Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • Zitat

    Maggus schrieb:


    Dann nenn diese Verfahren doch mal bitte! Selbst wenn es 20 pro Jahr sind, kann man statistisch nicht von einer Abstrafung sprechen. Bei 100.000 medikamentösen Therapien durch RA pro Jahr wären diese Fälle anekdotal.

    Zitat

    im Vorfeld schrieb Mütom:


    im übrigen gibt es mehr als 5 Fälle, nur das die anschließenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen nicht in eine Kündigung und Arbeitsgerichtsverfahren mündeten und somit öffentlich wurden.

    @ Maggus
    Dann frage ich Dich, wenn es über 100.000 medikamentöse Therapien durch Rettungsassistenten gibt, warum wir hier überhaupt noch schreiben, warum es nach wie vor aufgrund der Aufgabenstellung des Rettungsassistenten zu Ziel- und Pflichtkollisionen mit den Dienstanweisungen der Arbeitgeber und ÄLRD kommt?

    Zitat

    Nils schrieb:


    Das hast du weiter oben auch über Koblenz/Mayen behauptet. Es gab dort medizinisch zu beanstandene Maßnahmen. Und das ist kein Systemproblem, sondern ein individuelles.


    Nein. Weil nachweislich a) falsch und dies b) auch noch ohne Not gehandelt wurde.

    Dies spiegelt ausschließlich die Meinung von Nils wieder, nicht aber das Urteil: Arbeitsgericht Koblenz Az.:2 Ca 1567/08.


    Anzumerken sei noch, das in allen hier geschilderten Fällen immer eine Handlungsaktion von den Rettungsassistenten ausging, im Rahmen ihrer Berufsausübung (Individualproblem), die eine Reaktion des Arbeitgebers zur Folge hatte. So auch im Fall Mayen. Die Parallelen sind klar erkennbar.

    Zitat

    Nils schrieb:


    Du machst lediglich lauter Nebenschauplätze auf, statt die eigentliche Frage zu beantworten, denn deine Hypothese lautet ja: ein Konglomerat aus Geschäftsführern und Ärzten kriminalisiert die Berufsausübung der Rettungsassistenten. Und das ist schlichtweg falsch, da helfen auch keine Einzelfälle (anscheinend 5 seit 1998, also im Schnitt alle 5 Jahre ein Fall. Die Empirie spricht gegen deine Hypothese). Der Rest ist Emotionsgeschwalle mit Verweis auf "Fakten", bei denen dir anscheinend das Quellenstudium fehlt und du lieber auf Sekundärquellen niederer Güte abstellst).

    Dafür scheint es mit dem Rechnen nicht so gut zu funktionieren, sofern Deine Zahlen stimmen, gab es im Durchschnitt ca. alle 3 Jahre einen Fall, das Rettungsassistenten im Rahmen ihrer Berufsausübung gekündigt wurden. Bedenkt man, das die hauptamtliche Tätigkeit die Existenzsicherung einer ganzen Familie bedeutet (Fall Mayen 2 Erwachsene Personen und 2 Kinder) ist das schon schlimm genug. Hierbei ist die große Dunkelziffer von derartigen Fällen nicht bekannt, wo Rettungsassistenten abgemahnt oder anders arbeitsrechtlich bestraft wurden. Allein die unterschwelligen Drohungen bzgl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen von Arbeitgeber und Notärzten, die Rettungsassistenten zur Tatenlosigkeit zwingen sind ebenfalls nicht erwähnt. Obwohl die Notfallsituationen und das warten auf den Notarzt überall in unserer Republik gleich sind, ist es bis heute nicht gelungen einen bundeseinheitlichen Versorgungsstandard hinzubekommen. Alleine in meinem Bundesland ist die Versorgungsqualität von Notfallpatienten derart unterschiedlich. Es gibt keine vernünftige Argumentation warum dies so ist.


    Urteil von Mayen


    http://www.google.de/url?sa=t&…tPQ&bvm=bv.58187178,d.Yms


    (ich hoffe der Link funktioniert!)

  • Dann frage ich Dich, wenn es über 100.000 medikamentöse Therapien durch Rettungsassistenten gibt, warum wir hier überhaupt noch schreiben, warum es nach wie vor aufgrund der Aufgabenstellung des Rettungsassistenten zu Ziel- und Pflichtkollisionen mit den Dienstanweisungen der Arbeitgeber und ÄLRD kommt?


