Transport unter laufender Rea mit der U-Bahn

  • ungewöhnliche Situationen bedürfen hin und wieder ungewöhnlicher Maßnahmen...

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Waren denn die Rettungskräfte und der Patient während der Fahrt gesichert? Normalerweise ist der Personentransport laut Vorschriften nur im Sitzen oder mit der Benutzung von Haltegriffen erlaubt. Ich, und ich denke auch die meisten Rettungsassistenten hier im Forum hätten den Transport als U-Bahnführer abgelehnt, weil sie die Verantwortung nicht tragen können.

  • weil sie die Verantwortung nicht tragen können.


    Während der lfd. bzw. fahrenden Versorgung mußte ja noch nicht einmal der Patient getragen werden.
    Außerdem wares es vermutlich RA der dortigen BF, wie der Pressebericht der dortigen FW vermuten lässt.
    Das könnte bedeuten, daß alle Einsatzkräfte (auch der NA!) bei der Arbeit einen Helm tragen müssen :pfeif:

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Als U-Bahnführer steht man ja eh schon immer mit einem Fuß im Gefängnis. Wenn da jetzt einer der "Fahrgäste" keinen Helm trägt und sich bei der Fahrt verletzt, würde mich mal interessieren, wer dafür vor Gericht die Verantwortung trägt.

  • Das ist manchmal ein Kindergarten hier... :growup:

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Im Kindergarten lernt man u.a. die Kunstfertigkeit des Witzes bzw. das gegenseitige Aufziehen.
    Ich denke, daß Ani einiges austeilen + vertragen kann und ich ebenso.
    Ich ziehe ihn gern (immer wieder) mit der Helmgeschichte auf und er reagiert auch immer nett/amüsant/scherzhaft.


    Für den Fall, daß ich einmal den Boden überspannen sollte, gibt es die persönliche Nachrichten - Funktion, die ich ebenso nutzen würde.


    Und alles wird gut.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Spannender ist die Frage, ob der Transport als RTW-Fahrt bezahlt wird, da ja der RTW nicht benutzt wurde!


    Es gab wohl mal einen Einsatz in einer Altenbetreuung, der ging zum Krankenhaus.


    Nichts besonderes soweit!


    Aber beide Häuser sind durch einen Gang verbunden!
    Dieser Gang wurde mit der Rolltrage benutzt.


    Die Kasse verweigerte die Zahlung, da das Rettungsmittel nicht zum Transport genutzt worden ist.
    Die Kasse hatte das von der Familie erfahren.


    Ob es eine Mythe ist, k.A.

  • Spannender ist die Frage, ob der Transport als RTW-Fahrt bezahlt wird, da ja der RTW nicht benutzt wurde!

    Natürlich wurde der RTW genutzt. Um das Personal und Material zur Einsatzstelle zu transportieren. Und eine Behandlung vor Ort dürfte mittlerweile in relativ vielen Rettungsdienstbereichen abgerechnet werden dürfen.

  • Personal und Material zur Einsatzstelle zu transportieren.


    eben und so hätte die Kasse argumentiert: das ginge auch mit einem Mannschaftswagen


    Ein RTW kann abgerechnet werden, wenn der Patient transportiert wird.
    Bei einer CPR wird auch nur das NEF abgerechnet.

  • eben und so hätte die Kasse argumentiert: das ginge auch mit einem Mannschaftswagen



    Das ist doch reine Spekulation. Wenn ein Transportschein mit "RTW" bei einer Reanimation ausgefüllt wird, wird er auch von den Kassen abgerechnet. Wenn ich als Heli-Doc bodengebunden transportiere, wird auch beides abgerechnet.

  • Normalerweise ist der Personentransport laut Vorschriften nur im Sitzen oder mit der Benutzung von Haltegriffen erlaubt.


    Wenn die U-Bahn mit Sonderrechten fährt, ist sie doch von den Vorschriften befreit!

  • Ihr habt ja echt Probleme.
    Ob sich die RA und NA in der fahrenden Bahn sichern, ist doch denen überlassen. Die Hinweise auf den Aufklebern in den Bahnen sprechen da für sich. Wenn was passiert, sind sie selbst schuld und haben eben keinen Anspruch gegen den Bahnbetreiber.
    Viel wichtiger finde ich da schon, ob die Retter überhaupt gültige Fahrausweise hatten. Schwarz fahren ist nämlich verboten, und stellt eine Beförderungserschleichung dar. Kostet 40 Euro. Ausreden wie "Ich musst grad mal CPRisieren." dürften wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit anderen Schwarzfahrern nicht gelten.



    @ Schmunzel:


    Die Bahn fuhr aber nicht mit SR. Steht doch auch in dem Artikel: "...fuhr er die Bahn Haltestelle für Haltestelle zur Klinik." Also hat er offenbar ganz normal den Fahrplan eingehalten.

  • Es kann während der Fahrt nicht defibrilliert werden, da die Standard-Defis keine Beschleuningszulassung der KLasse 3 haben. Da eine solche U-BAhn aber von 0-100 Km/h in ca. 3,8 sec. beschleunigt verzögert dies verständlicherweise den Energiepräsentspunkt. Dann noch ungesichert ,ohne Fahrschein und nicht abrechenbar...eigentlich gehören die alle abgemahnt... :motz:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Viel wichtiger finde ich da schon, ob die Retter überhaupt gültige Fahrausweise hatten. Schwarz fahren ist nämlich verboten, und stellt eine Beförderungserschleichung dar. Kostet 40 Euro. Ausreden wie "Ich musst grad mal CPRisieren." dürften wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit anderen Schwarzfahrern nicht gelten.

    Rechtfertigender Notstand? :-P



    Ebenfalls interessant... es steht nicht drin, wie viele Haltestellen zwischen Einsatzort und Klinikum liegen.


    Frage 1: wenn zwischendurch Fahrgäste einsteigen... wer entschädigt die Leute dafür, dass sie durch die CPR-Maßnahmen in ihrem gewohnten Fahrtkomfort beeinträchtigt wurden? So ne CPR ist laut, kein schöner Anblick und unter Umständen werden durch die Rettungsdienstmitarbeiter Sitzplätze blockiert.
    Frage 2: wenn zwischendurch keine einsteigen... wenn den Leuten, die draußen warten, durch die verpasste U-Bahn Verdienstausfall entsteht - wer zahlt das? Krankenkasse der Patientin? Verkehrsbetriebe? Träger des Rettungsdienstes?


    Frage 3: Falls der Fahrer einfach durchgefahren ist, kann er dafür abgemahnt werden? Ich bezweifle, dass ihm sein Arbeitsvertrag gestattet, einfach mal nach eigenem Ermessen (der Notarzt ist ihm wohl kaum in seiner Tätigkeit als U-Bahn-Führer vorgesetzt und darf somit keine Anweisungen erteilen) Haltestellen auszulassen.
    Falls der Mann gekündigt wird, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld? Schließlich hat er die Kündigung durch ein grob pflichtwidriges Verhalten provoziert!