Rechtliches

  • Hallo leute mir brennt da was auf der Seele ich würde gern eine Ausbildung zum RA machen habe da nur ein prob! Ich hatte bis zum 04.02 diesen jahres eine bewährungsstrafe diese habe ich ohne weitere fehl tritte beendet jetzt stellt sich mir die frage darf ich trotz dieser vorstraffe eine Ausbildung zum RA machen und diesen Beruf auch ausübern?



    danke im vorraus

  • Da es eine Bewährungsstraffe war steht sie drin!
    Ich hätte aber auch für sprecher aus unserer Kat Einheit.
    Würde dies etwas ändern

  • Die Frage ist, warum Du vorbestraft bist.
    Nicht jede Vorstrafe stellt sofort einen Ausschluss von der Ausbildung dar.
    Siehe hierzu: § 2 RettAssG


    Beispiel:
    Ausschluss: Verstoss gegen das BtMG, Körperverletzung, u.ä.
    kein Ausschluss: mehrfacher Brötchendiebstahl :D


    Eine Fürsprache durch Dritte bringt Dir für die Zulassung zur Ausbildung nichts.
    Eine gute Rechtschreibung aber zumindest etwas für das weitere Leben. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Medic5754 ()

  • Es kommt wirklich darauf an warum du Verurteilt wurdest. Denn bei Diebstahl, Betrug, Drogen, Gewalt etc. wird daran gezweifelt das du für den Beruf des RettAss geeignet bist. Denn du wirst später auch allein mit Patienten sein (hinten im Fahrzeug) und da ist es wichtig, dass man dem RettAss vertrauen kann. Nicht das er dem Pat. Geld klaut oder sich an den Medikamenten des Medischrankes bedient.


    Ansonsten wie Snoopy schon sagt, einfach mal das Regierungspräsidium das für dich zuständig wäre (geht nach dem Ort der RA-Schule) anrufen, bzw anschreiben.


    Viel Glück!

  • Danke dann werd ich mich mal beim amt erkundiegen.


    Wegen der Rechtschreibung bitte ich um nachsicht auf grund meiner LRS ist das nicht ganz so einfach da was zu machen

  • Ich würde Dir raten, erstmal eine Auskunft bei einem Gesundheitsamt einzuholen, das später nicht für Dich zuständig ist (irgendwo in Deinem Bundesland anrufen und fragen, ob es für das Problem eine Richtlinie gibt). Wenn Du das zuständige Gesundheitsamt anrufst, riskierst Du, "verbrannt" zu sein, wenn es später um den eigentlichen Antrag geht.

  • naja um es mal zu konkretisieren, ich habe Jugendstrafen bekommen und in dem Zug eine Antiaggressionstraining, danach nurnoch diese eine Vorstrafe nachdem ich schon 21 war. Durch meine Sozialstunden kam ich dann zum DRK hier und habe mein Interesse an diesem Berufsfeld entdeck und bin seitdem auch mit Herz und Seele dabei.
    Es waren quasi Jugendsünden bedingt durch mein schlechtes Umfeld,das ich jetzt seit einigen Jahren ja hinter mir gelassen habe.
    Würde da denn wer nach fragen? Ich meine nach der Rehabilitationstherapie bin ich ja jetzt wieder ein ein vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft,ich habe ja aus meinen Fehlern gelernt. Meint ihr nicht dass das was zählt?
    Ich meine die Jugendstrafen sind ja nicht relevant, und die letzte war wegen Körperverletzung,ja aber ich hab daraus gelernt und bewiesen das ich es verstanden habe.
    ich sehe leider in §2 außer Nr.1 Abs. 2 keine weitere,konkretere Aussage über die Eignung , demnach weiß ich ja auch nicht wie dem die Rehabilitationstherapie entgegensteht.
    gibts da was konkreteres für mich?

  • Ich könnte mir gut vorstellen, dass es nach einer Vorstrafe wg. Körperverletzung schwierig wird, die geforderte Zuverlässigkeit anerkannt zu bekommen. Da es sich ja nach deiner Aussage um eine Bewährungsstrafe gehandelt hat, scheint es ja auch nicht gerade um ein Bagatellvergehen zu gehen.
    Ich wünsche dir viel Erfolg, bin aber nicht sehr zuversichtlich.
    Jörg

  • an meiner alten Schule in Berlin wurde einer mit aktueller Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung zugelassen. Die Prüfung hatte er im März erfolgreich bestanden. Das Delikt selber war 3 Jahre zurück. Die Bewährung lief knapp 4 Jahre. Zum Prüfungszeitraum hatte er noch Bewährung

  • Bei dem Personalnotstand ist doch klar das alles ausgebildet wird. Wird doch gesucht wie verrückt.


    Seltsam ist nur das meine letzte Info war, dass er sein AKJ bei der Berliner BF macht. Aber gut. Das soll nicht mein Problem sein

  • Ich musste gerade an das "Olaf"-Cartoon denken, wo der RTW vor ner Kaserne steht und der Zivi sagt: "Ich geh da nicht rein!".
    Da hab ich mir den RTW vor dem Knast vorgestellt und der RA ruft: "Ich geh da nicht rein...nie wieder!"


    J. :D

  • Zitat

    Original von Obi Wan
    Wird doch gesucht wie verrückt.



    Wo das denn???????????


    Nach meinem Kenntnisstand kommt bei uns auf jede gelegentlich frei werdende Stelle jeweils mindestens ein Schuhkarton von Bewerbungen. Eher mehr.
    Und von diesen zahlreichen Bewerbungen ist dann etwa die Hälfte schon mal total daneben, weil sie eine wichtige Eigenschaft für den Rettungsdienst außer Acht lassen.

  • Ich glaube hier war Ironie im Obi Wan Post im Spiel ;)


    Ich glaube mit einem Eintag kannst du es lassen dich Ausbilden zu lassen. Selbst bei der Zulassung durch RP XY wird dein künftiger Arbeitgeber selektieren.
    Da wird es schwierig Protokolle mit Rechtschreibschwäche abzugeben, und bei 1000 Bewerbungen im Monat ohne je eine Stelle ausgeschrieben zu haben wirst du vermutlich keine vernünftige Stelle bekommen. Gut, man kann für 5? die Stunde noch Liegendtaxi fahren, da kann ich dir ne Adresse geben, die nehmen auch einschlägig vorbestrafte.
    Anders sieht es aus, wenn das DRK bei dem du scheinbar aktiv bist dir eine Stelle zugesagt hat. Dann lässt sich bestimmt etwas machen, und wenn du nur solange Schulen und Bundesländer abtingelst bis eines Ja sagt.


    gruß