Ketanest-Gabe durch RettAss: Rechtsgutachten zum Schreiben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz

  • Ich mach' mal mit, beim Populismus: (ES-)Ketamin dürfen mer nicht mehr? Auch gut, dann nehmen wir halt nalbuphin. Haben wir ja erst am wochenende nochmal gehört, wie elegant das zeug ist... :stick:


    Zur Schlechtrederei: :growup:

  • Ach ja, natürlich funktioniert es bei einem noch jungen Berufsverband mit leider immer noch <1000 Mitgliedern noch nicht so gut, wie bei den seit jahrhunderten etablierten Standesvertretungen der Ärzteschaft. So what?

  • Ja Valandil, vieleicht ist es auch einfach nur neu und ungewohnt das aus dem Lager der "Krankenwagenfahrer" gegenwind kommt und der immer öfters auch öffentlich.

  • Ach ja, natürlich funktioniert es bei einem noch jungen Berufsverband mit leider immer noch <1000 Mitgliedern noch nicht so gut, wie bei den seit jahrhunderten etablierten Standesvertretungen der Ärzteschaft. So what?



    Ach, das kommt noch. Und irgendwann habt Ihr dann auch so was. Ist übrigens eine interessante Seite. Nur so nebenbei... :)


    http://www.aezq.de




    @Harun


    Der Angesprochene wurde wahrscheinlich durch den Gegenwind außer Landes geweht und antwortet deshalb nicht mehr.

  • Die wichtigen fakten zum Iran kommen wie gestern in einem ARd Bernnpunkt im anschluss, die Rechtfertigung der Bauern über ihr Subvetionen waren nicht so spannend ;)


    Das wundet mich jetzt aber. Ich dachte, du stehst so auf populistische Lobbyarbeit benachteiligter Berufsgruppen?! Da würde ich mir jetzt aber etwas mehr Solidarität mit den Bauern von dir wünschen!


    ;) J.

  • Der "Angesprochene" hatte sowohl im Zeitungsartikel, als auch gegenüber dem DBRD die Möglichkeit, sich zu "verteidigen".


    Den Eindruck habe ich nicht, schon weil Eure veröffentlichten Fragen implizieren, dass ihr seine Antwort nicht ernst nehmen würdet.


    Und meiner Meinung nach hat der DBRD als Vertreter des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals sehrwohl das Recht, dass ihm der Initiator dieser Untersagung Rede und Antwort steht.


    Der Initiator dieser "Untersagung" scheint mir das Innenministerium zu sein, das einen Standpunkt vertritt, der Euch stört. Und ob der DBRD das in Anspruch genommene Mandat hat, könnte der Angesprochene bezweifeln.


    Bislang steht hinter dem Schreiben an das IM lediglich eine einzige Person, es ist also legitim, diese namentlich zu nennen.


    Ich sehe da keine Verbindung. Wie viele Personen müssten es denn sein, damit es nicht legitim wäre, sie namentlich zu nennen?


    Übrigens dürfte dieses Vorgehen nun die Antwort auf das Arbeitsgerichturteil von Koblenz sein, was dem Ganzen einen zusätzlichen Beigeschmack gibt.


    Das klingt für mich etwas zu beleidigt. Welchen Beigeschmack hast Du?


