Zulassung zur RA- Prüfung

  • Hallo,


    seit dem 1.10.07 bin ich im Weiterbildungskurs vom RS zum RA. Dort haben die uns gesagt, das wir im Theorieteil ( vor dem Klinikpraktikum) zwei Klausuren schreiben und eine 15- 20 seitige Facharbeit schreiben müssen. Daraus ergeben sich drei Noten. Die Durchschnittsnote darf nicht schlechter wie 4,0 sein.
    Sollte diese Durchschnittsnote schlechter wie 4,0 sein, wird man nicht zur RA - Prüfung zugelassen.


    Jetzt meine Frage: Ist das an allen Schulen so??? Hab davon bisher noch nie etwas gehört. Ist das überhaupt zulässig???
    Ich persönlich gehe mal davon aus, das ich nicht schlechter wie 4,0 sein werde, aber es geht mir einfach ums Prinzip......


    Gruß, Sonja

  • Also ich höre davon zum ersten Mal. War aber auch an einer privat betriebenen Schule. Ist aber auch schon sechs Jahre her, als ich mit meiner Ausbildung vom RS zum RA angefangen hab.
    Gibts vielleicht neue Prüfungs- bzw. Lehrvorgaben oder Unterschiede zwischen den selbigen Vorgaben der einzelnen Bundesländer?
    In welchem Bundesland machst du denn deine Ausbildung?

    Einmal editiert, zuletzt von der.ralf ()

  • Bei mir wurde auch keine Zulassung erteilt, wenn man nen Durchschnitt von unter 4,0 hatte. Begründet wurde das damit, dass man das Examen mit einem solchem vorprüfungsschnitt auch nicht bestehen würde.
    Wie ich finde macht das Sinn, immerhin hat man nur zweimal die Möglichkeit an einem Examen teilzunehmen. Bei mir war allerdings keine Facharbeit Bestandteil der Vorprüfungen sondern 6 Tests wovon einer dem Schriftlichem Staatsexamen gleichkam.

  • An sich finde ich solche "Vor- Klausuren" auch gut. Zumal ich diese einfach als Prüfungsvorbereitung sehe und somit auch sehe, wo ich wirklich stehe.
    Und ich stimme dem zu, das derjenige, der nicht mind. 4,0 hat, auch die Prüfung nicht schaffen wird.
    Die Facharbeit finde ich eigentlich recht interessant, vor allem weil wir uns die Themen frei wählen konnten. Jedoch finde ich den Zeitraum von 4 Wochen doch recht knapp bemessen, zumal in dieser Zeit auch das lernen nicht vergessen werden darf.
    Ich mache die Ausbildung in NRW und bin gespannt was mir in dieser Ausbildung noch so begegnen wird, da die erste Woche eher ein Organisationschaos war.


    Viele Grüße, Sonja

  • Du machst Deine Ausbildung nicht zufällig in einer zwischen Bochum und Mülheim gelegenen Stadt einer einer Schule, die nicht zu einem Krankenhaus gehört?


    Falls doch: Viel Vergnügen. ;(

  • Zitat

    Original von Medic5754
    Du machst Deine Ausbildung nicht zufällig in einer zwischen Bochum und Mülheim gelegenen Stadt einer einer Schule, die nicht zu einem Krankenhaus gehört?


    Falls doch: Viel Vergnügen. ;(


    Neeeee, Axel, in der Stadt mit der längsten Theke der Welt......

  • Zitat

    Original von Smokeeater


    Neeeee, Axel, in der Stadt mit der längsten Theke der Welt......


    Colonia? :prost:

  • Co-co-co-colo-olonia???? *stotter*


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    Einmal editiert, zuletzt von Tragenträger ()

  • Zitat

    Original von Sonja
    Dort haben die uns gesagt, das wir im Theorieteil ( vor dem Klinikpraktikum) zwei Klausuren schreiben und eine 15- 20 seitige Facharbeit schreiben müssen. Daraus ergeben sich drei Noten. Die Durchschnittsnote darf nicht schlechter wie 4,0 sein.
    Sollte diese Durchschnittsnote schlechter wie 4,0 sein, wird man nicht zur RA - Prüfung zugelassen.


    Jetzt meine Frage: [...] Ist das überhaupt zulässig???


    Ja.


    Disoprivan hat bereits die APrV verlinkt, jedoch nicht ganz richtig verwiesen:



    Die Anlage lautet wie folgt:



    So. Und jetzt verhaust Du Deine Klausuren, liebe Sonja. Was soll die Schule machen? Dir eine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch des Kurses ausstellen? Nachdem Du Dein Unvermögen demonstriert hast? Sie tut nur etwas, was ihr gutes Recht ist, sie verweigert die entsprechende Bescheinigung und - wummm, tritt folgende Regelung in den Fokus:



    Fehlender Nachweis Nr.2 => keine Prüfungszulassung durch die Behörde. So einfach ist das. Noch Fragen?



    Gruß, Nils

  • Bei uns war es auch so, Vier gewinnt. Ist gut und richtig so,wenn eh schon jeder ***** seinen RA machen darf...


    An Krankenpflegeschulen gibts Probezeitklausuren, an Altenpflegeschulen werden die Klausurnoten aufs Examen angerechnet....so ist das eben und es ist gut und richtig so, der Wissenstand sollte eben ab und an mal überprüft werden, so wie früher in der Schule.... :rolleyes:

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • Der Erfolg des Kurses kann aber auch einfach durch das Bestehen des Examens nachgewiesen werden. Dass solche Zwischenprüfungen sein müssen, geht aus Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) nicht hervor.

  • Zitat

    Original von Hilope
    Dass solche Zwischenprüfungen sein müssen, geht aus Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) nicht hervor.


    Wer soll das hier denn behauptet haben? Die Frage war ja nicht, ob solche Zwischenprüfung(en) notwendig ist/sind, sondern ob sie zulässig ist/sind. Und wenn eine Schule zur Überprüfung des Erfolgs des Unterrichtsbesuchs meint Testate schreiben zu lassen, dann ist das halt so.



    Nils

  • Zitat

    Original von Nils
    Wer soll das hier denn behauptet haben? Die Frage war ja nicht, ob solche Zwischenprüfung(en) notwendig ist/sind, sondern ob sie zulässig ist/sind. Und wenn eine Schule zur Überprüfung des Erfolgs des Unterrichtsbesuchs meint Testate schreiben zu lassen, dann ist das halt so.


    Stimmt natürlich.


    Das andere hatte sich so angehört. (Zumindest mal für mich. ;))

  • Vielen Dank euch allen für eure Antworten.


    Es ist halt so, das in der ersten Woche an der Schule sehr vieles schief gelaufen ist, grade was Organisation, Absprachen und Unterricht betrifft. Aus diesem Grund dachte ich, das es ja nicht verkehrt sein kann, sich mal abzusichern.....
    Nun, ich persönlich freue mich darauf meine Facharbeit zu schreiben, zumal ich ein klasse Thema habe.
    Und zu den 2 Klausuren kann ich nur sagen, das ich es als Art Übung für die Prüfung sehe.
    Jedoch denke ich, das ich in der Zeit des Klinikpraktikums halt noch viel lernen kann für die Prüfung, hihi, sodass ich von der Vornote 3 auf ne 2 komme...... ;) oder so ähnlich....... :pfeif:


    Gruß, Sonja