Warnstreik 06.03.08

  • Zitat

    Original von Nils


    Ist es nicht eher so, daß genau DAS ein Problem des Leistungsanbieters und nicht das Problem des beim Leistungsanbieter beschäftigten Arbeitnehmers ist?
    Die Leistungspflicht hat ja der AG übernommen, nicht der einzelne AN. Insofern sollte es doch auch das Problem des AG sein, wenn er mangels innerbetrieblichen Friedens ein Problem hat, seine Leistung aufrecht zu erhalten.


    genau so sehe ich das auch.... es ist das Problem des Arbeitgebers, seiner Verpflichtung nachzukommen, die er übernommen hat. Kommt er dieser Pflicht nicht nach kommt es zum Organisationsverschulden., denn er hat ja zugesichert, das die Notfallrettung Flächendeckend durchgeführt wird.


    Das Streiks in der Notfallrettung angekündigt werden müssen und nicht von jetzt auf gleich durchgezogen werden, das ist klar. Selbst die Zugführer mussten, bzw müssen im Vorfeld ankündigen, ab wann gestreikt wird.


    @ Schmunzel : Es ist ja schön zu lesen,das du mit deinen Beiträgen das Gesundheitssystem mit finanzierst. Aber in dem Fall soltest du dir auch im Klaren sein, das die Kosten die der Rettungsdienst dem Gesundheitssystem verursacht, also den Krankenkassen, gerade mal ein ein bis zwei Prozent ausmachen, eigentlich der Kleinste Posten überhaupt

    3 Mal editiert, zuletzt von Schwarzwaldretter ()

  • Zitat

    Original von fredDann zahl mir künftig persönlich die minus 12 % und zusätzlich noch die uns zustehenden 5 % reale Lohnerhöhung pro Monat, und dann kannst Du was fordern.


    Es ist genau diese unsachliche Art, die ich wenig angemessen finde.



    Zitat

    Original von fred
    Ansonsten wend dich an das Gesundheitsministerium mit Deinen Einwänden, Ängsten und Empörungen, das würde uns sicher nutzen.


    Vielleicht würde es das. Solange ich mich ankeifen lassen muss, sehe ich aber keine Veranlassung, mich für Dich einzusetzen.



    Zitat

    Original von fred
    In wie fern Du das Gesundheitssystem finanzierst sei mal dahin gestellt. Das ist so als wenn ein Aktionär mit einem 50 Millionstel Anteil bei BASF erzählen will, er finanziere die BASF.


    Wie Du vielleicht weißt, zahlt ein Aktionär keine Beiträge. Der Vergleich hinkt. Ich kann auf meiner Lohnabrechnung jeden Monat auf den Cent genau sehen, dass ich das Gesundheitssystem finanziere.

  • Zitat

    Solange ich mich ankeifen lassen muss, sehe ich aber keine Veranlassung, mich für Dich einzusetzen.


    Vor dem Tag heute, an dem Du Dich ankeifen lassen musstest, hast Du Dich auch nicht beim Gesundheitsministerium gemeldet. Und hättest es ohne dieses ankeifen sicher auch nicht gemacht. Also bist Du einer von den vielen, die von uns immer fordern wollen ohne uns unser Recht zu geben. Unser Recht sind Lohnerhöhungen weil die Preise teurer geworden sind. Und diese Lohnerhöhung heißt bisher nach 4 Jahren Lohnkürzung. Wir werden das System lahm legen ob mit Deiner Zustimmung oder ohne.


    Was den Aktionär angeht, ist die Relation die gleiche. Du finanzierst das Ding nicht sondern bist Versicherter mit Beitragspflicht in einem von der Bundesregierung beschlossenen Gesundheitssystem. Sonderwünsche für Deine persönliche Versorgung diesbezüglich gleich an diese Adresse.


    Im übrigen stellst Du genau die Gruppe von DRK Mitglieder da, die meinen, jedes Auto was da vorüberfährt und jeder Angestellte im Rettungsdienst seien von seinen persönlichen Beiträgen bezahlt.


    Das ist nicht so. Nur noch mal der Vollständigkeit halber. Arbeitgeber, die uns kürzen wollen während Parlamentarier +9,4 % bekommen müssen mit den Konsequenzen leben. Die Betroffenen auch. Und damit die wichtigsten wirklichen Notfälle auch gefahren werden, dafür sind Notvereinbarungen geschaffen worden.


