Wirbel um Malteser-Schreiben - www.skverlag.de

  • Es wird aktuell in der Formulierung des Ausbildungszieles des RettAss auf den ÄLRD Bezug genommen, der aber nicht in allen Bundesländern verbindlich ist. Darauf wurde in letzten Experten-Sitzung hingewiesen.


    Da ich keiner der Experten bin, kann ich natürlich dazu nichts sagen.




    Man könnte den Rettungsassistenten für viele Leistungen ausbilden, aber es wird gerade im Hinblick auf die Ausbildungsfinanzierung nur schwer vermittelbar sein, dass RettAss für Leistungen ausgebildet werden sollen, die nicht bundesweit in ihren primären Aufgabenbereich fallen. Es könnte jederzeit argumentiert werden, dass - für diejenigen, die in einem Bundesland mit gesetzlich geregeltem Intensivtransport arbeiten möchten - die entsprechende (Zusatz-)Ausbildung privat erworben werden kann. Folge ich deinem Gedankengang (den ich grundsätzlich unterstützen würde), so müsste ich in die Ausbildung für RettAss auch die Qualifikation zum HEMS-Crew-Member implementieren, da ja grundsätzlich Bedarf an entsprechend ausgebildetem Personal besteht.


    Für meinen Gedankengang spricht zunächst einmal, dass in vielen Berufsausbildungen Kenntnisse über eine Reihe von Tätigkeitsgebieten vermittelt werden, die nicht jeder Berufsträger hinterher ausübt. Warum es schwierig sein soll, dem Rettungsassistenten ausreichende Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre und Behandlungsmethoden zu geben, die ihn in den Stand setzen, ohne weitreichende Zusatzausbildung einen Intensivtransport zu begleiten, sehe ich nicht. Dass evtl. eine gewisse Weiterqualifikation notwendig ist, halte ich nicht für einen Schwachpunkt: Auch das ist in vielen anderen Berufen genauso, von Kenntnissen in spezialisierten Schweißtechniken (die beispielsweise mein Nachbar nicht ganz unaufwendig erworben hat) bis zu Typmusterschulungen bei den hier schon genannten Verkehrspiloten.


    Wenn es lediglich um den Verlust eines deutlich höherqualifizierten Behandlers ohne erkennbaren Nachteil für den Patienten geht, sehe ich kein Problem.


    Wenn es um eine notfallmedizinische Behandlung geht, sehe ich einen erkennbaren Nachteil. Diese Diskussion ist ja aber nicht neu, und ich weiß natürlich, dass es an diesem Punkt eine grundsätzlich unterschiedliche Wahrnehmung gibt, die in unserem Forum immer wieder aufflammt.


  • Das sehe ich anders: Auch ein Tischler, der in der Massenproduktion von Einbauküchen beschäftigt wird, hat in seiner Ausbildung zunächst das volle Programm seines Ausbildungsberufs erlernen müssen - völlig unabhängig von seinem tatsächlichen späteren Einsatzbereich. Berufsausbildungen haben die für den Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, völlig unabhängig von der tatsächlichen späteren beruflichen Anforderung.


    ./.


    Für meinen Gedankengang spricht zunächst einmal, dass in vielen Berufsausbildungen Kenntnisse über eine Reihe von Tätigkeitsgebieten vermittelt werden, die nicht jeder Berufsträger hinterher ausübt.


    :prost:

  • Ich finde auch jeder muss überall arbeiten können! Nils hat da schon recht mit seinem Tischler :applaus:. Eine Ausbildung muss alle Aspekte berücksichtigen ansonsten, brauchen wir sie nicht.