    Find' ich ganz witzig… ich arbeite gerade in einem hessischen Krankenhaus. Die Rettungsassistenten haben hier die Freigabe für Ketamin/Midazolam vom ÄLRD in vorgegebener Dosis. Machen aber laut meiner Kollegen hier nur wenige. Die meisten scheinen sich ihrer Grenzen bewußt zu sein.

  • Vielleicht weil der Richter eben gerade nicht über die medizinische Maßnahme bzw. deren Richtigkeit (Indikation, Durchführung, etc.) zu entscheiden hatte und auch nicht entschieden hat, sondern rein über das arbeitsrechtliche Vorgehen des Arbeitgebers geurteilt hat.


    Wenn ich mir das Urteil von Mayen durchlese, kann ich deine Einschätzung zur Urteilsfindung des Richters, nicht teilen. Es geht im überwiegenden Teil um medizinische Inhalte, Garantenstellung des Rettungsassistenten und der Beurteilung RettAssG und dem Heilpraktiker-Gesetz.

  • ääh, welche Fehlbehandlungen, Maggus?

    Zitat

    Find' ich ganz witzig… ich arbeite gerade in einem hessischen
    Krankenhaus. Die Rettungsassistenten haben hier die Freigabe für
    Ketamin/Midazolam vom ÄLRD in vorgegebener Dosis. Machen aber laut
    meiner Kollegen hier nur wenige. Die meisten scheinen sich ihrer Grenzen
    bewußt zu sein.

    ..da siehste mal Ani, ....und trotzdem keine Änderung der Dinge in Sicht!

  • Nee, das zeigt, daß sich die Rettungsassistenten überhaupt nicht ausgebildet fühlen, um das zu leisten. Und Du tust, als ob das eigentlich eine Routineleistung ist.


  • Wenn ich mir das Urteil von Mayen durchlese, kann ich deine Einschätzung zur Urteilsfindung des Richters, nicht teilen. Es geht im überwiegenden Teil um medizinische Inhalte, Garantenstellung des Rettungsassistenten und der Beurteilung RettAssG und dem Heilpraktiker-Gesetz.


    Ich wollte diesen Aspekt eigentlich nicht schon wieder einmal ansprechen, aber die Diskussion zeigt, dass das notwendig ist: Das Urteil aus Mayen wird von einer Reihe rettungsdienstlich erfahrener Juristen - nicht nur von mir - als rechtlich eher schwach beurteilt und sollte deshalb weder als Argument herangezogen werden noch als Leitschnur des eigenen Handelns dienen. Warum die Sache ausgegangen ist, wie sie ausgegangen ist, kann man als Unbeteiligter schwer einschätzen. Der Urteilstext gibt dem Fachkundigen einige Hinweise, aber das ist an dieser Stelle letzten Endes gleichgültig.

  • Zitat

    Allein die unterschwelligen Drohungen bzgl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen von Arbeitgeber und Notärzten, die Rettungsassistenten zur Tatenlosigkeit zwingen sind ebenfalls nicht erwähnt.

    Sag mal, liest du eigentlich was du schreibst? Es sind genau so Leute wie du, die mit dem drohenden Untergang der Menschheit argumentieren, wenn RettAss nicht sofort alle zugelassenen Medikamente frei und ohne jegliche Rechtfertigung applizieren dürfen, die unser Berufsbild daran hindern, sich weiterzuentwickeln. Wer die kritische Einstellung zur Applikation von Medikamenten durch Rettungsfachpersonal als "Zwang zur Tatenlosigkeit" interpretiert, hat die Kernkompetenz des Berufsbildes nicht verstanden und dürfte auch kaum in der Lage sein, sein Handeln vernünftig zu strukturieren und zu rechtfertigen.



    Genau das ist das Kernproblem der Fälle Mayen und Neustadt a.d. Aisch, die Rechtfertigung der Maßnahmen. Diese muss der Arzt genauso rechtfertigen, wie jedes andere medizinische Personal auch. Und die arbeitsrechtliche Würdigung unterscheidet sich eben auch von der strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Würdigung. Insofern kann man aus den arbeitsrechtlichen Entscheidungen weder eine Absolution noch eine Abstrafung für/von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern ableiten.


