ZitatOriginal von Schmunzel
Weil es dafür keinen Anlass gibt?
Hierzu ergänzend... Ein Vertrag liegt normalerweise in zweifacher- oder gar dreifacher AUsfertigung vor. Einmal für die Personalabteilung und einmal für den Mitarbeiter. Egal welchen Grund die Firma nun anführen möge, sie hat einen Orginalvertrag und kann jederzeit Einblick nehmen. Die Grundlage der vergangenen Beschäftigungszeit würde ich niemals aus der Hand geben. Wenn die Firma aus irgendwelchen Umständen einen Vertrag verschusselt hat, dann kann sie gerne eine Kopie bekommen, aber niemals das Orginal aus der Hand geben. Denn wie will man sonst nachweisen, auf welcher GRundlage man im Zeitraum XY dort gearbeitet hat?