ZitatAlles anzeigenOriginal von fred
Dab habt Ihr beide Recht. Ob die Argumente so wie sie vorgetragen sind stechen oder nicht werden wir dann sehen und lesen.
Hier ging es aber um den grundsätzlichen Prozess, daß diese Prüfund für eine Weiterbeschäftigung im RD entscheidend ist und dies jährlich ohne dass das Rettungsassistentengesetz diese so festlegt.
Wenn eine Prüfung plötzlich eine solche Reichweite bekommt, dann kann sie nicht allein von einem bei einem DRK LV /Schule angestellten LRA durchgeführt werden sondern muss aus einer gleichen Zusammensetzung unabhängiger Prüfer bestehen wie bei einer Abschlussprüfung RA. Nur dann ist Unabhängigkeit darstellbar möglich und der Willkür vorgebeugt. Und diese Prüfung muss dokumentierbar sein, vor allem auch die praktische. Und ich darf die Fälle nicht frei Schnauze nach Gesicht verkomplizieren sondern sollte definierte Fälle aus 5 Umschlägen herausziehn müssen, die dann auch so ablaufen wie festgschrieben einsch. der Komplikationen. Und es sollten Schlichtungsstellen hierzu geben. Schließlich sprechen wir hier über die nachträgliche Verhinderung zum Arbeitsplatz Rettungsassistent nach einer bestandenen RA-Prüfung Jahre zuvor.
Fred.
Abschlußprüfung zum RA mit unabhängigen Prüfern? Die Prüfer sind doch immer die Dozentender jeweiligen Schule mit einem Vertreter des Landesamtes, welcher still daneben sitzt und sich Notizen macht.