Untersuchung RettSan

  • hi
    ich wollte mal fragen, was bei der untersuchung, die man machen muss bevor man rs werden darf, was da untersucht wird.
    bzw. worauf da geachtet wird.


    LG

  • Mir wäre neu, dass vor dem RS eine Untersuchung statttfindet.


    Wozu soll die denn dienen?



    Gruß Al

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Ich denke du meinst die G 24 Untersuchung, richtig?


    Das ist die Untersuchung, die bescheinigt, dass du körperlich keine Gebrechen hast.


    In der Regel wird dort der Blutdruck und Puls gemessen, ebenso ein Seh - und Hörtest.
    Dazu noch Blut und Urin fürs Labor, ein Gespräch mit einem Arzt und fertig.


    So war es zumindest bei mir so.

  • Blut: Impfschutz, Hepatitis usw.
    Urin: Harnstoffe, Drogen (?) usw.


    Ist im Prinzip wie die Vorsorgeuntersuchung beim HA.

  • ok... und was wären jetzt solche kriterien dass man "duchfällt" ?
    kann man überhaupt durchfallen bei der untersuchung?

  • Zitat

    Ich denke du meinst die G 24 Untersuchung, richtig?


    Die G 24 ist die gezielte Arbeitsmedizinische Untersuchung, um Hautkrankheiten zu verhindern oder frühzeitig zu entdecken.


    Von daher passt das nciht.


    Zitat

    Blut: Impfschutz, Hepatitis usw.
    Urin: Harnstoffe, Drogen (?) usw.


    Meist zum Blut ein Blutbild, Leberwerte, Blutzucker, evtl. Impfstatus
    Beim Urin ein Urinstatus, der u.a. Blut, Leukozyten, Bakterien, ggfl. deren Abbauprodukte (Nitrit), Urobilirubin, Zucker umfasst. Ein Drogentest gehört üblicherweise nicht zum Umfang. Zur Begrifflichkeit "Harnstoff" ist ein Abbauprodukt von Aminosäuren, nicht aber der Oberbegriff für urinuntersuchungen

  • Also ich kann mich an keine wirkliche Untersuchung erinnern.
    Das bedeutet meiner Meinung nach, dass diese "Untersuchung", sofern wirklich vonnöten, wohl für so ziemlich jeden zu schaffen sein muss. Mal im Ernst: guck dich doch mal um, wer alles RS wird.
    Also packst du das auch!

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • is keine Gxx


    geh zu nem arzt deiner wahl und lass dir bescheinigen dass du fit bist den job zu reissen. zumindest wars hier in hessen nix spezielles nu ein doc der sein ok gibt und das schriftlich....

  • supra112


    Solche Auflagen sind völlig belanglose und ohne definierte Vorgaben von einem Arzt auszustellende Atteste. Im Volksmund auch "Gesundheitszeugnis" genannt.

  • Für den RA habe ich auch einen ähnlichen Attest gebraucht. Blutdruck, Puls, Gewicht, Größe wurden gemessen und dazu noch ein "Was haben sie denn so an Beschwerden?" und fertisch.


    Fürs Krankenhauspraktikum habe ich allerdings eine Blutuntersuchung wegen Impfstoffen machen müssen.


    Für den Führerschein der Klasse C ausserdem noch ein Urin-Test.

  • tach auch,
    es kommt darauf an in welchem bundesland du die ausbildung machen willst. ist dort die ausbildung gesetzlich geregelt, kann eine untersuchung vorgeschrieben sein. meistens geht es darum die gesundheitliche eignung für den beruf festzustellen. und dein arzt sollte wissen, welche untersuchungen er dafür durchführen muss.

  • Zitat

    Original von McJo
    Für den RA habe ich auch einen ähnlichen Attest gebraucht. Blutdruck, Puls, Gewicht, Größe wurden gemessen und dazu noch ein "Was haben sie denn so an Beschwerden?" und fertisch.


