Klage gegen den Rettungszweckverband Chemnitz

  • Insgesamt sind solche Ereignisse eher die Ausnahme, wenn man bedenkt, wieviele Patienten jedes Wochenende den KND frequentieren. Meistens hat man genau die gegenteilige Problematik: fachfremde Ärzte weisen früher ein als andere. Hinzu kommt, daß die meisten Kollegen, die sich unsicher in der Teilnahme am KND fühlen, diese meistens an andere Ärzte abgegeben. Außerdem würde sich kein Arzt, welcher Fachrichtung auch immer, freisprechen können, daß ihm so was nicht auch passiert. Grundsätzlich traue ich jedem praktisch tätigen Arzt zu, die Symptome eine Herzinfarktes deuten zu können. Egal, ob Gynäkologe oder Anästhesist.


    HNO-Ärzte nehmen übrigens in der Regel nicht am KND teil. Sie haben ihren eigenen Notdienst. Genauso wie Augenärzte.

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    HNO-Ärzte nehmen übrigens in der Regel nicht am KND teil. Sie haben ihren eigenen Notdienst.
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    Bei uns leider nicht. Sehr zum Leidwesen unserer Uni-Klinik, die so am Wochenende durchschnittlich um die 50 Pat. mehr behandeln müssen. Und kurrioserweise wollen die niedergelassenen ihre Wochenenden frei haben und sind daher auch nicht an einem HNO-Notdienst interessiert... :whistling:

  • Als kleiner Insider im Chemnitzer Notfalldienstgeschäft weiß ich zufälig, dass da kein Psychotherapeut, sondern ein Facharzt für Neurologie, Psychatrie und Notfallmedizin vor Ort war. Dürfte also für den DHD - Dringlicher Hausbesuchsdienst - wie es bei uns heißt,
    eindeutig reichen.

  • Als kleiner Insider im Chemnitzer Notfalldienstgeschäft weiß ich zufälig, dass da kein Psychotherapeut, sondern ein Facharzt für Neurologie, Psychatrie und Notfallmedizin vor Ort war. Dürfte also für den DHD - Dringlicher Hausbesuchsdienst - wie es bei uns heißt,
    eindeutig reichen.


    Ein Psychotherapeut ist ja in der Regel auch eher ein Psychologe als ein Arzt.


    J. ;)

  • Ein Arzt hat die Möglichkeit, unabhängig von seiner Facharztausbildung die Zusatzausbildung "Psychotherapie" zu machen und sich dann Psychotherapeut zu nennen.

  • Ein Arzt hat die Möglichkeit, unabhängig von seiner Facharztausbildung die Zusatzausbildung "Psychotherapie" zu machen und sich dann Psychotherapeut zu nennen.


    Ah, das wusste ich nicht. Ich dachte das machen nur die Psychologen.

  • Ärztlicher Notdienst
    Kassenärztlicher Notdienst
    Notfallvertretungsdienst der Ärzte
    Notfallarzt


    das sind die mir am bekanntesten Bezeichnungen für im Grunde genommen die gleiche Dienstleistung, den die Ärzte mit einer Kassenzulassung sicherstellen müssen - nämlich die ambulante Versorgung im Verhinderungs- oder Vetretungsfall des klass. HA.
    So unterschiedlich die Bezeichnungen sind: Dienst- bzw. Bereitschaftszeiten sind ebenso uneinheitlich wie das Vorhandensein von Notfallpraxenmit oder ohne paramed. Personal.
    Genauso ist es bei den erforderlichen Hausbesuchen:
    Arzt fährt selbst
    Arzt fährt selbst und hat noch ein separates Handy bzw. Funkgerät
    Arzt fährt mit einem Taxi
    Arzt fährt mit einem Fahrzeug einer Hiorg, die auch den Fahrer stellt und ggf. eine (nicht standardisierte) Ausrüstung
    Arzt fährt mit einem Einsatzfahrzeug seiner KV, welches NEF-Ausstattung und -Besetzung aufweist.


    Im Landkreis weit-weit-weg muss jeder niedergelassene Doc fahren, ob er sich dies zutraut oder nicht.
    Einen Fahrer mit Einsatzfahrzeug wird er nicht standardmässig haben.
    In Großstädten und ihren umgebenden Speckgürteln gibt es dafür Mediziner, die nichts anderes mehr als Notdienst machen; es gibt genügend Praxen, die lieber eine Umlage dafür zahlen, als selbst teilzunehmen.
    Wie im RD der NEF-Fahrer, muß der Doc hier keinen Schein selbst mit den Personalien ausfüllen oder ggf. 10 EUR kassieren - das macht der fahrende Sekretär, was wiederum zur deutlich schnellern Abarbeitung eines HB führen kann.


