ZitatOriginal von Nils
Ist es nicht eher so, daß genau DAS ein Problem des Leistungsanbieters und nicht das Problem des beim Leistungsanbieter beschäftigten Arbeitnehmers ist?
Die Leistungspflicht hat ja der AG übernommen, nicht der einzelne AN. Insofern sollte es doch auch das Problem des AG sein, wenn er mangels innerbetrieblichen Friedens ein Problem hat, seine Leistung aufrecht zu erhalten.
genau so sehe ich das auch.... es ist das Problem des Arbeitgebers, seiner Verpflichtung nachzukommen, die er übernommen hat. Kommt er dieser Pflicht nicht nach kommt es zum Organisationsverschulden., denn er hat ja zugesichert, das die Notfallrettung Flächendeckend durchgeführt wird.
Das Streiks in der Notfallrettung angekündigt werden müssen und nicht von jetzt auf gleich durchgezogen werden, das ist klar. Selbst die Zugführer mussten, bzw müssen im Vorfeld ankündigen, ab wann gestreikt wird.
@ Schmunzel : Es ist ja schön zu lesen,das du mit deinen Beiträgen das Gesundheitssystem mit finanzierst. Aber in dem Fall soltest du dir auch im Klaren sein, das die Kosten die der Rettungsdienst dem Gesundheitssystem verursacht, also den Krankenkassen, gerade mal ein ein bis zwei Prozent ausmachen, eigentlich der Kleinste Posten überhaupt