    Und genauso wird übersehen, dass man auch falsche Entscheidungen treffen kann, das ist nunmal menschlich. Aber plötzlich will man die Konsequenzen dafür nicht tragen? Und der böse Arbeitgeber, der für das Handeln des eingesetzten Personals haftet, erdreistet sich auch noch, das zu hinterfragen.


    :ironie:


    Dieser Beiträg enthält Spuren von Ironie. Für Risiken und Nebenwirkungen wird keine Haftung übernommen.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

    Einmal editiert, zuletzt von oepfae ()

  • Nee, das zeigt, daß sich die Rettungsassistenten überhaupt nicht ausgebildet fühlen, um das zu leisten. Und Du tust, als ob das eigentlich eine Routineleistung ist.

    ...das ist ausschließlich Deine Interpretation, Ani...aber dahingehend hast Du Recht, das ein erhelblicher Teil der Rettungsassistenten an ihren Standorten diesbezüglich nicht weiter- und fortgebildet wird. Die Frage die Du dir dann stellen müßtest wäre, warum gerade hier nichts passiert? Auch das nicht weiter fortgebildete Personal kann durchaus auch mal als erster an einem Einsatzgeschehen eintreffen und sehr, sehr lange auf den Notarzt warten, weil dieser z.B. in einem anderen Einsatz gebunden ist und der nächste Notarzt eine Anreise über 50 Kilometer hat. Nicht gerade prickelnd dieser Gedanke.


    @ Schmunzel


    ...als Experte in juristischen Angelegenheiten magst Du durchaus recht haben, vielleicht gibt es ja einen Kommentar zu diesem Urteil? Der würde mich mal interessieren.


    Aber darum ging es mir gar nicht, sondern um die Parallelen zu dem hiesigen Fall aufzuzeigen. Und was ich für viel entscheidender halte die Grundproblematik in unserem Rettungsdienstsystems, das es eben im Rahmen der Berufsausübung der Rettungsassistenten ungewollt zu Ziel- und Pflichtkollisionen mit dem Arbeitgeber kommt.

    Zitat


    Zitat


    Allein die unterschwelligen Drohungen bzgl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen von Arbeitgeber und Notärzten, die
    Rettungsassistenten zur Tatenlosigkeit zwingen sind ebenfalls nicht erwähnt.

    Sag mal, liest du eigentlich was du schreibst? Es sind genau so Leute wie du, die mit dem drohenden Untergang der Menschheit
    argumentieren, wenn RettAss nicht sofort alle zugelassenen Medikamente frei und ohne jegliche Rechtfertigung applizieren dürfen, die unser Berufsbild daran hindern, sich weiterzuentwickeln. Wer die kritische Einstellung zur Applikation von Medikamenten durch Rettungsfachpersonal als "Zwang zur Tatenlosigkeit" interpretiert, hat die Kernkompetenz des Berufsbildes nicht verstanden und dürfte auch kaum in der Lage sein, sein Handeln vernünftig zu strukturieren und zu rechtfertigen.


    Das Du dies postest oepfae kann ich sehr gut nachvollziehen, da ich Deine Einstellung zu der ganzen Thematik zu genüge kenne. Nur um den hiesigen Fall hier anzusprechen, vielleicht kannst Du mir irgendeine Basismaßnahme nennen, um einen Status Epilepticus zu durchbrechen? Hilft vielleicht das Zwicken des rechten kleinen Fingers einer krampfenden Person? (Vorschlag für eine weniger invasive Maßnahme) Den Rest halte ich für eine Fehlinterpretation aufgrund einer zu übergroßen Scheuklappe.

  • ber dahingehend hast Du Recht, das ein erhelblicher Teil der Rettungsassistenten an ihren Standorten diesbezüglich nicht weiter- und fortgebildet wird. Die Frage die Du dir dann stellen müßtest wäre, warum gerade hier nichts passiert?


    Ich finde diese passive Grundeinstellung ("Wieso werde ich nicht weitergebildet.") immer interessant.
    Fort- und Weiterbildung ist keine passive, sondern eine aktive Tätigkeit. Soll heissen, man muss sich auch selbst weiterbilden und nicht nur weiterbilden lassen…..