    Viele Grüße

  • Na was soll ich daruf antworten, um mein klische vom einfachen und dumen Träger zu erfüllen. Oder reicht diese Frage schon, Ani? Stop! diese Grabenkämpfe bringen uns bzw. diese Diskusion auch nicht unbedingt weiter, sicher sehe ich auch das es wichtigeres gibt den Beruf des RettAss zu festigen als sich über die gabe von Ketamin zustreiten. Aber trotzdem finde ich es gut , das ein Verband Stellung bezieht und versucht der Öffentlichkeit die Seite des Rettungspersonals darzulegen. Es ist nun mal ein junges und noch sehr unorganisiertes Berufsbild, dem nach ist seine Standesverträtung auch noch im Aufbau macht fehler und lernt daraus. Ich finde das man nicht immer alles auf die Goldwaage legen sollte und der intressen Vertretung eine Chance gibt sich zu etablieren, denn schlimmer kanns ja eigentlich nicht mehr kommen.
    Sicher mach auch ich mich mit meinen Beträgen, Antworten und Reaktione nicht gerade beliebt, aber sowas gehört auch zu einem I-Net Forum, ungezwungen das zu schreiben was einem auf der Seele brennt. Auch fehlt es mir sicher an der ein oder andern Lebens bzw. Berufserfahrung. Mit mitte ende 20 und 7 Jahren Berufserfahrung habe ich nun mal andere ansichten und denkmuster wie ein altgedienter mitt vierziger oder gar eines erfahrenen Notarztes der schon viele Jahre auf dem Buckel hat.



    Edit: verdammt, Jörg, jetzt haste mich erwischt ;)

  • Bei Euch scheint das aber irgendwie nicht zu funktionieren. Vielleicht steckt doch mehr hinter den ärztlichen Standesvertretern als nur Populismus. Eines ist jedenfalls sicher: je mehr ich hier oder der Homepage über Euren Verein lese, desto weniger ernst nehme ich ihn. Und das wird anderen auch so gehen, befürchte ich. Und damit spielt er seinen Kritikern geradezu in die Tasche. In Sachen Kompetenzerweiterung soll es mir recht sein.


    Du musst uns nicht ernstnehmen.
    Deine ärztlichen Standesvertretungen scheinen uns dafür inzwischen sehr ernst zu nehmen. Anders ist das derzeitige Strampeln in alle Richtungen nicht zu erklären. Und der erneute Zulauf zu Berufsverbänden und Gewerkschaft spricht ebenfalls für sich. Ich sehe deine Anmerkung also ganz entspannt :kaffee:

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Den Eindruck habe ich nicht, schon weil Eure veröffentlichten Fragen implizieren, dass ihr seine Antwort nicht ernst nehmen würdet.

    Implizieren sie das ? Die Fragen beziehen sich lediglich auf die von ihm gemachten Aussagen und dienen dem besseren Verständnis derer. Ich weiß ehrlich gesagt nicht weshalb du annimmst, wir würden die Antwort nicht ernstnehmen.


    Der Initiator dieser "Untersagung" scheint mir das Innenministerium zu sein, das einen Standpunkt vertritt, der Euch stört. Und ob der DBRD das in Anspruch genommene Mandat hat, könnte der Angesprochene bezweifeln.

    Der Initiator ist eindeutig der ÄLRD, welcher das sachunkundige Innenministerium mit seinem Brief auf die vermeintliche Gefahr aufmerksam gemacht und gefordert hat, entsprechende Informationen zum Zwecke des "Einwirkens auf die von ihnen mit der Prüfung beauftragten Ärzte" (also auch auf den verantwortlichen Arzt im Bereich Montabaur, in dem Ketanest für RettAss freigegeben ist) an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Zudem spricht er auch für den LV ÄLRD Rheinland-Pfalz, der uns bis dato nicht bekannt ist. Als Berufsverband hat der DBRD mindestens das Mandat seiner Mitglieder.


    Ich sehe da keine Verbindung. Wie viele Personen müssten es denn sein, damit es nicht legitim wäre, sie namentlich zu nennen?

    Wäre es eine Personengruppe, würde man diese Gruppe nennen. So aber kann man sich lediglich auf eine Person berufen. Was falsch daran ist, diese beim Namen zu nennen, erschließt sich mir nicht.



    Das klingt für mich etwas zu beleidigt. Welchen Beigeschmack hast Du?

    Mit "beleidigt" hat das nichts zu tun, es sieht nur nach blindem ärztlichem Aktionismus aufgrund des Urteils aus Koblenz aus.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich weiß ehrlich gesagt nicht weshalb du annimmst, wir würden die Antwort nicht ernstnehmen.


