Hallo Kollegen,
im Moment höre ich viele Gerüchte darüber, dass man seine RettAss-Urkunde auch ohne das Abschlussgespräch beantragen und erhalten kann.
Habt ihr da evtl. genauere Informationen?
liebe Grüße
Hallo Kollegen,
im Moment höre ich viele Gerüchte darüber, dass man seine RettAss-Urkunde auch ohne das Abschlussgespräch beantragen und erhalten kann.
Habt ihr da evtl. genauere Informationen?
liebe Grüße
Warum willst du das?
is nur mal so interessenhalber, ich weiß z.b., dass einer RettAss-Klasse dies durch die Dozenten nach ihrer Prüfung auch gesagt wurde.... :pfeif:
Dann frag doch die. Die sollten das dann ja auch genauer wissen.
Die Möglichkeit , die RettAss Urkunde ohne Abschlussgespräch zu bekommen, gibt es.
Dazu muss aber im Vorfeld eines Vorhanden sein: 1600 !! anrechenbare Stunden, die als RS gefahren wurden.
Wenn man die zusammen hat, kann man nach bestandenem Examen gleich die Urkunde beim zuständigen Amt beantragen.
Hat man die 1600 Stunden Wachenpraktikum nicht zusammen, müssen die Stunden erst gesammelt werden, ob es dann n Abschlussgespräch geben muss, da gibt es verschiedene Aussagen
gibt es dazu auch ein neues Gerichtsurteil, dass es kein Abschlussgespräch geben muss?
Nein.
Das zu Grunde gelegte Gerichtsurteil ist über 6 Jahre alt.
gibt es dazu auch ein neues Gerichtsurteil
war das nicht eine Verwaltungsvorschrift, die ausgelaufen ist?
somit ja auch ich kann Dir sagen , dass das nun auch ohne geht
RettAss Urkunde ohne Abschlussgespräch
ja das ist mir schon klar, es geht auch nicht um die RS Stunden sondern um das nicht mehr nötige Abschlussgespräch
und ich meine, dass das Abschlussgespräch eine [Verwaltungs]Vorschirft (zumindest hier in NRW) war, die nicht mehr verlängertworden ist
Das mit den RS Stunden ist nicht Thema der Frage (oder doch@Themenstarter?)
In der Verwaltungsvorschrift für NRW ging es um die 320h Praktikum für Verkürzer nach §8.2 bei vollständiger Anrechnung der 1600h aus RS-Zeiten.
In der Verwaltungsvorschrift fr NRW ging es um die 320h Praktikum fr Verkrzer nach 8.2 bei vollstndiger Anrechnung der 1600h aus RS-Zeiten.
ja das ist mir schon klar, es geht auch nicht um die RS Stunden sondern um das nicht mehr nötige Abschlussgespräch
und ich meine, dass das Abschlussgespräch eine [Verwaltungs]Vorschirft (zumindest hier in NRW) war, die nicht mehr verlängertworden ist
Das mit den RS Stunden ist nicht Thema der Frage (oder doch@Themenstarter?)
Doch, ist es. Für die "normale" Ausbildung ist das Gespräch Pflicht. Es entfällt nur für diejenigen, die bei ihrem Examen bereits die 1600 Stunden in der Tasche haben.
Danke für die genaue (Auf-)Klärung.