...oder durch richterlichen Beschluss...
Das geht nicht so ohne weiteres. Über die genauen Voraussetzungen dafür müssen sich mal unsere Juristen auslassen, aber der Richter kann keineswegs einfach so sagen: "Es interessiert mich aber, deshalb hebe ich Ihre Schweigepflicht auf!". Dann wäre sie ja zwecklos.
J.