Bsirke braucht den Streik!


  • Abschlußprüfung zum RA mit unabhängigen Prüfern? Die Prüfer sind doch immer die Dozentender jeweiligen Schule mit einem Vertreter des Landesamtes, welcher still daneben sitzt und sich Notizen macht.

  • Snoopy
    das mag bei Euch so sein. Bei uns waren die RA Abschlussprüfungen bisher in der Zusammensetzung immer unabhängig und fair, auch für die teilnehmenden Ärzte galt das.


    Es bleibt aber die Tatsache, daß diese Fairness plötzlich fehlen kann, wenn ein vom LV an seiner TochterGmbH angestellte LRA die Allmacht der Entscheidungen besitzt und sogar den Inhalt der Prüfung undokumentiert und unstandardisiert ändern kann in Abhängigkeit der Nase des RA und dies nach Rheinl. Pfälzischem Ansatz direkte Auswirkungen auf seine weitere Beschäftigung haben wird.



    Fred.

  • Aber es sind trotzdem Dozenten der jeweiligen Schule. Es würde mich schon sehr wundern, wenn es in gerade dieser Schule, welche Du meinst, anders wäre.
    In der Pfalz ist doch gerade das Landesamt sauer, weil wohl ein kompletter Lehrgang Unterlagen gefälscht haben soll.

  • Zitat

    Original von fred
    Es bleibt aber die Tatsache, daß diese Fairness plötzlich fehlen kann, wenn ein vom LV an seiner TochterGmbH angestellte LRA die Allmacht der Entscheidungen besitzt und sogar den Inhalt der Prüfung undokumentiert und unstandardisiert ändern kann in Abhängigkeit der Nase des RA und dies nach Rheinl. Pfälzischem Ansatz direkte Auswirkungen auf seine weitere Beschäftigung haben wird.


    Fred.


    @ Fred


    Hast Du da evtl etwas handfestes um diese Befürchtungen zu untermauern? Woraus ergibt es sich denn, dass ein Angestellter bei Nichtbestehen gekündigt wird? Er darf dann halt temporär keine Notfallrettung fahren, bis die Zertifizierung erteilt wurde. Ist es denn in der Tat so, dass diese Zertifizierung für ganz RLP durch einen einzigen LRA durchgeführt werden soll?
    Wer sitzt denn in diesem FRRP Gremium? Es gibt doch ein Curriculum, oder?

  • es sind erstens einmal mehrere Personen. Allmachtsphantasien einzelner oder wie zu befürchen "Anweisung von oben dem betreffenden mal etwas auf den Zahn zu fühlen" sind in Anwesenheit weiterer Personen doch immer viel schwieriger. Desweiteren ist ein Vertreter des Gesundheitsamtes sowie ein Arzt mit in der Kommission für den RA Abschluss. Aber wichtig: mehrere von versch. Arbeitgebern.


    Bei der Weiterbildungsprüfung mit Konsequenz soll das aber gar nicht geregelt sein, daß hier auch vom LV unabhängige Prüfer mit dabei sein sollten. Kostet ja wohl auch viel zu viel Geld.


    Und genau das ist das Problem. Im übrigen, neue RA´s sind ja sozusagen Greenhorns und für das System DRK nicht gefährlich. RA´s aber, die nach 10 Jahren oder so einen Betriebsrat gründen wollen dagegen sehr. Und jeder der selbst aktiv ist und nicht unbedingt die Meinung seines Dienstherrn vertritt in Sachen Tarifentwicklung ist künftig natürlich wenn er sich öffentlich erklärt genau so gefährdet in diesem System. Dann wird er ggf. über eine überstapazierte Prüfungssituation kalt gestellt. WEnn also bei der RA-Prüfung, nach der man seinen Beruf ausüben kann, eine Mehrköpfige Prüfungskommission anwesend sein muss, dann muss dies auch für die Prüfung nach der Weiterbildung gelten, die ggf. die Ausübung es Berufes RA auf den Rettungsmitteln nach nicht bestehen untersagt. Und diese Prüfungen müssen einen klaren nachvollziehbaren Charakter haben, sie müssen vorher genau definiert standardisiert sein und eingelernt worden sein, zudem darf keine Prüfung nach der Nase stattfinden können. Keinesfalls kann es dann so sein, daß 30 Stunden Fortbildung in 3 Tagen stattgefunden haben, wovon sagen wir mal großzügigerweise 8 Stunden davon Wartezeiten auf Dozenten und Kaffeepausen waren.


