Wirbel um Malteser-Schreiben - www.skverlag.de

  • In dieser Hinsicht wuensche ich mir die Laender davon auszunehmen. Der Bund hat es derzeit auf die Laender delegiert.


    Die Durchführung des Rettungsdienstes ist und bleibt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das hat nichts mit dem Rettungsdienst als solchem zu tun, sondern mit unserem föderalen System bzw. unserer Verfassung.
    Aber hängen Sie ruhig weiter Ihren unfundierten Träumereien nach. Das bisschen "Lack" ist ja nun eh längst angeplatzt.


    Jörg

  • aber 2% der RD Kosten (fällt alles unter Fahrtkosten) sind immer noch verschwindend gering im Gegensatz zu den anderen Posten, oder nicht?


    Finde ich ehrlich gesagt nicht. Wenn man den Anteil der Verweildauer des Durchschnittspatienten im Rettungsdienst gegenüber dem gesamten Gesundheitssystem stellt und die niedrige Zahl der Patienten, die den RD überhaupt jemals im Leben in Anspruch nehmen (gegenüber den anderen Leistungen), ist es gar nicht so wenig.


    Jörg

  • Finde ich schon noch gering, wenn man bedenkt das sind die Kosten im RD in Bayern, in der gesamten BRD sieht es bestimmt ähnlich aus. 365 Tage im Jahr komplette Abdeckung für die Bevölkerung rund um die Uhr!
    - Personal
    - Fahrzeuge
    - Gerätschaften
    - Material
    - ...


    dann ist das ein Klaks...


    Mich würden jetzt nur noch die Gesamtkosten des Gesundheitswesens in der BRD interessieren, hat hier jemand verwertbare Zahlen?

  • Finde ich schon noch gering, wenn man bedenkt das sind die Kosten im RD der ganzen BRD 365 Tage im Jahr komplette Abdeckung für die Bevölkerung rund um die Uhr!
    - Personal
    - Fahrzeuge
    - Gerätschaften
    - Material


    dann ist das ein Klaks...


    Das tut der Rest des Gesundheitssystems doch auch. Die paar Autos und RAs sind kein Vergleich zur Ausstattung einer durchschnittlichen Facharztpraxis - auch wenn die am Wochenende zu hat. Aber ich will dich nicht überzeugen, ich äußere nur meine Bedenken. Bin auch kein Betriebswirt oder Gesundheitsökonom oder so...


    Jörg :)

  • Ich darf auch darauf hinweisen, dass in die 2% Fahrkosten nicht nur die Leistungen des Rettungsdienstes, sondern auch die Leistungen von Taxi- und Krankentransportdienstleister fallen. Also betragen die tatsächlichen Ausgaben für den Rettungsdienst weniger als 2%.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Widersprichst du dich hier nicht gerade etwas ?

    Nein. In bestimmten Regionen kann eine Einzellfallentscheidung ggf. wegen der oertlichen Situation sinnvoll sein. Dieses ist leider nicht zu aendern und kann nicht bei einer kompletten Novellierung entscheident sein.
    Es geht doch darum, das wir uns Einheitlichkeit wuenschen. Diese kann nur erreicht werden, wenn wir eine gemeinsame Ausbildung als Grundstock haben. Das die neue Ausbildung auch einen anderen Namen bekommen soll, ist das was ich noch in Erinnerung habe. Es gibt eine Uebergangszeit, in der alle RAs eine neue Pruefung machen muessen, um die neue Qualifikation zu erreichen. Danach wird getrennt.
    Dieses berechtigt meines Erachtens auch, ueber die Laender hinweg, vom Bund die Umsetzung dieser Maßnahmen zu erreichen. RD ist sicherlich Laendersache, das ist aber kein Grundgesetz. Der Bund ist vom Grund her fuer die Sicherheit seiner Buerger zustaendig. Weil ihm das zu viel ist, hat er es an die Laender uebergeben. Diese delegieren es weiter in die Kreise und Komunen. Das hier teilweise, sofern ein aerztl. Leiter vorhanden ist, jeder sein eigenes Sueppchen kocht, kann nicht ein Erfolg sein, in Bezug auf die Novellierung.
    Hier ist meines Erachtens eine Vorgabe durch die Qualifikation und das Gesetz wichtig, was wir duerfen und was nicht.
    Wiederhole mich: Nicht das (wie aktuell es so ist) in Berlin ein RA nichts darf (oder kann) ausser O2? und nen AED bediehnen und in Niedersachsen die RAs Analgosedierung mit Ketamin Dormicum machen, Intraossaere Zugaenge legen und und und. Da ist fuer mich die Sinnhaftigkeit eines RA (Berlin) im RD voellig abhanden gekommen.