    Fred.

  • Zitat

    Original von fred
    Vor dem Tag heute, an dem Du Dich ankeifen lassen musstest, hast Du Dich auch nicht beim Gesundheitsministerium gemeldet.


    Interessante Art, die eigenen Interessen zu vertreten.



    Zitat

    Original von fred
    Wir werden das System lahm legen ob mit Deiner Zustimmung oder ohne.


    Falls es Dir nichts ausmacht, meinen Beitrag von vorhin noch einmal zu lesen, wirst Du feststellen, dass ich dagegen nichts geschrieben habe.


    Zitat

    Original von fred
    Was den Aktionär angeht, ist die Relation die gleiche. Du finanzierst das Ding nicht sondern bist Versicherter mit Beitragspflicht in einem von der Bundesregierung beschlossenen Gesundheitssystem.


    Und was passiert denn mit meinen Beiträgen anderes, als dass sie das Gesundheitssystem finanzieren?


    Zitat

    Original von fred
    Sonderwünsche für Deine persönliche Versorgung diesbezüglich gleich an diese Adresse.


    Es geht nicht um Sonderwünsche. Ich will nicht mehr als andere.


    Zitat

    Original von fred
    Im übrigen stellst Du genau die Gruppe von DRK Mitglieder da, die meinen, jedes Auto was da vorüberfährt und jeder Angestellte im Rettungsdienst seien von seinen persönlichen Beiträgen bezahlt.


    Immer schön ruhig bleiben, wenn Du nicht weißt, worüber Du sprichst. Ich zahle keine Beiträge an das DRK.


    Zitat

    Original von fred
    Das ist nicht so. Nur noch mal der Vollständigkeit halber. Arbeitgeber, die uns kürzen wollen während Parlamentarier +9,4 % bekommen müssen mit den Konsequenzen leben. Die Betroffenen auch.


    Ich frage mich nur, warum ich mit den Konsequenzen angeblich leben muss. Aber wie ich schon schrieb, kann ich einen Streik sogar ein Stück weit verstehen. Ich habe nur keine Lust, dass mir jemand in völlig unangemessenem Tonfall den Mund verbieten will.

  • Zitat

    Original von Schmunzel


    Stimmt schon. Natürlich ist es ein Problem des Leistungserbringers, wenn seine Mitarbeiter streiken. Das schließt aber nicht aus, dass der Streik zu meinem Problem wird, wenn ich auf die bestreikte Leistung angewiesen bin.


    Da gehen wir konform. Danke

  • Zitat

    Original von Nils


    Da gehen wir konform. Danke


    Und jeder Träger, wird es sich in Zukunft noch besser überlegen, ob man diese Leistung zukünftig wirklich weiter "outsourcen" kann/will/muss.

  • Zitat

    Ich will nicht mehr als andere.


    offensichtlich doch. Op-Besatzungen streiken seit Jahren. Wir halt auch in Zukunft. Daran muss sich jeder gewöhnen. Oder es wird das gezahlt was notwendig ist und dann gibt es wie bisher keine Streiks.


    Dass Du DRK Mitglied bist, habe ich auch nicht vermutet. Es geht um den Vergleich. Da zahlt jemand einen Millionstel Bruchteil eines Budgets und meint deshalb Anspruch auf die Störungsfreiheit innerhalb des gesamten Systems bestehen zu müssen.


    Wir wissen inzwischen, wir die wir in diesem Beruf arbeiten, daß wir für uns selbser sorgen müssen. Das machen wir. Mit aller Konsequenz.


    Die Zeit der hilfllosen Helfer ist vorbei. Alles wird teurer, wir auch.


    Fred.

  • Was das Thema "Notfallrettung bestreiken" angeht hier nochmal mein Senf dazu, schliesslich war ich es auch, der das Thema der Gefahrenabwehr ins Rennen geworfen hat.


