GfB-Vertrag

  • Zitat

    Original von Schmunzel


    Weil es dafür keinen Anlass gibt?


    Hierzu ergänzend... Ein Vertrag liegt normalerweise in zweifacher- oder gar dreifacher AUsfertigung vor. Einmal für die Personalabteilung und einmal für den Mitarbeiter. Egal welchen Grund die Firma nun anführen möge, sie hat einen Orginalvertrag und kann jederzeit Einblick nehmen. Die Grundlage der vergangenen Beschäftigungszeit würde ich niemals aus der Hand geben. Wenn die Firma aus irgendwelchen Umständen einen Vertrag verschusselt hat, dann kann sie gerne eine Kopie bekommen, aber niemals das Orginal aus der Hand geben. Denn wie will man sonst nachweisen, auf welcher GRundlage man im Zeitraum XY dort gearbeitet hat?


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Hierzu ergänzend... Ein Vertrag liegt normalerweise in zweifacher- oder gar dreifacher AUsfertigung vor. Einmal für die Personalabteilung und einmal für den Mitarbeiter. Egal welchen Grund die Firma nun anführen möge, sie hat einen Orginalvertrag und kann jederzeit Einblick nehmen.


    Vollste Zustimmung



    Zitat

    Denn wie will man sonst nachweisen, auf welcher GRundlage man im Zeitraum XY dort gearbeitet hat?


    Ich behaupte mal, die meisten werden dies in Form eines Arbeitszeugnisses können.


    Für Finanzamt, Rentenversicherung und sonstige wichtige Einrichtungen gibt es andere Nachweise bzw. Vordrucke die vom Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen.

  • Zitat

    Original von ahnungsloser
    Ich behaupte mal, die meisten werden dies in Form eines Arbeitszeugnisses können.


    Für Finanzamt, Rentenversicherung und sonstige wichtige Einrichtungen gibt es andere Nachweise bzw. Vordrucke die vom Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen.


    Oepfae ging es wohl eher um den Nachweis gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber. Was die anderen Nachweise angeht, will ich mich nicht in Vermutungen begeben.

  • Richtig, mir ging es um den Nachweis gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber... Denn wie will ich mich gegen eine (objektiv unzulässige) Befristung wehren, wenn ich keinen Arbeitsvertrag vorweisen kann, aus dem sich die Unzulässigkeit einer BEfristung ergeben könnte. Das nur als Beispiel...


    Aber auch was die Nachweise zur Rentenversicherung etc. angeht... Diese ergeben sich ja in aller Regel aus der Gehaltsmitteilung. Aber nicht daraus ergibt sich die Grundlage des Gehaltes, also die Pflicht des Arbeitgebers dieses zu bezahlen. Die Grundlage hierfür ist ebenfalls einzig und allein der Arbeitsvertrag bzw. Dienstvertrag.


    Aus diesem Grunde niemals einen Orginalvertrag zurückschicken. Etwaige Änderungen werden in aller Regel als Nebenabrede bzw. Anlage zum Dienstvertrag ausgestaltet und entsprechend ergänzt.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • So nun nochmal ich! Also, ich habe nachgeschaut und bin dann gleich mit den Verträgen zur Diözese gefahren. Mir war es wichtig nicht vom Diözese-Leiter über den Tisch gezogen zu werden. Diese abgeänderten Verträge waren Notwendig da das Finanzamt genau wissen wollte wer wieviel Stunden im Monat arbeitet. Das ganze war sehr unübersichtlich und mit einigen Kompromissen verbunden die von einigen Mitarbeiter nicht unterschrieben wurden oder sich den Kompromissen nicht fügen wollten/konnten. Laut befreundeten Anwalt der über den Vertrag schaute, gäbe es keinen Nachteil für mich! Nur einzig die Verpflichtung der Arbeitszeit und das Suchen des Arbeitnehmer nach jemand der einspringen muss z.b. im Krankheitsfall ist veränderungsbedürftigt!

  • Zitat

    Original von Seyko
    Nur einzig die Verpflichtung der Arbeitszeit und das Suchen des Arbeitnehmer nach jemand der einspringen muss z.b. im Krankheitsfall ist veränderungsbedürftigt!


    Das habe ich richtig verstanden:
    Du bist krank, hast Dir z.B. den Arm gebrochen.
    Der Arbeitgeber will jetzt von Dir verlangen, dass Du (weil Du ja ohnehin nichts mehr vorhast) selbst eine Vertretung suchst - von Deinem privaten Geld, in Deiner "freien" bzw. erkrankten Zeit.


    Schick den Personalkasper, Verzeihung, ich meine natürlich den Diözese-Leiter (der betet bestimmt tgl. den Rosenkranz zum Lob des Dienstherrn...)der das verzapfen will, mal nach Lourdes.
    Villeicht tut es ein Wunder und der Herr lässt Hirn regnen !

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Die werden immer bekloppter.....am Ende muss man dem einspringenden Kollegen noch den Lohn aus der eigenen Tasche bezahlen.


    Ist das bei Euch noch nicht üblich? :ironie:


  • Deswegen geht der mir ja auch generell aus dem Weg, sonst gibt es wieder Gespräche immer unangenehm für ihn sind! z.B. wie kann das sein das wenn er in die Kirche geht das als Arbeitszeit gilt???
    Was sind schon Grundrechte im Grundgesetz?

    Einmal editiert, zuletzt von Seyko ()

  • Zitat

    Original von Hilope


    Er arbeitet dort aber nicht zufällig als Pfarrer? :D


    Angesichts der Tatsache, dass von einer "Diözese" geschrieben wurde, wird es sich wohl eher um einen Priester, nicht um einen Pfarrer handeln...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Original von raphael-wiesbaden


    Angesichts der Tatsache, dass von einer "Diözese" geschrieben wurde, wird es sich wohl eher um einen Priester, nicht um einen Pfarrer handeln...


    Weder Dompaff noch Prietser! Studierter Theologe und Betriebswirt!