Neuer DRK-TVöd

  • Da wir in finanzieller Sicht eine Besitzstandswahrung haben und ich unseren Arbeitsverträgen steht, in welcher BAT-Gehaltsgruppe wir eingestuft sind, darf sich am einkommen nichts ändern, da laut dem BAT für jede Stufe sogar die Zuschläge eingetragen waren. Nur sehen dies die AG anders und es wird diesbezüglich bald ein Urteil geben.

  • Sie Dich mal um bei http://www.pro24stunden.de


    Die Initiative hat zur Aufgabe, nachteilige Veränderung im TVöD rückgängig zu machen. Kuck auch mal zur Abteilung: Meinungen.


    Bitte versende auch Du den Link wenn er Dir gefällt. Einer der Punkte ist auch die Rückgängigmachung des Verlustes des Bewährungsaufstieges bei Arbeitgeberwechsel. Absolut unsozial.


    Gruß Fred

  • Am 12.10.hab ich Termin vorm Arbeitsgericht bezüglich dem Nichtzahlen der 100% Feiertagszuschläge und dem Nichtzahlen der Differenz zwischen den tariflichen 38,5 und den bei ns gearbeiteten 48 Stunden pro Woche.

  • Heute Früh war Gütetermin in Freudenstadt. Aufgrund der Tragweite für alle Beteiligten und aufgrund des hohen Streitwertes wurde vom Richter kein Vergleichsvorschlag gemacht sondern für den 19.12.2007 um 9:00 Uhr ein Kammertermin in Pforzheim anberaumt. Die Verhandlung ist öffentlich.

  • Ich drück Dir für diesen Termin die Daumen!!!


    Gruß von einem, der vor 20 Jahren im Nachbarbezirk (Calw) rettete ;-)

  • Hallo Leute,


    bitte beachtet auch beim neuen DRK TV, dass eine Rückwirkende Zahlung von irgendwelchen Ansprüchen nur mit einer schriftlich eingereichten Geltendmachung rechtlich bestand hat.


    Also haut in die Tasten.... und macht Euren Anspruch mind.vom letzten halben Jahr geltend so wie beschrieben.


    ;-)


    Gr A

  • Da ich einige Anfragen über meinen Rechtsstreit bezüglich der Umsetzung des neuen Tarifvertrages habe und mich nicht explizit äussern will kann ich nur Folgendes schreiben: Nach dem 19.12. schreiben ich euch wie es ausgegangen ist.

  • Ich wünsch der Verhandlung am 19.12.07 einen hoffentlich guten Verlauf und wünsche für uns alle ein positives Signal vom Gericht!


    Viel Glück crazyandy

  • noch was,


    habe gute BadenWürtemberger Verdi Vertreter kennen gelernt, wenn ich Dir helfen kann, zwei von denen sind echt gut und super engagiert. Falls Du keinen kennst.


    Gruß Fred

  • Wenn die Arbeitszeit nicht rechtsgültig (Betriebsvereinbarung reicht nicht) verlängert ist, ist die Differenz zwischen 38,5 und 48 Stunden als Überstunden anzusehen, die Sache wurde vertagt auf den 12.02.08. Denkt alle daran, laut DRK-Reformtarifvertrag müssen die Überstunden aus dem ersten Halbjahr 2007 bis zum 31.12.2007 geltent gemacht werden, ansonsten verfallen sie zu Gunsten des Arbeitgebers! Sollten wir am 12.2. keinen Vergleich machen bekommen wohl, bei einem entsprechenden Urteil, einige Kreisverbände finanzielle Probleme, was wohl einige Arbeitsplätze kostzen würde, so der Anwalt der Beklagten...
    Da bin ich in einer Zwickmühle: entweder ich verzichte auf einige tausend Euro oder ....

  • Zitat

    Original von crazyandy
    Da bin ich in einer Zwickmühle: entweder ich verzichte auf einige tausend Euro oder ....


    Ich nehme an, dass das eine "rhetorische" Aussage ist.

  • Mit anderen Worten - sollte bei einem entsprechenden Urteil der Tarifvertrag rechtlich korrekt umgesetzt werden, könnte das den Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten. Ohne Worte.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • So ein Blödsinn. Das heißt lediglich, daß die Kostenkalkulation der KV nicht aufgeht. Leute zu kündigen geht ja mit noch weniger Arbeitnehmerstunden einher, was sinkende Besetzungszeiten bedeuten würde. Damit wiederum würden die gültigen Verträge (Vorhaltezeiten) nicht eingehalten würden, was wiederum zur Kündigung der Beauftragung führen kann. In diesem Sinne bin ich gerne bereit, den entsprechenden DRK-Verbänden unter die Arme zu greifen und den RD des Bereichs zu übernehmen... Es gibt kaum einen besseren Zeitpunkt, um in den RD/KTP voll einzusteigen - die Voraussagen bis 2050 sind doch traumhaft (vergleiche RETTUNGSDIENST, Oktoberausgabe).



    Es widerspricht auch jeglichen DRK-Interessen, den werbewirksamen Rettungsdienst aus der Hand zu geben. In diesem Sine: alles nur Geschwätz um nciht zahlen zu müssen.


    Nils

  • Nils sieht das richtig.
    Das Personal wird gebraucht, um die Autos zu besetzen. Irgendeiner muss ja fahren.
    Vorhandenes Personal durch ZDL/FSJ zu ersetzen geht auch nicht, da die keine regulären Arbeitsplätze ersetzen dürfen.


    Ergo: Panikmache, weil einige KGFler/Geschäftsführer von gGmbhs in der Ausbeutung der Arbeitnehmer den einfachsten Weg zur Kostenreduktion sahen, und jetzt auf Grund fehlender Rechtmäßigkeit denen der Arsch auf Grundeis geht.

  • Zitat

    Das Personal wird gebraucht, um die Autos zu besetzen. Irgendeiner muss ja fahren.


    Völlig richtig. Ehrenamtliche, GfB und - die neuesten Gerüchte - Personal aus Zeitarbeitsfirmen, welche nicht an den Tarifvertrag gebunden sind.
    Und das die Androhung des Verlustes von Arbeitsplätzen Wirkung zeigt, wird immer wieder aufs Neue bewiesen. Ich wäre diesbezüglich nicht so gelassen und würde das als "Blödsinn" oder "Panikmache" abtun.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    - die neuesten Gerüchte -


    eben.



    Als ausschreibender Kreis wäre mir übrigens an festen Arbeitsverhältnissen gelegen, um meine Arbeitslosenquoten auch in diesem Bereich entsprechend zu drücken. Hier kommen wir wieder in die Bereiche der Ausschreibungen und der paramonetären Leistungsbeschreibungen und -forderungen, die wir an anderer Stelle bereits ausreichend diskutiert haben.


    Mir ist dabei die Konzessionsmodellproblematik aus BaWü durchaus geläufig, das ist aber republikweit betrachtet nicht das Regelmodell.


    Nils

  • Den ausschreibenden Kreisen ist primär daran gelegen, die Kosten zu senken. Natürlich macht es sich nicht gut, wenn dadurch Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Aber letztlich zählt für die Öffentlichkeitsarbeit, ob die Qualität, welche allgemein wahrgenommen wird, stimmt und bspw. Standards und Hilfsfristen eingehalten werden. Wie ein den Rettungsdienst durchführender Betreiber dies realisiert, wird kaum von Relevanz sein.


    Insgesamt geht es doch darum, die Situation für das Rettungsfachpersonal nicht noch weiter zu verschlechtern, gleichgültig, ob Konzessions- oder Submissionsmodell.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.