Es dürfte sich tatsächlich nicht um eine "gefährliche Körperverletzung" handeln, da nicht in rechtsfeindlicher Absicht gehandelt wird.
Sinnvoll? Wenn der Pfleger zum Arzt wird
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Zitat
Original von securo
Es dürfte sich tatsächlich nicht um eine "gefährliche Körperverletzung" handeln, da nicht in rechtsfeindlicher Absicht gehandelt wird.Aus Wikipedia
ZitatAls Waffe gelten Objekte, die nach Art ihrer Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre Wirkung zu verletzen. Sie bilden damit eine Untergruppe der gefährlichen Werkzeuge, womit alle Gegenstände gemeint sind, mit denen aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Benutzungsweise erhebliche körperliche Verletzungen hervorgerufen werden können.
Ist natürlich seeeehr viel Interpretation - und ich bin auch kein Anwalt...
Ich meine aber mal irgendwo gelesen zu haben, dass genau das die Argumentation für gefährliche Körperv. ist, denn eine Braunüle ist extrem scharf, geeginet und bestimmt, einen Menschen zu verletzen.Los, zerreist "verletzen"!
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@JG
Wenn Du eine Braunüle verwendest, um jemanden zu verletzen und zu schaden, handelt es sich unter Umständen um gefährliche Körperverletzung. Bei der gutgemeinten und indizierten Venenpunktion weder um eine Körperverletzung, noch um eine gefährliche Körperverletzung.
By the way, Krankenpflegepersonal gastroskopiert nicht und ich finde auch, daß Du auf einem hohen Ross sitzt...
Gruß,
Ani
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Zitat
Original von Benutzername
"Schwestern und Pfleger sollen künftig mehr ärztliche Aufgaben übernehmen. Sinnvoll?"
http://www.hr-online.de/websit…gen/index.jsp?rubrik=2390Kam heute im Fernsehen in der Sendung defacto. Wird am Montag um 9:30 Wiederholt
Sehr Interessant, wenn man bedenkt was die Ausgangsituation dieses Beitrag´s war.
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Zitat
Original von imgb01
Im Übrigen würde ich gerne mal von denjenigen die hier zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Tätigkeiten unterscheiden wissen wie man diese zueinander abgrenzt. Und bitte nicht mit den eindeutigen Fällen wie Bypass-OP kommen...
Das würde mich auch interessieren. Diese Frage stellt sich ja immer wieder - was genau sind "ärztliche Maßnahmen / Tätigkeiten" und wo stehen diese beschrieben bzw. wo steht geschrieben, dass diese grundsätzlich nur durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen ? Diagnosestellung und Therapie jetzt einmal ausgeklammert - es geht mir um rein "technische" Maßnahmen. -
Zitat
Original von Ani
@JGWenn Du eine Braunüle verwendest, um jemanden zu verletzen und zu schaden, handelt es sich unter Umständen um gefährliche Körperverletzung. Bei der gutgemeinten und indizierten Venenpunktion weder um eine Körperverletzung, noch um eine gefährliche Körperverletzung.
By the way, Krankenpflegepersonal gastroskopiert nicht und ich finde auch, daß Du auf einem hohen Ross sitzt...
Gruß,
Ani
Die gut gemeinte Venenpunktion stellt der Ansicht einiger Strafrechtler folgend durchaus eine Körperverletzung dar, die regelmäßig durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird.
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Im Bereich der Anästhesie und Intensivmedizin bezeichnen unsere Fachgesellschaften diese Trennung als in der Praxis bis zu einem gewissen Grade kaum möglich, zu sehr verwischen die Grenzen.
Gruß,
Ani
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@JG:
Nicht nur das ich mit tansamalaja und Ani konform gehe, ich bin auch (nach eifrigem Studieren einiger deiner Beiträge) der Auffassung, dass Du oftmals nach dem KABAA-System agierst!
Aber diese Diskussion beweist wieder mitunter, warum wir in good old Germany auf keinen grünen Zweig kommen.
Du bist gegen eine Regelkompetenz im Rettungsdienst?
Meine Meinung dazu... Verwöhnter Stadtretter!Weiterhin kann ich mich Hans nur anschließen... und auch der Beitrag von Vitalfit hat etwas, wobei man hier noch sagen kann... Diskussionen leben von Themenvielfalt!
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Zitat
Original von Daniel Grein
es geht mir um rein "technische" Maßnahmen.
