Fachhochschulreife als RettAss

  • Hallo!


    Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum RettAss, die nächsten Monat enden wird. Danach noch die 320 Std. fahren und fertig bin ich. Jetzt habe ich eine Frage:


    Es ist doch richtig, dass unsere Ausbildung als richtige abgeschlossene Berufsausbildung zählt, oder? Gilt das ganze auch, wenn man den verkürzten Lehrgang genommen hat, also schon vorher RettSan war?


    Dann stellt sich mir noch eine Frage:
    Ich möchte danach gerne meine Fachhochschulreife machen, um noch studieren zu können. Jetzt gibt es verschiedene Schulen, die ein solches Schulprogramm anbieten. Vorraussetzungen sind immer Fachoberschulreife, was ich ja auch hab und zudem noch eine abgeschlossene Berufsausbildung, aber eben immer in einem bestimmten Bereich, z.B. Wirtschaft. Gefunden hab ich da jetzt eben die Bereiche Wirtschaft, Metall, technische Berufe, oder eine Ausbildung in einem sozialen, sozialpädagogischen oder gesundheitspflegerischen Beruf. Zählt die RettAss Ausbildung dazu? Oder sonst wozu? Ich finde da nichts auf der Seite der Bundesagentur für arbeit und auch die Berater beim Arbeitsamt selbst können mir da keine Auskunft geben. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!


    Vielen Dank schonmal

  • Das ist mal eine richtig gute Frage !
    Mit der Antwort wird sich rausstellen, ob der Beruf wirklich etabliert ist.
    Bin auf das Ergebnis gespannt !

  • Hallo !


    Also wie das mit der verkürzten Ausbildung ist, weiss ich nicht, da nach dem Berufsausbildungsgesetz eine Berufsausbildung mind. 2 Jahre dauert !
    *welches ja beim verkürzten RettAss nicht der Fall ist*


    Ansonsten... der RettAss ist für den Besuch der Fachoberschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen, in NRW, geeignet.
    Da Schulrecht wieder einmal Landesrecht ist... weiss ich das nur für NRW und auch nur für die VOLLZEITausbildung !


    Beste Grüsse,


    Marcus

  • die Antwort wird Dir in erster Linie die Schule Deiner Wahl geben können - und wenn diese sich nicht sicher ist, dann die zuständige Verwaltung (Regierungspräsidium o.ä.).


    Da
    a) die Berufsurkunde Rettungsassistent keine Angaben darüber enthält, nach welcher Kursmöglichkeit die Ausbildung durchgeführt wird und
    b) eine Gleichwertigkeit der verschiedenen Anerkennungsmöglichkeiten mit der "normalen" Ausbildung garantiert wird, muß die Schule (sollte sie "normale" Rettungsassistenten annehmen) auch Dich annehmen.


    Die andere Frage ist eher (und da sind sich die Länder wohl nicht ganz einig), ob eine Ausbildung zum RettAss tatsächlich anerkennungswürdig ist, da die Ausbildung ja nicht nach dem BBiG erfolgt. Eine Reform der Ausbildung nach dem derzeit vorgestellten Eckpunktepapier der Ständigen Konferenz Rettungsdienst würde diese Problematik endlich beseitigen und damit den Weg für eine Gleichbehandlung in allen Bundesländern ebnen.


    Gruß, Nils



    edit: fliege
    die Fachoberschulreife hat er ja schon... Er will die Fachhochschulreife

  • Hallo !


    Ja, klar hat er die Fachoberschulreife, aber zum Erlangen der Fachhochschulreife muss er noch 1 Jahr zur Fachoberschule (Klasse 12) gehen !!!!!


    Ergo:
    RettAss + 1 Jahr Fachoberschule (FR: Sozial- und Gesundheitswesen) und bestehen der Prüfungen = Fachhochschulreife ;)


    Beste Grüsse,


    Marcus

  • Mit der abgeschlossenen Ausbildung zum Rettungsassistenten und dem erfolgreichen Besuch der Fachoberschule wird die Fachhochschulreife erlangt. NAch dem Vordiplom auf der Fachhochschule ist sogar ein Wechsel zur Universität möglich. Gibt es eigentlich eine Fachhochschule für Medizin? :P

  • Zitat

    Original von crazyandy
    Mit der abgeschlossenen Ausbildung zum Rettungsassistenten und dem erfolgreichen Besuch der Fachoberschule wird die Fachhochschulreife erlangt. NAch dem Vordiplom auf der Fachhochschule ist sogar ein Wechsel zur Universität möglich. Gibt es eigentlich eine Fachhochschule für Medizin? :P



    Ja, na klar! Hab sogar gehört, daß es bald einen VHS Kurs für Medizin geben soll :D!

  • Hallo zusammen!