    Den Eindruck habe ich, weil die veröffentlichten Fragen - insbesondere die letzte - sich ausschließlich mit der Frage befassen, ob sich das einer Ketamingabe innewohnende Risiko verwirklicht hat. Um das zu klären, würde eine höfliche Bitte um Mitteilung entsprechender Fundstellen in der Literatur oder der eigenen Erfahrungen des Angesprochenen völlig ausreichen (davon abgesehen, dass die Übersendung eines Fragenkatalogs per Email bei empfindlichen Empfängern ohnehin schon als unangemessen empfunden werden dürfte).


    Davon abgesehen ist beinahe völlig irrelevant, ob sich das Risiko schon einmal verwirklicht hat. Maßgeblich ist nur, ob ein Risiko besteht. Und um das zu beurteilen, genügt zunächst einmal ein Blick in die pharmakologischen Fachinformationen.


    Der Initiator ist eindeutig der ÄLRD, welcher das sachunkundige Innenministerium mit seinem Brief auf die vermeintliche Gefahr aufmerksam gemacht und gefordert hat, entsprechende Informationen zum Zwecke des "Einwirkens auf die von ihnen mit der Prüfung beauftragten Ärzte" (also auch auf den verantwortlichen Arzt im Bereich Montabaur, in dem Ketanest für RettAss freigegeben ist) an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.


    Ich glaube nicht, dass es sich um eine Forderung handelt, sondern wahrscheinlich eher um eine höfliche Bitte. Ob das Innenministerium sachunkundig ist, weiß ich nicht, nehme es aber nicht an.


    Und warum die zuständigen Behörden nicht auf einen Arzt einwirken sollen, der ohne rechtliche Grundlage ein Landrecht installiert, erschließt sich mir auch nicht. Immerhin ist der Rettungsdienstträger derjenige, der im Ernstfall in die öffentliche Kritik gerät und am Ende des Tages im Wege der Amtshaftung auch die Zeche bezahlen darf.


    Als Berufsverband hat der DBRD mindestens das Mandat seiner Mitglieder.


    Das ist der Punkt, den ich aus Höflichkeit und aus Respekt vor Eurem Anliegen nicht näher ansprechen wollte.


    Was falsch daran ist, diese beim Namen zu nennen, erschließt sich mir nicht.


    Es zielt darauf ab, persönlichen Druck auf eine einzelne Person auszuüben. Das ist unsachlich.


    es sieht nur nach blindem ärztlichem Aktionismus aufgrund des Urteils aus Koblenz aus.


    Tut mir leid, ich verstehe es immer noch nicht: Wieso blinder Aktionismus? So, wie die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mayen in den einschlägigen Fachzeitschriften gefeiert wird, muss es erlaubt sein, sich anderweitig zu positionieren und auf Bedenken hinzuweisen, die in dem Gerichtsverfahren scheinbar unzureichend thematisiert worden sind.

  • Den Eindruck habe ich, weil die veröffentlichten Fragen - insbesondere die letzte - sich ausschließlich mit der Frage befassen, ob sich das einer Ketamingabe innewohnende Risiko verwirklicht hat. Um das zu klären, würde eine höfliche Bitte um Mitteilung entsprechender Fundstellen in der Literatur oder der eigenen Erfahrungen des Angesprochenen völlig ausreichen (davon abgesehen, dass die Übersendung eines Fragenkatalogs per Email bei empfindlichen Empfängern ohnehin schon als unangemessen empfunden werden dürfte).


    Davon abgesehen ist beinahe völlig irrelevant, ob sich das Risiko schon einmal verwirklicht hat. Maßgeblich ist nur, ob ein Risiko besteht. Und um das zu beurteilen, genügt zunächst einmal ein Blick in die pharmakologischen Fachinformationen.

    Nun, darum geht es doch leztlich: gab es angesichts der Tatsache, dass Ketamin vielfach durch Rettungsassistenten eingesetzt wurde und wird Fälle, in denen es dadurch zu Komplikationen kam und insbesondere zu Komplikationen, welche durch die Rettungsassistenten nicht beherrscht wurden ?
    Und welche Konsequenzen hatte dies bzw. wurden bislang auf diesen Fällen gezogen ?