  • RD ist sicherlich Laendersache, das ist aber kein Grundgesetz.


    Doch, das ist es. So wie übrigens auch die Polizei.


    Der Bund ist vom Grund her fuer die Sicherheit seiner Buerger zustaendig. Weil ihm das zu viel ist, hat er es an die Laender uebergeben.


    So ein Quatsch.


    Zu Beginn Ihres Auftrittes in diesem Forum hielt ich Sie für kompetent, wenn auch ziemlich vorlaut. Ich glaube, ich habe mich getäuscht.
    Jörg

  • Der Bund ist vom Grund her fuer die Sicherheit seiner Buerger zustaendig. Weil ihm das zu viel ist, hat er es an die Laender uebergeben.



    Ergänzend zum vorher Gesagten (dass das Quatsch ist):


    Zitat

    Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fähigkeit, Gesetze im formellen Sinne (Parlamentsgesetze) zu erlassen. Für die Abgrenzung zur Verbandskompetenz der Länder greift das Grundgesetz die allgemeine Grundregel des Art. 30 GG auf: Nach der Verfassung haben die Länder das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz es nicht auf den Bund übertragen hat (Art. 70 Abs. 1 GG). Die Länderkompetenzen werden also nicht einzeln aufgeführt. Zu ihrem Kernbereich gehören aber insbesondere das Polizeirecht, das Kommunalrecht und der Bereich von Bildung und Kultur (â??????Kulturhoheit der Länderâ??????).


    [...]
    Der Bund ist grundsätzlich nur dann zuständig, wenn es ausdrücklich in der Verfassung vorgesehen ist.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung

  • Ich entschuldige mich im Vorfeld schonmal, dennoch habe ich das angefuehrt, weil ich einer juristischen Fortbildung zu diesem Thema beigewohnt habe, auf denen ein Juraprofessor uns dieses vermittelt hat. Deswegen habe ich jetzt auch keine Quellenangabe dazu. Ich kann nur noch mal suchen, ob ich da was finde, ansonsten habe ich mich da geirrt.

  • Ich entschuldige mich im Vorfeld schonmal, dennoch habe ich das angefuehrt, weil ich einer juristischen Fortbildung zu diesem Thema beigewohnt habe, auf denen ein Juraprofessor uns dieses vermittelt hat. Deswegen habe ich jetzt auch keine Quellenangabe dazu. Ich kann nur noch mal suchen, ob ich da was finde, ansonsten habe ich mich da geirrt.


    Kann ja mal vorkommen. Entschuldigung akzeptiert!


    Jörg :prost:

  • 1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche
    Einrichtungen übertragen. (1a) Soweit die Länder für die Ausübung der
    staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben
    zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung
    Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.


    Ich wuerde das eher nehmen. mh....aber das was mich da noch beschaeftigt.
    Nehmen wir an wir haben ein neues Rettungsassistentengesetz. Dieses besagt das die RAs Maßnahmen ergreifen muessen, die noetig sind, um das Patientenleben zu retten. Diese sind dem Bundescurriculum zu entnehmen. (Das ist dann festgeschrieben, welche Maßnahmen ein RA machen darf und lernt und welche nicht.) Dieses ist dann eine Regelkompetenz.
    Dann ist das fuer mich ein Bundesgesetz und steht ueber den Laendergesetzen. Das heisst, es ueberall in Deutschland so umgesetzt werden muss, mehr als jetzt. Da es jetzt ja nur um Empfehlungen etc. geht, nichts aber gesetzlich in der Form niedergeschrieben ist und umgesetzt werden muss.


    Was meinst Du?

  • In bestimmten Regionen kann eine Einzellfallentscheidung ggf. wegen der oertlichen Situation sinnvoll sein.


    meine Rede


    Dieses ist leider nicht zu aendern und kann nicht bei einer kompletten Novellierung entscheident sein.


    Wird es auch nicht, das war auch nicht meine Aussage. Ausbildung und Berufsausübung können auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage beruhen. Hier geht es um eine Novellierung der Ausbildung und diese wird - weil ein Bundesgesetz - einheitlich sein, sofern sie den ausführenden Stellen nicht zu viele Freiräume einräumen.


    Es geht doch darum, das wir uns Einheitlichkeit wuenschen.


    In der Ausbildung ja - ob eine Einheitlichkeit in der Tätigkeit als RettAss sinnvoll, möglich und notwendig ist, wurde auch hier schon mehrfach diskutiert ...


