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Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise: Neue Praxis ab 1.2.2007
Das SRK gleicht seine Anerkennungspraxis dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) an und stellt ab dem 01.02.2007 für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten ausländischen Ausbildungsabschlusses keine Bestätigungen der Berechtigung zur Titelführung ?HF? mehr aus.
Das SRK stellt ab dem 01.02.2007 keine "HF-Bestätigungen" mehr aus.
Im Anschluss an die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse in den nicht-universitären Gesundheitsberufen hat das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) seit dem Inkrafttreten der Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 11.03.2005 den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern auf Anfrage eine Bestätigung der Berechtigung zur Titelführung ?HF? ausgestellt.
Im Zuge des am 01.01.2007 in Kraft gesetzten Leistungsvertrages zwischen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem SRK sind beide Vertragspartner bestrebt, ein einheitliches Verfahren zu praktizieren. Da das BBT im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens für die in seinem Zuständigkeitsbereich stehenden ausländischen Ausbildungsabschlüsse keine Berechtigung zur Führung des Berufstitel erteilt und dies in den massgebenden Gesetzen auch nicht vorgesehen ist, stellt das SRK ab dem 01.02.2007 ebenfalls keine ?HF-Bestätigungen? mehr aus.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Anerkennungsausweise des SRK im Vergleich mit den schweizerischen Diplomen und Fähigkeitsausweisen nach wie vor als gleichwertig zu betrachten sind. Den Behörden, Arbeitgebern und Anbietern von Weiterbildungen empfehlen wir deshalb, Inhaberinnen und Inhaber eines Anerkennungsausweises zu den gleichen Bedingungen anzustellen bzw. zuzulassen wie Personen, die ihre Ausbildung in der Schweiz absolviert haben.
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