    In seinem Schreiben hat Dr. Scherer selbst die in der Fachliteratur wiederholt beschriebenen, schwerwiegenden Komplikationen angesprochen. Diese Fälle möchte der DBRD dargelegt haben. Ob dies nun über einen Hinweis auf die Fundstellen oder aber über eigene, dokumentierte Erfahrungen geschieht, ist unerheblich.
    Fragen, welche via E-Mail gestellt werden als "unangemessen" zu empfinden, halte ich persönlich für lächerlich.


    Wenn wir es künftig an der Frage festmachen, ob ein Medikament Risiken birgt, erübrigt sich jede Diskussion um ein Medikament in den Händen von Rettungsassistenten. Die Frage muss vielmehr sein, welche Risiken birgt es, wie oft treten diese statistisch auf und können diese durch Rettungsassistenten beherrscht werden.




    Und warum die zuständigen Behörden nicht auf einen Arzt einwirken sollen, der ohne rechtliche Grundlage ein Landrecht installiert, erschließt sich mir auch nicht. Immerhin ist der Rettungsdienstträger derjenige, der im Ernstfall in die öffentliche Kritik gerät und am Ende des Tages im Wege der Amtshaftung auch die Zeche bezahlen darf.

    Weshalb hat der Rettungsdienstträger nicht schon zuvor entsprechend agiert ? Die Gefahr der Amtshaftung (wie häufig kam es eigentlich bereits dazu ?) besteht ja nun nicht erst seit diesem Hinweis des ÄLRD. Und müsste - theoretisch betrachtet - der Rettungsdienstträger sich z.B. nicht auch gegen die Defibrillation mit manuellen Defibrillatoren durch RettAss aussprechen - immerhin besteht hier ebenfalls ein nicht unerhebliches Risiko der Patientenschädigung.

    Das ist der Punkt, den ich aus Höflichkeit und aus Respekt vor Eurem Anliegen nicht näher ansprechen wollte.

    Diesen Punkt darfst du gerne ansprechen. Ich sehe nicht, weshalb dieser gegen unsere Aktivitäten sprechen sollte.


    Es zielt darauf ab, persönlichen Druck auf eine einzelne Person auszuüben. Das ist unsachlich.


    Es soll kein persönlicher Druck aufgebaut werden (durch Fragen ?), wir möchten lediglich die erhobenen Behauptungen untermauert haben.

    Tut mir leid, ich verstehe es immer noch nicht: Wieso blinder Aktionismus? So, wie die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mayen in den einschlägigen Fachzeitschriften gefeiert wird, muss es erlaubt sein, sich anderweitig zu positionieren und auf Bedenken hinzuweisen, die in dem Gerichtsverfahren scheinbar unzureichend thematisiert worden sind.

    Die Gabe von Ketamin durch RettAss erfolgte auch schon lange vor dem Urteil. Diesen Brief an das IM kann ich also nur als Aktionismus und direkte Reaktion auf das Urteil werten. Das steht ihm natürlich frei, über entsprechende Reaktionen unsererseits muss man sich dann aber auch nicht wundern.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Sollte sich Herr Scherer tatsächlich so geäußert haben, wie es in der Zeitung steht, so disqualifiziert er sich ja selbst. Diese Aussage kann man eigentlich nur belächeln.


    Bleibt zu hoffen für ihn, dass er nicht mal selbst Erfahrung machen darf mit seinem Lösungsvorschlag. So 15 Minuten über Land mit ner netten Fraktur in einem RTW auf unseren tollen Straßen hat schon manchen seine Meinung ändern lassen.

  • Bleibt zu hoffen für ihn, dass er nicht mal selbst Erfahrung machen darf mit seinem Lösungsvorschlag. So 15 Minuten über Land mit ner netten Fraktur in einem RTW auf unseren tollen Straßen hat schon manchen seine Meinung ändern lassen.