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Zitat

    Das Du dies postest oepfae kann ich sehr gut nachvollziehen, da ich Deine Einstellung zu der ganzen Thematik zu genüge kenne. Nur um den hiesigen Fall hier anzusprechen, vielleicht kannst Du mir irgendeine Basismaßnahme nennen, um einen Status Epilepticus zu durchbrechen? Hilft vielleicht das Zwicken des rechten kleinen Fingers einer krampfenden Person? (Vorschlag für eine weniger invasive Maßnahme) Den Rest halte ich für eine Fehlinterpretation aufgrund einer zu übergroßen Scheuklappe.

    q.e.d.


    und by the way... im konkreten Fall WISSEN wir nicht, ob ein status epilepticus zu behandeln war.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

    Einmal editiert, zuletzt von oepfae ()

  • Ich finde diese passive Grundeinstellung ("Wieso werde ich nicht weitergebildet.") immer interessant.
    Fort- und Weiterbildung ist keine passive, sondern eine aktive Tätigkeit. Soll heissen, man muss sich auch selbst weiterbilden und nicht nur weiterbilden lassen…..


    Absolut korrekt, was aber den Konflikt an dem jeweiligen Standort wo z.B Ausbildung bzgl. Medikamente nicht angeboten werden nur erheblich verschärfen wird.


  • Dafür scheint es mit dem Rechnen nicht so gut zu funktionieren, sofern Deine Zahlen stimmen, gab es im Durchschnitt ca. alle 3 Jahre einen Fall, das Rettungsassistenten im Rahmen ihrer Berufsausübung gekündigt wurden.


    Jaja, was haben wir alle gelacht. Leider ist dein kurzer Witz nichts anderes als deine Bankrotterklärung in dieser Diskussion: hättest du dich nur halbwegs mit den Dingen beschäftigt, über die du hier seitenlang schwafelst, dann wüsstest du, dass die entscheidenden Urteile aus ArbG Lörrach, LAG BaWü sowie ArbG Elmshorst aus den Jahren 1989 und 1990 stammen, mein Beitrag oben also einen Zahlendreher hatte: 1998 hätte 1989 heißen sollen.



    Zitat von Mütom

    wie es sein kann, das RFP für selbstständig korrekt durchgeführte medizinische Maßnahmen trotzdem bestraft wird?


    Es gibt keinen einzigen Fall von Bestrafung, selbst bei Durchführung nicht indizierter Maßnahmen.

  • Es gibt keinen einzigen Fall von Bestrafung, selbst bei Durchführung nicht indizierter Maßnahmen.


    *hüstel*. Ich meine mich anders zu erinnern. Es scheint keinen veröffentlichten Fall zu geben. Aber vielleicht habe ich das auch nur falsch im Kopf. Vielleicht ging es aber auch nur um Rettungsassistenten, die sich überschätzt und zu medizinisch nicht indizierten Maßnahmen gegriffen haben. Das Problem wäre dann: Die ständige Fehlinterpretation solcher Entscheidungen wie "Mayen" als eine Art Dammbruch-Freigabe ermutigt dann die Falschen.


  • Absolut korrekt, was aber den Konflikt an dem jeweiligen Standort wo z.B Ausbildung bzgl. Medikamente nicht angeboten werden nur erheblich verschärfen wird.


    Wie wäre es einfach mal mit mit-einander-reden anstelle von permanentem Lamentieren, Überschätzen eigener Fähigkeiten und eigenen Wissens, beleidigte-Leber-Wurst-Spielen oder (verbalen) Angriffen und Schuldzuweisungen? Wie wäre es mit reeller Einschätzung eigenen Wissens und eigener Fähigkeiten in Bezug auf komplexe medizinische Themen?

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker


  • Absolut korrekt, was aber den Konflikt an dem jeweiligen Standort wo z.B Ausbildung bzgl. Medikamente nicht angeboten werden nur erheblich verschärfen wird.


    Ich habe an unterschiedlichen Standorten gearbeitet, einige davon waren (zumindest zeitweise) sehr restriktiv in der Frage der Medikamentenapplikation. Das hat mich weder in meiner Einstellung interessiert, im Zweifelsfall pro Patient zu agieren noch an der tatsächlichen Umsetzung dieses Gedankens in die Tat gehindert. Darunter war die Gabe von Etomidate, Ketanest, Diazepam, MCP sowie diverse Einsätze die Entscheidung, dass ich schneller mit einem lebensgefährlich bdrohten Patienten in der Klinik bin als auf den Notarzt zu warten. All diese Entschedungen hatten jedoch eine gemeinsame Grundlage: mein sicheres Wissen, dass ich bewusst aber mit guten Gründen gegen Normen verstoße und diese Gründe auch als Rechtfertigung vortragen kann. Und ja, es hingen Familie und Kinder an meinem Einkommen.


