Berufspolitik: Weiterentwicklung Tarifverträge

  • Die als Pflichtfelder sind ausgefüllt. Alles andere ist ja woh jedem selbst überlassen, sonst wären es ja Pflichtfelder.


    Im übrigen geize ich nicht mit Informationen über meine Herkunft, mein Alter, meine Ausbildung, etc, man muss dazu halt nur die Einträge in den Beiträgen lesen. Dann ist man gut informiert.


    Diese Form von Identitätsdarstellung ist mir lieber als das aufzählen der 5. Qualifikation in einem Feld. Übrigens, sei Dir da sicher, ich könnte das Feld Qualifikationen von vorne bis hinten ausfüllen...


    Fred

  • Zitat

    Original von fred
    Jetzt darf man also nicht mal mehr äußern, daß es nicht reicht für die Riesterrente ????? Im übrigen ist die Anlageform doch so gewählt daß es langsam aber sicher angelegt ist.


    Deinen mutigen 4-Satz solltest Du Dir noch mal anschauen. Spätestens bei Punk2 wirst Du im Riester Kontext scheitern. Eigentlich bist Du doch sehr sachkundig in den vergangenen Posts gewesen. Deshalb weißt Du doch auch:


    Wer also richtig Erträge haben will, der geht auf andere Ansparformen mit riskanteren Anlagen.


    Mutige Schlüsse, die du da ziehst. Du darfst mir gerne glauben: Deine Beiträge werden nicht überwiegend in Bundesschatzbriefen angelegt ;)

  • Jede Bewegung, jeder Gedanke braucht ein Gesicht, ein Profil. Man muss etwas damit identifizieren können. Sonst bleibt ein Gedanke was er ist; eben ein Gedanke. Nur was greifbar ist kann die Menschen bewegen.....


    Grüße am Samstag

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Zitat

    Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt stellte sich hinter Gewerkschaftsforderungen. "Ausgebildete Pflegekräfte müssen vernünftig bezahlt werden", sagte sie. Die Bezahlung vieler Fachkräfte entspreche heute nicht dem eigentlichen Wert ihrer Arbeit. "Wir müssen heute die Grundlage dafür schaffen, dass auch in zehn bis 15 Jahren gut ausgebildete Fachkräfte in der Pflege arbeiten", fügte die Politikerin hinzu. Sie wünsche sich daher eine breite Debatte über den Wert des Dienstes von Menschen an Menschen.


    Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/pflegepersonal2.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo erstmal
    Ich möchte auch mal was sagen
    Es kann wohl nicht sein, das wir als Rettungsassistent noch weitere kürzungen hinnehmen müssen. Der job, wenn man ihn richtig macht ist schwer genug. Die Aufgaben die man nebenbei so macht, das ein ordentlcher Rettungsdienst möglich ist, werden auch immer mehr. ( Beim DRK ist es üblich diese arbeiten nicht extra zu bezahlen ) Wir sollten uns schon mit aller Kraft gegen Kürzungen wehren. Wenn der Arbeitgeber meint wir verdienen zu viel, ist das wohl Schwachsinn. Das argument man könnte ja was anderes machen, kann ich nicht teilen ich arbeite seit 21 jahren im Rettungsdienst und für solche Leute ist es schwer zu wechseln.
    Ich denke Fred hat es auch nicht leicht bei senen Verhandlungen in Berlin, und für diese arbeit sollte man ihn doch unterstützen, ich bin mir sicher er kämpft für alle Rettungsassistenten.
    Sollte jetzt jemand meinen mit 21 Jahren Berufserfahrung gehöre ich zum alten Eisen, ich glaube ich mache vielen jungen Kollegen noch was vor.

  • Da ist noch ein sehr wichtiger Hinweis, wie die Einstufung des Berufes REttungsassistent vorgenommen wird.


    Nach meinen Informationen ist er immer noch beim Bundesamt für Statistik unter " Taxifahrer" angesiedelt. Auch darum werden wir uns demnächst einmal kümmern.


    Deseiteren hier ein wichtiger Artikel, den jeder gelesen haben sollte, der RA ist. Dann könnte er drüber nachdenken, und dann könnte er sich bewegen und dann wäre es vielleicht auch angebracht darüber in seinem Kollegenkreis zu sprechen mit dem Ziel ähnliche Verweigerungen auch in seinem Bereich durchzuführen. Das würde dem Ziel RA Gesetz zu reformieren doch sehr nahe kommen.