    Der weitaus grössere Teil der Patienten mit isolierten Extremitätenfrakturen erreicht zumindest unsere NFA via Privat PKW, ÖPNV oder zu Fuss...... Und fast alle überleben diese Qualen auch noch! :hmm:

  • @ all....
    Da fahre ich nun im Juli nach Mainz um an dieser FRRP Geschichte teil zu nehmen, ERWEITERTE KOMPETENZEN zu erlernen und dann kommt die Aussage vom Onkel Doc Scherer...nönönö...dat dürfter nüsch !!???
    Also mal ehrlich Junx.....auch wenn ein Patient mit Frakturen bis zur Klinik schreit vor Schmerzen.....was halte ich denn bitte von dieser Aussage??
    Gott sei dank sind die Notärztinnen und Notärzte in Ludwigshafen diesbezüglich, was die fachliche Versorgung von Notfallpatienten mit Frakturen angeht, "human " eingestellt und erwarten sogar weiter führende Maßnahmen, ja auch die Medikamentöse!
    Ohmann....frei nach dem Motto......vorwärts Kameraden, es geht zurück!!!!!!!!
    Einerseits Diskussionen über NÄ Mangel und dann darf der Patient schreien vor Schmerz weil kein Doc verfügbar sei? Lächerlich!
    Wovo hat Doc Scherer denn Angst...daß wir uns alle zum Arzt umschreiben lassen?????
    Ich werde nach wie vor zu gunsten meiner Notfallpatienten tätig werden....Scherer hin oder her!!!


    Gruß vom Hans aus Ludwigshafen

  • Der weitaus grössere Teil der Patienten mit isolierten Extremitätenfrakturen erreicht zumindest unsere NFA via Privat PKW, ÖPNV oder zu Fuss...... Und fast alle überleben diese Qualen auch noch! :hmm:


    Deine Niedersächsischen Kollegen sind auch kein Massstab:
    "Wir sind die Niedersachsen, sturmfest und erdverwachsen....."


    Ich habe auch schon einen Motorradfahrer mit einer Beckenringfraktur fast schmerzfrei auf mich zulaufen gesehen. Bis das Adrenalin nachlies....


    Habe übrigens nichts von einer "isolierten Extremitätenfraktur" geschrieben, habe "nette Fraktur" geschrieben. Such Dir also was nettes aus.

  • .......
    Wovo hat Doc Scherer denn Angst...daß wir uns alle zum Arzt umschreiben lassen?????
    Ich werde nach wie vor zu gunsten meiner Notfallpatienten tätig werden....Scherer hin oder her!!!


    Gruß vom Hans aus Ludwigshafen

    Vielleicht ist er ja auf das Geld der NA-Dienste angewiesen und fürchtet um seine Zusatzeinnahmen..... :vain:


  • Ich habe auch schon einen Motorradfahrer mit einer Beckenringfraktur fast schmerzfrei auf mich zulaufen gesehen. Bis das Adrenalin nachlies....


    Na, da wäre dann doch mal ein Ansatz: Adrenalin darf ja im Rahmen der Notkompetenz gegeben werden... ;)


    Gruß, Christian


    EDIT: Rechtschreibung...

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Blaulicht ()

  • Etwas OT:
    Insgesamt tut man sich ja noch schwer, Adrenalin,Defi & Co in die "normale" Kompetenz überzuleiten.
    Ist an dieser Front auch was im Gange?

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • In seinem Schreiben hat Dr. Scherer selbst die in der Fachliteratur wiederholt beschriebenen, schwerwiegenden Komplikationen angesprochen. Diese Fälle möchte der DBRD dargelegt haben. Ob dies nun über einen Hinweis auf die Fundstellen oder aber über eigene, dokumentierte Erfahrungen geschieht, ist unerheblich.


