Brandenburg: Notärzte fordern Rettungsassistenten für NEF-Besetzung

  • Nicht breiter als die, die man für ein Tragetuch braucht. Bei engen Treppenhäusern geht man in einer Reihe (einer unten, einer oben) und verstellt die Gurtlänge, so dass der Patient gerade sitzt.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. [Karl Valentin]

  • Künftig sollen die Notarzteinsatzfahrzeuge aller Dienstleister wieder mit Rettungsassistenten besetzt werden. Nach dem Votum des Sozialausschusses Potsdam-Mittelmark wird sich für einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion eine parlamentarische Mehrheit finden.


    Quelle: http://www.maerkischeallgemein…stigen-Mankos-Naeher.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Schön, wenigstens in Brandenburg werden schnelle Entscheidungen getroffen :thumbsup: zumindest was das hier besprochene Thema angeht.


    Gruß Punki

  • Kurz zu NRW und RAiP. Ich habe mal ein Schreiben in den Fingern gehabt, nach dem RAiP nicht als RS gelten, sofern nicht die Prüfung zum RS abgelegt wurde.
    Wer also den RA ohne Zwischenprüfung zum RS gemacht hat, darf nicht KTW fahren, da ihm die notwendige Qualifikation fehlt. Erst wenn man RA ist, darf man dann auch KTW fahren.

  • Kurz zu NRW und RAiP. Ich habe mal ein Schreiben in den Fingern gehabt, nach dem RAiP nicht als RS gelten, sofern nicht die Prüfung zum RS abgelegt wurde.
    Wer also den RA ohne Zwischenprüfung zum RS gemacht hat, darf nicht KTW fahren, da ihm die notwendige Qualifikation fehlt. Erst wenn man RA ist, darf man dann auch KTW fahren.


    Dem widerspricht (zumindest teilweise) diese Aussage:
    RS als Patientenbetreuer im RTW/NAW?
    http://www.agn-online.de/rettg_nrw.html


    Demnach darf der RAiP in NRW zumindest als Fahrer den RTW (RS-Position) besetzen.


    J.

  • Dem widerspricht (zumindest teilweise) diese Aussage:
    RS als Patientenbetreuer im RTW/NAW?
    http://www.agn-online.de/rettg_nrw.html


    Demnach darf der RAiP in NRW zumindest als Fahrer den RTW (RS-Position) besetzen.


    Nein, widerspricht es nicht. RAIP gelten nach dem RettDG NRW nicht als RS, ihre Einsetzbarkeit auf der RS-Funktion des RTW wird ausdrücklich im RettDG NRW geregelt. Insofern ist die Aussage oben völlig korrekt, denn mehr hat Karsten gar nicht gesagt.


    Allerdings hat das mit dem Thema hier nichts zu tun, denn als NEF-Fahrer fallen RAIP in NRW defintitiv aus, wie sich dem § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 RettDG NRW unschwer entnehmen läßt.

  • Wo und mit Quelle bitte?!


    Wurde eine Frage schon beantwortet? Habe nicht alle Seiten gelesen. Im Landkreis Rotenburg (ROW) in Niedersachsen fährt ein Notarzt noch mit seinem Privatmercedes und vom Kreis finanzierter Sondersignalanlage zu den Einsätzen. Da ich im Landkreis Verden, also im Nachbarlandkreis gefahren bin und noch EA fahre, bin ich quasi die Quelle, da musst du mir jetzt vertrauen ;-)
    Der Arzt fährt auch bei uns im Landkreis, dann aber mit unseren NEFs.
    Wir bringen Patienten oft ins Diakoniekrankenhaus Rotenburg und daher sehen wir den Arzt oft mit seinem NEF rumdüsen.


    Zweimal habe ich RTW + NEF anfahren sehen am Krankehaus ROW, als wir gerade draußen standen und da ist ein Kollege vom RTW mit dem Mercedes hinterher gefahren. Ich nehme somit also an, dass der Arzt auch öfter alleine hinten beim Patienten ist, das weiß ich allerdings nicht sicher. Wenn es dich weiter interessiert, kann ich Freitag mal nachhaken, da habe ich nämlich Tagdienst in Verden.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers