DRK-Kreisverband Karlsruhe fordert medizinische Notrufnummer

  • Im Zuge der bundesweiten Einführung der internationalen Notrufnummer 112 und Umstellung der bisherigen Notrufnummer für den Rettungsdienst, 19222, in Baden-Württemberg, fand am 11.02.2010 in Berlin ein konstruktives Gespräch zur Einführung einer dreistelligen medizinischen Notrufnummer für Deutschland mit dem Präsidenten sowie dem Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Seiters und Graf Waldburg-Zeil, statt. Das Gespräch angeregt hatten der Vorsitzende des DRK Kreisverbandes Karlsruhe e.V., Kurt Bickel, der DRK-Geschäftsführer Jörg Biermann sowie der Präsident und der Landesgeschäftsführer des Landesverbands Baden-Württemberg, Dr. Menz und Hans Heinz.


    Das DRK fordert die Einführung einer eigenen, dreistelligen Notrufnummer für den Rettungsdienst, wie sie in vielen europäischen Ländern bereits vorhanden ist. Hierzu wurde durch den DRK-Kreisverband Karlsruhe folgendes Positionspapier überreicht:




    Quelle: http://www.drk-karlsruhe.de/ma…/aktuelles/anzeigen/3361/

  • In GB läuft unter der 999 alles auf und das als extra medizinische Nummer zu verkaufen ist toll.


    Stimmt... aber vielleicht wäre die "Operatorvariante" auch etwas für Deutschland. Kurz die Frage "Benötigen Sie die Feuerwehr, Polizei oder den Rettungsdienst?" gestellt und dann wird man mit dem entsprechenden Service verbunden. Funktioniert in UK, in einigen Bereichen der USA, UAE, etc.

  • Da werde ich heute Nacht wohl nicht schlafen können, wenn ich mir den Kopf darüber zerbreche, wen das DRK Karlsruhe wohl für befähigt hält, einen medizinischen Notruf zu disponieren :hmm:

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich würde den Star of Live als Internationales Notrufpiktogramm bevorzugen ;-) :ironie:


    Eine Schaltung mittels Tonwahl für eine Vorrauswahl des benötigten Dienstes (110Pol,112-1 FW,112-2RD) wäre nur von Vorteil und würde manches Problem im Vorfeld aus der Welt schaffen.

  • Und schließlich noch dieses Argument:
    Unabhängig von der Qualitätsverbesserung des Rettungswesens wäre auch aus Verbandssicht eine Einführung einer medizinischen Notrufnummer den Interessen des DRK förderlich. Da Notrufnummern in aller Regel mit Piktogrammen beworben werden, würde eine medizinische Notrufnummer mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein rotes Kreuz gekennzeichnet. Dadurch würde sich in der Bevölkerung der Eindruck verstärken, dass medizinische Hilfe und Rotes Kreuz quasi "eins" sind.

    Genau,und gleichzeitig werden die Fahrzeug Embleme von ASB, JUH und MHD durch ein DRK Emblem ersetzt.
    Alle lukrativen Transporte und Einsätze sind sowieso die Sache vom DRK :ironie: ..oder doch keine :ironie: ???
    Nach wie vor geltende Urteile und Vorschriften von Bez.Regierung und KV muss man auch nicht akzeptieren.
    Lieber Henry Dunant....du wärst als Ventilator in deinem Grab unterwegs wenn du mitkriegen würdest, was DIE aus deinem Grundgedanken gemacht haben. Ruhe sanft Henry...
    Hans

  • Die "Argumente" laufen doch fehl. Sinniger wäre es, eine Nummer für Bagatelleinsätze der Feuerwehr zu installieren: Notfälle unter 112, den Rest unter irgendwas anderem. Denn auch das DRK kann mir nicht ernsthaft erklären, dass umgestürzte Bäume zwar einen Herzinfarkt nicht in der Leitung lassen dürfen, einen Bürger in einem brennenden Haus hingegen schon... Diesem würde aber auch mit einer "medizinischen Notrufnummer" nicht geholfen, denn die RDler würden nur tatenlos vorm Haus stehen und sich um ihre Sicherheit Gedanken machen statt ihn rauszuholen. Selbst wenn er vor Aufregung nebenbei einen HI bekommen würde.


    Noch entscheidender finde ich jedoch die Frage, ob für eine Unwetterlage im Jahr tatsächlich 364 weitere Tage im Jahr zwei Leitstellen mit getrenntem Personal zu finanzieren sein sollen. Und ehrlich gesagt überschreitet dies nach m.M. die Zweckmäßigkeitsregelung des SGB V.

  • Nur was macht der Bürger, wenn auf der einen Leitung besetzt ist? Genau, wählt die andere. Und schon hat man das Problem nur von einer Nummer auf eine zweite verteilt. Und günstiger wird es auch nicht, wenn Leute in einer Leitstelle sitzen und zwei Nummer abfragen.