    Größe und gewicht?? Gibt es dafür irgendwelche Vorschriften?? Habe nämlich auch vor die Ausbildung zum RA zu machen und noch nirgendwo was über Mindestgröße und -gewicht gelesen.
    Das könnte natürlich ein Problem werden:-(

  • Zitat

    Original von San-H
    Größe und gewicht?? Gibt es dafür irgendwelche Vorschriften??


    Nein


    Zitat

    Das könnte natürlich ein Problem werden:-(


    Dann sollte ggf. der Berufswunsch überdacht werden.

  • Die G24 ist eine Untersuchung auf ggf. beruflich bedingte Hautschädigungen, z.B. bei Menschen, die ständig Kontakt mit Säuren oder Laugen haben .
    (Beispielsweise besonders oft vorkommend im Friseurhandwerk oder bei anderen handwerklichen Berufen


    Wer im RD / KT eine Fahr- und Steuertätigkeit machen möchte, benötigt eine G25 (Fahr- und Steuertätigkeiten) und diese umfasst üblicherweise auch die Metrik; d.h. Grösse/Gewicht (woraus sich der BMI ableitet) Puls und RR.
    Wer für sein momentanes Körpergewicht eigentlich 20cm zu klein ist (und das ist m.E. eine häufig zu stellende Blickdiagnose bei RD-MitarbeiterInnen), hat eben ein erhöhtes gesundheitliches Risiko und tut gut daran, hier entsprechend in sich zu gehen bzw. mit sich zu arbeiten


    Ansonsten wird bei der G25 eine Überprüfung der Sehfähigkeit vorgenommen - also ggf. vorhandene Brillen mitbringen.


    Eine Blutentnahme zur Bestimmung der Hepatitismarker vor einer evtl. noch zu leistenden Hepatitisschutzimpfung macht Sinn, weil es u.U. hohe Impfstoffkosten erspart.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Hepatitisschutzimpfung anzubieten bei entsprechender Gefährdung.
    Und wenn das auch für Abwasserklempner gilt, die ggf. mit Körperflüssigkeiten bei Wartungsarbeiten in Kontakt kommen, gilt dies auch für RD-MitarbeiterInnen, die den Zustand nach Türöffnung abarbeiten müssen.
    Allerdings ist das eine Untersuchung nach G42.
    Der Arbeitnehmer hat übrigens das Recht, eine solche Impfung zu verweigern !


    Als weitere Blutuntersuchung kommt oft eine Bestimmung des Blutzuckers, denn viele Menschen wissen einfach nicht, ob sie einen Diabetes haben (denn der tut ja nicht weh, bis zum Zeitpunkt, wo die diabetische Gangrän einen operativen Eingriff erfordert... :D)


    Urinuntersuchung
    Eine Untersuchung auf evtl. Schwangerschaft ist unzulässig !
    Eine Untersuchung auf Drogen macht Sinn in verschienenen Berufssparten - der Bewerber muss vorher darüber informiert werden !
    Hier wird üblicherweise nach dem Vorhandensein von Blut, Eiweiss, ph-Wert, Ketonkörpern u.a.m. gesucht - es ist ein einfacher Schnelltest.


    Was sonst noch im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung gemacht wird, hängt von den individuellen vertraglichen Grundlagen zwischen dem Betrieb und dem Betriebsarzt ab.
    Wichtig ist die Beachtung der Grundsatzuntersuchungen, die von den Berufsgenossenschaften vorgegeben sind.


    Weil Terminvereinbarungen etc. oft von der Personalabteilung des zukünftigen Arbeitgebers vorgenommen werden, wissen diese Verwaltungskräfte oftmals nichts genaues über die potentiellen gesundheitlichen Risiken der beruflichen Arbeit des Bewerbers; also im RD schweres Heben und Tragen, Arbeit unter erschwerten Bedingungen, Nachtarbeit, Arbeiten in der Dunkelheit, Arbeiten unter Infektionsgefahren u.a.m.


