Hallo,
seit dem 1.10.07 bin ich im Weiterbildungskurs vom RS zum RA. Dort haben die uns gesagt, das wir im Theorieteil ( vor dem Klinikpraktikum) zwei Klausuren schreiben und eine 15- 20 seitige Facharbeit schreiben müssen. Daraus ergeben sich drei Noten. Die Durchschnittsnote darf nicht schlechter wie 4,0 sein.
Sollte diese Durchschnittsnote schlechter wie 4,0 sein, wird man nicht zur RA - Prüfung zugelassen.
Jetzt meine Frage: Ist das an allen Schulen so??? Hab davon bisher noch nie etwas gehört. Ist das überhaupt zulässig???
Ich persönlich gehe mal davon aus, das ich nicht schlechter wie 4,0 sein werde, aber es geht mir einfach ums Prinzip......
Gruß, Sonja