    "Tut mir leid wir sind das "HI-Auto", der Schlaganfallwagen kommt gleich!" ;-)

  • Nils & Schmunzel



    Der Rettungsassistent wird ja bereits heute in Inhalten unterrichtet, die in seiner originären Tätigkeit später kaum oder nicht zum Tragen kommen. Er erlangt bereits heute Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre und
    Behandlungsmethoden, die ihn in den Stand setzen, einen Intensivtransport zu begleiten. Ich sage nicht, dass dies schwierig sei. Ob dies aber den Anforderungen, die ein Intensivtransport stellt tatsächlich gerecht wird, ist fragwürdig - ich würde das verneinen. Aber wer sagt, dass ein Rettungsassistent einen Intensivtransportpatienten betreuen muss ? Was, wenn ein Bundesland festlegt, dass ein Intensivtransportpatient neben dem Arzt durch einen Intensivfachpfleger zu betreuen ist ? Damit wäre diese berufliche Anforderung an den Rettungsassistenten nicht mehr existent - zumindest nicht in diesem Bundesland.


    Und richtig - Berufsausbildungen haben die für den Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, völlig unabhängig von der tatsächlichen späteren beruflichen Anforderung. Aber in vielen Bundesländern gibt es eben aufgrund der Landesrettungsdienstgesetze unterschiedliche Anforderungen an den Beruf - an welchen orientiert man sich nun ? Natürlich würde jeder von uns sagen "an den höchsten", aber das ist eben der Knackpunkt: orientiert sich die Ausbildung am Landesrettungsdienstgesetz mit den höchsten Anforderungen an das eingesetzte Personal oder orientieren sich die Landesrettungsdienstgesetze an der Regelausbildung der Rettungsassistenten ? Und an was orientieren sich die an der Novellierung Beteiligten insbesondere im Hinblick auf die immer wieder angesprochenen und nicht zu vernachlässigenden Ausbildungskosten ?


    Die landesweit unterschiedlichen Regelungen und Gegebenheiten sind problembehaftet, dies zeigt die aktuelle Diskussion beim BMG bezüglich der Ausbildungszielbeschreibung eindeutig.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Aber wer sagt, dass ein Rettungsassistent einen Intensivtransportpatienten betreuen muss ? Was, wenn ein Bundesland festlegt, dass ein Intensivtransportpatient neben dem Arzt durch einen Intensivfachpfleger zu betreuen ist ?

    Genau das ist noch ein Knackpunkt. Gut das Du es ansprichst. Ich finde es wichtig, das wir nicht berufsfremde Gruppen, einsetzten muessen, da der RA angeblich nicht qualifiziert genug ist. Das sind dann wieder Arbeitsplaetzte die nicht von RAs besetzt werden, obwohl es sich um den Rettungsdienst handelt. Jedenfalls ein Fachereich dessen.

  • Wenn es um eine notfallmedizinische Behandlung geht, sehe ich einen erkennbaren Nachteil.


    Jain. Ich würde hier differenzieren, aber grundsätzlich kann ich dir natürlich nicht widersprechen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Genau das ist noch ein Knackpunkt. Gut das Du es ansprichst. Ich finde es wichtig, das wir nicht berufsfremde Gruppen, einsetzten muessen, da der RA angeblich nicht qualifiziert genug ist. Das sind dann wieder Arbeitsplaetzte die nicht von RAs besetzt werden, obwohl es sich um den Rettungsdienst handelt. Jedenfalls ein Fachereich dessen.


    Das ist ja die Frage. Ist Intensivtransport Rettungsdienst?
    Ich fühle mich als Rettungsassistent im Intensivtransport regelmäßig unwohl und empfinde unser System als unbefriedigende Notlösung. Ein Intensivpfleger wäre meistens sicher besser geeignet, diese Transporte durchzuführen als ein Rettungsassistent.


    Aber mir geht es natürlich auch darum, was das beste für den Patienten ist und nicht, was das beste für den Rettungsassistenten ist. Genau wie in der Notarztfrage. Deshalb werden wir uns hier nicht unbedingt einig werden können...


    Jörg

  • Genau das ist noch ein Knackpunkt. Gut das Du es ansprichst. Ich finde es wichtig, das wir nicht berufsfremde Gruppen, einsetzten muessen, da der RA angeblich nicht qualifiziert genug ist. Das sind dann wieder Arbeitsplaetzte die nicht von RAs besetzt werden, obwohl es sich um den Rettungsdienst handelt. Jedenfalls ein Fachereich dessen.


    Auch wenn ich mir dadurch jetzt einige Feinde hier machen werde:
    Es geht im Rettungsdienst darum, was das Beste für den Patienten ist, nicht was das Beste für eine bestimmte Berufsgruppe ist.