    Die regionale Ärztedichte ist ebenso ein Faktor.
    Bestimmte Facharztgruppen stellen ggf. nur eine Hintergrunddienstbereitschaft (Orthopäden, Gynäkologen) oder sind voll integriert - mit allen evtl. Nachteilen.
    In anderen Städten/Regionen gibt es wiederum gesonderte Notdienstbereitschaften für bestimmte Facharztgruppen: Augen-HNO-Kinder-Psychiatrie.
    Hierbei kann es wiederum sein, daß niedergel. Ärzte + Kliniken kooperieren (bspw. in der Pädiatrie) oder aber räumlich ein deutlich anderes Gebiet versorgen wie der "normale" ärztl. Notdienst.


    In "reichen" Regionen, bspw. bei mir im Rhein-Main-Gebiet gibt es darüber hinaus sogar noch spez. Notdienste für privatversicherte Personen.


    All dies fiel mir spontan ein, als ich über die Vielfalt der Möglichkeiten sinnierte.
    Da werde ich auf einmal ganz bescheiden, wenn ich an nur 16 verschiedene Ländergesetzgebungen bzgl. des RD denke.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Arzt fährt mit einem Einsatzfahrzeug seiner KV, welches NEF-Ausstattung und -Besetzung aufweist.


    Das habe ich mal in einer TV-Reportage gesehen. Nannte sich dann ÄND, oder so...
    Hat hierzu jemand zufällig näherer Informationen samt Link?

  • Dorsk hat es ja bereits erwähnt bzw. Linkhinweise gegeben.


    Beide Systeme sind - wie so vieles im RD auch - historisch gewachsen.
    Im Fall "F" weiss ich, daß dort der ÄND auch heute noch als Reserve-NEF in der Vorhalteplanung dient, auch wenn dies kaum noch der reale Fall sein dürfte.
    Der ÄND in "F" ist auch an Werktagen tagsüber präsent und hat darüber hinaus natürlich auch noch zwei (?) ambulante Versorgungszentren an Kliniken und damit eine gute Verzahnung zwischen ambulant und stationär.
    Frankfurt ist Ballungszentrum mit werktgl. etwa 1.000.000 Menschen; es wäre illusorisch Menschen an ihren HA im weit-weit-weg Landkreis zu verweisen, die aber morgens noch als Pendler in die Stadt kamen oder Messebesucher sind oder-oder-oder.


    Hier in "WI" ist es ähnlich:
    zu meiner ZDL-Zeit (1979 - 1980) fuhren Nachts/Wochende/Feiertage bereits drei PKW, die seites der KV finanziert und den Hiorgs ASB + DRK überlassen wurden.
    Die stell(t)en immer den Fahrer mit der Mindestanforderung RS.
    Über viele Jahre hatten die am Notdienst teilnehmenden Ärzte allesamt die Verpflichtung, die notärztliche Qualifikation des RD nachzuweisen!
    Die Disposition des ÄND erfolgt - wie in F - durch eine eigene Zentrale; die Disponenten in WI sind allesamt RA.
    In der Periode, als sich der ÄND als feste Institution etablierte, hatte WI nur einen NAW in der 24-Std.-Vorhaltung.
    Es kam also wirklich öfters vor, daß die LS nach einem weiteren Doc schrie.
    Heute fahren zwei PKW mit NEF-Ausstattung von einer Klinik aus, die nicht in das NEF-Wachensystem eingebunden ist.
    Die Klinik ist gleichzeitig die Notfallambulanz für Fieber, Husten, Schmerz...
    Dafür hat der RD heute zwei 24-Std.-NEF, dazu werktags 2 weitere NEF im 12-Std.-Tagesdienst.


    Als Rückfallreserve dienen wöchentlich wechselnde normal niedergelassene Ärzte; im Innenstadtbereich sogar mit einem 2-Schicht-System.
    Ebenfalls als Rückfallreserve - aber eigentlich nur noch als Papierlösung existent - ist ein facharztspezifischer Hintergrunddienst (Gyn-, Chir-Ortho., Uro., Neu. ...)
    Diese Hintergrunddienste hatten in der Zeit vor der flächendeckenden Einführung der "Handy's" allesamt ein 2m-HFG mit der Frequenz des ÄND zur Disposition.


    Für pädiatrische PatientInnen steht ein separater Notdienst zur Verfügung.
    Dieser versorgt ausser unserer Stadt noch den umgebenden Landkreis und agiert von der Kinderklinik des Hauses der maximalsten Versorgung aus. Hausbesuche werden dort nicht gemacht - es kommen genug Eltern auch so.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?