    Richtig Primär für die Gefahrenabwehr im Inland sind die dafür zuständigen Behörden (Polizei und Feuerwehr bzw. die jeweiligen Innenministerien der Länder). Ob ein Einsatz der Bundeswehr hierfür in Betracht gezogen werden kann, erscheint mir fraglich. Da verweise ich jetzt mal auf das Problem des Einsatzes im Rahmen des G7-Gipfels (das wars glaub ich) in Heiligendamm. Die HiOrgs haben die Erfüllung der Aufgabe übernommen und sind insoweit auch verpflichtet diesen zu erfüllen. Schon richtig, dass es nicht das Problem des einzelnen Arbeitnehmers sein kann, wie der RTW besetzt ist. Aber das schränkt m.E. die Bestreikbarkeit der NOtfallrettung ein. Man möge sich nur mal überlegen welche Schäden entstehen könnten, wenn der RTW zum Notfalleinsatz 35 Minuten Anfahrt hat, statt der zulässigen 15.


    Was die übrige Diskussion angeht, so ist der Streikgrund für mich nach wie vor nachvollziehbar und in diesem Sinn auch völlig legitim und unterstützenswert. Jedoch ist das Problem, dass solche Heißsporne (bitte entschuldigt diesen Ausdruck) wie fred zwar Druck machen, aber nicht in der Lage sind, die Sinnhaftigkeit einem Dritten klar zu machen. Aber genau das benötigen wir doch. Der Streik soll nicht das System lahmlegen, sondern die Bevölkerung auf die Misstände aufmerksam machen und somit Druck auf die Arbeitgeber ausüben. Solche Äusserungen halte ich, auch in einem Fachforum, für schädlich und völlig daneben. Auch wenn ich den Frust einiger Kollegen verstehen kann. Ich selbst bin zugegebenermaßen enttäuscht, wenn ich einige Postings hier lese, wie wenig Verständnis einige hier für den "EIGENEN" Berufstand aufbringen können. Egal ob sie noch was "richtiges" lernen oder nicht.


    Übrigens die Forderung, dass die bestreikten RTW von ehrenamtlichen Helfern besetzt werden sollen ist doch ein "Schuss ins eigene Bein". Wenn der Arbeitgeber merkt, dass auch während einer Streikmaßnahme der Betrieb OHNE Komplikationen aufrecht zu erhalten ist, warum nicht mehr Lohn zahlen und dafür 10 Stellen streichen??? Das kann ja in keinster Weise das Ziel sein, oder irre ich?


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)


  • Reinste Polemik... Tschuldigung wenn ich das so sagen muss. Aber diese Aussagen entbehren zwar nicht einer GRundlage und einer berechtigten Forderung, sind jedoch in einer Weise vorgetragen, wie sie nicht sein sollte.


    "Wir legen das system lahm... Alle anderen streiken, wir halt auch..." Das sind Kampfparolen, die völlig am Sinn und Zweck vorbeigehen.


    JA, wir haben Anspruch auf einen störungsfreien Ablauf des Systems der Notfallrettung. Ich möchte dich mal hören, wenn deine Hütte abbrennt und du beim ANruf der Feuerwehr gesagt bekommst, löschen sie schonmal, wir kommen morgen. DAS darf nicht das Ziel eines Streiks sein... und darf auch nicht die Folge werden.
    Wenn der Krankentransport bestreikt wird, ist ads in meinen Augen notwendig und legitim. In der Notfallrettung sind solche Maßnahmen völlig deplaziert. Überlegen wir mal... Womit verdienen die HiOrgs/Arbeitgeber ihr Geld? Notfallrettung ist budgetiert, also Null auf Null-Geschäft... der Krankentransport als Dienstleistung ist jedoch als Profit-Geschäft zu sehen. Also lege ich doch das lahm, was dem Arbeitgeber weh tut, das Profit-Geschäft. So haben es bislang auch die übrigen Streikenden gemacht. Sie haben meistens das bestreikt, was dem Arbeitgeber weh tut. dass dabei natürlich auch Dritte betroffen waren, okay...Kollateralschaden... Aber DAS wurde von den enstprechenden Vertretern auch kommuniziert...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Hm es wurde heute viel geschrieben , ob man streiken darf oder auch nicht oder wieviel man bestreikt.
    denke die frage wird in den nächsten tagen oder wochen beantwortet denn dieser arbeitskampf ist noch lange nicht vorbei. das war erst der anfang denke mal nicht das der arbeitgeberverband DRK nach der heutige streikaktion einbrechen wird und unsere forderungen nachkommen wird,
    Aber wer von den vielen schreibern war heut auch auf der straße???Von unseren KV waren es rund 70% nur die kollegen die aufgrund der Einstweiligen Verfügung gezwungen waren zum arbeiten haben dies getan ; bzw. einige wenige waren noch entschuldigt.
    Schreiben kann man viel aber wer tut sonst noch was hier in diesen Forum????

