Umstellung Anerkennungsverfahren in Hessen

  • Hallo Leute,


    an unserem schwarzen Brett hängt ein Brief, der vom RP (Regierungspräsidium) Darmstadt verfasst an alle LRW in Hessen geschickt worden ist.


    Demnach wird verbindlich zum 1. Oktober 2005 das Anerkennungsverfahren für Rettungsassistenten, die die verkürzte Ausbildung nach §8.2 machen und sich Ihre RS-Stunden Vor-anerkennen lassen, m.E. erheblich geändert.


    ZITAT:
    Maximale Anrechnung (bei einer Anerkennung von 1280 Stunden)
    Ableistung von mindestens 320 Stunden praktischer Tätigkeit und zusätzlich Nachweis von 400 Einsätzen in der Notfallrettung nach bestandener Prüfung zum Rettungsassistenten an einer zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtung des Rettungsdienstes. Die Einsätze müssen dabei als Praktikant (3. Mann), nicht als Rettungssanitäter erbracht werden
    Pro Tag werden maximal 8 Stunden Tätigkeit als gleichwertig anerkannt.
    Das Führen eines Berichtsheftes und ein Abschlussgespräch werden gefordert.


    Sonstige Anrechnung (bei einer Anerkennung bis zu 1279 Stunden)
    Ableistung der noch fehlenden Stunden und zusätzlich Nachweis von 400 Einsätzen in der Notfallrettung nach bestandener Prüfung zum Rettungsassistenten an einer zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtung des Rettungsdienstes. Die Einsätze müssen dabei als Praktikant (3. Mann), nicht als Rettungssanitäter erbracht werden
    Pro Tag werden maximal 8 Stunden Tätigkeit als gleichwertig anerkannt.
    Das Führen eines Berichtsheftes und ein Abschlussgespräch werden gefordert.
    ZITAT ENDE!


    Passt ja auch ein wenig zum Thema über die Finanzierung des Anerkennungsjahres von Coco.


    Angeblich wurde von ÄLRD und RDLs der Durchführung schriftlich widersprochen. Ein Ergebnis ist mir noch keines bekannt.


    Weiß jemand von Umstellungen aus anderen Bundesländern?
    Fallen dann viele Praktikantenstellen in Hessen einfach weg weil sie nicht mehr finanzierbar sind?
    Warum dürfen §4-RettAss i.P. als 2. Mann fahren - obwohl diese meist keine Erfahrung mitbringen?


    Freudige Diskussion...

  • Das find ich ja mal - mit Verlaub -geil!


    Endlich mal eine Behörde, die der Realität Rechnung trägt!
    Herzlichen Glückwunsch an den verantwortlichen Dezernenten!


    Hessen vorne!

  • Endlich mal eine Regelung im Sinne einer echten Ausbildung.


    Hoffentlich ziehen die anderen Bundesländer ASAP nach.


    Daniel würde sich sicher darüber freuen...

  • ...glaub mir, nicht nur der!


    Man kann ja über die Hessen sagen, was man will, aber rettungsmässig haben sie´s drauf!
    Auch das HRDG (Das Hessiche Rettungsdienst Gesetz @Ani) kann sich ja sehen lassen...

  • Das meinst Du nicht ernst, Klaus, oder?


    Dass endlich der Auszubildende während seiner Ausbildunga uch ausgebildet wird und nicht als billige Arbeitskraft seine Stunden auf dem Fahrersitz zusammensammelt zum Beispiel oder dass er unter Supervision arbeiten kann, oder, oder, oder...

  • Das klingt wirklich gut! Wollte zu diesem Thema auch ein Thread eröffnen, was ich wohl auch tun werde...möcht hier ja nicht dazwischenfunken. ;)


    So weit von Hessen entfernt wohn ich auch gar nicht...

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

    Einmal editiert, zuletzt von Coco ()

  • Vossi:


    Geil mag das alles sein und der Ausbildung kommt es definitiv zu Gute - keine Frage - aber die andere Seite ist eben, dass kein RD-Betreiber 3 Leute auf einem Auto bezahlen wird. Wie ist das denn zu lösen?

  • Na ja, wenn da jetzt jemand ist,der wirklich diesen Job machen möchte, dann wird er auch das in Kauf nehmen...das Problem ist nur, dass sich die Ausbildung dann ziemlich hinzieht und man sehr am Rudern ist,wenn nicht entweder eine anständige Lösung gefunden wird, oder man reiche Eltern hat.


    Aber was die Ausbildung angeht,kann diese Regelung nur von Vorteil sein. Denn je nachdem, mit welchem RA man fährt kann man Glück haben und hinten sitzen bei interessanten Einsätzen oder eben den Fahrersitz warmhalten....

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • @ Kai:


    Z.B. indem die Gehälter der Manager bei den Kostenträgern gedeckelt, und der "Wasserkopf" in den Verwaltungen der (ausbildenden) Organisationen reduziert werden.


    Und es gibt noch viel mehr Einsparpotential.


    Vorallem sei da die Abschaffung des RSA zwischen den Kostenträgern genannt.

  • Ich bin erstaunt ! Bis dato hatte ich nichts von derartigen Plänen gehört, wenngleich Hessen nun in einigen Punkten eine Vorreiterrolle einnimmt (z.B. geänderte / im Sinne von Qualität verbesserte Voraussetzungen für RD-Schulen).