Wahrscheinlich gibt es gar keine in dem Sinne "richtigen" ärztlichen Maßnahmen (Diagnose und Therapieentscheidung wie Daniel Gesagt hat, mal außen vor). Es könnten prinzipiell alle Maßnahmen delegiert werden, aber der andere muss sie auch können. Bei einem (Not-)Arzt geht man auf Grund seiner Ausbildung davon aus, dass er sie kann.Bei Rettungsdienstpersonal ist das Legen von Thoraxdrainagen eben nicht unbedingt Ausbildungsgegenstand (vom Können ganz abgesehen).
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Ich kenne viele Krankenschwestern und Pfleger, die überhaupt kein Interesse an zusätzlichen Massnahmen haben. Das wird dann mit dem niedrigen Gehalt und der wenigen Zeit begründet. Zugegeben, wird das nicht sehr repräsentativ sein.
Grundsätzlich entscheidet das Haus/die Einrichtung über die Kompetenzen der Mitarbeiter. Ich habe auch schon gehört, dass bei mehr Kompetenzen des nichtärztlichen Personals mehr Kosten für die Einrichtung entstehen (diverse Versicherungsprämien erhöhen sich wohl).
Die absolute Härte erlebte ich vor drei Jahren im Rahmen eines Vorstellungstermins in einer grossen medizinischen Notaufnahme einer südbadischen Uniklinik. Das Pflegepersonal führte dort keine Venenpunktionen durch. Begründet wurde es damit, dass der eventuell kritische Gesundheitszustand des Patienten länger unentdeckt bleibt, wenn nicht relativ zeitnah ein Arzt (die Blutentnahmen machen dort zu 90% PJler) an der Patientenliege steht.
Ich würde es sehr begrüssen, dass bestimmte Massnahmen, wie die z.B. die periphere Venenpunktion und die Katheterisierung generell in den Kompetenzbereich der nichtärztlichen Mitarbeiter fallen. Das soll nicht der Befriedigung allfälliger Profilneurosen dienen, sondern Arbeitsabläufe logischer und flüssiger machen.
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Zitat
Original von Smart
Das soll nicht der Befriedigung allfälliger Profilneurosen dienen, sondern Arbeitsabläufe logischer und flüssiger machen.Mein Reden! Das ist auch die Intention dieser Ideen. Wenn wir im November unsere neue zentrale Aufnahme- und Diagnostikstation (ZAD) eröffnen, werden dort auch bisher von Ärzten routinemäßig durchgeführte Maßnahmen vom Pflegepersonal übernommen.
Und Profilneurosen sind beim Pflegepersonal weniger zu befürchten, denn die wenigsten fühlen sich erst dann als wirklich "gute" Schwester, wenn sie Blut abnehmen können oder Venenverweilkatheter legen können. Im Gegensatz zu einem großen Teil der Rettungsassistenten...Gruß,
Ani
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Wieso eigentlich??
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Weil sich Schwestern nicht über sowas definieren, sondern über andere Dinge...
Gruß,
Ani
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Schade, ich hatte wirklich darauf gehofft!
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@Ani:
Nicht editieren!! Jetzt passt es nicht mehr...Ich weiß sehr genau, wie und worüber ich mich als Krankenschwester definiere und auch als Rettungsassistentin wusste ich das ziemlich genau. Zugänge legen gehört(e) in beiden Berufen nicht dazu.
Aber mal im Ernst, ich fände es toll, wenn sich mal jemand "outen" würde und erklären würde!Gruß,
Kranke Schwester -
Vielleicht MaMo?
Gruß,
Ani
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Der Gedanke kam mir auch.
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Zitat
Aber mal im Ernst, ich fände es toll, wenn sich mal jemand "outen" würde und erklären würde!
Habe auch keine Ahnung.
Aber meiner Meinung nach gibt es in dem Beruf wesentlich sinnvollere und wichtigere Dinge, über die man sich definieren kann. Und vor allem auf die es wirklich ankommt. Stichwort Soziale Kompetenz und soziale Intelligenz.
Aber leider OT. -
Heißes Thema in Pflegekreisen (die Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten).
Beispiel zum Thema Blutabnahme durch Pflegepersonal.
Grüsse,
Gerrit
Edit: Warnung - bisher 136 Beiträge, das Lesen kann also dauern...
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Zitat
Original von Smart
Ich würde es sehr begrüssen, dass bestimmte Massnahmen, wie die z.B. die periphere Venenpunktion und die Katheterisierung generell in den Kompetenzbereich der nichtärztlichen Mitarbeiter fallen. Das soll nicht der Befriedigung allfälliger Profilneurosen dienen, sondern Arbeitsabläufe logischer und flüssiger machen.@ Smart: Glücklicherweise stellt sich bei uns diese Diskussion nicht