    Ich bins nochmal! :)


    Erstmal vielen Dank für eure Antworten!


    crazyandy
    Hast Du evtl. eine Quelle für Deine Information? Wie läuft das mit dem Vordiplom? Da hab ich noch garkeine Ahnung drüber, hast Du da evtl. noch ne einfache Erklärung für mich, wie das dann abläuft? Achja, ne FH für Medizin hab ich zumindest in NRW nicht gefunden.


    @all
    Ich werde am Montag bei der Schule meiner Wahl anrufen, am Freitag war dort niemand mehr zu erreichen. Ich halte euch dan gerne auch weiter auf dem laufenden, wie das mit der Anerkennung der verkürzten Ausbildung aussieht.


    Es ist schon Wahnsinn hier in D, wie schwer es doch ist an eine vermeintlich einfache Information zu kommen. Selbst die Bundesagentur für Arbeit konnte mir nicht vernünftig weiterhelfen.

  • In den Unterlagen für den Ausbilder Lehrgang stehts drin, also weis jede IHK und jeder Meister drüber bescheid...... oder sollte es....

  • hallo gast,


    glückwunsch, du hast so eben jemand getroffen, der sich mit dieser thematik mehr als gut auskennt!!! :D
    also der RettAss gilt als Berufsausbildung, egal ob verkürzt oder nicht.
    für das studium an einer fachhochschule benötigst du die Fachhochschulreife!!! außerdem musst du während des studiums berufspraxis nachweisen, entweder durch eine berufsausbildung oder durch praktika. natürlich muss die praxis zum gewählten studiengang passen...


    da du die fachoberschulreife hast bedeutet nur, dass du das fachabi an einer fachoberschule absolvieren musst. solltest du die fachoberschule abgeschlossen haben, so gibt es zwei varianten:


    1. abschluss an einer fachoberschule, die erst in kombination mit einer berufsausbildung zum fachabi wird, sprich zum studium an einer fachhochschule berrechtigt


    2. abschluss nach der 12. klasse ist in der regel das fachabi bzw. die fachgebundene hochschulreife, die berechtigt sogar in bestimmten fächern zum studium an einer uni.


    sag mir doch einfach was du genau studieren willst und wo, dann kann ich dir gerne weiterhelfen.


    Bin übrigens selbst RettAss und studiere nebenher an einer Fachhochschule, hoffe in ca. 2 jahren meinen Abschluss als Master of Businsess Administration in der Tasche zu haben. Also Leidensgenosse, wenn ich Dir helfen kann, gerne...

  • übrigens, kann jeder RettAss ohne Abitur tatsächlich Medizin studieren !!! :D


    In Rheinland-Pfalz wird man an einer Hochschule zum Probestudium zugelassen, wenn 3 Vorraussetzungen erfüllt sind:


    1. Abgeschlossen Berufsausbildung in den Bereich in dem Mann studieren möchte.


    2. Abschluss besser als 2,5 im Durchschnitt.


    3. Berufspraxis von 3 Jahren im abgeschlossen Beruf.


    Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, wird man ohne Rücksicht auf den NC (!!!) zum Probestudium zugelassen. Wenn man dann alle Scheine wie eine Regelstudent absolviert hat, wir man nach dem Grundstudium (bei Medizinern das Physikum) als Regelstudent anerkannt!!!


    Ist übrigens in anderen Bereichen und natürlich in einigen anderen Bundesländern möglich.


    Ich finde eine interessante Sache

  • Hallo,
    ich habe mit dem abschluss der 11. Klasse an einer Allgemeinbildenden Schule den schulischen Teil der Fachhochschulreife! Um die Fachhochschulreife zu bekommen muss ich nun eine anerkannte Berufsausbildung machen, da ich schon RS bin und ich einen Aufbaulehrgang zum RA machen könnte ist nun die Frage ob der RA beim Kultusministerium Niedersachsen anerkannt wird und ich damit die Fachhochschulreife hätte???


    Vielen Dank im vorraus

  • Keine Ahnung, ruf doch die zuständige Behörde an, und frag nach, die können dir das mit Sicherheit besser sagen , als hier mutzumaßen mit "Hm, ja, eventuell....."
    Ich will dir deine Fachhochschulreife nicht ausreden, aber mach doch die 12. und die 13. Klasse noch, und dann hast du das Abitur! Damit stehen die etliche Türen mehr offen als mit der FHR.
    Und gebrauchen kannst du das immer. ;)
    Ich hab an einem Berufskolleg die 11. Klasse gemacht (Schule mit Praktikum) und dann die 12. , in NRW, hab danach mein Fachabi gehabt und trotzdem kann ich nicht sonderlich viel damit anfangen, und das Abi nachmachen kostet mich nochmal komplette 3 Jahre Schule, weil die 2 Jahre am Berufskolleg fürs Abitur nicht annerkannt werden.