ZitatMaggus schrieb:
Dann nenn diese Verfahren doch mal bitte! Selbst wenn es 20 pro Jahr sind, kann man statistisch nicht von einer Abstrafung sprechen. Bei 100.000 medikamentösen Therapien durch RA pro Jahr wären diese Fälle anekdotal.
Zitatim Vorfeld schrieb Mütom:
im übrigen gibt es mehr als 5 Fälle, nur das die anschließenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen nicht in eine Kündigung und Arbeitsgerichtsverfahren mündeten und somit öffentlich wurden.
@ Maggus
Dann frage ich Dich, wenn es über 100.000 medikamentöse Therapien durch Rettungsassistenten gibt, warum wir hier überhaupt noch schreiben, warum es nach wie vor aufgrund der Aufgabenstellung des Rettungsassistenten zu Ziel- und Pflichtkollisionen mit den Dienstanweisungen der Arbeitgeber und ÄLRD kommt?
ZitatNils schrieb:
Das hast du weiter oben auch über Koblenz/Mayen behauptet. Es gab dort medizinisch zu beanstandene Maßnahmen. Und das ist kein Systemproblem, sondern ein individuelles.
Nein. Weil nachweislich a) falsch und dies b) auch noch ohne Not gehandelt wurde.
Dies spiegelt ausschließlich die Meinung von Nils wieder, nicht aber das Urteil: Arbeitsgericht Koblenz Az.:2 Ca 1567/08.
Anzumerken sei noch, das in allen hier geschilderten Fällen immer eine Handlungsaktion von den Rettungsassistenten ausging, im Rahmen ihrer Berufsausübung (Individualproblem), die eine Reaktion des Arbeitgebers zur Folge hatte. So auch im Fall Mayen. Die Parallelen sind klar erkennbar.
ZitatNils schrieb:
Du machst lediglich lauter Nebenschauplätze auf, statt die eigentliche Frage zu beantworten, denn deine Hypothese lautet ja: ein Konglomerat aus Geschäftsführern und Ärzten kriminalisiert die Berufsausübung der Rettungsassistenten. Und das ist schlichtweg falsch, da helfen auch keine Einzelfälle (anscheinend 5 seit 1998, also im Schnitt alle 5 Jahre ein Fall. Die Empirie spricht gegen deine Hypothese). Der Rest ist Emotionsgeschwalle mit Verweis auf "Fakten", bei denen dir anscheinend das Quellenstudium fehlt und du lieber auf Sekundärquellen niederer Güte abstellst).
Dafür scheint es mit dem Rechnen nicht so gut zu funktionieren, sofern Deine Zahlen stimmen, gab es im Durchschnitt ca. alle 3 Jahre einen Fall, das Rettungsassistenten im Rahmen ihrer Berufsausübung gekündigt wurden. Bedenkt man, das die hauptamtliche Tätigkeit die Existenzsicherung einer ganzen Familie bedeutet (Fall Mayen 2 Erwachsene Personen und 2 Kinder) ist das schon schlimm genug. Hierbei ist die große Dunkelziffer von derartigen Fällen nicht bekannt, wo Rettungsassistenten abgemahnt oder anders arbeitsrechtlich bestraft wurden. Allein die unterschwelligen Drohungen bzgl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen von Arbeitgeber und Notärzten, die Rettungsassistenten zur Tatenlosigkeit zwingen sind ebenfalls nicht erwähnt. Obwohl die Notfallsituationen und das warten auf den Notarzt überall in unserer Republik gleich sind, ist es bis heute nicht gelungen einen bundeseinheitlichen Versorgungsstandard hinzubekommen. Alleine in meinem Bundesland ist die Versorgungsqualität von Notfallpatienten derart unterschiedlich. Es gibt keine vernünftige Argumentation warum dies so ist.
Urteil von Mayen
http://www.google.de/url?sa=t&…tPQ&bvm=bv.58187178,d.Yms
(ich hoffe der Link funktioniert!)