    Der Wunsch ist ja verständlich, nur: Vielleicht sieht der Angesprochene gar keine Veranlassung, Euch die Recherchearbeit abzunehmen? Vielleicht ist seine Position auch nicht so stark, und er sieht keine Veranlassung, Euch das auch noch zu schreiben? Vielleicht hat er auch keine Lust, mit Rettungsassistenten eine Diskussion zu beginnen?


    Fragen, welche via E-Mail gestellt werden als "unangemessen" zu empfinden, halte ich persönlich für lächerlich.


    Mag ja sein. Ich würde den Empfängerhorizont in Betracht ziehen, gerade wenn ich annehmen muss, dass mein Adressat davon ausgeht, der Höhergestellte zu sein. Kommt halt darauf an, was man erreichen will.


    Wenn wir es künftig an der Frage festmachen, ob ein Medikament Risiken birgt, erübrigt sich jede Diskussion um ein Medikament in den Händen von Rettungsassistenten. Die Frage muss vielmehr sein, welche Risiken birgt es, wie oft treten diese statistisch auf und können diese durch Rettungsassistenten beherrscht werden.


    Wenn das die Frage ist - warum habt ihr sie dann nicht gestellt, sondern eine provokantere Form gewählt?


    Weshalb hat der Rettungsdienstträger nicht schon zuvor entsprechend agiert ? Die Gefahr der Amtshaftung (wie häufig kam es eigentlich bereits dazu ?) besteht ja nun nicht erst seit diesem Hinweis des ÄLRD. Und müsste - theoretisch betrachtet - der Rettungsdienstträger sich z.B. nicht auch gegen die Defibrillation mit manuellen Defibrillatoren durch RettAss aussprechen - immerhin besteht hier ebenfalls ein nicht unerhebliches Risiko der Patientenschädigung.


    Erstens ist eine Defibrillation zweifelsfrei rechtmäßig, zweitens birgt sie im Hinblick auf die Alternative kaum relevante Gefahren, und drittens hätten die Behörden m. E. in der Tat besser daran getan, zu einem früheren Zeitpunkt einzuschreiten. Dann wäre die aufgeladene Situation vielleicht gar nicht erst entstanden.


    Das ist der Punkt, den ich aus Höflichkeit und aus Respekt vor Eurem Anliegen nicht näher ansprechen wollte.

    Diesen Punkt darfst du gerne ansprechen. Ich sehe nicht, weshalb dieser gegen unsere Aktivitäten sprechen sollte.[/quote]


    Bitte: Wäre ich der Angesprochene, würde ich einem Verein aus wenigen hundert Mitgliedern, die zudem vermutlich nicht den Durchschnitt der Berufsträger umfassen (sondern einen besonders aktiven Personenkreis), kein Mandat zum öffentlichen Angriff meiner Person unter Rückgriff auf die vermuteten Interessen eines Berufsstandes zugestehen.


    Es zielt darauf ab, persönlichen Druck auf eine einzelne Person auszuüben. Das ist unsachlich.


    Es soll kein persönlicher Druck aufgebaut werden (durch Fragen ?), wir möchten lediglich die erhobenen Behauptungen untermauert haben.


    Faktisch baut diese Vorgehensweise aber persönlichen Druck auf. Das ist nicht nur unsachlich, sondern auch ungeschickt. Es zwingt den Angesprochenen ja geradezu, an seiner Meinung festzuhalten, um nicht öffentlich blamiert zu werden.


    Die Gabe von Ketamin durch RettAss erfolgte auch schon lange vor dem Urteil. Diesen Brief an das IM kann ich also nur als Aktionismus und direkte Reaktion auf das Urteil werten. Das steht ihm natürlich frei, über entsprechende Reaktionen unsererseits muss man sich dann aber auch nicht wundern.


    Wie ich schon sagte: Angesichts der Anfeuerungen, die auf die Entscheidung aus Mayen gestützt werden, kann ich das nicht als Aktionismus verstehen. Im Übrigen bin ich nicht sicher, ob der Wortlaut des Schreibens sich mit dem Urteil aus Mayen beschäftigt.