    Fred.

  • und in welcher Kristallkugel hast Du das gelesen?
    Kannst Du jetzt bitte einmal, für einen nicht RLPler nachvollziehbar darstellen, was an dem ganzen Thema nun schon beschlossene Sache und Fakt ist und was von all diesen Untergangsszenarien (vorerst zumindest) Deiner Fantasie entsprungen sind? Das wird mir nämlich nicht ganz klar.


  • Ich lese hier eigentlich viel mehr die Angst eines einzelnen Rettungsassistenten, aufgrund seines provokanten Auftretens, durch ein o.g. Szenario einen nachteil zu erfahren. Oder war es vielleicht doch die Angst, fachlich nicht bestehen zu können? Veilleicht tät hier mal etwas weniger "hören-Sagen" und dafür schlichte Fakten gut.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Damit jeder ansatzweise nachvollziehen kann, worüber hier diskutiert wird: Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz (Seiten 41,42)


    Zu beachten ist hierbei auch eine Stellungnahme des Ministeriums des Innern und für Sport: http://www.dbrd.de/content/cms…kumente/Schreiben_ISM.pdf

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von oepfae
    Ich lese hier eigentlich viel mehr die Angst eines einzelnen Rettungsassistenten, aufgrund seines provokanten Auftretens, durch ein o.g. Szenario einen nachteil zu erfahren. Oder war es vielleicht doch die Angst, fachlich nicht bestehen zu können? Veilleicht tät hier mal etwas weniger "hören-Sagen" und dafür schlichte Fakten gut.


    Na, ich glaube in diesem speziellen Fall können NICHT-Saarländer evtl. nur ansatzweise erahnen was auf unliebsame Kollegen zukommt!!


    @ oepfae
    Die Fakten sind da, nur sollten diese zu recht nicht im Detail cora puplica in einem öffentlichen Forum ausführlich dargebracht werden;
    zumindest solange nicht, wie in dem betreffenden LV erfolgreich alles getan wird um einen Betriebsrat zu verhindern...
    Und auch bei der in Aussicht gestellten Betriebsversammlung mit nachfolgender Wahl ist nicht gesagt, dass alles mit rechten Dingen von statten geht...


    Selbst auf die Gefahr hin wg. meinen Wiederholungen Kritik zu ernten, so dürfen die Geschichten wie die mit der DHV und geschilderten Entlassungs- und Saktionsszenarien hierzulande nicht unterschätz werden...


    Manchmal wählen die Kälber ohne es zu wissen Ihre Henker selber...

  • Zitat

    Original von Lasse
    Woraus ergibt es sich denn, dass ein Angestellter bei Nichtbestehen gekündigt wird? Er darf dann halt temporär keine Notfallrettung fahren, bis die Zertifizierung erteilt wurde.

    #


    Äh, wo steht denn das mit dem nicht mehr Notfallrettung fahren dürfen?


    Steht soetwas in Eurem RD-Gesetz ??

  • Zitat

    Original von Quovadis
    Na, ich glaube in diesem speziellen Fall können NICHT-Saarländer evtl. nur ansatzweise erahnen was auf unliebsame Kollegen zukommt!!


    Sicher? Wobei ich mir die Frage stelle, was die Saarländer mit dem Rheinland-Pfälzischen Landesrettungsdienstplan und dessen Auswirkungen zu tun haben. Ich denke diejenigen die am Besten wissen was auf Sie zukommt, sind die Betroffenen, die Rheinland-Pfälzer. Und von denen hat man bislang keine derartigen Befürchtungen zu hören bekommen.


    Zitat

    Original von Quovadis
    @ oepfae
    Die Fakten sind da, nur sollten diese zu recht nicht im Detail cora puplica in einem öffentlichen Forum ausführlich dargebracht werden;
    zumindest solange nicht, wie in dem betreffenden LV erfolgreich alles getan wird um einen Betriebsrat zu verhindern...
    Und auch bei der in Aussicht gestellten Betriebsversammlung mit nachfolgender Wahl ist nicht gesagt, dass alles mit rechten Dingen von statten geht...


    na was wird das denn für ne Diskussion. Fakten gibts, aber die kann man nicht öffentlich Diskutieren?? dann sollte man auch nicht mit dem Thema anfangen, denn sonst wird eben nachgefragt. Entweder gibts Fakten und man kann darüber diskutieren, oder man hält einfach seinen Mund und trollt sich leise davon. Mir geht das grad ziemlich auf den... Ständig wird heisse Luft in die Welt geblasen und wenn man dann nach fakten fragt, wird nach Ausflüchten gesucht. Solche Argumentationen haben nicht lange bestand und werden seltenst ernst genommen.