    Und die Moral von der Geschicht: mit einer guten Aus- und Fortbildung zuckt man über bestimmte Dienstanweisungen mit der Schulter und macht seinen Job gut. Der Rest beklagt sich über die bösen Ärzte und Geschäftsführer.




    edit:
    Im Gegenzug habe ich allerdings auch die Konsequenz gezogen und meinen Einsatz in der Notfallrettung beendet, als ich keine ausreichende Routine mehr sicherstellen konnte um diesen meinen Ansprüchen zu genügen. Auch das gehört zu einer ernstzunehmenden Selbsteinschätzung.

  • *hüstel*. Ich meine mich anders zu erinnern. Es scheint keinen veröffentlichten Fall zu geben. Aber vielleicht habe ich das auch nur falsch im Kopf. Vielleicht ging es aber auch nur um Rettungsassistenten, die sich überschätzt und zu medizinisch nicht indizierten Maßnahmen gegriffen haben. Das Problem wäre dann: Die ständige Fehlinterpretation solcher Entscheidungen wie "Mayen" als eine Art Dammbruch-Freigabe ermutigt dann die Falschen.


    Du meinst diesen ominösen Glucose-Fall aus der Beichterstattung von Spengler? Ich meine zu erinnern, dass das Verfahren gegen Tagessätze eingestellt wurde, weil der Medizinstudent Angst vor einem Urteil hatte, welches ihm seine künftige Approbation kosten würde - streng genommen also keine Bestrafung. Oder hast du noch was anderes im Hinterkopf?

  • Oder hast du noch was anderes im Hinterkopf?


    Ich erinnere mich an ein Telefonat mit einem Richter aus dem süddeutschen Raum, da ging es nach meiner Erinnerung um einen zurückgenommenen Einspruch gegen einen Strafbefehl; an den genauen Gegenstand erinnere ich mich gerade nicht. Könnte aber hier irgendwo angesprochen worden sein, weiß nicht, ob das der Spengler-Fall war. Und ich erinnere mich an ein weiteres Telefonat mit einer Staatsanwältin aus Nordrhein-Westfalen, da ging es um die Gabe kontraindizierter Medikamente.

  • ..ich glaube kaum, das dies eine Bankrotterklärung meinerseits gewesen ist. Die Existenzbedrohung (z.B. Kündigung, Abmahnung, etc.) auch wenn sie letztendlich nicht rechtens waren sind eine Bestrafung!


    Und tatsächlich Nils...die Moral von der Geschicht...
    in Deiner Rettungsdienstkarriere hattest Du einfach Glück!


    5 andere Kollegen vor Schreck verweilten...
    bis 5 Richter endlich urteilten...


    die Kündigungen nicht rechtens waren...
    sie doch wieder einen RTW von innen sahen!


    ..und nein..ich meine nicht den ominösen Glucosefall!


    @ Condorp

    Zitat

    ..Wie wäre es einfach mal mit mit-einander-reden anstelle von permanentem Lamentieren,

    ...es wird sehr wohl geredet, etwas geändert hat sich trotzdem nicht, da die Gespräche im Rahmen Untergebener und Vorgesetzter stattfinden. Das müßte Dir eigentlich klar sein. Und es würde mich freuen, wenn Du es unterlassen könntest, das RFP immer als unwissend und unfährig zu bezeichnen.


    Und nur am Rande...was die verbalen Angriffe auf meine Person betreffen, sind die hier vergleichbar mit Meteoriteneinschlägen auf dem Jupiter! :ironie:


    ...aber manche Dinge scheint man hier nicht gerne zu hören, oder? Da werden dann die einen oder anderen schon richtig beleidigend, was wiederum unsere Herren Moderatoren dann recht wenig stört!^^ Macht aber nix!


    @ Schmunzel
    nur weil es nicht in Dein Weltbild passt war Mayen ein Fehlurteil? Oder ist der Richter ein derart schlechter Jurist, das man ihm das vorwerfen kann?