Ketanest-Gabe durch RettAss: Rechtsgutachten zum Schreiben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz

  • Am 14.04.09 hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz auf Bestreben eines ÄLRD in einem Schreiben an die zuständigen Kreisverwaltungen darauf hingewiesen, dass das Medikament "Ketamin" nicht mehr durch Rettungsassistenten zu verabreichen ist. Die Kreisverwaltungen wurden aufgefordert, dies an die zuständigen Rettungsdienstorganisationen weiterzugeben. Der DBRD hat hierzu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass auf seinen Seiten abrufbar ist: http://www.dbrd.de/content/cms…nt.php?idcat=73&idart=348

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Steht auch irgendwo die Begründung, warum dieses nicht mehr (generell? Im Rahmen der Notkompetenz? Im Rahmen einer etwaigen Regelkompetenz?) zu verabreichen ist?


    Persönlich halte ich es für rechtlich problematisch, die Unterlassung einer notwendigen Medikamentengabe zur Schmerztherapie zu fordern. Was sagt der Rechtsbeistand dazu?

  • Die Begründung stützt sich auf die Auffassung des Landesverbands Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, dass die Freigabe von Ketanest für Rettungsassistenten als äußerst problematisch angesehen wird, da in der Fachliteratur wiederholt von schwerwiegenden Komplikationen berichtet wurde.


    Im Schreiben des IM heißt es: "...weil es zu schwerwiegenden Komplikationen führen kann, die für einen Rettungsassistenten möglicherweise nicht beherrschbar sind. Die Folgen solcher Komplikationen könnten die zuständige Behörde für den Rettungsdienst im Rahmen einer Amtspflichtverletzung sehr schnell und sehr unangenehm einholen."

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Schwerwiegende Folgen kann jede Medikamentengabe haben...mit auch durch einen RettAss oder Notärzten nicht beherrschbaren Komplikationen...
    Nitrate beim Rechtsherzinfarkt.... :mauer:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Schwerwiegende Folgen kann jede Medikamentengabe haben...mit auch durch einen RettAss oder Notärzten nicht beherrschbaren Komplikationen...



    Was will uns der Autor damit sagen? :hmm:

  • Dass weder der Arzt, noch der RettAss als gottähnliches Wesen erschaffen wurde. Oder anders: Wo gehobelt wird, fallen nunmal Späne.

  • Moment, Ärzte sind immerhin Halbgötter! Ansonsten: schwache Argumentation. Mit diesem Spruch könnte man auch das Erschießen von Ladendieben legalisieren...

  • Moment, Ärzte sind immerhin Halbgötter! Ansonsten: schwache Argumentation. Mit diesem Spruch könnte man auch das Erschießen von Ladendieben legalisieren...


    Also einen argumentativen Charakter hatte meine Aussage nicht. Insofern kann das fehlende Aurgument ja auch nicht schwach sein.


    Weiterhin haben wir es hier wieder einmal mit einer Thematik zu tun, in der ein sachlich-objektiver Austausch zwischen Ärzten und nicht-Ärzten ohne emotionales Beigehabe fast nicht möglich ist, was sich bereits auch schon an dieser Stelle abzeichnet.

  • ANI kann jede Komplikation beherrschen ..er ist ja auch Anästhesist.. aber all die anderen ... :pfeif:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Eine interessante Note bekommt dieser Sachverhalt durch den Umstand, dass es in Rheinland-Pfalz bereits Bereiche gibt, in denen Rettungsassistenten durch den jeweiligen ÄLRD bezüglich diverser Medikamente - darunter auch Ketanest - geschult und überwacht werden und in denen es nach entsprechender Prüfung eine Freigabe dieser Medikamente für Notsituationen gibt.
    In dieses Reglement wird nun mit dem Hinweis eingegriffen, dass in der Fachliteratur von wiederholten, schwerwiegenden Komplikationen berichtet wurde. Welcher Art diese Komplikationen waren und ob sie präklinisch oder klinisch aufgetreten sind, wird dabei leider nicht erwähnt. Persönlich ist mir nach wie vor kein einziger Fall bekannt, in dem es durch die Verabreichung von Ketanest durch einen RettAss zu schwerwiegenden, durch den RettAss nicht beherrschbaren Komplikationen und letzlich einer Schädigung des Patienten kam.


    Aber hier wird ein Problem sehr deutlich, auf das der DBRD im Zuge der Novellierung des RettAssG bereits hingewiesen hat: eine alleinige Kompetenzzuweisung durch ÄLRD kann zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen aufgrund des persönlichen Gustos eines ÄLRD führen. Es bedarf einer übergeordneten Instanz, welche aufgrund internationaler Empfehlungen und Richtlinien Maßnahmen festlegt, welche dann durch den jeweiligen ÄLRD überwacht und koordiniert werden müssen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das vornehmliche Problem bei der Sache, auf welche auch das Gutachten eingeht, ist ja scheinbar, dass es bereits Bereiche gibt in denen RAs nachweislich und unter ärztlicher Überwachung ("Rezertifizierung") für Ketanest geschult sind. Dass es bei einem nun plötzlichen Verbot den ein oder anderen Konflikt mit der Garantenstellung für die in Ketanest geschulten Kollegen gibt, kann ich nachvollziehen. Das wäre ja schließlich fast, als ob man einem Polizisten den Schusswaffengebrauch selbst zur Notwehr strikt untersagt.

  • Das wäre ja schließlich fast, als ob man einem Polizisten den Schusswaffengebrauch selbst zur Notwehr strikt untersagt.


    Der Vergleich hinkt aber ziemlich...

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • Moment, Ärzte sind immerhin Halbgötter!


    Das erinnert mich gerade an die Cartoons von "touché by Tom", wo der Lehrer fragt, wen man denn als "Halbgötter in Weiss" oder "Herren über Leben und Tot" bezeichnet". Die Antwort lautete: BADEMEISTER

  • Der ist nicht schlecht! Aber ich find' das gerade richtig herrlich hier. Wie es aussieht, kann der DBRD ja schon mal das Geld für mein Hefeweizen zusammenschmeißen... :D


    BTT

  • Habe ich etwas überlesen, oder bezieht sich die Aussage auf "Ketamin", bzw. "Ketanest" ?
    Vom S-Ketanest ist gar nicht die Rede (und da überlegt sich gerade der securo, ob ein Ironie-Smile angebracht wäre, oder eher nicht).