    Vorab bedanke ich mich bei Herrn Gross für die äußest gründlichen Ausführungen und die Mühe die er sich gemacht hat:


    http://www.rettungsdienst-im-u…P08Stellungnahmeverdi.pdf



    Fred.

  • An Herrn Groß und alle die daran mitgearbeitet haben ein dickes LOB.


    Hiermit können glaub ich alle die betroffen sind recht zuversichtlich und mit Motivation an den Gesetzgeber herantreten und dies souverän vertreten.



    Weiter so. ;-)

  • Ein interessanter Text. Allerdings würde mich das im Text angesprochene Urteil interessieren, welches leider nicht mit einem Quellnachweis bzw. einem Aktenzeichen belegt wird. Von einem solchen Urteil ist mir bislang nichts bekannt und ich bin mir sicher, ein solches hätte für Aufsehen in der Szene gesorgt.
    Auch ist nach wie vor die Frage strittig, ob das Heilpraktikergesetz überhaupt auf den Rettungsassistenten anwendbar ist - die Mehrheit der Juristen bezweifelt dies.


    Die Formulierung im neuen Landesrettungsdienstplan für Rheinland-Pfalz ("Rettungsassistenten, die erweiterte (ärztliche) Maßnahmen durchführen sollen...") ist allerdings in der Tat zweifelhaft. Dies alles ist aber schon ein eigenes Thema unter "Rechtliches im Rettungsdienst" wert, sofern hier Diskussionsbedarf besteht.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Ein interessanter Text. Allerdings würde mich das im Text angesprochene Urteil interessieren, welches leider nicht mit einem Quellnachweis bzw. einem Aktenzeichen belegt wird. Von einem solchen Urteil ist mir bislang nichts bekannt und ich bin mir sicher, ein solches hätte für Aufsehen in der Szene gesorgt.
    Auch ist nach wie vor die Frage strittig, ob das Heilpraktikergesetz überhaupt auf den Rettungsassistenten anwendbar ist - die Mehrheit der Juristen bezweifelt dies.


    Interessanter Text, manchmal etwas holperig.


    Das Urteil würde mich auch interessieren.


    Daniel
    Was das HPG betrifft, definiert es doch zumindest die ärztlichen Tätigkeiten, wenn ich nicht irre. Und wenn ein RettAss etwas macht, was dem Arzt vorbehalten ist....


    Diese FoBi laut dem neuen Plan, ist sowas wie ne Notkompetenzschulung, oder wie darf man das verstehen?

  • Lasse and all,


    ja so sehe ich das auch, `ne (Not)-Kompetenz bzw. Regelkompetenzschulung ist im RD überfällig.
    So wie sie auch bei den Ärzten bzw. bei den Notfallmedizinern schon lange fällig wäre.


    Sowie der ÄLRD verbindlich im Bundesgebiet eingeführt werden sollte.


    Ich sehe dies nicht als negativ an, sondern im Sinne der medizinischen Qualitätssicherung und Dokumentation als äußerst wichtig.


    Bis heute betreiben zwar viele ein QM , aber wenn man genau hinschaut sind selbst die administerativen, bürokratischen Details nach der ISO bei jeder Hiorg anders beschrieben.


    Nicht aber die Algorhythmen bzw. medizinischen gold Standards genau definiert.


    Über die Höhe des Niveau kann man sich ja in den verschiedenen Gremien auf Bundesebene (Gesetzgebung / Ministerien / DBRD / Kostenträger / Leistungserbringer...) noch einigen.
    Und nur dann wissen wir, an der Basis, was von uns als Mindeststandard verlangt wird, und von der Politik als Golden Standard angesehen wird.


    Denn nur so können wir gemeinsam auf längere Sicht,
    auf Bundesebene, einen Qualitätsstandard verbindlich definieren.


    Dieser ist dann auch dokumentiert und wissenschaftlich begleitet.


    Insbesondere lassen sich hiermit über einen definierten Zeitraum aussagekräftige Studien mit genügend Patienten erstellen.


    Desweiteren können wir Rettungsdienstler auch nur etwas erreichen(Berufs- und Tarifpolitisch), wenn wir den Kostenträgern aussagekräftige
    Zahlen über das eingesparte bzw. über ein besseres Patienten-outcome präsentieren können.


    Jetzt ist zuerst einmal die Gesetzgebung im Zugzwang!


    Denkt mal darüber nach ...! ;-)


    Grüße Euch


    Achim

  • Zitat

    Original von Achim


    So wie sie auch bei den Ärzten bzw. bei den Notfallmedizinern schon lange fällig wäre.



