Ich dachte es wäre konkurrierende Gesetzgebung, Art. 74 GG.
Nimmt der Bund sein Recht wahr, dann dürfen die Länder nicht mehr reinreden, Art. 72 GG.
So rum wird ein Schuh draus.
Ulrike
Nein. Es geht hier gerade nicht um konkurrierende Gesetzgebung, da klar geregelt ist, wer (Bund, Ländern) welche Regelungskompetenzen für sich beansprucht. Insofern kannst Du das GG hier aussen vor lassen.
(Und ja, die Feuerwehr- und Polizeigesetze der Länder unterscheiden sich zum Teil sehr deutlich........)