Schulbescheinigung nicht mehr zugelassen-und jetzt?

  • Hallo Leute!
    Heute, so kurz vor der RS-Prüfung habe ich bzw. hat man unserer Klasse mitgeteilt, dass keine Schulbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen. Ich bin an der einzigen staatlichen Schule, die RAs ausbildet und an solchen ist es üblich, für BAfÖG-Anträge Schulbescheinigungen auszustellen. Doch dies ist mit dem heutigen Tag vom Landesverwaltungsamt verboten, da dies nun auch mittlerweile private Schulen getan haben, um die Schüler BAfÖG-fähig zu machen. Ist, wie ich finde, ja auch in Ordnung, viele wollen diesen Beruf gerne erlernen, haben aber nicht die Mittel dazu, wie ich. Wenn ich jetzt keine Bescheinigung mehr bekomme, bekomme ich kein BAfÖG mehr. Das heißt, ich müsste meinen allergrößten Traum schon wieder platzen lassen. Jetzt stehe ich da, wie ein begossener Pudel, weiß nicht mehr, was ich machen soll, da ich wirklich nicht weiß, wie ich das dann finanziell noch bewältigen soll. Ich finde es wirklich fies vom Landesverwaltungsamt, manchen Leuten damit einen Strick zu drehen. Sicher, es gibt auch Leute, die von vorn herein kein BAfÖG bekommen, da die Eltern zu viel verdienen. Aber es gibt auch welche, die nur noch ein Elternteil haben, das so schon versucht, über die Runden zu kommen. Und von dem bisschen Halbwaisenrente kann ich bestimmt nicht jeden Tag zur RW fahren. Und erhöht wird das auf Grund einer Ausbildung auch nicht. Dazu kommt der Gerichtsbeschluss aus Sachsen. Was da ist, denke ich, brauch ich nicht weiter zu erläutern.
    Wisst ihr vielleicht eine Lösung, kennt ihr LRWs bzw. Berufsfeuerwehren die bezahlen? Sonst hat sich für mich der Traum vom RA vielleicht doch wieder schneller ausgeträumt, als dass ich ihn überhaupt leben konnte. Und noch mal möchte ich diesen Traum wirklich nicht über den Haufen werfen, nur weil es wieder am Geld scheitert.
    Es wäre schön, von euch zu hören.
    Gruß,
    Ifta1736

  • Selbstverständlich werden die Schulen auch weiterhin bei Bedarf bescheinigen, das man Schüler bei denen ist. Das müssen die sogar, wenn man drauf besteht.
    Es wird ja wohl auch jeder drauf bestehen, damit man das Finanzamt ärgern kann.


    Ich denke mal eher, das die damit sagen wollen, das die nicht ohne direkte Anfrage pauschal mit Papier um sich werfen.

  • nein, es gibt tatsächlich entsprechende mahnende Briefe von der Verwaltung. Da der RS keine Berufsausbildung ist, wird der RS nicht gefördert (wurde aber wohl von einigen Schulen bescheinigt). Der RettAss ist jedoch eine Berufsausbildung, die nach BAFöG förderungswürdig ist. Also läßt sich die Leistung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht sicher erstreiten.


    Allerdings braucht sowas Zeit... Viiieeel Zeit. Also ist die Suche nach einem bezahlten Anerkennungsjahresplatz vermutlich die schnellere und nervenschonendere Lösung


    Nils

  • Ich würde an deiner Stelle nächste Woche beim Landesverwaltungsamt in Weimar anrufen und nachfragen wie sich das genau verhält. Wenn du den RA in Vollzeit machst, müsste dir auf jeden Fall BAfÖG zustehen. Frag am besten direkt nach Frau Dr. Carstens, die ist für die RA Ausbildung zuständig und so wie ich sie kennengelernt habe auch recht umgänglich.


    mfg
    jens

  • Zitat

    Original von SeLa


    Die was bezahlen? Falls du ein Gehalt im Anerkennungsjahr meinst, da gibt es einige.



    Und welche sind da z.B. empfehlenswert?

  • Das Problem beim Anerkennungsjahr wird sein das viele BF´s die Plätze intern vergeben weil sie ja auch selbst ausbilden. Und wenn man einen Platz hat dann wird er nicht bezahlt. Ich hatte damals auch das Problem bei der BF Düsseldorf zu fahren aber ohne Gehalt und dann auch nur als dritter Mann. Einfach mal bei den Hiorgs oder Feuerwehren anrufen und nachfragen.

  • Das Anerkennungsjahr für 0,00? im Monat machen? Wer sich's leisten kann - bitte. Alle anderen bewerben sich am besten auf die ausgeschriebenen Stellen für RAiP's bei verschiedenen Städten, Landkreisen, Berufsfeuerwehren, Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern.

  • Das mit der BF Düsseldorf war nur ein Beispiel. Aber es hat auch über ein halbes Jahr gedauert bis ich was gefunden hatte. und der Platz wird bezahlt. Ich weiss das mit der BF weil ich dort meine Ausbildung zum RA gemacht habe. Aber bei einigen ist es leider üblich das, das Praktikum nicht bazahlt wird.

  • Gab´s da nicht irgendein Urteil, wonach RaiP solange sie als zweiter auf dem Auto sitzen auch bezahlt werden müssen! Kann aber sein das ich da jetzt was durcheinander werfe.... Also bitte nicht steinigen...

  • das kann durchaus möglich sein aber bei der BF D-Dorf fährst du nur als dritter Mann mit. und deshalb wird es glaube ich auch nicht bezahlt. Aber genau kann ich es auch nicht sagen
    ist schon etwas her als ich dort in der Ausbildung war.