    Zu welchem Konsens sind wir eigentlich das letzte Mal gekommen :D

  • Ich wuerde das eher nehmen. mh....aber das was mich da noch beschaeftigt.
    Nehmen wir an wir haben ein neues Rettungsassistentengesetz. Dieses besagt das die RAs Maßnahmen ergreifen muessen, die noetig sind, um das Patientenleben zu retten. Diese sind dem Bundescurriculum zu entnehmen. (Das ist dann festgeschrieben, welche Maßnahmen ein RA machen darf und lernt und welche nicht.) Dieses ist dann eine Regelkompetenz.
    Dann ist das fuer mich ein Bundesgesetz und steht ueber den Laendergesetzen. Das heisst, es ueberall in Deutschland so umgesetzt werden muss, mehr als jetzt. Da es jetzt ja nur um Empfehlungen etc. geht, nichts aber gesetzlich in der Form niedergeschrieben ist und umgesetzt werden muss.


    Was meinst Du?


    Ich meine, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, dass das RettAssG (als Bundesgesetz) nur die Ausbildung von Rettungsassistenten regelt, nicht aber die Durchführung des Rettungsdienstes. Deshalb wird ein novelliertes RettAssG auch keinesfalls so aussehen, wie Sie es da oben vor sich hin fabulieren.


    Wodurch sind wir eigentlich inzwischen so intim miteinander geworden, dass Sie mich seit neuestem pausenlos duzen? Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie es waren, der Wert auf ein distanziertes "Sie" legte. Eine weitere Inkonsequenz Ihrerseits?


    Da ich inzwischen davon ausgehe, dass wir die meisten Kollegen mit der überflüssigen Debatte über die Gesetzgebungskompetenzen in Deutschland langweilen (andernfalls empfehle ich den Wikipedia-Link weiter oben), werde ich mich an dieser Stelle aus der Diskussion zurückziehen und mich der Pflege meines angeschlagenen Gesundheitszustandes widmen.


    Träumen Sie schön!
    Jörg :sleeping:

  • Ich möchte einfach mal in die Runde - insbesondere auch an S_Steingrobe - fragen, warum es denn so wünschenswert ist, dass alle RAs die gleichen Kompetenzen haben? Ich habe nicht viel rettungsdienstliche Erfahrung und bin ausserhalb meiner Praktika nirgendwo groß gefahren. Doch hab ich die immer woanders gemacht, u.a. ein Klinikpraktikum in einer Berliner Rettungsstelle / Notaufnahme.


    Mein subjektiver Eindruck war, dass in Berlin nicht nur eine hohe Notarztdichte war, sondern auch eine sehr hohe Klinikdichte. Klar, viele Leute - viele Kliniken. Aber wenn mir auf dem Weg zur Umkleide die Notärztin entgegen kommt und ich nach dem Unziehen vor der Tür den NAW mit Signal einfahrn sehn, frag ich mich, ob man überhaupt draussen viel machen sollte? Wenn ich 2 Minuten Fahrt zur nächsten Klinik hab, ist es dann nicht angenehmer für den Patienten den Transport so schnell wie möglich einzuleiten? Kann man natürlich nicht verallgemeinern, aber bei einer so hohen NA- und Klinikdichte muss da ein RA wirklich soooo viele Kompetenzen haben? Auch wenn ich Berlin sehr übertrieben finde, wenn man den Gerüchten glauben schenken darf.


    Im Gegenzug Rettungsdienst im Süden der Republik aufm Land: 10 Minuten Anfahrt bis zum Einsatz - solo. Scheisse - is doch was ernsthaftes! - Notarzt braucht 15 Minuten. Sollte da ein RA Zugänge legen können / dürfen, intubiern (sofern er das beherrscht) und all das? Ja, natürlich!



    Ich bin auch der Meinung, dass das Rettungsassistentengesetz novelliert gehört, die Ausbildungsdauer hochgesetzt und eine Regelkompetenz hergehört. Aber es gibt einfach regionale Unterschiede und die sollten auch beachtet werden.
    Oder übersehe ich hier gerade etwas Wesentliches? Da ein RA nicht immer da fährt, wo er lernt, macht es natürlich durchaus Sinn, dass sie alle Kompetenzen erlernen, die sie ggf. ergreifen müssen. Das steht ausser Frage.


    Edith sagt: Ich denke die beiden Beispiele oben sind Extreme. Dennoch denke ich, dass wir das Notarztsystem beibehalte sollten und uns - unter Beachtung einer Regelkompetenz - an der Dichte der Notärzte orientieren sollten. Wo ein NA fast überall schnell vor Ort ist, muss ein RA nicht unbedingt viel machen. Und wos mal wieder länger dauert, sollte ein RA natürlich rechtlich abgesichert sein, wenn er entsprechende Maßnahmen ergreift.

  • Ich möchte einfach mal in die Runde ... fragen, warum es denn so wünschenswert ist, dass alle RAs die gleichen Kompetenzen haben?


    Meine Meinung zu diesem Thema kennst du bestimmt.