Umstellung Anerkennungsverfahren in Hessen

  • Ich denke aber nicht, dass es rechtlich überhaupt möglich ist, seine "Berufsausbildung" aberkannt zu bekommen. Dass man nur eingesetzt werden kann, wenn man die notwendigen Weiterbildungen hat, wäre sicherlich machbar. Kann ja aber auch heute schon jeder Arbeitgeber entsprechend festlegen, wenn er das will.


    Die Frage ist dann halt auch, wie man z. B. mit Leuten verfährt, die aus welchem Grund auch immer in dem Beruf "aussetzen" um danach wieder anzufangen.


    Eddy

  • So ist es, Eddy.


    medic


    Natürlich geht es um Menschenleben und natürlich dürfte man hier keine Abstriche machen. Aber deshalb ist es meines Erachtens nicht notwendig (und wie ja bereits erwähnt nicht möglich), jemanden seine Berufsausbildung abzuerkennen, die er ja zweifelsohne absolviert hat. Er hat also ein Grundwissen, daß er durch regelmäßige Fortbildung aktuell halten und erweitern sollte. Fehlende Fortbildungen "löschen" das vorhandene Grundwissen, daß für die Ausübung des Berufes zwingend notwendig ist, nicht. Daher kann man auch nicht plausibel erklären, weshalb man den gelernten Beruf aberkennen sollte. Es ist aber eben möglich und sollte auch durchaus angewandt werden, bei fehlender Fortbildung bestimmte Sanktionen von Seiten des Arbeitgebers zu verhängen.


    Davon einmal abgesehen, müssten deiner Ausführung nach noch einige andere Berufe im Gesundheits- oder Sicherheitswesen aberkannt werden, sofern keine aktuellen Fortbildungen nachgewiesen werden können.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein


    Davon einmal abgesehen, müssten deiner Ausführung nach noch einige andere Berufe im Gesundheits- oder Sicherheitswesen aberkannt werden, sofern keine aktuellen Fortbildungen nachgewiesen werden können.



    Absolut.
    Schönen Gruss z.B. an einen grossen Teil der niedergelassenen Ärzteschaft...


    Und nur weil heute noch kein Gesetz zwecks Aberkennung besteht, heisst das nicht, dass es das nicht geben sollte oder irgendwann mal gibt.


    Warum sollten sich z.B. RDler, die derzeit nicht aktiv sind, nicht auch fortbilden müssen?


    Ich habe damit jedenfalls kein Problem - und erhalte mir damit meine Lizenz.


    Wir können hierüber noch lange diskutieren, und werden auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.
    Von daher: gerne weiter bei ´nem Bier in Hannover...aber nicht mehr hier...
    Gibt offenbar doch zuviele, die Angst um ihre Urkunde haben...

  • Nein, es geht nur um 2 verschiedene Lösungsansätze des Problems:


    Deine Meinung: Stunden verfehlt, Urkunde weg. Ist ein Arbeitnehmerproblem.


    Ich mach das zum Arbeitgeberproblem (=> Organisationsverschulden). Wer Leute einsetzt, die nicht entsprechend einer gesetzlich geregelten Mindestanforderung an Fortbildungsstunden (mein Vorschlag ist hierbei, stets die Summe der letzten beiden Kalenderjahre zu werten, irgendwo zwischen 60 und 100 Stunden Mindesanforderung) genügen, macht sich strafbar. So einfach ist das.


    Der Unterschied hier besteht vor allem in einem kleinen Detail, Axel. Deine Lösung würde bedeuten, daß es für jeden rettungsdienstlich Ausgebildeten einen staatlichen Kontrolleur geben muß - das schafft also neue Verwaltungsjobs und kostet den Staat Geld. Mein Vorschlag dagegen ist im Betrieb zu lösen und unterliegt lediglich einer Kontrollgefahr durch die zuständigen Aufsichtsbehörden - wobei der Einsatz von unzureichend qualifizierten Mitarbeitern ja schon heute ein Verstoß gegen die Verträge mit den Rettungsdienstträgern und damit einen möglichen Kündigungsgrund der Beauftragung darstellt.


    Also: Meine Lösung: 2 Sätze in 16 Landesrettungsdienstgesetzen, und die Sache ist geregelt.
    Deine Lösung: Viel Verwaltungsaufwand (allein schon die Registrierung der Rettungsassistenten/Rettungssanitäter/Rettungshelfer...) und enorme (Personal-) Kosten.


    Am Ende der Reihe aber steht die gleiche Lösung: der Retter ohne die FoBis darf nicht eingesetzt werden.


    Spätestens nach dem ersten Entzug einer Beauftragung werden die übrigen Arbeitgeber schon von ganz allein mit Adleraugen über die Fortbildungsstunden wachen...