    Ich verstehe nicht ganz was das nun mit der Gründung eines Betriebrates zu tun hat? Für das DRK gilt schlicht und ergreifend das Betriebsverfassungsgesetz. darin ist die Problematik der Gründung eines Betriebsrates sehr eindeutig geregelt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...


    Zitat

    Original von Quovadis
    Selbst auf die Gefahr hin wg. meinen Wiederholungen Kritik zu ernten, so dürfen die Geschichten wie die mit der DHV und geschilderten Entlassungs- und Saktionsszenarien hierzulande nicht unterschätz werden...


    DHV? Entlassungs- und Sanktionsszenarien? Konkret bitte...
    Es sagt auch niemand, dass man nicht mal darüber nachdenken sollte, was alles passieren könnte... Aber doch bitte in einem vernünftigen Maß. Der Wortlaut des Landesrettungsdienstplanes sowie der Stellungnahme des Innenministeriums sprechen hier eine recht deutliche Sprache, so dass solche Horrorszenarien weitestgehend ausgeschlossen sind.


    Zitat

    Original von Quovadis
    Manchmal wählen die Kälber ohne es zu wissen Ihre Henker selber...


    bei manchen Kälbern hilft leider nur der Henker...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • `Na, mein lieber opfae,
    wenn ich mir um alles Gedanken mache, dann aber am wenigsten darum ob ich die jährliche Weiterbildung bestehe oder nicht. Ich orientiere mich beim Niveau nämlich nicht daran, daß ich das auf der jährlichen Weiterbildung beigebracht bekomme sondern investiere viel Geld in meine persönliche Weiterbildung unabhängig von dem "Pflichtangebot".


    Aber die Gefahr ist z.B. auch für das Saarland real, weil wir hier in RLP und SLD zwei gleiche Konstanten haben: erstens einen LGF mit Allmachtsphantasien und zweitens eine Schule, die dem LV gehört. Und da das Saarland stets alles übernimmt, was in RLP gemacht wurde ob es Sinn macht oder nicht (z.B. Training MegaCode zu dritt obwohl im SLD im Gegensatz zu Rheinland Pfalz damals statt NAW´s nur NEFs mit 2 Mann Besatzung möglich waren.....) ist auch im Saarland was zu befürchten.



    Für die Zweifler: Fragt mal in Hessen nach, hier wurde ein Versuchsballon gestartet vor 2 Jahren in einem, ich glaube Kreisverband, und hört wie das heute aussieht. ICh hoffe, ich treffe den Kollegen aus Hessen die nächsten 2 Wochen und dann gibt es weitere Infos.



    Im übrigen geht es nicht um die Angst vor einer solchen Prüfung, sondern um die Rechtmäßigkeit und den Gestaltungen der Bedingungen drumherum. Wer mit dem DRK in Sachen Betriebsrat zu tun hat, weiß wie sehr hier gerade in der Anfangsphase versucht wird einen Betriebsrat zu verhindern, trotz Betriebsverfassungsgesetz das dies unter hohe Strafen stellt; hier wird in der Tat mit allen Waffen gekämpft. Und das Mittel der nicht bestandenen Prüfung und damit verbunden ein Ausscheiden aus dem Rettungsdienst hat man im Saarland schon vor 5 Jahren fertiggebracht.Ohne Ministerialerlass. Die beiden Herrn kamen aus dem Kreisverband Merzig und mussten nach nicht bestandener Prüfung, die ohne klare Definitionen durchgeführt worden war, gehen. Hätten sie den Rechtsweg gewählt, sie wären sicher wieder eingestellt worden.


    Soweit also die "nicht real existenten" Ängste.