    Intensivtransport ist, auch wenn dies von einigen so nicht gesehen wird, von den Anforderungen her doch etwas anderes als die Notfallrettung. Die Qualifikation des entsprechenden Personal muss dies auch berücksichtigen. Egal ob es nun eine 3jährige RA-Ausbildung gibt oder nicht: Innerhalb dieser Zeitspanne, kann die entsprechende Qualifikation m. M. nach nicht erworben werden.
    Im Bereich der Pflege ist es deswegen so, dass auf Intensivstationen eine bestimmte Quote an Fachpflegekräften vorgeschrieben ist. Um sich Fachpflegekraft für Anästhesie- und Intensivmedizin nennen zu dürfen, müssen Pflegekräfte nach der dreijährigen Krankenpflegeausbildung (die auch eine Rotation auf eine ICU beinhalten kann), mind. 2 Jahre im entsprechenden Bereich gearbeitet haben um dann eine 2jährige, anspruchsvolle Weiterbildung mit multiplen Prüfungen zu absolvieren. Das Spektrum und das Niveau dieser Weiterbildung, was den Bereich Pathophysiologie, Medikamentenkunde, Beatmung, Krankheitslehre angeht, geht weit über das hinaus bzw. ist deutlich höher als das, was momentan (und realistischer Weise auch nach einer Novellierung) in der Ausbildung von Rettungsassistenten gelehrt und geprüft wird bzw. auch gelehrt und geprüft werden kann. Eine entsprechende, formalisierte Zusatzausblidung/Qualifikation für Rettungsassistenten im Intensivtransport ist meiner Meinung nach dringend notwendig und zu fordern. (Und meine Erfahrung aus dem bodengebundenen Intensivtransport bestätigt dies auch. Aufgrund politischer Vorgaben sind mehrere Träger an der Besetzung unseres ITW beteiligt. Einer dieser Träger setzt nur RA's ein, die eine gewissen Berufserfahrung haben und sich durch Praktikas in der Intensivmedizin und den Besuch bestimmter, z.T. extra für diese Personen durch uns durchgeführte Fortbildungen weiterqualifiziert haben (Dieser Träger hat auch deshalb ein Interesse daran, da er zwei weitere für Verlegungen z.T. schwer erkrankter Patienten vorgesehene Fahrzeuge vorhält, wobei eines dieser Fahrzeuge über kurze Strecken entsprechende Patienten z.T. auch ohne Arzt verlegt). Die anderen setzten den auf den Wagen, der gerade zur Verfügung steht und will.)


    Die Forderung, in einer 3jährigen Ausbildung alles Abdecken zu wollen, kann ich verstehen, aber nicht unterstützen. Die berufliche Grundausbildung muss die Leute befähigen, die Basis zu beherrschen und darf einen Ausblick auf zusätzliche Felder geben die dann nach Abschluss der Ausbildung durch enstprechende Zusatzweiterbildungen vertieft werden können. HEMS und Intensivtransport gehören m.M. nach dazu. (Und so ist es ja auch bei anderen Berufsbildern..... Deswegen gibts bei Handwerkern den Meister, bei Ärzten den Facharzt und die Zusatzbezeichnungen, bei der Pflege die Fachpflegekräfte. Ich sehe keinen Grund, im Bereich eines professionaliserten Rettungsdienst eine Ausnahme zu machen.)


    Entsprechende Zusatzqualifikationen können auch ein Möglichkeit sein, im Rettungsdienst bestimmte Karrierepfade zu eröffnen.....


    Edit wg. üblem vertippsler

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

    2 Mal editiert, zuletzt von condorp4 ()

  • Es geht im Rettungsdienst darum, was das Beste für den Patienten ist, nicht was das Beste für eine bestimmte Berufsgruppe ist.


    Darum sollte es ja nicht nur im Rettungsdienst, sondern auch in allen anderen medizinischen Bereichen gehen. Dass dabei eine Berufsgruppe auch auf die eigenen Interessen schaut, ist aber durchaus verständlich. Das ist bei den Rettungsassistenten nicht anders, als bei den Ärzten, den Gesundheits- und Krankenpflegern oder sonstigen medizinischen Berufsgruppen.


