Vom RS zum RA - Verkürztes Anerkennungsjahr durch gefahrene Schichten als RS ? - Bayern

  • Hi und Hallo,



    bin neu hier und hätte mal ne Frage.



    Ich war Zivi und hab während dessen meinen RS gemacht. Jetzt bin ich 1 Jahr hauptamtlich bei ner Hilfs-Org. in Bayern und möchte meinen RA machen. Aktuell werde ich als RS als Fahrer aufm RTW/NEF sowie als Fahrer und Beifahrer aufm KTW eingesetzt.



    Soweit so gut. Um das Anerkennungsjahr nun zu verkürzen, hat man mir gesagt, wenn ich mir die Dienste die ich als RS bereits gefahren bin aufschreibe und bei der Regierung einreiche könnte man mir dies evtl. aufs Anerk. Jahr anrechnen.



    Funktioniert das so wie beschrieben? Hat das einer von euch schon so gemacht?


    Wie muss diese Dokumentation der Schichten als RS aussehen? (z.b. Exel Liste mit Datum, Tag, Schicht, Besatzung und Unterschrift der RD-Leitung?)



    Bin über jeden Tipp dankbar!


    Viele Grüße!

  • Soweit so gut. Um das Anerkennungsjahr nun zu verkürzen, hat man mir gesagt, wenn ich mir die Dienste die ich als RS bereits gefahren bin aufschreibe und bei der Regierung einreiche könnte man mir dies evtl. aufs Anerk. Jahr anrechnen.


    Funktioniert das so wie beschrieben? Hat das einer von euch schon so gemacht?


    Lies mal das Rettungsassitentengesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/rettassg/index.html
    Da werden deine Fragen beantwortet, besonders die §§ 7 und 8 sind hierfür von Beseutung.


    Jörg

  • Okay Danke schon mal.



    Aber wie stehts mit der Auflistung bzw Dokumentation der Schichten als RS? Einfach selber was schreiben oder gibts da ein spezielles Formular?

  • Geht zum RWL oder RDL und sag du hättest gern eine Auflistung deiner bisherigen Stunden! Die machen dann eine Liste mit wöchentlicher Aufzählung der RTW/KTW Stunden!
    So hat das bei mir geklappt! Einreichen und abwarten, das RP schreibt dann zurück wieviel Stunden sie anerkennen und verlangen 30 Öken dafür! So in BaWü!

  • Aber wie stehts mit der Auflistung bzw Dokumentation der Schichten als RS? Einfach selber was schreiben oder gibts da ein spezielles Formular?


    Das kommt auf die zuständige Regierungsbehörde an, die die Stundenanerkennung bearbeitet. Manche haben ein Formular dafür, bei anderen reicht es formlos. Die jeweilige Rettungswache muss die Anzahl der geleisteten Stunden natürlich bestätigen. Teilweise wird nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag anerkannt, also z.B. keine 24.Stunden-Schichten.


    J.

  • Du willst es genau wissen? ok, dann viel Spaß beim lesen.


    Zur Einführung empfehle ich Bundesverwaltungsgericht urteilt über Anrechnung von als RS geleisteten Stunden


    Zur Anerkennungspraxis dürften folgende (beliebig über die Suchfunktion [übrigens ein sehr nützliches Tool, wenn man hier etwas wissen möchte, darfst du gerne selber einmal ausprobieren!] herausgesuchte) Threads einen ersten Eindruck vermitteln: RA Ausbildung-Stundenanrechnung als RS Anerkennung Rheinland - Pfalz


    Und unsere Juristen des Forums haben sich (neben zahlreichen Wortmeldungen im oben als erstes verlinkten Thread) in diesem Thema ausführlich zur Anerkennungsproblematik geäußert: Anrechnung von praktischen Stunden

  • Vielen Dank an alle für eure Antworten!



    @ Nils



    Ganz genau und auf den Punkt gebracht interessieren mich keine Gesetzestexte sondern eure Erfahrungswerte mit dem Thema ;-)


    Trotzdem danke für die Links.