    Wichtig und sinnvoll ist es, dass ein evtl. vorhandener Brillenpass genauso mitgenommen wird wie der Impfausweis oder andere relevante medizinische Unterlagen.
    Der Arbeitgeber bekommt keine Diagnosen nach der Einstellungsuntersuchung mitgeteilt.


    Der Arzt unterliegt auch hier der Schweigepflicht !


    Wer gesundheitliche Risiken für die vorgesehene Tätigkeit mitbringt, bekommt genau diesen Zustand bescheinigt (Allgemeinformulierung),
    zusätzlich ggf. für den Arbeitgeber noch Hinweise auf zu leistende Massnahmen, welche noch zu treffen sind (z.B. Zuverfügungstellung einer Arbeitsschutzbrille, eines spez. Bürostuhls oder anderes mehr.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • angenommen jemand wäre positiv auf drogen getestet worden, das steht nirgends und der arbeitgeber kriegts nicht mit?
    wozu denn dann die untersuchng?

  • Zitat

    angenommen jemand wäre positiv auf drogen getestet worden, das steht nirgends und der arbeitgeber kriegts nicht mit?


    Abgesehen, dass der Drogentest ohne Aufklärung nicht statthaft ist, würde in einem Fall, wo so etwas vorliegt, der Arbeitgeber eine allgemein gehaltene Empfehlung, z.B im Stil von " nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung bestehen meines Erachtens (zeitweise/dauerhaft) Bedenken gegen das Führen von Fahrzeugen ...." erhalten.
    Genau das, was RW schon mit Wer gesundheitliche Risiken für die vorgesehene Tätigkeit mitbringt, bekommt genau diesen Zustand bescheinigt (Allgemeinformulierung), zum Ausdruck gebracht hat.
    So hat der Arbeitsmediziner eindeutig seine Bedenken zum Ausdruck gebracht, es können aber auch genausogut andere Einschränkungen (z.B. nicht behandelte Epilepsie, schlecht eingestellter DM mit gelegentlichen Hypoglykämien ....) bestehen.

  • Zitat

    Original von MarkusB
    [QUOTE]angenommen jemand wäre positiv auf drogen getestet worden, das steht nirgends und der arbeitgeber kriegts nicht mit?


    Unter diesen Aspekt müsste bei jedem Bewerber der Blutalkoholspiegel (als Langzeitwert, nicht als aktueller Befund) erhoben werden - was übrigens einige Betriebe, bei denen MitarbeiterInnen wg. einer Alkoholproblematik bekannt geworden sind, oft genug (mit Einverständnis des Betriebsrates, des Suchtbeauftragten und der betroffenen Person) auch tun.


    Die Alkoholproblematik liegt viel höher und damit auch das unternehmerische Risiko als die Quote regelmäsigen Drogengenusses.
    Allerdings habe ich auch durchaus Anrufe von Eltern erlebt, die dringend darum baten, bei ihren Kindern (egal, ob noch minderjährig oder nicht) mal einen Drogentest zu machen.
    Da eine Einstellungsuntersuchung aber nicht der verlängerte Erziehungsarm der (hilflosen) Eltern sein kann - keine Chance.


    Abgesehen davon wurde ein quasi routinemässig vorgenommener Drogentest im Rahmen der arbeitsmedizinischen Eignung für den Beruf
    einen permanenten Benachteiligungsvorwurf nach sich ziehen.


    Der Arbeitgeber bekommt es also (zunächst einmal) nicht mit.
    Er hat durch die Probezeit (die ja auch verlängerbar ist) die Gelegenheit, Mitarbeiterschwächen bzw. -ausfälle zu bewerten und daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen.


    Und mittlerweile weiss eigentlich jeder Ausbildungsleiter, dass ständig getragene langärmelige Kleidung bzw. chronisch verkleinerte Pupillen ein guter Hinweis sein können

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?