliche Bezahlung noch ausführe, doch tue ich mich damit noch sehr schwer, denn ich kann nicht einfach von heut auf morgen alle meine Bisherigen Zusatzaufgaben einfach liegen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von LaLüLALA ()

  • Zitat

    So kommt z.b. ein RS, der nach dem 01.01.2007 in diesem Beruf anfängt, gerade mal auf ca. 850 ? netto !!!


    Warum, solle ein RettSan gerade mal 850 Euro bekommen, netto aufs Konto ??? Bei wieviel Std. in der Woche - 20 ????

  • LaLüLALA


    habe mir deinen beitrag durchgelesen und auf ein paar ungereimbarkeiten gestoßen!




    Wie könnt ihr 14 std arbeiten der neue Tarif läßt bei Arbeitsbereitschaft Max. 12 std zu mehr ist nicht möglich ?
    Desweiteren zulagen für den nachtdienst werden weiterhin erstattet für den nachtdienst 1.28? pro std bei arbeitsbereitschaft !
    ( Arbeitsbereitschaft wird wie Vollarbeitszeit gerechnet ist nur eine verlängerung der gültigen arbeitszeit)
    Feiertagszuschläge werden auch weiterhin gewährt nämlich 35% , lediglich der feiertagsfrei ist gestrichen und durch die verkürzung der wochenarbeitszeit ersetzt wurden. sprich hast du dienst nach dienstplan an einen feiertag verkürzt sich deine arbeitszeit um ein fünftel diese muß dir in einen zeitraum von 2 wochen gegeben werden oder auf einen stundenkonto gut geschrieben werden und nach ablauf einen zeitraumes als überstunden ausgezahlt werden.


    Wechselschicht zulagen fallen nur dann weg wenn die arbeitszeit auf 48 std angehoben werden aber dieses war schon so im alten tarifvertrag.
    gruß gepard

  • Zitat

    nach dem neuen TV arbeiten wir nun 14h Nacht (17-7 Uhr), davon zählen die ersten 4h als Vollarbeitszeit (die zulageberechtigt wären) und ab 21 Uhr haben wir dann 10h Arbeitsbereitschaft (21-7Uhr) und in der Arbeitsbereitschaft gibt es KEINE Zulagen und da die Nachtzulage erst ab 21 Uhr bezahlt wird, wir jedoch gerade ab dort Arbeitsbereitschaft haben, fallen diese Zulagen weg.


    Zulagen gibt es für Bereitschaftsdienste tatsächlich nicht, allerdings werden Bereitschaftsdienste auch gesondert vergütet. Arbeitsbereitschaft, oder nach TVöD Bereitschaftszeiten, sind nicht Vergütungspflichtig. Es darf bei Bereitschaftszeiten aber keine festgelegten Zeiten mehr geben, daher müssen sämtliche Zulagen durchgezahlt werden.



    Zitat

    Ich ärgere mich sehr über diesen Zustand und sehe eigentlich auch nicht mehr ein, dass ich irgendwelche Zusatzaufgaben ohne zusätzliche Bezahlung noch ausführe, doch tue ich mich damit noch sehr schwer, denn ich kann nicht einfach von heut auf morgen alle meine Bisherigen Zusatzaufgaben einfach liegen lassen.


    Dein AG kann dir doch auch das Gehalt kürzen.





    Ansonsten bleibt noch der Gang zum Arbeitsgericht, zur Zeit ein sehr beliebter Schritt. ;)

  • SeLa



    Dein AG kann dir doch auch das Gehalt kürzen.



    würde mich interressieren unter welchen bedingungen das der Ag kann, den Passus habe ich im Tarif nicht gefunden?
    Es besteht bestandschutz auf das Gehalt .

  • Zitat

    würde mich interressieren unter welchen bedingungen das der Ag kann, den Passus habe ich im Tarif nicht gefunden?



    durch die Abschaffung von Bereitschaftsdiensten, durch die strikte Anwendung von Arbeitszeitkonten,...