    Bezüglich der Auflistung habe ich ja auch schon einen Tipp bekommen, danke dafür =)

  • Ganz genau und auf den Punkt gebracht interessieren mich keine Gesetzestexte sondern eure Erfahrungswerte mit dem Thema ;-)


    Im Gegensatz zu Einzelmeinungen haben "Gesetzestexte" halt im Zweifel recht. Und Bestand. Aber mein persönlicher "Erfahrungswert" mit der Anerkennung ist: Es funktioniert, wer hätte es gedacht.


    J.

  • Das "nicht-anerkennen" bzw. das Anerkennen eines Höchsatzes ist ja nun bereits mehrfach von mehreren Gerichten gekippt worden.
    Die herrschende Meinung der Gerichte in den letzten Jahren war die, dass der voll Stundenbetrag der Notfallrettung (im Sinne des jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzes) bzw. der Krankentransport bis zu 49% der Gesamtstundenzahl anerkannt werden muss.
    Damit ist es durchaus möglich sein RAiP bereits am Tag seiner RA Prüfung abzuschließen.


    (Ob das so sinnvoll ist, auch im Hinblick auf den eigenen Lebenslauf, überlasse ich jetzt jedem selber)


    Allerdings gibt es weiterhin (u.a. grade in Bayern und BaWü) Regierungspräsidien die sich weigern das Gesetz der herrschenden (Gerichts)meinung entsprechend auszulegen und es auf den Einzelprozess ankommen lassen. (Daher werden z.B. in Bayern auch grade jede Menge Klagen verhandelt)


    Welche genaue Form benötigt wird ist sehr variabel, wie angesprochen vom jeweiligen Regierungspräsidium abhängig. (Zuständig ist immer das Regierungspräsidium in dem du deine RAAusbildung gemacht hast, also Oberbayern für RDSM,Wallner, Medical Rescue College, medakadmie; Schwaben für die Paramed, Mittelfranken für die ASB Landesschule, Oberpfalz für Regensburg).
    Ich würde hier einfach mal bei der geplanten Schule nachfragen.


    Für Oberbayern galt zumindestens die folgende Regelung: Dienst oder Einsatzplan in Kopie (ggf. andere Mitarbeiter/Posten schwärzen!), dazu ein Schreiben des Leiter Rettungsdienstes mit einer Gesamtsummierung der Stunden. (auf offiziellen Briefpapier, Stempel, Unterschrift)
    Wichtig ist, dass immer klar erkennbar ist, ob es sich um einen Rettungswagen, einen Krankentransportwagen, usw. handelt.
    Dienstpläne in denen von "Rettungswache XY Frühdienst" die Rede war, waren zumindestens damals ein Problem, da nicht ersichtlich ist ob man wirklich auf einem RTW zum Einsatz gekommen ist.
    Mit NEF-Diensten gab es aufgrund der fehlenden Patientenbetreuungskomponente übrigens regelmäßig Ärger, von daher reichen viele Kollegen die gar nicht erst ein.)


    Ich würde mir aber an deiner Stelle alleine schon aus Dokumentationsgründen eine Exceltabelle anlegen und die genaustens Pflegen, auch weil du auf diese Weise am ehsten den Überlick hast wann du anfangen solltest dich um dein Abschlussgespräch (so man es denn braucht - auch darüber kann man trefflich streiten vor Gericht) zu kümmern.

  • Welche genaue Form benötigt wird ist sehr variabel, wie angesprochen vom jeweiligen Regierungspräsidium abhängig. (Zuständig ist immer das Regierungspräsidium in dem du deine RAAusbildung gemacht hast, also Oberbayern für RDSM,Wallner, Medical Rescue College, medakadmie; Schwaben für die Paramed, Mittelfranken für die ASB Landesschule, Oberpfalz für Regensburg).


