Als RAiP fahren

  • Hallo Leute,
    Ich machen gerade mein RAiP an einer Rettungswache in BaWü.
    Ich habe mal ne frage weiß jemand wie viel KTW ich während meines Praktikums fahren darf??
    Grüßle Thorsten

  • Wenn du ein Berichtsheft des Regierungspräsidium Karlsruhe hast, welches für alle bindend ist, die die schulische Ausbildung in Baden-Württemberg absolviert haben, findest du auf den ersten Seiten die geforderten Einsatzoptionen.

  • Es bleibt auf jeden Fall festzuhalten das du "überwiegend" in der Notfallrettung eungesetzt werden musst. Das wären also max 49% der Stunden auf dem KTW. Wenn du genauere Infos möchtest, ruf doch das für dich zuständige Regierungspräsidium an.

  • Wachinterne Regelung war bei uns für das Anerkennungsjahr:
    60 % Notfallrettung ...


    Edit: Plus eine Gesamtanzahl von 400 Notfalleinsätzen!

  • Zitat

    Original von Maximus
    wo fährst denn?


    Welche Rolle spielt das? Es kommt eigentlich nur auf das RP an, somit also eher wo ehr die Schule besucht hat. Denn das RP erteilt die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent. Also muss man sich an deren Vorgaben halten.

  • Ich habe mein Examen im Regierungspräsidiumsbereich Karlsruhe gemacht, die Ausbildung an der FAMS in Monnem, und da waren es 10% KTW, die maximal anerkannt wurden. Aber ein Anruf sollte Klarheit bringen

  • Zitat

    Original von Maverick83
    Es kommt eigentlich nur auf das RP an, somit also eher wo ehr die Schule besucht hat. Denn das RP erteilt die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent.


    Offenbar gibt es hier immer wieder Unklarheiten. Maverick83 hat es bereits richtig beschrieben. Es hängt nicht vom Bundesland ab, in dem man sein praktisches Jahr absolviert, sondern von der ausbildungsüberwachenden Institution. Dies kann ein Regierungspräsidium sein (auch andere), jedoch dies, was für die ausbildende Schule zuständig ist.
    Wer also (beispielsweise) in Sachsen seine schulische Ausbildung und in Baden-Württemberg sein praktisches Jahr absolviert untersteht der zuständigen Stelle in Dresden, nicht in Karlsruhe.
    Zwar könnten auch noch landesrechtliche Komponenten einbezogen werden, diese dürfen aber die Anforderungen der zuständigen Stelle nicht unterschreiten.

  • Zitat

    Original von Maximus
    ohh, man kann ja wohl noch mal fragen wo man sein raip macht!


    Klar kann man fragen, nur ist mir die Sinnhaftigkeit für die Frage, die in diesem Thread behandelt wird, schleierhaft.

  • zuständige Behörde bei mir war Dresden und mein Praktisches Jahr absolvierte ich in Thüringen wo die örtliche Regelung so war: max 10 % KTW, max. 10% NEF und der Rest RTW. Wie die Vorgaben aus Dresden waren wusste weder ich, noch mein LRA, noch der ÄLR.


    Dresden akzeptierte die lokale Regelung kommentarlos.

  • Tatsächlich ist Dresden recht locker, anders als z.B. Karlsruhe, die sehr auf ihre Vorgaben bedacht sind.

  • Ich habe da noch eine Frage bezüglich meines Abschlussgespräch,
    undzwar wo mache ich des bei dem zuständigem RP der Wache oder in meinem falle denn in Berlin also wo ich meine Prüfung gemacht habe!

  • Dein Abschlussgespräch machst du auf deiner Lehrrettungswache. Mich wundert dass man dir als RettAss iP das sagen muss.

  • Zitat

    Original von mhn-paramedic
    Dein Abschlussgespräch machst du auf deiner Lehrrettungswache. Mich wundert dass man dir als RettAss iP das sagen muss.


    Entschuldigen sie bitte das ich mich nur mal erkundige!!!!!!!!!!

  • Zitat

    Original von ThorstenKl.


    Entschuldigen sie bitte das ich mich nur mal erkundige!!!!!!!!!!


    Es geht nicht darum das du dich erkundigst, sondern darum das solche elementaren Details der Ausbildung normalerweise durch die Schulen geklärt werden, bevor man ins Anerkennungsjahr geht.
    Daher rührt die Verwunderung. Nicht gleich angefasst fühelen 8) 8)


    Grüße vom sonnigen Bodensee