Den Arztbrief kannst Du aufmachen wenn's:
- der Patient erlaubt (klar)
- es dem Patienten so schlecht geht dass Du schon wieder ein stillschweigendes Einverständnis voraussetzen kannst (würde ich als Nichtjurist mal sagen).
Muss zugeben, habe ich auch schon gemacht (sehr oft mit Einverständnis :pfeif: ) - es hat ja auch einen gewissen Lehrwert wenn man seine vorher in Gedanken gestellten "Verdachtsdiagnosen" abstimmen kann.
@Ani: Ah so, dann bin ich ja beruhigt :hallo: (muss smilies ausprobieren)