    Es gibt tatsächlich eine Rettungsdienstschule in Deutschland, die sich "Medical Rescue College" nennt? Das ist ja lächerlich, da würde ich schon deshalb nicht hingehen.


    J. :rofl:

  • Gibt es, unabhängig vom Namen aber sehr empfehlenswert;) Über die Namenswahl kann man in der Tat streiten, war da aber fürn RA und kann (bis auf den Namen;) ) absolut nix negatives an der Schule finden.

  • Es gibt tatsächlich eine Rettungsdienstschule in Deutschland, die sich "Medical Rescue College" nennt? Das ist ja lächerlich, da würde ich schon deshalb nicht hingehen.


    J. :rofl:


    Hallo? Du befindest dich hier auf
    der Seite der "German EMS Professionals"....


    Da passt doch diese Schule hervorragend ins Konzept. ;)

  • Sorry, aber langsam geht mir etwas der Hut hoch.
    1. Hast du ja anscheinend keine Erfahrung mit der genannten Schule, meinst hier aber Lehrinhalte kundtun zu müssen bzw. Vermutungen zu äußern.
    2. Sind wir ja wohl meilenweit weg vom Thema.


    Wenn du willst kannst du ja gerne einen neuen Thread aufmachen, aber zumindestens mir wäre es ganz lieb wenn wir uns diesen Bullshit hier sparen.
    Ganz im Sinne der "German EMS Professionals"

  • Sorry, aber langsam geht mir etwas der Hut hoch.
    1. Hast du ja anscheinend keine Erfahrung mit der genannten Schule, meinst hier aber Lehrinhalte kundtun zu müssen bzw. Vermutungen zu äußern.


    Entspann dich. Ich hab nen Witz mit Felix gemacht, er hat ihn vermutlich verstanden. Und mir wäre es ganz lieb, wenn du deinen Ton mäßigen könntest.

  • Für Oberbayern galt zumindestens die folgende Regelung: Dienst oder Einsatzplan in Kopie (ggf. andere Mitarbeiter/Posten schwärzen!), dazu ein Schreiben des Leiter Rettungsdienstes mit einer Gesamtsummierung der Stunden. (auf offiziellen Briefpapier, Stempel, Unterschrift)
    Wichtig ist, dass immer klar erkennbar ist, ob es sich um einen Rettungswagen, einen Krankentransportwagen, usw. handelt.
    Dienstpläne in denen von "Rettungswache XY Frühdienst" die Rede war, waren zumindestens damals ein Problem, da nicht ersichtlich ist ob man wirklich auf einem RTW zum Einsatz gekommen ist.
    Mit NEF-Diensten gab es aufgrund der fehlenden Patientenbetreuungskomponente übrigens regelmäßig Ärger, von daher reichen viele Kollegen die gar nicht erst ein.)


    Ich würde mir aber an deiner Stelle alleine schon aus Dokumentationsgründen eine Exceltabelle anlegen und die genaustens Pflegen, auch weil du auf diese Weise am ehsten den Überlick hast wann du anfangen solltest dich um dein Abschlussgespräch (so man es denn braucht - auch darüber kann man trefflich streiten vor Gericht) zu kümmern.



    @ krumel:


    1000 Dank! Da ich vorhabe das ganze an ner Schule in München zu machen kommt die Reg. von Obb. für mich in Frage. Werde mir dann mal die entsprechenden Dienstpläne kopieren und auch privat ne Tabelle erstellen! Vielen Dank nochmals!



    Danke auch an alle anderen für Eure Meinung!

  • Regierung von Obb ist mitlerweile ganz entspannt, Schreiben vom Wachleiter als zweizeiler reicht mit dem zusatzvermerk das Du in die Patientenversorgung eingebunden warst! Aber: Abschlussgespräch will man in Obb. trotzdem haben! Es reicht jedoch ein in Form und Ablauf angeglichenes Gespräch, also irgendein RA den Du kennst und dazu noch nen NA Deiner Wahl und fertig!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw: