Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Rettungsassistenten wurde heute in der 844. Sitzung des Bundesrats in geänderter Fassung zur Einbringung in den Deutschen Bundestag beschlossen.
Demnach werden die Rettungsassistenten von den neuen Regelungen ausgenommen, "da die derzeitige Ausbildung in diesem Beruf mit der Zugangsvoraussetzung des Hauptschulabschlusses sowie der nur zweijährigen Ausbildungsdauer nicht die Voraussetzungen für eine modellhafte Erprobung im Rahmen eines Fachhochschulstudiums erfülle." Dies haben der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfohlen. Der Ausschuss für Kulturfragen hatte empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Bezüglich der Regelungen für Rettungsassistenten wurde empfohlen, zunächst die eingeleitete und dringend notwendige Novellierung der derzeitigen Ausbildung abzuwarten.
Quelle: http://www.bundesrat.de
Siehe auch NRW-Bundesratsinitiative: Akademische Ausbildung für Rettungsassistenten