Bin ich nach schulischer Ausbildung zum RA automatisch RS?

  • Meine Frage steht eigentlich schon in der Überschrift.


    Hab mal was von ner "Gleichstellung" oder so gelesen. Wie läuft sowas ab?! Wird das an allen Wachen anerkannt?


    Danke für eure Antworten!

  • In NRW ist es so geregelt das man wenn man als Krankenpfleger die Ausbildung macht direkt den RA machen kann mittlerweile muss man aber vorher den RS gemacht haben ich halte es auch für sinnvoll denn schlieslich reden wir hier über eine ausbildung die selbst vom stoff her für anfänger nicht in einem jahr vermitelbar ist ich bin für die 3 jährige ausbildung wenn sie sich endlich mal durchsetzt selbst das hallte ich aber noch für zu wenig aber das ist ansichtssache

  • Kann bitte ein Mod diesen Thread hier schließen? Oder löschen...? Oder, oder..


    Warum? Es steckt eine Menge (Unterhaltungs-) potential darin :)




    schlieslich reden wir hier über eine ausbildung die selbst vom stoff her für anfänger nicht in einem jahr vermitelbar ist


    Stimmt, es gibt Menschen, denen wäre der Stoff nichtmals in 8 Jahren näher zu bringen. :pillepalle:

  • Mal so gefragt / gesagt: Wenn man die schulische Ausbildung zum RA hat, ist man nix :stick: . Macht ja erst das Anerkennungsjahr. Ich muss dieses Schreiben mal hier rein stellen. Da sagen die ja und nein zugleich :motz: .

  • Die gestellte Frage wird in den beiden oben verlinkten Themen behandelt, welche weitergeführt werden können. Dieser Thread ist daher geschlossen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.