  • Die Gefahr sehe ich grundsätzlich auch, aber
    bei uns ist das jahrelang probiert worden, Ehrentamtliche statt Hauptamtlichen einzusetzen, es wurden viele notwendigen Stellen gar nicht erst geschaffen, viele junge Gute Kräfte gingen ohne daß wir sie halten konnten, weil sie keine Vertrage bekamen. Aber die Stundenzahlen gehen zurück auch dank guter Urteile die Ehrenamt mit 280 STunden pro Monat für nicht vereinbar hielten.


    Wo ein Sinn zum Outsourcen erkennbar war, wurde das auch gemacht.


    Ich glaube eher, daß der Arbeitgeber jetzt bemerkt, daß es besser ist sich nicht mit AN anzulegen. Und Minus 12 heißt nichts anderes als "anlegen". Daher auch die Empörung landesweit. Wir haben über 6 Monate geduldig verhandelt und argumentiert. Wir sind bei MInus 1,1 statt irgendeinem Plus-Angebot.


    Nach den amüsierten Kommentaren über fehlende Organisation kann man nur noch energisch werden. Viielleicht wird diese Sprache dann besser verstanden.


    Fred

  • Zitat

    Original von fred
    offensichtlich doch.


    Du hast ja immer noch nicht gelesen, was ich geschrieben habe.


    Zitat

    Original von fred
    Dass Du DRK Mitglied bist, habe ich auch nicht vermutet. Es geht um den Vergleich.


    Ach so.


    Zitat

    Original von fred
    Da zahlt jemand einen Millionstel Bruchteil eines Budgets und meint deshalb Anspruch auf die Störungsfreiheit innerhalb des gesamten Systems bestehen zu müssen.


    Lies bitte nach, was ich geschrieben habe.


    Zitat

    Original von fred
    Mit aller Konsequenz.


    Wäre ich unsachlich, würde ich Dich fragen, ob Du damit meinst, Du würdest auch über Leichen gehen. Wäre doch eine schöne Metapher für einen Streik in der Notfallrettung. Also: Lieber sachlich bleiben. Das ist übrigens, was ich geschrieben habe.

  • advomedix


    hm möchte dich an den streik der feuerwehr in großbritannien erinnern.
    da mußte auch das militär ihren dienst übernehmen und es sind dort einige hütten abgebrannt. aber die öffentlichkeit war auf der seite der feuerwehr nur dazu.
    wie letzendlich der streik im RD weiter geht entzieht sich auch meiner kenntnis. ein konsequenter streik im krankentransport wird die AG schon mächtig unter druck bringen, es ist einerseits ein kostenfaktor andererseit ein imageverlust für das DRK und der druck von krankenhäusern,arztpraxen etc.wird imens wachsen wenn mal überregional für mehrere tage der Krankentransport außer gefecht gesetzt wird.
    Über die notfallrettung muß man sich mal gesondert unterhalten . Ein streik dort ist mit sicherheit möglich . die frage ist wie.... aber wenn es soweit ist gibt es mit sicherheit notfallvereinbarungen wie man es macht.
    ich weiß das in schleswig-holstein an den uniklinik lübeck auch der erzwingungsstreik droht. dort wird geplant in den op sälen immer nur einen saal pro fachrichtung offen zuhalten und zwar für die lebensbedrohlichen notfälle . alles andere muß warten. in der allgemeinen pflege wird es nur eine minimale versorgungen geben.


    denke ähnliche überlegungen treffen auch für den RD zu.


    Gruß Gepard

  • Zitat

    Original von Gepard
    advomedix


    hm möchte dich an den streik der feuerwehr in großbritannien erinnern.
    da mußte auch das militär ihren dienst übernehmen und es sind dort einige hütten abgebrannt. aber die öffentlichkeit war auf der seite der feuerwehr nur dazu.


