Theoretischer Unterricht RAIP

  • Ich wurde soeben gefragt was es mit dem theoretischen Unterricht für RAiP auf sich hat.
    Das sind angeblich 50 Stunden die während dem Annerkennungsjahr geleistet werden müssen....
    Gibts da spezielle Themen ? Wo kann man diese erfahren ? Auf den Webseiten der RP kann ich nichts finden...

  • Ich denke damit sind "nur" die normalen Fortbildungsstunden gemeint.
    Im Jahr des Praktikums musste ich auch 50 Stunden "theoretischen Unterricht" nachweisen-also ein anderes Wort für Fortbildung.
    Gruß Andreas

  • Auszug aus der RettAssAprV:


    Zitat

    § 2 Praktische Tätigkeit


    (1) Während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes sind die für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch praktischen Einsatz zu vermitteln. Durch Teilnahme an mindestens 50 Unterrichtsstunden sind die in der theoretischen und praktischen Ausbildung nach § 1 erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu lernen, sie bei der praktischen Arbeit anzuwenden.
    ...


    Erläuterung hierzu aus "Kurtenbach / Gorgass / Raps: Rettungsassistentengesetz - 2.Auflage "


    Zitat

    ...
    Die weiterhin vorgeschriebenen 50 Unterrichtsstunden sollen von den Schulen für RettAss vermittelt werden. Die Verordnung legt die Inhalte dieser zusätzlichen Unterrichtsstunden nicht fest. Dir praktische Tätigkeit ist jedoch Bestandteil der Ausbildung, sodass sich die Inhalte dieses Unterrichts auf theoretische Kenntnisse beziehen müssen, die den Stoff des Lehrgangs ergänzen und erweitern.


    Im Regelfall dürfte es aber so sein, dass die Unterrichtsstunden von den jeweils zuständigen Lehrrettungsassistenten auf den Lehrrettungswachen abgehalten werden und nicht - wie eigentlich vorgesehen - an einer Schule.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • aha...


    und wenn das keiner macht ? also ich hab das nicht machen müssen.... würde es bei der annerkennung probleme geben wenn diese Unterrichtsstunden nicht mit eingereicht werden... ?

  • Zitat

    Original von SeptemberRain
    aha...


    und wenn das keiner macht ? also ich hab das nicht machen müssen.... würde es bei der annerkennung probleme geben wenn diese Unterrichtsstunden nicht mit eingereicht werden... ?


    Du / deine LWR unterschreibst, dass der Unterricht erteilt wurde...
    J.

  • Das geht definitiv nicht - denn damit wäre die Urkunde das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurde... denn wir sprechen von einem Bundesgesetz - keinem (Rund-) Erlass oder so !

  • bei und werden diese stunden während des anerkennungsjahres erteilt. und 50 werden da locker geschafft. es gibt extra unterrichtsstunden für uns praktis, die allgemeinen fortbildungsstunden zählen aber da mit rein.

    Lächeln ist die eleganteste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!


    Don't forget to sing in the lifeboats ...

  • Zitat

    Original von SeptemberRain
    Ich wurde soeben gefragt was es mit dem theoretischen Unterricht für RAiP auf sich hat.
    Das sind angeblich 50 Stunden die während dem Annerkennungsjahr geleistet werden müssen....
    Gibts da spezielle Themen ? Wo kann man diese erfahren ? Auf den Webseiten der RP kann ich nichts finden...


    Wurde Dir übrigens alles im Unterricht vermittelt :D
    Sag "ihr", das ist ein Problem der LRW.
    Diese hat als eine Grundvoraussetzung dafür als solche anerkannt zu werden, sicherzustellen, dass sie die Räumlichkeiten für den Unterricht besitzt.
    Außerdem sind die LRW verpflichtet diesen Unterricht anzubieten.
    Sollte das dem Leiter der LRW NICHT bekannt sein, zeigt das einiges über seine Berufsauffassung, verlagert aber das Problem nicht auf die Seite deiner Bekannten.