    Fred

  • Ein Arbeitgeber darf sehr wohl interne Fortbildungen und dazu Prüfungen fordern, durchführen und Sanktionieren.
    Jeder normale Arbeitgeber wird versuchen, einen Betriebsrat zu verhindern. Auch das ist normal und nicht strafbar. Klassisches Beispiel war vor ca 2 Jahren in der Region Heidelberg der Riesenkrach um einen Betriebsrat bei der Zweitgrößten Softwareschmiede der Welt, wo mit äußerst harten Bandagen gekämpft wurde und obwohl 95 (?) % der Belegschaft einen Betriebsrat ablehnten, die Firmenleitung sowieso, klagten eine Hand voll Leute den Betriebsrat rein.


  • Du gibst Dir Deine Antwort doch im Grunde schon selbst. Die Angst mag existieren, wie Du aber selbst festgestellt hast, wären die Leute spätestens über den Rechtsweg wieder eingestellt worden. Die Angst ist somit unbegründet.

  • Zitat

    Original von Snoopy


    Jeder normale Arbeitgeber wird versuchen, einen Betriebsrat zu verhindern. Auch das ist normal und nicht strafbar


    Das sieht das Betr.V.G. aber ganz anders...


    Nur das die AG in dem von dir beschriebenen Beispiel sowie hierzulande in der Vergangenheit auch, mit Ihren Maßnahmen eine erfolgreiche Umsetzung verhindern konnten, heißt noch lange nicht, dass alles mit rechten Mitteln zugeht!!

  • @ fred:


    Zitat

    Soweit also die "nicht real existenten" Ängste.


    Daran habe ich nicht gezweifel... Sondern, wie Lasse schon ausdrückte, an deren Berechtigung. Auch mein "chef" könnte ja auf die Idee kommen, mich bei der jährlichen Zertifizierung so in die Mangel nehmen zu lassen, dass ich durchfallen würde und demzufolge auch nicht mehr auf dem RTW eingesetzt werden könnte. Aber auf welcher Grundlage könnte er das tun??? Und da haben wir das Problem. Nicht einmal der Landesrettungsdienstplan sowie der Ministerialerlass geben eine solche Möglichkeit her. Insofern ist diese "real existierende" Angst, dennoch unbegründet.

    Zitat

    Das sieht das Betr.V.G. aber ganz anders...


    Nur das die AG in dem von dir beschriebenen Beispiel sowie hierzulande in der Vergangenheit auch, mit Ihren Maßnahmen eine erfolgreiche Umsetzung verhindern konnten, heißt noch lange nicht, dass alles mit rechten Mitteln zugeht!!


    Richtig das BertVG sieht das anders. Und wenn sich die Belegschaft einig ist, dürfte es auch kein Problem sein, eine Betriebsrat zu installieren. Notfalls mit gerichtlicher Unterstützung.



    Eines verstehe ich nicht. gerade ihr beide, fred und quovadis, haut hier mächtig auf den Putz. Provokante Thesen, wenn auch argumentativ schlecht untermauert, gabs von Euch zur Genüge. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass ihr richtig was bewegen wollt und Euch nicht vor etwaigen Repressalien scheut. Immerhin wähnt ihr Euch im Recht... Ob das in letzter Instanz tatächlich so ist, wage ich hier nicht zu beurteilen. Aber aus meiner Sicht ist die Position eine vernünftige, die ihr zu vertreten versucht.
    Wenn ich dann aber solche Ängste lese, die noch nicht einmal tatsächlich real sind, sondern nur auf Mutmaßungen und Gedankenspielchen beruhen, stelle ich mir die Frage, ob ihr wirklich hinter dem steht was ihr zu tun vorgebt, oder ob ihr im Zweifelsfalle nicht doch klein beigebt. Klar muss man alle Facetten beleuchten. Aber wenn ich über meine Befürchtungen nachdenke und zu dem Schluss komme, dass es zwar Stolpersteine geben könnte, im Großen und Ganzen die Angst morgen ohne Job dazustehen unbegründet ist, rege ich mich ab und gehe meinen Weg weiter.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von oepfae
    Aber wenn ich über meine Befürchtungen nachdenke und zu dem Schluss komme, dass es zwar Stolpersteine geben könnte, im Großen und Ganzen die Angst morgen ohne Job dazustehen unbegründet ist, rege ich mich ab und gehe meinen Weg weiter.


    Na ja, ein drohender Rechtsstreit mit existentieller Bedeutung hat schon ein gewisses Abschreckungspotential. Zumal arbeitsgerichtliche Verfahren nicht gerade zu einer Befriedung der Situation zwischen Arbeitgeber und ehemaligem Arbeitnehmer führen. Von daher kann ich die Sorge schon nachvollziehen.

