Bundesarbeitsgericht entscheidet, Lernpflicht

  • http://www.n-tv.de/Immer_nur_d…/160620082607/978430.html


    Lern-Pflicht für Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer haben die Pflicht, sich für den Job auf dem Laufenden zu halten, damit sie mit neuen technischen Entwicklungen an ihrem Arbeitsplatz Schritt halten können. Zwar muss der Arbeitgeber ausreichende Schulungen anbieten, damit die Beschäftigten zum Beispiel bei ihrer Arbeit am Computer auf dem erforderlichen Stand bleiben - genauso hat aber der Arbeitnehmer eine Lernpflicht. Er muss bereit sein, zusätzliche Kenntnisse zu erwerben. Wer Fortbildungen generell ablehnt, verletzt eine Nebenpflicht aus seinem Arbeitsvertrag - letztlich kann das zur Kündigung führen.

  • dann halt eben mit "ß"

  • Zitat

    Original von Amantadin
    dann halt eben mit "ß"


    Ob das dann richtig ist? :D


    BTT.



    Es sollte doch eigentlich im eigenen Interesse des AN liegen sich regelmäßig fortzubilden. Sehr traurig, dass AN erst per Gericht daran "erinnert" werden müssen. Und das gerade in der heutigen Arbeitsmarktsituation.
    Offenbar hat so mancher noch nicht gemerkt, das die 1980er Jahre - wo man sich seines Arbeitsplatzes noch relativ sicher sein konnte - lange vorbei sind.