    Nils

  • Hallo:


    in Hamburg ist es neuerdings so, dass wenn man von §8.2 verkürzt, nach Examen und als RS vorgewiesenen 1600h (min. 801 NF-Stunden)
    noch zusätzlich 320 Stunden und mindestens 20 Notfall-Einsätze vorweisen können muss...

  • Wir sind ja alle der gleichen Meinung, das Fortbildung ein MUSS sein sollte
    Aber wenn, dann sollte es doch für ALLE Berufsgruppebn gelten und nicht nur für Rettungsfachpersonal, oder?


    Warum sollte der "Krankenwagenfahrer" denn viele Stunden im Jahr lernen müssen, die Friseuse, der Kaufmann, der Polizist, der Leichenbestatter, der Bierkutscher oder weiss der Kuckuk wer noch alles?


    Stichwort: Menschenleben
    Guter Einwand, aber andere Leute, wie Ärzte, Plfeger, Arzthelferinnen, Krankengymnasten, Heilpraktiker, die müssen aber alle nicht...?
    Obwohl ich von mehreren Stellen gehört habe, das auch für niedergelassene Ärzte mittlerweile eine Fortbildungs (Plflicht?) geben soll

  • Es ist sicher rechtlich einfacher, dieses mittels Arbeitsanweisungen und Co zu Regeln, also intern
    Gleiches Recht für alle


    PS:
    Unbestritten, das man mit der zeit einiges vergisst, leider und ich auf jeden Fall FÜR REGELMÄSSIGE AUSBILDUNGEN bin

  • Zitat

    Original von Klaus


    Stichwort: Menschenleben
    Guter Einwand, aber andere Leute, wie Ärzte, Plfeger, Arzthelferinnen, Krankengymnasten, Heilpraktiker, die müssen aber alle nicht...?
    Obwohl ich von mehreren Stellen gehört habe, das auch für niedergelassene Ärzte mittlerweile eine Fortbildungs (Plflicht?) geben soll


    Klaus,
    Schau mal in meinen Post vom 13.09., 12:09h auf der vorigen Seite.
    Dort rede ich vom gesamten Personal im Gesundheitswesen.


    Das sich das Ganze hier auf die RDler focussiert, liegt möglicherweise am Titel dieses Forums... ;)


    Zur internen Regelung der Fobis s.o.


    Und ja. Die niedergelassene Ärzteschaft muss mittlerweile zertifiztierte (d.h. von den KVen zugelassene) Fortbildungen nachweisen.


    Wurde ja auch nach ein paar hundert Jahren mal Zeit...


    Fobis für im Gesundheitswesen Tätige sollten m.E. grundsätzlich von z.B. den Standesorganisationen / Aufsichtsinstitutionen zertifiziert sein.


    Aber wie so oft renne ich mit meinen Forderungen/Vorstellungen wohl wieder vor eine Wand aus Ablehnung und Desinteresse.
    Scheint die Zeit ist in unserem Land noch nicht reif für viele Dinge, die in anderen Ländern bereits funktionieren.


    Ein "Hoch" auf das "beste Rettungssystem der Welt"...

  • Über "Das beste Rettungssystem der Welt" lässt sich durchaus streiten...


    Was passiert denn der niedergelassenen Ärzteschaft, wenn sie die Fortbildungen nicht nachweisen kann ? Müssen sie dann nochmal studieren ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • @ Daniel:


    Studieren brauchen sie nicht nochmal.
    Verlieren aber dafür ihre Kassenzulassung.


    Auf die RDler übertragen hiesse das:
    KTP/RD fahren "Nein".
    Privat "Pflaster kleben "Ja".



    Was also in der Ärzteschaft möglich ist, sollte bei uns also doch auch möglich sein.
    Oder etwa nicht...?

    Einmal editiert, zuletzt von Medic5754 ()

  • Werter Axel...


    Aber genau das passiert doch auch bei meiner Lösung... Wer die Fobis nicht nachweisen kann, darf nicht mehr arbeiten... Und auch die arbeitssuchenden Kollegen werden ohne die entsprechende Zahl an Fortbildungsstunden mangels Einsetzbarkeit keine Stelle finden - somit verstehe ich Dein Problem gerade nicht. Wer die Stunden nicht hat kommt nicht zum Einsatz - Punkt. Das ist doch faktisch der Verlust der Arbeitserlaubnis in diesem Bereich. Effektiver kannst Du doch die Leute nicht aussortieren.


    Nils

  • @ Nils:


    Unser Ziel ist das Gleiche. Und das ist auch gut so...


    Nur der Weg ist ein Anderer.
    Aber viele Wege führen ja bekanntlich nach Rom...


    Jedoch nur die A2 führt vom Deutschlands grösster Metropole in das provinzielle Hannover... ;)


    Noch 14 Tage bis zum :prost: :prost: :prost: :prost: :prost:... :D :D