  • im LV Saarland gab es Kündigungen, die inzwischen zum dritten Mal als rechtswidrig vom Arbeitsgericht eingestuft wurden. Die Dauer bis zu diesem Entscheid waren über 12 Monate. Am Ende steht jedoch meist ein Vergleich mit dem zwangsweisen Wechseln des Arbeitgebers.


    Desweiteren ist der AN doch immer der arme, unroutinierte Tropf, dem sein womöglich "erstes" Gerichtsverfahren übel psychisch zu schaffen macht, für einen Arbeitgeber der darin Übung hat jedoch ein Mittel der Gelassenheit, weiß er doch daß am Ende doch meist ein Vergleich herauskommt, wobei der AN den AG verlassen muss. Damit hat der AG sein Ziel erreicht. Das kann sogar betriebswirtschaftlich Sinn machen, weil er nun kostengünstige junge RA einstellen kann und er somit dauerhaft deutlich niedrigere Kosten hat, selbst wenn der Anwalt hier hinein gerechnet werden würde.


    Was ist dagegen zu sagen, daß wenn zusätzliche jährliche Prüfungen mit Konsequenzen für den AN bzw. für seinen RD Einsatz dann die gleiche Wichtigkeit in Vorbreitung und Ausführung/Besetzung bekommen, wie eine RA-Prüfung ?


    Warum sind einige, wenn es doch berufliche Auswirkungen haben kann dagegen, daß hier klare Regeln aufgestellt werden ? Warum soll es im Konfliktfall keine Schlichtungsstelle geben ??? Wollen wir auf Dauer ein Gemauschel oder wollen wir faire Prüfungen für alle wenn diese nun jährlich mit einer solchen Reichweite ausgedehnt werden sollen ?


    Ist derjenige, der jährliche PRüfungen mit Konsequenzen auf die Berufsausübung fordert nicht auch verpflichtet einen entsprechenden Standard für alle zu definieren ?


    Wenn ich so schwarz sehe, wieso reichen 80, nicht einer, nicht 8, nein über 80 RAs aus RLP diese Klage ein ? Glaubt mir, ich kenne diese 80 nicht, sie haben es aus eigener Überzeugung getan.


    Das von mir zitierte Beispiel Merzig des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis nach nicht bestandenen Weiterbildungsprüfungen müsste als Beweis doch reichen, daß es künftig auch versucht werden wird, erst recht nach ministerieller Vorgabe.


    Auch das würde mir zu denken geben.


    Fred.


  • Okay fred, butter bei die fische...


    Es gab einige Entlassungen bei Euch? Wieviele davon aufgrund einer Prüfung in einem von dir beschriebenen Szenario?
    Entlassungen sind leider Gottes auch keine Seltenheit im RTD mehr. Und ich möchte hier nicht in Abrede stellen, dass ein Arbeitsgerichtsverfahren für den beteiligten Arbeitnehmer ein ziemlich einschneidendes erlebnis ist mit entsprechend hoher Belastung.


    gegen die Anforderungen an die Prüfung an sich gibt es natürlich nichts einzuwenden. Aber gibt es denn schon konkrete Pläne für sowas? Gibt es denn schon einen Ansprechpartner, bei dam man für solche Vorschläge eintreten könnte? Ich denke nach alldem was hier dazu gesagt wurde, NEIN. Die Sache ist noch so wachsweich, dass zumindest für den Bereich des Saarlandes nichts handfestes gesagt werden kann.
    Was die Rheinland-Pfälkzer angeht, so ist das wiederum was anderes. Denn auch DU kannst hier nichts konkretes sagen, ausser dass 80 anonyme Rettungsdienstler (wir kennen sie ja nicht) eine Klage eingereicht haben. das kann ein Mythos sein oder die Wahrheit...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von fred
    Warum sind einige, wenn es doch berufliche Auswirkungen haben kann dagegen, daß hier klare Regeln aufgestellt werden ? Warum soll es im Konfliktfall keine Schlichtungsstelle geben ??? Wollen wir auf Dauer ein Gemauschel oder wollen wir faire Prüfungen für alle wenn diese nun jährlich mit einer solchen Reichweite ausgedehnt werden sollen ?


    Wer zum Beispiel?