Sinnvoll? Wenn der Pfleger zum Arzt wird

  • Es dürfte sich tatsächlich nicht um eine "gefährliche Körperverletzung" handeln, da nicht in rechtsfeindlicher Absicht gehandelt wird.

  • Zitat

    Original von securo
    Es dürfte sich tatsächlich nicht um eine "gefährliche Körperverletzung" handeln, da nicht in rechtsfeindlicher Absicht gehandelt wird.


    Aus Wikipedia


    Zitat

    Als Waffe gelten Objekte, die nach Art ihrer Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre Wirkung zu verletzen. Sie bilden damit eine Untergruppe der gefährlichen Werkzeuge, womit alle Gegenstände gemeint sind, mit denen aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Benutzungsweise erhebliche körperliche Verletzungen hervorgerufen werden können.


    Ist natürlich seeeehr viel Interpretation - und ich bin auch kein Anwalt...
    Ich meine aber mal irgendwo gelesen zu haben, dass genau das die Argumentation für gefährliche Körperv. ist, denn eine Braunüle ist extrem scharf, geeginet und bestimmt, einen Menschen zu verletzen.


    Los, zerreist "verletzen"! :D

  • @JG


    Wenn Du eine Braunüle verwendest, um jemanden zu verletzen und zu schaden, handelt es sich unter Umständen um gefährliche Körperverletzung. Bei der gutgemeinten und indizierten Venenpunktion weder um eine Körperverletzung, noch um eine gefährliche Körperverletzung.


    By the way, Krankenpflegepersonal gastroskopiert nicht und ich finde auch, daß Du auf einem hohen Ross sitzt...




    Gruß,


    Ani

  • Zitat

    Original von imgb01


    Im Übrigen würde ich gerne mal von denjenigen die hier zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Tätigkeiten unterscheiden wissen wie man diese zueinander abgrenzt. Und bitte nicht mit den eindeutigen Fällen wie Bypass-OP kommen...


    Das würde mich auch interessieren. Diese Frage stellt sich ja immer wieder - was genau sind "ärztliche Maßnahmen / Tätigkeiten" und wo stehen diese beschrieben bzw. wo steht geschrieben, dass diese grundsätzlich nur durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen ? Diagnosestellung und Therapie jetzt einmal ausgeklammert - es geht mir um rein "technische" Maßnahmen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Die gut gemeinte Venenpunktion stellt der Ansicht einiger Strafrechtler folgend durchaus eine Körperverletzung dar, die regelmäßig durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Im Bereich der Anästhesie und Intensivmedizin bezeichnen unsere Fachgesellschaften diese Trennung als in der Praxis bis zu einem gewissen Grade kaum möglich, zu sehr verwischen die Grenzen.



    Gruß,


    Ani

  • @JG:


    Nicht nur das ich mit tansamalaja und Ani konform gehe, ich bin auch (nach eifrigem Studieren einiger deiner Beiträge) der Auffassung, dass Du oftmals nach dem KABAA-System agierst!


    Aber diese Diskussion beweist wieder mitunter, warum wir in good old Germany auf keinen grünen Zweig kommen.


    Du bist gegen eine Regelkompetenz im Rettungsdienst?
    Meine Meinung dazu... Verwöhnter Stadtretter!



    Weiterhin kann ich mich Hans nur anschließen... und auch der Beitrag von Vitalfit hat etwas, wobei man hier noch sagen kann... Diskussionen leben von Themenvielfalt!

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    es geht mir um rein "technische" Maßnahmen.


    Wahrscheinlich gibt es gar keine in dem Sinne "richtigen" ärztlichen Maßnahmen (Diagnose und Therapieentscheidung wie Daniel Gesagt hat, mal außen vor). Es könnten prinzipiell alle Maßnahmen delegiert werden, aber der andere muss sie auch können. Bei einem (Not-)Arzt geht man auf Grund seiner Ausbildung davon aus, dass er sie kann.


