Hallo leute mir brennt da was auf der Seele ich würde gern eine Ausbildung zum RA machen habe da nur ein prob! Ich hatte bis zum 04.02 diesen jahres eine bewährungsstrafe diese habe ich ohne weitere fehl tritte beendet jetzt stellt sich mir die frage darf ich trotz dieser vorstraffe eine Ausbildung zum RA machen und diesen Beruf auch ausübern?
danke im vorraus