    Hier geht's um Eure Berufspolitik. Was haben wir damit zu tun? Wir kümmern uns schon selbst um uns und unser QM.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Ein interessanter Text. Allerdings würde mich das im Text angesprochene Urteil interessieren, welches leider nicht mit einem Quellnachweis bzw. einem Aktenzeichen belegt wird. Von einem solchen Urteil ist mir bislang nichts bekannt und ich bin mir sicher, ein solches hätte für Aufsehen in der Szene gesorgt.


    FRED???


    Würde mich auch interessieren, wo ein Gericht eine HPG-Anwendbarkeit gesehen hat und wieso dies bislang nicht den Weg in die Literatur gefunden hat, bietet es doch erstmalig einen Ansatzpunkt für ein bislang nur theoretisch diskutierbares Konstrukt.

  • hi leute,
    hm soviel ich weiß gab es mal ein strafverfahren gegen rettungsdienstpersonal
    in den 80ziger im norden , vielleicht bezieht es sich darauf.


    gruß gepard

  • Auf dem Dokument ist die Anschrift des Verfassers vermerkt. Detaillierte Rückfragen bitte an ihn und die Fachgruppe.


    Fred

  • Irgendwie hab ich sowas geahnt. :-)
    Naja. Wer schreibt dem Verfassser? Nils, magst Du das machen? Nur was Kurzes. Du kannst Dich ja ganz gut mitteilen und bevor nun jeder dem guten Mann schreibt.
    Gruß!





    Btw:
    @Fred
    meine Anfrage bzgl der Fachgruppen blieb bis heute unbeantwortet.

  • das kann sein, denn die werden gerade neu organisiert und im Land vernetzt. Ein Detail davon ist die hier aufgeführte Seite http://www.rettungsdienst-im-umbruch.de, auf der es künftig übersichtlich alle Infos geben wird.


    Da wird es künftig auch die Adressen der Fachgruppen mit den Zuständigkeitsbereichen geben. Diese sind Ansprechpartner für die Verdimitglieder in ihrem Bereich.
    Wenn Du die Liste sofort brauchst, ist auch hier der Herr Gross der richtige Ansprechparner.


    Desweiteren wird es eine neue Seite geben mit dem Inhalt:


    http://www.Rettungsdienst-Tarif-Show.de


    Schaut da mal in den nächsten Tagen rein.







    Fred

  • Zitat

    Original von Lasse
    Wer schreibt dem Verfassser? Nils, magst Du das machen?


    Mail ist raus.



    Ach, was mir noch gerade aufgefallen ist:


    Zitat

    Original von Lasse
    Was das HPG betrifft, definiert es doch zumindest die ärztlichen Tätigkeiten, wenn ich nicht irre.


    Da irrst Du. Das HPG definiert keine "ärztlichen Tätigkeiten", es stellt lediglich die unerlaubte Ausübung der Heilkunde unter Strafe.



    Was mir aber gerade bei der Durchsicht aufgefallen ist:


    Zitat

    § 5a
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.


    DAS haben sie also ändern können. Aber Bezeichnungen wie "Reichsministers des Innern", "Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung" (HeilprG), "Preußen, Bayern ... der Regierungspräsident, in Berlin der Polizeipräsident, ... im Saarland der Reichskommissar für das Saarland" und Der Reichsminister des Innern
    Der Stellvertreter des Führers (HeilprGDV 1) haben auch die Überarbeitungen 200X noch überlebt. Witzig, daß sich die Ärzte so gerne auf genau dieses Gesetz aus einer Zeit stürtzen, in der zur schnelleren Verwendung der Ärzte im Kriegsdienst das Studium radikal zusammengestrichen wurde, der Unterricht auf Trimester umgestellt wurde und seitens der Beratenden Ärzte des Militärs alsbald geklagt wurde, daß unzureichend ausgebildeter Nachwuchs die Universitäten verläßt, welcher sich zwar mit der Rassenmedizin auskennt, aber die einfachsten Dinge wie Infektionsabläufe nicht beherrschte.
    Siehe auch Promotionen: Karl Philipp Behrendt: Die Kriegschirurgie von 1939-1945 aus der Sicht der Beratenden Chirurgen des deutschen Heeres im Zweiten Weltkrieg
    Man merkt schon: es ging ausschießlich um den Schutz des Patienten ;)

  • Na hoffentlich wird das auch was und es wendet sich endlich mal was zum positiven hin...


    Aber die Hoffnung stirbt bekannterweise zuletzt.