Chefarzt der Anästhesie suspendiert

  • Entnommen aus http://www.hessenschau.de:


    Das hat keinen Sinn mehr"
    Chefarzt soll Hilfe verweigert haben

    Schwerer Vorwurf gegen einen Chefarzt der Weilburger Hessenklinik: Der 38-Jährige soll in einem Notfall einem Krebspatienten die Behandlung verweigert haben. Der 57-jährige Familienvater starb. Gegen den Mediziner wird ermittelt.

    "Das hat doch keinen Sinn mehr", soll der Arzt nach einem Bericht der "Wetzlarer Neuen Zeitung" gesagt haben, als der 57 Jahre alte Mann am 7. August mit einem Rettungswagen in das Krankenhaus eingeliefert worden war. Die vom Notarzt geforderte intensiv-medizinische Betreuung habe der Chefarzt der Anästhesie abgelehnt.


    Einen daraufhin entbrannten Streit unter den Medizinern über die Notwendigkeit einer Behandlung habe ein Angehöriger des Patienten selbst miterlebt, schreibt die Zeitung. Es sei jedoch bei der Ablehnung des Chefarztes geblieben. Der 57-jährige Familienvater aus dem Kreis Limburg-Weilburg, der an Lungenkrebs litt, starb noch am selben Tag.

    Staatsanwaltschaft ermittelt
    Drei Tage später, am 10. August wurde der 38-jährige Chefarzt von der Klinikleitung suspendiert, nach einer Aufsichtsratssitzung sollte ihm noch am Montag fristlos gekündigt werden. "Wegen derzeit noch laufender Ermittlungen können wir zu den Gründen keine weiteren Einzelheiten mitteilen", so der Geschäftsführer Peter Schermuly: "Alle Beteiligten, auch der betroffene Arzt, haben das Recht auf eine vollständige Recherche in dieser Angelegenheit."


    In die Aufklärung der Vorfälle ist mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Limburg involviert. Der Sprecher der Anklagebehörde, Peter Speth, bestätigte am Montag, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Dazu soll die Leiche des 57-Jährigen obduziert werden. Die Ergebnisse lägen möglicherweise erst in zwei Wochen vor. Mögliche Straftatbestände reichen von unterlassener Hilfeleistung bis hin zur vorsätzlichen Tötung.

    (stre)


    Nachtrag von mir:
    Die Krebsdiagnose bei dem 57-jährigen Mann war erst vor acht Wochen gestellt worden.
    Der Aufsichtsrat hat vor wenigen Minuten seine Sitzung beendet.
    Das Arbeitsverhältnis mit dem Anästhesisten wird auf jeden Fall beendet.
    Ob dies im Rahmen einer frsitlosen oder einer ordentlichen Kündigung oder per Auflösungsvertrag geschieht, wollte vor der Kamera niemand sagen.
    Zuerst wolle man die Entscheidung dem Betroffenen mitteilen.


    Unabhängig davon prüft die Staatsanwaltschaft eine evtl. Klage.
    Hier bewege sich der Rahmen von der unterlassenen Hilfeleistung bis zur fahrlässigen Tötung.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    3 Mal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Ergänzung zu meinem Beitrag:
    die gestrige 19:30 Ausgabe der "Hessenschau" berichtete, daß der Aufsichtsrat eine fristlose Kündigung gegenüber dem supendierten Anästhesisten ausgesprochen habe.


    Grund der fristöosen Kündigung sei das Auftreten und die verbalen Aussagen des Arztes gewesen, als es um die Notaufnahme des Patienten ging.
    Die strafrechtiche Komponente sei durch das Gericht zu klären.


    Der Rechtsanwalt der Hessenklinik ging davon aus, daß der gekündigte 38-jährige Mediziner Kündigungsschutzklage einreichen wird.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Original von raphael-wiesbaden


    Der Rechtsanwalt der Hessenklinik ging davon aus, daß der gekündigte 38-jährige Mediziner Kündigungsschutzklage einreichen wird.


    Nun ja wer würde das denn nicht machen ;)

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Und das -in meinen Augen- traurige ist, dass diese Klagen in fast allen Fällen Erfolg haben. Unabhängig von dem Mist, den der Mitarbeiter verzapft hat.....

    Einmal editiert, zuletzt von ThorstenH ()

  • Ob der Arzt auch geflogen wäre wenn die Diskussion von Dritten unbemerkt hinter verschlossenen Türen geführt worden wäre?

  • Wo bleibt in diesem Land eigentlich die Menschlichkeit?
    Wenn jemand tot krank ist darf er dann denn nicht Sterben!

  • Zitat

    Original von R.A. Pioneer
    Wo bleibt in diesem Land eigentlich die Menschlichkeit?
    Wenn jemand tot krank ist darf er dann denn nicht Sterben!


    Vielleicht wollte er aber auch gar nicht? 8o

  • Natürlich hat jeder Mensch das Recht zu sterben...
    in diesem Fall ging es aber nicht um einen dahinsiechenden Körper, sondern um einen 57-jährigen Patienten, dessen Krebsdiagnose gerade mal acht Wochen alt war !


    Inwieweit in diser Zeit zwischen Diagnosestellung und KH-Einlieferung als Notfall ein Sterbeprozeß eingesetzt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Original von raphael-wiesbaden
    Natürlich hat jeder Mensch das Recht zu sterben...
    in diesem Fall ging es aber nicht um einen dahinsiechenden Körper, sondern um einen 57-jährigen Patienten, dessen Krebsdiagnose gerade mal acht Wochen alt war !


    .



    Ich denke dass es hierbei wohl weniger wichtig ist seit wann der Patient die Diagnose hatte , sondern es ist wohl eher wichtig zu wissen seit wann die Erkrankung vorlag!

  • Wie ich es aus den Nachrichten entnehme, geht es weniger um die nicht ergriffenen Maßnahmen, sondern um den Umgang mit dem Patienten. Alles andere wie der Gesundheitszustand des Patienten ist nur Spekulation und sollte deshalb auf ein Minimum beschränkt werden.



    Gruß,


    Ani