    Die hessischen Vorgaben kann man allerdings mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen.
    Für hauptamtliche Rettungssanitäter, die nun einen verkürzten Lehrgang absolvieren dürfte dies bedeuten, daß sie nun in ihrer Freizeit zusätzlich Dienst als Praktikant versehen müssen. Gerade im Schichtdienst natürlich ein nicht unerheblicher Punkt. Ob dies gerade für hauptamtliches Personal Sinn macht, sei zunächst dahingestellt.


    Der Erlass ist ein (hessischer) Versuch in Richtung verbesserte Ausbildung, zweifelsohne. Ähnliches ist mir auch in keinem anderen Bundesland bekannt.
    Was mich allerdings interessieren würde: für die verkürzte Ausbildung wird ein Praktikum als 3. gefordert, ändert sich dies auch für die reguläre Ausbildung ? Denn nur die Änderung für beide Ausbildungsformen würde meines Erachtens wirklich Sinn machen, wobei dieses für die Vollzeitausbildung sogar notwendiger wäre, als für eine verkürzte Ausbildung.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Achja:


    Und das der Wandel von einer selbstfinanzierten zu einer bezahlten Ausbildung funktioniert, zeigte bereits 1988 die Umstrukturierung der Altenpflegeausbildung.

  • Zitat

    Original von Vossi
    Das meinst Du nicht ernst, Klaus, oder?


    Dass endlich der Auszubildende während seiner Ausbildunga uch ausgebildet wird und nicht als billige Arbeitskraft seine Stunden auf dem Fahrersitz zusammensammelt zum Beispiel oder dass er unter Supervision arbeiten kann, oder, oder, oder...


    Also muss ein RS, der seit Jahren den Job schon macht, wieder von ganz unten anfangen? Als dritter Mann?
    Von Ba-Wü weiss ich, das nach der bestandenen Prüfung nochmal 400 Stunden fällig sind. Zusätzlich zu den geforderten 1600

  • @ Daniel:


    Es ist aber schon ein erster Schritt in die richtige Richtung.
    Die Vollzeit-Ausbildung sollte und wird folgen.
    Aber Innovationen in der Ausbildung des dt. RD dauern immer etwas länger...

  • Um wirklich etwas erreichen zu können, hätte man die 3.-Mann-Regelung für beide Ausbildungsformen anwenden müssen. Dies allerdings ist natürlich mit der großen Frage nach der Finanzierung verbunden. Und dies wiederum hätte vermutlich zur Folge, daß bis zu einer Novellierung der Ausbildung keiner der Praktikantenplätze mehr vergütet werden würde. Also ein ausbildungstechnischer Vorteil, der allerdings finanziell zu Lasten der Auszubildenden geht und so nicht hinnehmbar wäre.


    Ich sehe das Ganze im Moment etwas skeptisch, wenngleich ich die Bemühungen des Landes Hessen zu schätzen weiss und auf eventuell Folgendes gespannt bin.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Was mich allerdings interessieren würde: für die verkürzte Ausbildung wird ein Praktikum als 3. gefordert, ändert sich dies auch für die reguläre Ausbildung ? Denn nur die Änderung für beide Ausbildungsformen würde meines Erachtens wirklich Sinn machen, wobei dieses für die Vollzeitausbildung sogar notwendiger wäre, als für eine verkürzte Ausbildung.


    Meine Worte!


    Was auch noch mit einem weinenden - oder auch mit einem lachenden (Stellensituation :rolleyes: ) Auge zu bewerten ist, ist dass es ewig dauern kann, auf einer Landwache 400 Notfalleinsätze zu fahren. Die Vorgaben für die Ermächtigung zur Annahme von Azubis liegt bei 800 Notfalleinsätzen im Jahr - jetzt nimm aber mal eine Wache mit mehreren RTWs und der Praktikant sitzt ja meistens sowieso auf dem falschen Auto ;(
    Wäre schon fast eine Anstellung auf Lebenszeit, allerdings wahrscheinlich ohne Gehalt, denn


    medic:
    das sehen die Betroffenen (ich nenne sie mal) Menschen bestimmt anders als wir - aber ich bin genau deiner Meinung!

  • Durchaus, 400 Einsätze in der Notfallrettung wollen erst einmal nachgewiesen werden, erst recht, wenn man mit einem Mehrzweckfahrzeugsystem arbeitet. Ehrenamtlich kann dies viel Zeit in Anspruch nehmen, hauptamtlich zu vielen "Überstunden" und Stress führen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Mal abgesehen von der Forderung die komplette Zeit als dritter dabei zusein ist das mit Sicherheit nichts neues. In Schleswig-Holstein gibt es
    eine ähnliche Reglung seit 1 1/2 Jahren.

  • Und um Vossi zu bestärken:


    Man vergleiche die Weiterbildung vom RS zum RA einfach mit der eines Arztes zum Facharzt.


    Der RS muss zusätzliche Theorie und Praktikum ableisten, und eine Prüfung über sich ergehen lassen.
    Genau wie ein Arzt der sich in 18 Monaten für ein (im Vergleich) geringes Gehalt in Theorie und Praxis zum Facharzt weiterbildet.




    Und umso härter und umfangreicher die Zulassungsvorausseztzungen für die RA-Ausbildung sind, umso weniger ungeeignetes Personal gefährdet "draussen" die uns anvertrauten und ausgelieferten Patienten.


    Auch sollte m.E. eine Zulassung als RH, RS und RA nur für maximal 4 Jahre gelten, und dann auf Antrag und Nachweis entsprechender zertifizierter Fortbildungen wieder für max. 4 Jahre erneut erteilt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Medic5754 ()