§ 323c StGB

  • Also in meiner Lehraussage steht davon nichts drin. Die davor hab ich nicht mehr, aber auch hier hätte es mich gewundert eine diesbezügliche Aussage zu finden. Die erste Ausbildungsvorschrift, welche ich persönlich in Händen hatte und so etwas gefunden habe war aus den 70er Jahren.

    Nur zum Verständnis:
    Du redest hier aber von EH Ausbildung, right?


    Ich bezog mich auf die rettungsdienstliche Ausbildung - hatte dies aber nicht explizit so dargestellt - excusez moi!

  • Korrekt!
    In dem von dir zitierten Beitrag antworte ich auf einen Post von Valandil. Mein Post davor bezog sich auf dich. Hätte ich vielleicht zitieren sollen, sorry.
    Was die Ausbildung im RD betrifft, wo ich zwar nicht ausbilde, würde ich dir aber zustimmen. Hier kenne ich es auch immer noch als Ultima ratio.

  • Ja, wie Monschi schon vermutet hatte, bezog ich meine Aussage auf die Laienausbildung.


    Ohne Verlängerung der regulären EH-Ausbildung (und wer will das denn...?) halte ich eine vernünftige Vermittlung von Abbinde- bzw. Abdrucktechniken nicht möglich.


    Gelehrt (im Sinne von eingeübt) bekommt der Laie das, was wohl am meisten in seinem Alltag passieren wird.
    Das sind nun einmal Herz-Kreislauf-Notfälle und Bewusstseinsstörungen bzw. Bewusstlosigkeiten.


    Beim "blutigen Handwerk" reicht die Ausbildungszeit wirklich nur zum Umgang mit dem vorhandenen Verbandmaterial.
    Verbandpäckchen bzw. Fixierbinde und ster. Kompresse: das sind nach meinen Erfahrungen 2 x 5 min. Praxis x 2 Personen = 20 min., dazu vorher die theoret. Einführung und natürlich ebenso hinterher die Begutachtung jeden Verbandes.
    Dazu kommt noch der Zeitbedarf für das Herstellen eines Armtragetuches bzw. sons. Dreiecktuchmöglichkeiten.


    Da thermische Notfälle ja auch noch behandelt werden sollen, also noch einmal Praxisphase mit Verbandtüchern.


    Jetzt fehlt nur noch die prakt. Anwendung mit der Rettungsdecke.


    In alle Massnahmen integriert natürlich der ständige Appell an das Tragen von Schutzhandschuhen und eigentlich sollte auch natürlich etwas Pflasterverband gemacht werden...


    In der Ausbildung von ehrenamtlichen HelferInnen aufwärts ist das anders.
    Der Zeitaufwand ist höher, die Motivationslage vermutlich genauso.
    Evtl. Szenarien können "drastischer" angegangen werden u.v.m.


    Es mag ja sein, dass unser Leben sich verändern wird.
    In zwanzig Jahren bekommen Laien vielleicht nur noch beigebracht, dass bei einer nicht-mehr-ansprechbaren-Person das 15 x 15 cm grosse durchsichtige Pflaster vom "Herzautomat" aufgeklebt wird (der ist dann Bestandteil jedes Kfz-Verbandkastens) - während die zahlreichen Amputationsverletzungen dank einer Taliban-Zelle in jeder Kleinstadt wieder mit "Abbinder" (der ist dann auch wieder im Verbandkasten drin) angegangen werden. :ironie: :ironie: :ironie:

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    2 Mal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Aus dem aktuellen fachlichen Kommentar zur Erste-Hilfe-Ausbildung der Johanniter-Unfall-Hilfe:

    Wie bereits erwähnt: Abbinden ist als ultima-ratio-Maßnahme noch Bestandteil der EH-Ausbildung, wird aber nur erwähnt und weder demonstriert oder gar geübt.


    Gruß
    HSH

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. [Karl Valentin]

    Einmal editiert, zuletzt von HSH ()

  • Wenn ich etwas "erwähnen" soll/darf/kann, dann habe ich einen Vortrag - und das ist ja von allen Lehrmethoden nicht die gerade beste.


    Bereits eine TN-Frage, "wo habe ich denn z.B. 5cm breites Material" (die ja den Intellekt voraussetzt, dass die Person auch wirklich weiss, wie die Grössenordnung 5cm aussieht 8-o ), (ver)führt den Ausbilder dazu, eine Dreiecktuchkrawatte zu demonstrieren. Das wiederum provoziert sofort die nächste Frage nach der richtigen Anlegestelle, z.B. am Oberarm. Und, upps, ist der Ausbilder am Zeigen...
    Immerhin hat der TN jetzt nach dem Gehörtem auch gleich noch etwas Gezeigtes - also sind gleich zei Sinnenskanäle angesprochen.
    Und schon kommt aus dem TN-Kreis die unvermeidliche Frage, was man denn bitte-schön tun solle, wenn gerade kein Dreiecktuch zur Verfügung steht, dafür ein dünner Hosengürtel/ein Abschleppseil/eine Wäscheleine...


    Die Versuchung ist sehr gross und immer läuft die Uhr weiter....

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • HSH: Hatte ich es doch richtig im Kopf, danke.
    Ich muß mir den fachlichen Kommentar des ASB noch mal fischen, aber vielleicht hat Basti es ja auch im Kopf...