    Deinen Beitrag finde ich gut.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • (...) in vielen Bundesländern gibt es eben aufgrund der Landesrettungsdienstgesetze unterschiedliche Anforderungen an den Beruf - an welchen orientiert man sich nun ? Natürlich würde jeder von uns sagen "an den höchsten", aber das ist eben der Knackpunkt: orientiert sich die Ausbildung am Landesrettungsdienstgesetz mit den höchsten Anforderungen an das eingesetzte Personal oder orientieren sich die Landesrettungsdienstgesetze an der Regelausbildung der Rettungsassistenten ?


    Ich bin nicht sicher, ob die unterschiedlichen Landesgesetze den Kernbereich der Tätigkeit von Rettungsassistenten tatsächlich erheblich verschieden voneinander regeln. Meine Antwort auf die Frage ist: Nicht an den höchsten, sondern an den durchschnittlichen Anforderungen muss sich eine Berufsausbildung orientieren, weil nur im Konsens eine Berufsausbildung geschaffen werden kann, welche eine berufliche Mobilität über die Grenzen von Bundesländern hinweg zulässt. Wenn ein Bundesland gerne einen höheren Standard schaffen will, muss es dazu geeignete Wege erdenken. Diese können aber mit der beruflichen Grundqualifikation nichts zu tun haben.

  • Das sind dann wieder Arbeitsplaetzte die nicht von RAs besetzt werden, obwohl es sich um den Rettungsdienst handelt. Jedenfalls ein Fachereich dessen.


    Ich muss cordorp4 zustimmen: Der Rettungsdienst ist nicht dazu da, um Rettungsassistenten zu beschäftigen.

  • Der Rettungsdienst ist nicht dazu da, um Rettungsassistenten zu beschäftigen.

    Nein, das stimmt, aber der Rettungsassistent ist die einzige Berufsausbildung mit der Du im RD arbeiten darfst.


    Ich finde den Beitrag von condorp auch sehr gut.


    Hier nun meine Argumente:


    Intensivtransport ist sicherlich ein anderer Arbeitsbereich, als das taeglich Brot des RD. Gebe ich Dir vollkommen Recht.
    Dennoch sehe Unterschiede in Bezug auf die Klinik. Gerade der Pflegeaspekt etc. fallen meines Erachtens weg. Auf dem Transport geht es hauptsaechlich darum, Patiente A von B nach C zu bringen. Dieses so, das er keinen weiteren Schaden erleidet und die Intensivmedizinische Therapie weiter aufrecht erhalten werden kann.
    Ein derzeit standartisiert ausgebildeter RA ist sicherlich ein wenig ueberfordert mit dieser Aufgabe, als Assistenz des Arztes.
    Dennoch sehe ich hier, aehnlich wie Daniel und Du es auch beschrieben hast, die Fachweiterbildung fuer den RA.
    Diese wird derzeit ja schon in Form des ECCP( European Critical Care Paramedic) und des FP-C (Flight Paramedic Certified von der IAFP aus den USA) angeboten. Hochkaraetige Weiterbildungen, die es nicht nur ermoeglichen den Patienten mit einem Arzt begleitend zu transportieren, sondern alleinig. (Bitte hier nicht wieder in Diskussion verfallen ob das sinnvoll ist oder nicht, es gibt Laender, wo auch die USA, Australien etc, dazu gehoeren, wo dieses so durchgefuehrt wird).
    Eine entsprechende Fachweiterbildung dieser Art fuer den RA, kann ihn sicherlich dafuer qualifizieren und vorbereiten.
    Gerade, weil es hier, meines Erachtens, um einen Fachbrereich des RD geht (einige Bundeslaender haben dieses nun auch schon in ihren RD-Gesetzen festgeschrieben) sollten wir versuchen, diesen Fachbereich selbst zu fuellen. Immer mehr haben wir eine fluktuative Personalpolitik. Wenn wir nun auch Nischenstellen an Fremdpersonal vergeben (die meist neben der Pflegeausbildung auch den RA besitzen muessen!), dann vergeben wir Arbeitsstellen, die Kollegen besetzen koennten, die nun arbeitslos sind.
    Haben wir schonmal als RA versucht in der Notaufnahme zu arbeiten ? Die meisten Krankenhaeuser die ich kenne, sind daran nicht interessiert. Gerade hier koennte auch ein RA sicherlich gute Dienst verrichten. Wir haben keine Moeglichkeit in anderen Gesundheitseinrichtungen Fuss zu fassen, dann sollten wir unsere Bereich auch nur mit unserem Personal abdecken.