    Leider ist Großbritannien und vor allem die dortige Rechtslage nicht 1:1 mit der unsrigen zu vergleichen. Dieser Rückschluss ist also fragwürdig...


    Zitat

    wie letzendlich der streik im RD weiter geht entzieht sich auch meiner kenntnis. ein konsequenter streik im krankentransport wird die AG schon mächtig unter druck bringen, es ist einerseits ein kostenfaktor andererseit ein imageverlust für das DRK und der druck von krankenhäusern,arztpraxen etc.wird imens wachsen wenn mal überregional für mehrere tage der Krankentransport außer gefecht gesetzt wird.


    Dem würde ich so auch zustimmen...



    Zitat

    Über die notfallrettung muß man sich mal gesondert unterhalten . Ein streik dort ist mit sicherheit möglich . die frage ist wie.... aber wenn es soweit ist gibt es mit sicherheit notfallvereinbarungen wie man es macht.


    Ob ein Streik dort mit Sicherheit möglich ist, kannst du doch heute noch gar nicht sagen... ICh wage das weiterhin zu bezweifeln...


    Zitat

    ich weiß das in schleswig-holstein an den uniklinik lübeck auch der erzwingungsstreik droht. dort wird geplant in den op sälen immer nur einen saal pro fachrichtung offen zuhalten und zwar für die lebensbedrohlichen notfälle . alles andere muß warten. in der allgemeinen pflege wird es nur eine minimale versorgungen geben.
    denke ähnliche überlegungen treffen auch für den RD zu.


    Da haben wir es doch... Für Notfälle wird eine Versorgung aufrecht erhalten. Nichts anderes sage ich die ganze Zeit. Notfallrettung muss voll umfänglich aufrecht erhalten werden. Um deinen Vergleich heranzuziehen... Krankentransport würde ich mit der allgemeinen Pflege gleichsetzen. Streik notwendig und auch zulässig. Notfallrettung ist mit den NOtfallbesetzungen in den Krnakenhäusern zu vergleichen. Nur weil gestreikt wird, darf die Notfallversorgung der Bevölkerung nicht leiden. Und da die Notfallrettung ohnehin meistens nur am Bedarfsplan orientiert ist und kaum Überkapazitäten vorgehalten werden, halte ich einen Streik für unzulässig. Oder kann man plötzlich eine Hilfsfrist von 30 minuten akzeptieren, wo man sonst überall 15 minuten und weniger fordert????


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Nur weil gestreikt wird, darf die Notfallversorgung der Bevölkerung nicht leiden.


    Das sicherzustellen ist aber zunächst Aufgabe der AG, können sie das nicht gewährleisten, muss der Träger des Rettungsdienstes für eine ausreichende Sicherstellung sorgen.
    Wir sind keine Beamte, die zum Dienst verpflichtet werden können. Solange ich nicht rechtlich begründet vom Gegenteil überzeugt werde bin auch ich der Ansicht, dass ein Streik in der Notfallrettung durchaus möglich ist.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • advomedix


    ich habe nie gesagt das kein RTW mehr rausfährt bei einen streik in der notfallrettung.
    Sondern der erste schritt wäre z.B. das nur die grundbesetzung fährt spricht die fahrzeuge die auch nachts vorgehalten werden müssen und die zusätzlichen fahrzeuge am tage bleiben in der halle . dann wäre die grundversorgung im lebensbedrohlichen notfall gewährleistet.


    und der 2. schritt wäre wenn wir dazu gezwungen werden vom AG wenn er nach einer gewissen streikphase immer noch nicht einlenkt.
    die notfallrettung betreiken und andere unsere aufgaben übernehmen( Bundeswehr) das wäre dann auch ein notfallplan die grundversorgung wäre gewährleistet bloß nicht durch AN .
    aber das ist aufgabe des AG und nicht meine er muß die sicherstellung des RD gewährleisten wie er ist macht ist sein problem.
    aber das ist alles zukunftgeschichte fangen wir erstmal klein an so wie heute der AG muß merken das er einen ernstzunehmenden gegner hat und das noch mehr kollegen auf die straße kommen. und das sie keine exitenzangst haben müssen wenn sie streiken denn das ist ihr grundrecht Art.9 grundgesetz. und das verdi sie unterstützt mit mit logistik, schulung bis zur durchführung.


    und ich sollte seit 2std im bett liegen weil ich geh heute abend meiner arbeitnehmerpflicht wieder nach und verübe meinen nachtdienst


    gruß gepard

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Wir sind keine Beamte, die zum Dienst verpflichtet werden können. Solange ich nicht rechtlich begründet vom Gegenteil überzeugt werde bin auch ich der Ansicht, dass ein Streik in der Notfallrettung durchaus möglich ist.