    Bei Rettungsdienstpersonal ist das Legen von Thoraxdrainagen eben nicht unbedingt Ausbildungsgegenstand (vom Können ganz abgesehen).

  • Ich kenne viele Krankenschwestern und Pfleger, die überhaupt kein Interesse an zusätzlichen Massnahmen haben. Das wird dann mit dem niedrigen Gehalt und der wenigen Zeit begründet. Zugegeben, wird das nicht sehr repräsentativ sein.


    Grundsätzlich entscheidet das Haus/die Einrichtung über die Kompetenzen der Mitarbeiter. Ich habe auch schon gehört, dass bei mehr Kompetenzen des nichtärztlichen Personals mehr Kosten für die Einrichtung entstehen (diverse Versicherungsprämien erhöhen sich wohl).


    Die absolute Härte erlebte ich vor drei Jahren im Rahmen eines Vorstellungstermins in einer grossen medizinischen Notaufnahme einer südbadischen Uniklinik. Das Pflegepersonal führte dort keine Venenpunktionen durch. Begründet wurde es damit, dass der eventuell kritische Gesundheitszustand des Patienten länger unentdeckt bleibt, wenn nicht relativ zeitnah ein Arzt (die Blutentnahmen machen dort zu 90% PJler) an der Patientenliege steht.


    Ich würde es sehr begrüssen, dass bestimmte Massnahmen, wie die z.B. die periphere Venenpunktion und die Katheterisierung generell in den Kompetenzbereich der nichtärztlichen Mitarbeiter fallen. Das soll nicht der Befriedigung allfälliger Profilneurosen dienen, sondern Arbeitsabläufe logischer und flüssiger machen.

  • Zitat

    Original von Smart
    Das soll nicht der Befriedigung allfälliger Profilneurosen dienen, sondern Arbeitsabläufe logischer und flüssiger machen.


    Mein Reden! Das ist auch die Intention dieser Ideen. Wenn wir im November unsere neue zentrale Aufnahme- und Diagnostikstation (ZAD) eröffnen, werden dort auch bisher von Ärzten routinemäßig durchgeführte Maßnahmen vom Pflegepersonal übernommen.
    Und Profilneurosen sind beim Pflegepersonal weniger zu befürchten, denn die wenigsten fühlen sich erst dann als wirklich "gute" Schwester, wenn sie Blut abnehmen können oder Venenverweilkatheter legen können. Im Gegensatz zu einem großen Teil der Rettungsassistenten...




    Gruß,


    Ani

  • Weil sich Schwestern nicht über sowas definieren, sondern über andere Dinge...



    Gruß,


    Ani

  • @Ani:
    Nicht editieren!! Jetzt passt es nicht mehr...


    Ich weiß sehr genau, wie und worüber ich mich als Krankenschwester definiere und auch als Rettungsassistentin wusste ich das ziemlich genau. Zugänge legen gehört(e) in beiden Berufen nicht dazu.
    Aber mal im Ernst, ich fände es toll, wenn sich mal jemand "outen" würde und erklären würde!


    Gruß,
    Kranke Schwester

  • Zitat

    Aber mal im Ernst, ich fände es toll, wenn sich mal jemand "outen" würde und erklären würde!


    Habe auch keine Ahnung.
    Aber meiner Meinung nach gibt es in dem Beruf wesentlich sinnvollere und wichtigere Dinge, über die man sich definieren kann. Und vor allem auf die es wirklich ankommt. Stichwort Soziale Kompetenz und soziale Intelligenz.
    Aber leider OT.

  • Zitat

    Original von Smart
    Ich würde es sehr begrüssen, dass bestimmte Massnahmen, wie die z.B. die periphere Venenpunktion und die Katheterisierung generell in den Kompetenzbereich der nichtärztlichen Mitarbeiter fallen. Das soll nicht der Befriedigung allfälliger Profilneurosen dienen, sondern Arbeitsabläufe logischer und flüssiger machen.


    @ Smart: Glücklicherweise stellt sich bei uns diese Diskussion nicht ;)