Ausbildung für neue künftige Sonderrechtsfahrer - wie?

  • Ich habe den Aufruf Interviewpartner für TV-Reportage gesucht gelesen und frage mich jetzt: wie sieht so eine Fahrerschulung denn überhaupt aus? Meine bisherige Erfahrung ist ja, dass darunter jeder etwas anderes versteht:
    - mein damaliger DRK- KV machte "nur" eine - immerhin sehr ausführliche - theoretische Einweisung: Rechtsbelehrung, erhöhtes Unfallrisiko; Risikoschwerpunkte; eindringliche Aufforderung, dass Ankommen wichtiger ist als schnell sein. Kosten für Standard-Verkehrssicherheitstraining mit privaten Fahrzeugen wurden auf Wunsch erstattet, Dienstfahrzeug gab's dafür aber nicht. Voraussetzungen: FS, erste-Hilfe-Freshup und arbeitsärztliches Gutachten ("Fahr- und Steuertätigkeiten").
    - mein aktueller JUH-RV verlangt: einmal jährlich Rechtsbelehrung, für Neulinge 5-10 Sonderrechtsfahrten als Beifahrer und dann "mindestens" die ersten fünf mit erfahrenem Beifahrer. Das so genannte Fahrertraining mit Einparken, Bremsen etc ist hingegen eine Vorschrift von der Versicherung zur Reduzierung von Parkschrammen und trägt zur SoSi-Ausbildung meiner Meinung nach nichts bei.


    Meine erste SoSi-Fahrt: allein im MTD-Auto. Erys von Blutbank zu KH, jeweils ein kleines Stückchen innerorts und dazwischen etwas Autobahn. Wetter und die anderen Verkehrsteilnehmer haben es gut mit mir gemeint, Adrenalin war natürlich sehr hoch. Von VU bin ich privat und dienstlich zum Glück bisher immer verschont gebliebe. Können oder Glück, wer weiß das schon so genau. ;)
    Wie läuft die Vorbereitung und erste SoSi-Fahrt denn im "echten" Rettungsdienst ab?

  • Fahrsicherheitstraining über 2 Tage verpflichtend vom Kreis für Sonderrechtsfahrten. Mit Videomaterial, Rechtsbelehrung und Fahrphysik.
    Anschließend mit den RTW, KTW und NEF in den Parkour.
    Alle 2 Jahre Auffrischung durch 1 Tages Lehrgang.

  • modul ist ein beliebtes wort bei uns. die fahrerschulung gliedert sich also in solche:


    FAHRERSCHULUNG


    modul allgemein


    * was ist ein auto?
    * was braucht ein auto, damit es fährt?
    * wie gehen wir mit einem auto um? fahrtenbuch, tanken etc.


    modul rettungsdienst theorie


    * §§ 35/38 StVO
    * die blauen dinger auf dem dach und wie man damit fährt
    * knopf drücken im RTW und auswirkungen auf die welt des schalls
    * besondere gefahren, wenn mit blaulicht gefahren wird
    ...


    modul rettungsdienst praxis


    * wenden auf engem raum (flatterband, kann nichts passieren)
    * rückwärts fahren um hütchen
    ...


    nach bestandener ortskenntnisprüfung:


    modul rettungsdienst praktikum (dauer 1-2 wochen)


    * fahren in einem richtigen RTW unter aufsicht, erstmal leer, um das fahrzeug kennenzulernen
    * mindestens 30 patienten-fahrten
    * mindestens 8 oder so signalfahrten


    das wars im groben


    ach ja... ein jahr fahrpraxis mit einem eigenen PKW ist voraussetzung für alles.

  • Die wenigen Antworten scheinen bezeichnend dafür zu sein, wie es um die Fahrerschulung im Allgemeinen bestellt ist...

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • interessant wäre, ob es in anderen ländern gesetzliche vorgaben gibt, wie sonderrechtsfahrerInnen auszubilden sind.

  • Bei uns gibt es eine Dienstanweisung welche regelt das der RA die Signalfahrten mit dem RTW zu machen hat. Zur Not steigt der NEF RA als Fahrer des RTW um und der RTW RS fährt ohne Signal das NEF hinterher. Im Rahmen des Anerkennungsjahres dürfen RAiPs in den letzten 3 Monaten Signalfahrten machen und werden dabei betreut.


    Ich bin 10 Monate als Zivi tätig gewesen und habe an meinem letzten Tag die erste RTW Signalfahrt gemacht. Trotzdem kommt es ja auch immer mal wieder vor das der KTW mit Signal fährt.....dafür gibt es nur die entsprechenden Theorieschulungen auf den/der RD Schule und sonst nichts.


    Bei uns sind die Unfälle während Signalfahrten sehr selten - ich weiß von 4-5 seit 2002 (für 5 RTW/2 NEF).

  • Zur Not steigt der NEF RA als Fahrer des RTW um und der RTW RS fährt ohne Signal das NEF hinterher.


    Ui, da möchte ich aber nicht das Fahrtenbuch führen müssen. Pro Einsatz können da ja bis zu drei Fahrer vorkommen. (normaler Einsatz (RS), weiter mit Signal (umsteigen, RettAss fährt weiter, zurück mit oder ohne Signal (RS oder NEF-RettAss))


    zweitens: Was passiert, wenn das NEF mit Signal aufholen und den Notarzt übernehmen soll?


    Ich finde Regelungen, nach denen der RettAss ein Auto bewegen soll, nicht praktikabel. Der RettAss hat meiner Meiung nach den Patienten zu versorgen.

  • Ich finde Regelungen, nach denen der RettAss ein Auto bewegen soll, nicht praktikabel. Der RettAss hat meiner Meiung nach den Patienten zu versorgen.


    Davon abgesehen erschließt sich mir nicht, aus welchen (gottgegebenen?) Gründen ein RA zwangsläufig besser autofahren können sollte als ein RS.


    :search:

  • Ui, da möchte ich aber nicht das Fahrtenbuch führen müssen.


    Wir führen kein Fahrtenbuch. Das Personal wird zu Schichtbeginn auf der Leitstelle angemeldet. Da es selten dazu kommt, dass ein RA umsteigt (oft eben RS&NA beim Pat.) kann man sich die Sachen merken.


    Gründen ein RA zwangsläufig besser autofahren können sollte als ein RS.


    Es geht nicht um besseres Autofahrskills, sondern darum das die RAs meistens mehr Fahrerfahrung haben als die RS. Als ich Zivi war, gab es auf meiner Wache keinen HA RS sondern 8 Zivis (4 RH/ 4 RS) und eben 10 HA RAs. Somit wurde quasi ausgeschlossen das Zivis und EA mit wenig Fahrerfahrung Fahrzeuge mit Sondersignal fahren.

  • Es geht nicht um besseres Autofahrskills, sondern darum das die RAs meistens mehr Fahrerfahrung haben als die RS. Als ich Zivi war, gab es auf meiner Wache keinen HA RS sondern 8 Zivis (4 RH/ 4 RS) und eben 10 HA RAs. Somit wurde quasi ausgeschlossen das Zivis und EA mit wenig Fahrerfahrung Fahrzeuge mit Sondersignal fahren.

    Und so ist zwangsläufig gewährleistet, das die RS keine Fahrerfahrung sammeln können.

  • Es geht nicht um besseres Autofahrskills, sondern darum das die RAs meistens mehr Fahrerfahrung haben als die RS.


    Ich bin ein erklärter Gegner der Eigentlichkeit. "Meistens" ist die kleine Schwester von "eigentlich". Und wenn die Katze ein Pferd wär, könnte sie den Baum raufreiten. Dogmatische Regeln sind meistens quatsch, erst recht, wenn sie auf Amateur-Stochastik beruhen.


    8) J.

  • Bei mir lief es ganz einfach:


    1) theoretische Einweisung (Funktion der Knöpfe und Schalter, Grundsätzliches Verhalten im Straßenverkehr usw.)
    2) Leerfahrten (zum Einsatzort oder vom Transportziel zur Wache - alles ohne Sonderrechte)
    3) Patientenfahrten ohne Sonderrechte
    4) Sonderrechtsfahrten


    Alles wurde durch hauptamtliche RA durchgeführt, eine richtige "Fahrerschulung" durch Externe gab es nicht.


  • Ui, da möchte ich aber nicht das Fahrtenbuch führen müssen. Pro Einsatz können da ja bis zu drei Fahrer vorkommen. (normaler Einsatz (RS), weiter mit Signal (umsteigen, RettAss fährt weiter, zurück mit oder ohne Signal (RS oder NEF-RettAss))


    zweitens: Was passiert, wenn das NEF mit Signal aufholen und den Notarzt übernehmen soll?

    Zu zweitens:
    Dann kann der Notarzt halt einfach nicht abrücken. Soll vorkommen ;)

  • Bei unserem Kv werden jetzt aktuell FSJ´ler eingestellt.
    Da macht so ein Junge aktuell seinen passenden Führerschein- und soll dann
    ab bestandener Prüfung RTW fahren.
    Sowohl Alarm- wie auf Friedensmäßig.


    Diese Regelung finde ich absolut unglücklich und gefährlich!!


    Der FSJ´ler fährt privat evtl. nur Papa´s Auto gelegentlich, und soll dann nach bestandener Führerscheinprüfung direkt
    mit dem 4 Tonner alarmmäßig durch´s Land fahren.


    Warte jetzt gerade auf die Stellungnahme des Vorstands- dem habe ich den Fall geschildert, und auf die Gefahren hingewiesen.


    Leider können auf unseren Wachen die neuen nur auf dem RTW fahren- wir haben gar keine KTW´s!

  • Soviel ich weiß nicht. Im März hat sich die Landesregierung Rot-Grün dagegen ausgesprochen. Darum verstehe ich burnfrees Statement nicht. Hat sich in den letzten paar Wochen irgendwas geändert? (Bei den Mehrheitsverhältnissen hier im Land weiß man ja nicht so genau).
    WDR-Bericht zur politischen Diskussion für die, die es genau wissen wollen:

  • Bei mir lief es ganz einfach:


    1) theoretische Einweisung (Funktion der Knöpfe und Schalter, Grundsätzliches Verhalten im Straßenverkehr usw.)
    2) Leerfahrten (zum Einsatzort oder vom Transportziel zur Wache - alles ohne Sonderrechte)
    3) Patientenfahrten ohne Sonderrechte
    4) Sonderrechtsfahrten


    Alles wurde durch hauptamtliche RA durchgeführt, eine richtige "Fahrerschulung" durch Externe gab es nicht.

    So sah es bei mir auch aus...
    Wobei letztendlich der RettAss entscheiden konnte, ob die Fahrweise des Jahresprakikanten angemessen war oder nicht.
    War dies nicht der Fall, hat er halt kein RTW unter der Nutzung von Sondersignale gefahren.