    D accord das es was anderes ist. - Fachweiterbildung fuer RAs in Intensivverlegungs RA.


    Meine Vorderung, das alle das gleich koennen, bezog sich auf die Basis. Die Weiterbildung finde ich gut, denn sie gibt Perspektiven auf, die sonst nicht vorhanden waeren.

  • Gerade, weil es hier, meines Erachtens, um einen Fachbrereich des RD geht (einige Bundeslaender haben dieses nun auch schon in ihren RD-Gesetzen festgeschrieben) sollten wir versuchen, diesen Fachbereich selbst zu fuellen. Immer mehr haben wir eine fluktuative Personalpolitik. Wenn wir nun auch Nischenstellen an Fremdpersonal vergeben (die meist neben der Pflegeausbildung auch den RA besitzen muessen!), dann vergeben wir Arbeitsstellen, die Kollegen besetzen koennten, die nun arbeitslos sind.
    Haben wir schonmal als RA versucht in der Notaufnahme zu arbeiten ? Die meisten Krankenhaeuser die ich kenne, sind daran nicht interessiert. Gerade hier koennte auch ein RA sicherlich gute Dienst verrichten. Wir haben keine Moeglichkeit in anderen Gesundheitseinrichtungen Fuss zu fassen, dann sollten wir unsere Bereich auch nur mit unserem Personal abdecken.

    Ich glaube, ich habe mich gerade verlesen?
    Fremdpersonal? Wir vergeben Arbeitsstellen, die Kollegen besetzen könnten, die nun arbeitslos sind? Weil man als RA nicht in der Klinik arbeite kann (was durchaus geht), soll kein Krankenpfleger Intensivtransporte begleiten?


    Lesen Sie sich Ihren Beitrag bitte nochmal durch und schlafen sie nochmal ne Nacht drüber.

  • Da brauche ich nicht weiter darueber nachdenken.
    Wenn ich Kollegen entlasse, dann stehen sie auf der Strasse. Wenn ich Fremdpersonal im Intensivverlegungsdienst einsetze, ist diese Stelle bestetzt. Ergo nicht mehr verfuegbar fuer den gerade entlassenen RA. Das meine ich damit und da brauche ich nicht nochmal darueber nachdenken, das ich das verurteile.
    Ausserdem habe ich geschrieben, das wir ja schwerlich in einer Klinik arbeiten koennen, da macht es fuer mich mehr Sinn, in unserem Arbeitsfeld darauf zu achten, die Kollegen wieder in eine Arbeitsstelle zu bekommen, als Pflegepersonal im Aushilfenstatus/Vollzeit zu recrutieren und damit eine Stelle fuer einen RA zu streichen.

  • Wenn ich Fremdpersonal im Intensivverlegungsdienst einsetze, ist diese Stelle bestetzt. Ergo nicht mehr verfuegbar fuer den gerade entlassenen RA. Das meine ich damit und da brauche ich nicht nochmal darueber nachdenken, das ich das verurteile.


    Na ja, das provoziert aber offensichtlich einen Einwand: Wieso soll denn eine Person mit einer anderen medizinischen Ausbildung auf der Straße stehen?

  • Na ja, das provoziert aber offensichtlich einen Einwand: Wieso soll denn eine Person mit einer anderen medizinischen Ausbildung auf der Straße stehen?

    Erstmal, weil Rettungsdienst und Intensivverlegungsdienst nicht aufgabe des Krankenpflegepersonals ist. Weiterhin, weil Krankenpfleger wohl viel mehr Moeglichkeiten haben, Ihren Beruf auszuueben, als nur auf eine beschrieben Stelle hin.
    Bei uns ist das schon anders.

