Liebe Retter :hallo:
Mir und meinen Kollegen im RA-Kurs brennt eine Frage unter den Nägeln:
Wie lange ist eine Unterbrechung der Ausbildung (Aufbaulehrgang vom RS zum RA) rechtens?
Unsere Schule hat interne Schwierigkeiten mit der Finanzierung oder/und Organisation und dadurch gibt es einen Unterrichtsausfall. Zwar sollen die zum Rett.Ass. vorgesehenen Stunden alle eingehalten werden, aber der Termin zur staatlichen Prüfung wurde nun von Ende Februar 2011 auf Juni (!) verschoben. In der Zwischenzeit sind 4 Trainigstage und eine Vorbereitungswoche geplant, jedoch anscheinend kein regulärer Vollzeit-Unterricht mehr.
Was soll man dazu sagen? Was kann man da machen?
Viele Grüße!