    Jeder Streik steht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes unter einem - nicht ausdrücklich im Gesetz stehenden - Gebot der Verhältnismäßigkeit. Dieses lässt - so das Bundesarbeitsgericht - der streikführenden Organisation einen relativ weiten Gestaltungsspielraum. Die Gewerkschaft kann sich also durchaus Stellen aussuchen, an denen ein Streik besonders weh tut.


    Es gehört aber aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgebotes zu den Pflichten der Streikenden, zwingend erforderliche Notdienstarbeiten zu dulden, und - wenn keine andere Abhilfe möglich ist - sich daran zu beteiligen. Zum Notdienst wiederum gehören Arbeiten, die zum Schutz vorrangiger Interessen dritter Personen notwendig sind.


    Ich denke, wir sind uns einig, dass die Notfallrettung zum Schutz lebenswichtiger Interessen dritter Personen notwendig ist. Der Krankentransport kann es - je nach den örtlichen Gegebenheiten - zumindest teilweise sein (man wird nicht tagelang Dialysefahrten verweigern können).


    Beste Grüße

  • Zitat

    Original von Schmunzel


    Es gehört aber aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgebotes zu den Pflichten der Streikenden, zwingend erforderliche Notdienstarbeiten zu dulden, und - wenn keine andere Abhilfe möglich ist - sich daran zu beteiligen. Zum Notdienst wiederum gehören Arbeiten, die zum Schutz vorrangiger Interessen dritter Personen notwendig sind.


    Ab wann tritt der Umstand ein, dass keine "andere Abhilfe" möglich ist - wenn der mit dem RD Beauftragte keine Abhilfe schaffen kann oder wenn der Träger, der ja laut RDG dann diese Aufgabe übernehmen muss, diese nicht schaffen kann ?


    Zitat

    Ich denke, wir sind uns einig, dass die Notfallrettung zum Schutz lebenswichtiger Interessen dritter Personen notwendig ist. Der Krankentransport kann es - je nach den örtlichen Gegebenheiten - zumindest teilweise sein (man wird nicht tagelang Dialysefahrten verweigern können).


    Durchaus. Aber dies zu gewährleisten bleibt letztlich dennoch Aufgabe des Beauftragten bzw. des Trägers. Kann dieser also das beschäftigte Personal dazu zwingen (und mit welchen Mitteln), die Aufgabe dennoch durchzuführen ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Durchaus. Aber dies zu gewährleisten bleibt letztlich dennoch Aufgabe des Beauftragten bzw. des Trägers. Kann dieser also das beschäftigte Personal dazu zwingen (und mit welchen Mitteln), die Aufgabe dennoch durchzuführen ?


    Ich denke, dass genau das die Frage sein wird, mit der sich ein Gericht dann beschäftigen muss... Meine persönliche Ansicht ist, dass es dem arbeitgeber in Grenzen gestattet sein muss, sein Personal für eben genau diese Aufgabe, der Sicherung der Mindestversorgung, zu verpflichten. Die vorgesehene Notfallvorhaltung muss gewährleistet werden, alles weitere, das "Zusatz-Geschäft" würde ausserhalb der Verhältnismäßigkeit liegen und kann somit auch keine Pflicht des Personals begründen.
    Das wäre quasi der Notfallplan, der von den Klinikstreiks bekannt ist.


    Als Rechtsgrundlage würde ich die Pflicht des Personals aus dem Dienstvertrag ableiten... Sofern der Arbeitgeber andere Möglichkeiten hat, seinen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen, hat er diese vorrangig heranzuziehen... Aber da kommen wir dann zu dem Problem, was ich weiter oben schon angesprochen habe...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)