  • Erstmal, weil Rettungsdienst und Intensivverlegungsdienst nicht aufgabe des Krankenpflegepersonals ist.


    Das geht glaube ich ein wenig am Kern der Sache vorbei, weil die Frage ursprünglich war, ob man Rettungsassistenten für dne Intensivtransport qualifizieren soll. Also steht gerade nicht fest, dass Intensivverlegungen keine Aufgabe von Krankenpflegepersonal sind (das stünde übrigens nicht einmal dann fest, wenn Rettungsassistenten entsprechend qualifiziert würden, aber das stelle ich hinten an).


    Was den "normalen" Rettungsdienst angeht: Da kann Krankenpflegepersonal doch ohnehin nicht tätig werden.



    Weiterhin, weil Krankenpfleger wohl viel mehr Moeglichkeiten haben, Ihren Beruf auszuueben, als nur auf eine beschrieben Stelle hin. Bei uns ist das schon anders.


    Das Kriterium für die Besetzung von Arbeitsplätzen sollte meines Erachtens darin liegen, welcher Bewerber die Stelle bestmöglich ausfüllt. Und ich bin mit dieser Meinung nicht ganz alleine, glaube ich.


  • Darum sollte es ja nicht nur im Rettungsdienst, sondern auch in allen anderen medizinischen Bereichen gehen. Dass dabei eine Berufsgruppe auch auf die eigenen Interessen schaut, ist aber durchaus verständlich. Das ist bei den Rettungsassistenten nicht anders, als bei den Ärzten, den Gesundheits- und Krankenpflegern oder sonstigen medizinischen Berufsgruppen.

    Deswegen habe ich ja bewußt "Berufsgruppe" geschrieben und nicht "Rettungsassistenten" oder "Ärzte"........

    Zitat

    Deinen Beitrag finde ich gut.


    Danke.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
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    Across that angry or that glimmering sea,


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    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Das Kriterium für die Besetzung von Arbeitsplätzen sollte meines Erachtens darin liegen, welcher Bewerber die Stelle bestmöglich ausfüllt. Und ich bin mit dieser Meinung nicht ganz alleine, glaube ich.

    Intensivverlegungsdienst ist eine Aufgabe, die erst mit den letzten 7-9 Jahren aufgekommen ist. Davor gab es soetwas nicht. Weiterhin ist nach Einfuehrung des Intensivverlegungsdienst, der teilweise immer noch nicht in den RDGesetzten und der darausresultierenden Besatzungen festgeschrieben. Da es meistens noch von einem RTW plus NA und in Sonderfaellen mit einem entsprechenden FHZ (ITW) vom RD gestellt wird, sehe ich es auch erstmal als Aufgabe vom RD. Wie gesagt, einige Laender haben es in ihr Gesetz schon mit aufgenommen.


    Das hier die Weiterentwicklung von benoetigten Qualifikationen gefehlt hat, liegt wohl auf der Hand.
    DIVI, die HiOrg und die Laender haben hier die Situation verschlafen. Weil nicht ausreichend qualifiziertes Personal daher vor Ort war, hat man auf Krankenpfleger mit Zusatzqualifikation zurueckgegriffen.
    Dieses sollte bei einer Novellierung bedacht werden und diese Luecker ueber eine Weiterqualifikation fuer den RA geschlossen werden. So dass wir wieder den gesamten boden- und luftgebundenen Intensivverlegungsdienst mit eigenem Personal abdecken koennen.


    Es sollte unser Ziel sein, Perspektiven zu bieten, wenn man nicht mehr im "normalen" RD arbeiten moechte und auch gerne sich weiterqualifizieren moechte. Dieses sollte auch dann mit einer finanziellen Hoeherstellung einhergehen. Sonst macht es fuer mich keinen Sinn. Hoehere Qualifikation, die festgelegt ist, erfodert fuer dieses Mehraufwand auch eine bessere Bezahlung.


    Deine zitierten Vorredner haben nichts anderes angefuehrt.